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 Betreff des Beitrags: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 19:00 
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Nabend!

Ich war heut bei einem Bekannten der sich einen Beiwagen an seinen Roller gebaut hat.
Es ist ein älterer Vespa glaube ich. Alles recht solide gemacht, der Beiwagen ist hydraulisch über eine Scheibe gebremst.
(Hab leider keine Bilder, kann aber am Mittwoch welche machen.)

Nun zu meiner Frage:

Was muss alles an Beleuchtung ans Boot ran?

Meiner Meinung nach Positionslicht, Blinker, Rück- und Bremslicht...
Momentan ist allerdings nur Positionslicht und Rücklicht dran, ist auch so gewünscht...

Hoffe ihr könnt hier weiterhelfen...

Bis denne,
alex

_________________
bis denne...
alex


Fuhrpark: MZ ES 150 / 1 (steht im Keller)

MZ TS 250 / 1 mit Superelastik Bj. 64, die Schwarze Pest...

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Moto Guzzi 1100 California Bj. 1996

Yamaha XJ550 Puzzle

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 19:08 
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sofern der roller mit blinkern ausgerüstet ist, müssen blinker an den SW, bremsleuchte war in der DDR früher am SW nicht standard, ist aber wohl zumindest heutzutage in der brd vorschrift.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 21:09 
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Ja, so ist es mir auch Bekannt.

Wenn das Bremslicht +gesteuert ist brauchste nur 1 Kabel mehr.

Also
1x Standlicht
1x Blinker
1x Bremse?
1x Masse

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 22:40 
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Welche Beleuchtung angeschlossen werden muß, ist allein vom Fahrzeugtyp und Baujahr und nicht von der Marke oder dem Herstellerland abhängig.
Müßte dann auch bei Umschreibungen in den Zulassungspapieren vermerkt sein.
Konkret zB. wann bei einem Kraftfahrzeug serienmäßig Brems oder Blinkleuchten (meist 50er-70er Jahre) eingeführt wurden.

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MZ und DKW leben noch durch Menschen die ihre Fahrzeuge erhalten und fahren !


Fuhrpark: MZ : Silverstar Gespannmaschine (Bj.96), (wahlweise Nutzung eingetragen) mit Superelastik- und Lastenseitenwagen.
Suzuki : GN 250
VW : T3 Doka Saugdiesel (Bj.89), sehr sparsamer, nicht zu schneller Lastesel.
Skoda : Oktavia Kombi Diesel (Bj.2011), gutes Drehmoment, urlaubstauglich und sparsam.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 22:51 
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silverwulf hat geschrieben:
Welche Beleuchtung angeschlossen werden muß, ist allein vom Fahrzeugtyp und Baujahr und nicht von der Marke oder dem Herstellerland abhängig.


das nicht, aber es macht einen unterschied ob zuerst in der BRD oder DDR zugelassen. In der DDR waren diverse Dinge länger zulässig, d.h. über den bestandsschutz laut Einigungsvertrag bleiben diese auch weiterhin möglich.

wenn zuerst in der BRD zugelassen, muß die maschine die vorschriften der BRD zum zulassungsdatum erfüllen, wenn zuerst in der DDr zugelassen, die Vorschriften der DDR.
wenn aktueller import aus dem ausland, müssen die vorschriften der brd zum Zeitpunkt der erstzulassung erfüllt werden.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 5. März 2012 23:06 
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Da hast du recht,

wenn man aber einen Beiwagen anbaut, ist da die geforderte Beleuchtung nicht grundsätzlich von den zugelassenen, bauartbedingten Beleuchtungseinrichtungen der Beiwagenmaschine abhängig ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Beiwagenbeleuchtung
BeitragVerfasst: 6. März 2012 14:17 
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silverwulf hat geschrieben:
Da hast du recht,

wenn man aber einen Beiwagen anbaut, ist da die geforderte Beleuchtung nicht grundsätzlich von den zugelassenen, bauartbedingten Beleuchtungseinrichtungen der Beiwagenmaschine abhängig ?


ja, wenn die Zugmaschine offiziell ohne Blinker oder Bremslicht zugelassen war, braucht der SW auch keine.


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