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 Betreff des Beitrags: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 10:53 
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hallo leute,
kennt sich jemand mit gesetzlichen bestimmungen aus, wie dürfen kinder (ca 2jahre) im beiwagen (superelastik)mitgenommen werden?
etwa: - anschnallpflicht, helmpflicht, altersbegrenzung, anzahl zb: zwillinge (die wollen ja beide mit),


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...mz es 250/2 1968

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 11:29 
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SuFu benutzen, da gibts ausreichend diskussionene / Beiträge / Meinungen.

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Zwei Dinge scheinen mir unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher! (A.Einstein)


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 11:31 
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Baustellenraser hat geschrieben:
SuFu benutzen, da gibts ausreichend diskussionene / Beiträge / Meinungen.


Und wenn man hier durch ist, dann kann man da weiteres finden:
http://forum.dreiradler.org/viewforum.p ... 2b9fc2bc20

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 11:48 
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vy54-93 hat geschrieben:
zb: zwillinge


Ist unerheblich. Vollkommen egal ob eineiig, zweieiig oder einfach nur Schwestern, Brüder oder Geschwister.
Theoretisch geht sogar der Kindergartenkumpel oder die Kumpeline.

:biggrin:

Irgendwo hier im Forum findest Du die Freigabe vom Werk inkl. Einschränkung.
Bei Bedarf scanne ich sie Dir nochmal ein ...

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- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 11:50 
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Bei zwei Kindern braucht man zwei Gespanne und die Mama fährt auch mit :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
So haben wir es für nächstes Jahr geplant. Große dann 4 (ist dieses Jahr schon viel mit gefahren) kleine dann 2,5 (ist dieses Jahr schon so 10-15min immer wieder mit gefahren). Helm klar und Beckengurt das sie mir beim Bremsen nicht in den Fußraum rutschen. Sind beide voll dabei und finden es super.
Jeder muss das selber entscheiden was er gut oder schlecht findet. Oma findet es nicht gut Uroma schon ;D

Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn :shock:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

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Gruß Dominik


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Zuletzt geändert von Sandmann am 23. November 2013 01:06, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 12:56 
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Andreas hat geschrieben:
Irgendwo hier im Forum findest Du die Freigabe vom Werk inkl. Einschränkung.
Bei Bedarf scanne ich sie Dir nochmal ein ...


findsch nisch :oops:

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Gruß Martin

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:16 
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Aus der Erinnerung heraus war der Beiwagen für 2 Kinder nebeneinander freigegeben, wenn das ältere Kind nicht älter als 12 Jahre alt ist.

Meine Mädels haben aber nicht lange nebeneinander in den Beiwagen gepasst, dafür ist er dann doch zu schmal. Aber eine zeitlang hat es gut funktioniert.

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Gruß Sven


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:17 
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Nee Sven, hintereinder mit deinem genannten Alter.

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Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:24 
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ETZChris hat geschrieben:
Nee Sven, hintereinder mit deinem genannten Alter.


Auch falsch, Moment bitte.

Aus meiner Anleitung. Der letzte Satz.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Gruß Sven


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:26 
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Zitat von Andreas.
Die Frage war für mich auch von Interesse und habe ich mir damals rausgesucht finde es aber gerade nicht mehr.

1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.

Gruß
Dominik

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:27 
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Sandmann hat geschrieben:
Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn :shock:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Dateianhang:
Mobete.jpg


Da läuft auf jeden Fall was schief, da musst du noch mal bei.... :mrgreen: Das muss "rängdängdängdäng"..... ;D

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Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:28 
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flotter 3er hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn :shock:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Dateianhang:
Mobete.jpg


Da läuft auf jeden Fall was schief, da musst du noch mal bei.... :mrgreen: Das muss "rängdängdängdäng"..... ;D


Alles klar werde ich so weiter geben :mrgreen:

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Gruß Dominik


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:30 
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http://www.miraculis.de/aw/mz/text/swb0/swb0.html

Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (40 KByte Text; 427 KByte Bilder)

Dateianhang:
SW.jpg


Bei mir haben sie immer hintereinander gesessen.


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 15:55 
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 19:04 
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Sandmann hat geschrieben:
Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn :shock:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Da fehlt noch mmmmmmmpuffpuffpuffmmmmmmmpuffpuffpuff oder touren die Plastedinger am Ortseingang nicht ab? :lach:

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 21:19 
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ftr hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn :shock:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Da fehlt noch mmmmmmmpuffpuffpuffmmmmmmmpuffpuffpuff oder touren die Plastedinger am Ortseingang nicht ab? :lach:


Oh stimmt, ist doch noch ganz schön was zu tun :lach:
Der kleine 2 Jahre stellt sich links daneben, sagt treten und nach drei mal mit dem rechten Fuß auf die Schwinge treten geht es los :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 21:40 
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Andreas hat geschrieben:
http://www.miraculis.de/aw/mz/text/swb0/swb0.html

Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (40 KByte Text; 427 KByte Bilder)

Dateianhang:
SW.jpg


Bei mir haben sie immer hintereinander gesessen.


Mal ganz langsam... Das ist das Recht der einzig wahren und rechtmäßigen deutschen demokratischen Republik. Und die ist tot.

Man darf nur soviele Personen transportieren, wie Sitzplätze vorhanden sind. Diese stehen in den Papieren unter S.1. Beim Personengespann steht dort 3. Sprich es dürfen 3 Personen befördert werden. Zwei Kinder im Beiwagen ist somit eigentlich untersagt, andererseits: Wenn niemand auf dem Sozius sitzt... ;)

Gruß
Robert

Edit: Bitteschön... Es ist der Paragraph 21 StVO *klick*

Die Angaben in der Bedienungsanleitung dazu in der Pfeife rauchen oder die Beifahrerfußrasten an der Zugmaschine entfernen. Für einen Polizisten muss das reichen, für einen Richter aber definitiv nicht. :floet:

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 21:58 
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Naja, so ganz tot ist sie ja nun doch nicht, die 50 er dürfen ja immer noch 60 fahren.

Die Eingangsfrage war ja, wieviele Kinder im SW mitgenommen werden dürfen. Unter Einhaltung aller anderen Kriterien wie zul. Anzahl der Sitzplätze, Gesamtgewicht, Alter, etc. sind es meiner Meinung nach nach wie vor 2 Personen.

Welche aktuelle Gesetzeslage sollte dies verbieten?

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:01 
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Andreas hat geschrieben:
Naja, so ganz tot ist sie ja nun doch nicht, die 50 er dürfen ja immer noch 60 fahren.

Die Eingangsfrage war ja, wieviele Kinder im SW mitgenommen werden dürfen. Unter Einhaltung aller anderen Kriterien wie zul. Anzahl der Sitzplätze, Gesamtgewicht, Alter, etc. sind es meiner Meinung nach nach wie vor 2 Personen.

Welche aktuelle Gesetzeslage sollte dies verbieten?


§21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1... Habe ich doch verlinkt. :roll:

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:07 
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Hatte ich beim schreiben nicht mehr gelesen ..

"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." ? Meinst Du das?

Demnach dürfte in den meisten Booten überhaupt keiner sitzen oder hat hier jeder Gurte nachgerüstet?

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:12 
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Andreas hat geschrieben:
Hatte ich beim schreiben nicht mehr gelesen ..

"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." ? Meinst Du das?

Demnach dürfte in den meisten Booten überhaupt keiner sitzen oder hat hier jeder Gurte nachgerüstet?


Bitte richtig zitieren!

"§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen."

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Jungs,mal im Ernst
Hier sind ja paar Gespannfahrer die mit Kindern
schon das eine und andere mal Gespann gefahren sind.
Wenn die Kinder vernünftig in dem Beiwagen sitzen
und die Sache halbwegs sicher aussieht,wird euch kein Polizist
anhalten,da es einfach keine klare Reglung gibt.
Personen Zahl und Gewicht muss natürlich stimmen.

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Guden Willi
Es gehd mer ned inde Kopp enei
wie kann en Mensch ned aus Franfurd sei


Fuhrpark: ETZ 250 mit Lastenbeiwagen/Baujahr 86,

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:19 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Jungs,mal im Ernst
Hier sind ja paar Gespannfahrer die mit Kindern
schon das eine und andere mal Gespann gefahren sind.
Wenn die Kinder vernünftig in dem Beiwagen sitzen
und die Sache halbwegs sicher aussieht,wird euch kein Polizist
anhalten,da es einfach keine klare Reglung gibt.
Personen Zahl und Gewicht muss natürlich stimmen.


Ich gebe nur die Antwort auf die Eingangsfrage, mehr nicht. Es wurde nach der StVO gefragt, und die ist zu dem Thema sehr eindeutig. Sie sagt nein! Ein Verweis auf die Bedienungsanleitung ist nicht zielführend... ;)

Was du aus dieser Information machst... es ist mir reichlich egal. :mrgreen:

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:24 
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Robert deswegen habe ich ja geschrieben
Anzahl und des Gewicht der Personen muss stimmen,
natürlich muss für jede Person ein Platz vorhanden sein.
Mehr steht in der STVO auch nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:27 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Robert deswegen habe ich ja geschrieben
Anzahl und des Gewicht der Personen muss stimmen,
natürlich muss für jede Person ein Platz vorhanden sein.
Mehr steht in der STVO auch nicht.


Falsch! Es ist für JEDE Person ein "besonderer Sitz" vorgeschrieben. Laut Papieren hat der Beiwagen nur einen Sitz. Die anderen beiden Sitze sind der Fahrersitz und der Beifahrersitz. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Im Übrigen haben diese Gesetze (Bedienungsanleitung) noch nie für dich gegolten. Man muss schon ein gebürtiger Ossi sein. :rofl: :twisted:

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:35 
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Du legst heut aber wieder auf die Goldwaage
ob Sitz oder Platz ist wohl den Andren Sprach Gebräuchen geschuldet.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:37 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Du legst heut aber wieder auf die Goldwaage
ob Sitz oder Platz ist wohl den Andren Sprach Gebräuchen geschuldet.


Hä????? Ich habe einfach das Gesetz zitiert...

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
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Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.

Als Quellenangabe hast Du genannt:

Robert K. G. hat geschrieben:
21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...


§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist sonst gefährlich für den Doktortitel.

;-)

Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.

Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:41 
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Andreas hat geschrieben:
Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.

Als Quellenangabe hast Du genannt:

Robert K. G. hat geschrieben:
21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...


§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.

;-)

Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.

Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...


Weil der Beiwagen nur einen Sitzplatz hat. Ganz einfach! Ein Sitzplatz, eine Person. Also Beiwagen -> eine Person.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:52 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.

Als Quellenangabe hast Du genannt:

Robert K. G. hat geschrieben:
21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...


§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.

;-)

Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.

Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...


Weil der Beiwagen nur einen Sitzplatz hat. Ganz einfach! Ein Sitzplatz, eine Person. Also Beiwagen -> eine Person.


Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.
Oder eine durchgehende Rücksitzbank in der Dose, oder Amischlitten mit durchgehender 1. Sitzreihe .... alles nur für eine Person?

;-)

Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 22:57 
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Andreas hat geschrieben:
...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.

;-)

Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.


Das habe ich nicht so definiert, das haben andere für mich übernommen. Die Maschine hat zwei Sitzplätze, der Beiwagen einen Sitzplatz. So steht es in den Papieren und du kannst nicht daran rütteln.

Im Übrigen kann ich deine Logik schon mit Einzelsitzen aushebeln. Die gab es für alle MZ Typen, wenn auch manchmal nur NVA. ;)

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 21. November 2013 23:07 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.

;-)

Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.


Das habe ich nicht so definiert, das haben andere für mich übernommen. Die Maschine hat zwei Sitzplätze, der Beiwagen einen Sitzplatz. So steht es in den Papieren und du kannst nicht daran rütteln.



Tut mir leid, aber so steht es nicht in den Papieren. In den Papieren ist ein Fahrzeug beschrieben, welches Platz für drei Personen bietet. Wie diese Plätze verteilt sind ist nicht beschrieben.

Ich denke, wir kommen da auf keinen gemeinsamen Nenner. Müssen wir auch nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 05:52 
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Doch, die Sitzverteilung ist festgelegt. Es gibt eine Definition was ein Sitzplatz ist und was nicht.

Es sollte aber unstrittig sein, dass eine MZ Solo, erst einmal zwei Sitzplätze hat. So steht es in allen Papieren... Somit hat der Beiwagen nur einen. Das hast selbst du die ganze Zeit geschrieben. Du kannst nicht einen vorhandenen Sitzplatz teilen und dafür einen anderen weglassen. Das steht explizit so auch im Gesetz, da kannst du dich winden wie du willst.

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 07:25 
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 07:36 
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...so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind...

nach Gesetzeslage würde ich Robert beipflichten, wo aber ist definiert das der Sitz im Seitenwagen nicht für 12 2 Personen gedacht, die Sitzbank für zwei Personen gedacht ist, haben die Sitze eine eigene Betriebserlaubnis? Schlußfolgern ließe sich nur das, ein fabrikneues Motorrad mit einer Sitzbank 2 eingetragene Sitze hat, demzufolge für 2 Personen gedacht ist.
Im Übriigen findet sich der Passus mit den 2 Personen nur in der "Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S". Nur für diesen BW ist dieser bestimmungsgemäße Gebrauch, kwasi 1,5 Sitzplätze, beschrieben. Das ist anscheinend der mit dem festen Kotflügel. Meine Meinung.....

Gut das ich solch einen Seitenwagen noch habe, ich fange gerade an den festen Kotflügel zu mögen.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 08:04 
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dösbaddel hat geschrieben:
...so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind...

nach Gesetzeslage würde ich Robert beipflichten, wo aber ist definiert das der Sitz im Seitenwagen nicht für 12 2 Personen gedacht, die Sitzbank für zwei Personen gedacht ist, haben die Sitze eine eigene Betriebserlaubnis? Schlußfolgern ließe sich nur das, ein fabrikneues Motorrad mit einer Sitzbank 2 eingetragene Sitze hat, demzufolge für 2 Personen gedacht ist.
Im Übriigen findet sich der Passus mit den 2 Personen nur in der "Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S". Nur für diesen BW ist dieser bestimmungsgemäße Gebrauch, kwasi 1,5 Sitzplätze, beschrieben. Das ist anscheinend der mit dem festen Kotflügel. Meine Meinung.....

Gut das ich solch einen Seitenwagen noch habe, ich fange gerade an den festen Kotflügel zu mögen.


Ah! So macht das doch schon mehr Spaß! :mrgreen:

Ich möchte dich auf Smokie verweisen. Er hat Recht! Zu tiefsten DDR Zeiten durften Sitzplätze tatsächlich unter bestimmten Bedingungen "geteilt" werden. Daher auch der Passus in der Bedienungsanleitung.

TS und frühe ETZ haben auch noch den ES Beiwagen. In der Bedienungsanleitung findet sich dieser Passus aber nicht mehr.

Wie gesagt: Mir persönlich ist es egal und im Zweifelsfall sind mir die Kinder im Beiwagen auch lieber! Aber die Gesetzeslage ist eindeutig.

Hinzu kommt, dass ich einen wahlweise Eintrag habe. Somit wird die Anzahl der Sitzplätze für Solo und Gespann noch einmal explizit ausgewiesen. Da gibt es dann kein "naja" mehr.

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 08:22 
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Wie man hier sieht, herrscht nicht einmal unter Leuten, die sich schon etwas tiefgehender mit dem Thema befasst haben, Einigkeit. Woher soll dann ein durchschnittlicher Streifenpolizist, der sein letztes Gespann in einem Lehrfilm während der Ausbildung gesehen hat, wissen, wieviele Leute drinsitzen dürfen. Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen. Und da wird's problematisch, weil jeder andere Vorstellungen von richtig und falsch hat.

Ich denke, Kindertransport im Beiwagen ist immer eine Grauzone. Egal ob es um nachgerüstete Gurte, Überrollbügel, Kindersitze, Helme oder die Anzahl der Kinder geht. Es kann nicht schaden, sich ein paar Argumente zurechtzulegen, für den Fall, in eine Kontrolle zu kommen. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass der Polizist zu allem Ja und Amen sagt.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 08:57 
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Ysengrin hat geschrieben:
Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.

Müssen? Vielleicht. Vielleicht muss er auch gar nichts.
Was er dann tut, ist was anderes - und oft genug beobachte ich, wie sie sich dann auf bekannte Positionen zurückziehen und sich darauf versteifen. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass diese ihnen bekannten Positionen für den konkreten Fall nicht anwendbar ist. Dann wird es blöd...

Beispielsweise die Kindersitzerhöhungen. Die alten, für Zweipunktgurte geeigneten, sind nicht mehr zulässig. Die neuen, für Dreipunktgurte geprüften, darf man mit Zweipunktgurten nicht verwenden. Also was tun, wenn der Rücksitz nur Zweipunktgurte hat? Nicht anschnallen? Ohne Sitzerhöhung? Mit Sitzerhöhung?
Oder wenn der Seitenwagen gar keine Gurte hat - Kinder dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden, wenn keine Gurte vorhanden sind. Ist der Seitenwagensitz ein Rücksitz oder ein Beifahrersitz? Weitere Beispiele lassen sich z.B. bei Traktoren finden. Aber in einer Kontrolle machen es sich viele Polizisten leicht und gehen auf die ihnen bekannte Position: Kinder in den Kindersitz auf den Rücksitz. Basta. Ist es nicht so, gibt es ein Ticket.


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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 08:58 
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brauche ich nicht
Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.


Fuhrpark: ETZ-251 Gespann Bj. 1989/90, ETZ 150/125,Simson S53 60km/h ,Simson Roller Star 50 1998(Hofhund) Fortschritt Großbauernmehrzweckmaschine, Yto 354 mit Multicarhänger HM 20.11 und Multicar M-25-2 mit Hebebühne, Bobcat 225

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 09:06 
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smokiebrandy hat geschrieben:
:gruebel: bloß gut, dass meine Kinderzeit schon etwas länger her ist...wir waren immer zu fünft mit dem ES Gespann unterwegs...mein Bruder zwischen den Eltern auf der Maschine(mit Einzelsitzen) und meine Schwester und ich im Superelastik... :lach:



S50: Ich vorn auf dem Tank. Hände am Haltebügel am Lenker, Füße auf den Kinderfußrasten. Dahinter mein Vater als Fahrer, eins weiter meine Schwester und am hinteren Ende meine Mutter :biggrin:

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 09:07 
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etz-251-Gespann hat geschrieben:
Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.


Soviel zum Thema "sich im Vorfeld Argumente bereitlegen". Ich habe ernste Zweifel, dass ein Polizist Dir dieses Argument durchgehen lässt. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 09:16 
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brauche ich nicht
Ysengrin hat geschrieben:
etz-251-Gespann hat geschrieben:
Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.


Soviel zum Thema "sich im Vorfeld Argumente bereitlegen". Ich habe ernste Zweifel, dass ein Polizist Dir dieses Argument durchgehen lässt. :wink:
War auch nicht ganz ernst gemeint. (Der erste Teil)


Fuhrpark: ETZ-251 Gespann Bj. 1989/90, ETZ 150/125,Simson S53 60km/h ,Simson Roller Star 50 1998(Hofhund) Fortschritt Großbauernmehrzweckmaschine, Yto 354 mit Multicarhänger HM 20.11 und Multicar M-25-2 mit Hebebühne, Bobcat 225

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 10:02 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Ysengrin hat geschrieben:
Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.

Müssen? Vielleicht. Vielleicht muss er auch gar nichts.
Was er dann tut, ist was anderes - und oft genug beobachte ich, wie sie sich dann auf bekannte Positionen zurückziehen und sich darauf versteifen. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass diese ihnen bekannten Positionen für den konkreten Fall nicht anwendbar ist. Dann wird es blöd...

Beispielsweise die Kindersitzerhöhungen. Die alten, für Zweipunktgurte geeigneten, sind nicht mehr zulässig. Die neuen, für Dreipunktgurte geprüften, darf man mit Zweipunktgurten nicht verwenden. Also was tun, wenn der Rücksitz nur Zweipunktgurte hat? Nicht anschnallen? Ohne Sitzerhöhung? Mit Sitzerhöhung?
Oder wenn der Seitenwagen gar keine Gurte hat - Kinder dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden, wenn keine Gurte vorhanden sind. Ist der Seitenwagensitz ein Rücksitz oder ein Beifahrersitz? Weitere Beispiele lassen sich z.B. bei Traktoren finden. Aber in einer Kontrolle machen es sich viele Polizisten leicht und gehen auf die ihnen bekannte Position: Kinder in den Kindersitz auf den Rücksitz. Basta. Ist es nicht so, gibt es ein Ticket.


Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.

Gruß
Robert

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Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 10:27 
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Ysengrin hat geschrieben:
Woher soll dann ein durchschnittlicher Streifenpolizist, der sein letztes Gespann in einem Lehrfilm während der Ausbildung gesehen hat, wissen, wieviele Leute drinsitzen dürfen. Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen. Und da wird's problematisch, ...

Soooo schöööön angefangen...
Ysengrin hat geschrieben:
... weil jeder andere Vorstellungen von richtig und falsch hat.

...aber beim Abschluss gepatzt. Also das üben wir nochmal... ;)

:mrgreen:

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Ciao
Wolle

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Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 10:32 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.


;D

Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.

§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.

Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.

Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.

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Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 11:12 
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Andreas hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.


;D

Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.

§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.

Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.

Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.


Nö, findet keine Anwendung:

Klick

Bitte den rot markierten Teil noch einmal lesen. ;)

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 11:22 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.


;D

Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.

§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.

Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.

Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.


Nö, findet keine Anwendung:

Klick

Bitte den rot markierten Teil noch einmal lesen. ;)

Gruß
Robert


:nein:

In Absatz 1 wird festgelegt, dass wenn keine Gurte vorhanden sind grundsätzlich so viele Personen befördert werden dürfen wie Sitzplätze vorhanden sind.
In Absatz 1b folgt dann die Einschränkung, dass Kinder unter 3 Jahren generell ohne Gurt nicht befördert werden dürfen.

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: STVO Kinder im Beiwagen
BeitragVerfasst: 22. November 2013 11:31 
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Satz 1 findet keine Anwendung (für KRÄDer es steht nur allgemeiner da). Ich habe es dir rot markiert... Mehr kann ich nicht mehr für dich machen. ;)

Deine Vorstellungen sind leider grober Unfug.

Gruß
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