Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 19. Juli 2025 19:54

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 10 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 11. September 2020 21:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 8. August 2010 20:36
Beiträge: 63
Themen: 22
Moin,

ich würde gerne über Winter ein Gespann aufbauen, das vor Jahren abgemeldet wurde. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Fahrgestellnummer des Beiwagens nicht identisch mit der Eintragung im Brief ist.

Ist das kleine Typenschild über der Heckklappe die Fahrgestellnummer oder gibt es am Fahrwerk selbst noch eine eingeschlagene Nummer?

Wird die Nummer (auf dem Typenschild) eigentlich amtlich im System erfasst oder ist das nur eine zusätzliche technische Info?

Das besagte Typenschild ist kaum noch zu lesen, kann man sich irgendwo ein Blanko-Typenschild beschaffen?

Würde mich über eine Info freuen!

Gruß
HH


Fuhrpark: MZ ETZ-Gespann

Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 11. September 2020 22:03 
Offline

Registriert: 6. September 2020 22:32
Beiträge: 8
Blanko Typenschilder gibt es im Internet zu hauf bei dem Passenden für den Beiwagen musst du wohl etwas suchen. Eigentlich ist wenn ein Typenschild vorhanden ist auch im Rahmen eine Nummer aber die vom Typenschild und Rahmen sollten im Normalfall identisch sein.

Gruß Rouven


Fuhrpark: MZ ES 150/1 (125ccm), Simson Schwalbe Kr51/1, Simson Schwalbe Kr51/1K, Simson Star Sr4-2/1,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 11. September 2020 22:06 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Vapekiller

Registriert: 8. Mai 2010 22:37
Beiträge: 6562
Themen: 81
Bilder: 4
Wohnort: Lothra/ Thür.
Alter: 42
Die eintragung des Seitenwagens in die Papiere des Zugfahrzeuges ist der einzigste Eigentumsnachweis für selbigen.

_________________
Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
Wir Stellen ein: Facharbeiter SHK M/W/D!
Mitglied des GKV seit 2015
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bild
OT-Rennsteigboulettenpartisane


Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
MZ ES 175/2 BJ : 1972 , MZ ETS 250 ( spezieller Umbau ), Simson KR51/1S,
MuZ Skorpion 660 Tour Bj. 1996 (Smokies EX), Superelastik MZS820 Bj: 1973,
Fortschritt E930 „Ackersimme“, 2x Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
IWL SR 56 Wiesel Bj: 1958 (Fernprojekt), Güldner ADA9 Bj: 1953,
MAN TGE.3.180
Fiat Doblo 1,4T Natural Power Bj:2016

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 11. September 2020 23:11 
Offline

Registriert: 4. Oktober 2010 11:16
Beiträge: 690
Themen: 3
Das ist ,rechtlich gesehen, grober Unfug.
Weder die Fahrzeugpapiere, noch Eintragungen in diese, stellen einen Eigentumsnachweis da.
Steht für alle die noch an der alten Denkweise festhalten sogar auf selbigen.

Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 12. September 2020 08:20 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16. Mai 2017 13:03
Beiträge: 225
Themen: 5
Bilder: 9
Wohnort: Hofgeismar
Alter: 39
Die Rahmennummer vom Beiwagen ist auf dem mittleren Anschluss der senkrecht nach oben geht eingeschlagen, von hinten gesehen ein paar cm unter dem Spindelkopf. (Je nach alter relativ kurz und mit Buchstaben)
Typenschilder gibt es bei den meisten Händlern, achte nur darauf was bei Typ steht, da gibt es ein paar varianten je nach Alter.

Meinst du wirklich Fahrzeugbrief (II) oder doch den Schein (I)?
Im Brief steht eigentlich sehr wenig.
Wenn in den Papieren die Beiwagennummer steht und diese nicht übereinstimmt musst du das leider umtragen lassen sonst gibt es bei Kontrollen und TÜV Probleme. (Am besten ist gar keine)

Im Schein (I) steht nur der Halter, der muss nichts mit dem Eigentümer zu tun haben.
Im Brief (II) steht zwar meistens der Eigentümer aber selbst das muss nicht der aktuelle sein.
Der Eigentümer steht im Kaufvertrag, somit kann es sein das es mehrere Eigentümer gibt die aber das Fahrzeug nicht angemeldet haben (Händler) und deshalb nicht im Brief stehen.

Aber Achtung bei Verlust! Der Brief (II) mit Nummer wird im System gespeichert auch nach Abmeldung.
Bei mir war es so das nur der letzte im Brief erfasste einen neuen beantragen konnte unabhängig vom Kaufvertrag.


Fuhrpark: MZ TS 250/1 1981 und 1979, Simson KR51/2L 1985, AWO 425 SPORT, MZ TS 250/1 Gespann Neckermann

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 12. September 2020 08:40 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2031
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
MZ-TS-ST hat geschrieben:
...Im Schein (I) steht nur der Halter, der muss nichts mit dem Eigentümer zu tun haben.
Im Brief (II) steht zwar meistens der Eigentümer aber selbst das muss nicht der aktuelle sein...

In beiden Dokumenten steht der Halter. Bis auf die Anschrift müssen also beide Dokumente die identische Person (Firma etc.) als Halter eingetragen haben.
Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Halter. Aber, wie oben schon gesagt, muß das weder zwingend so sein, noch gilt der Haltereintrag als Eigentumsnachweis.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 12. September 2020 08:44 
Offline

Registriert: 17. Januar 2009 09:53
Beiträge: 7855
Themen: 38
Bilder: 83
Wohnort: Regensburg
HHD hat geschrieben:
Moin,

ich würde gerne über Winter ein Gespann aufbauen, das vor Jahren abgemeldet wurde. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Fahrgestellnummer des Beiwagens nicht identisch mit der Eintragung im Brief ist.
Ist das kleine Typenschild über der Heckklappe die Fahrgestellnummer oder gibt es am Fahrwerk selbst noch eine eingeschlagene Nummer?


relevant ist die Nummer vom Fahrgestell des Beiwagens, der Aufbau selbst trägt das Typenschild, besitzt jedoch selbst keine Nummer. D.h. es kann sein, dass irgendwann mal auf das Fahrgestell ein anderes Boot draufgekommen ist.


Fuhrpark: son paar MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 12. September 2020 12:40 
Offline

Registriert: 21. Februar 2014 23:56
Beiträge: 5286
Themen: 9
Wohnort: Nuthe-Urstromtal
Alter: 52
Der Sterni hat geschrieben:
............
Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.


Leider nur fast richtig.......

Der Kaufvertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft. Erst eine Einigung (zum Eingentumswechsel) und die tatsächliche Übergabe lassen dann wirklich Eigentum übergehen. Nennt sich Trennungs-oder Abstaktionsprinzip.

Beispiel: Man kann ja eine Sache mehrfach verkaufen, d.h. mehrere Kaufverträge abschließen über die gleiche Sache, nur welcher der Käufer ist dann der Eigentümer? Zum Beispiel ruft ein Kaufanwärter auf eine Annonce an und man wird sich am Telefon handelseinig (Kaufvertrag mündlich abgeschlossen). Dann kommt der (telefonische ) Käufer zur Abholung der Ware und diese ist nicht mehr da, weil der Verkäufer inzwischen anderweitg einen Kaufvertrag geschlossen hat und dieser zweite Käufer die Ware auch schon übergeben bekommen hat. Da guckt dann der erste Käufer in die Röhre.....Er hat dann zwar gewisse Schadenersatzansprüche, aber das Kaufobjekt ist weg......

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 12. September 2020 19:27 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann

Registriert: 25. März 2007 23:48
Beiträge: 8920
Themen: 130
Bilder: 35
Wohnort: Herleshausen
Alter: 37
EmmasPapa hat geschrieben:
Der Sterni hat geschrieben:
............
Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.


Leider nur fast richtig.......

Der Kaufvertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft. Erst eine Einigung (zum Eingentumswechsel) und die tatsächliche Übergabe lassen dann wirklich Eigentum übergehen. Nennt sich Trennungs-oder Abstaktionsprinzip.

Beispiel: Man kann ja eine Sache mehrfach verkaufen, d.h. mehrere Kaufverträge abschließen über die gleiche Sache, nur welcher der Käufer ist dann der Eigentümer? Zum Beispiel ruft ein Kaufanwärter auf eine Annonce an und man wird sich am Telefon handelseinig (Kaufvertrag mündlich abgeschlossen). Dann kommt der (telefonische ) Käufer zur Abholung der Ware und diese ist nicht mehr da, weil der Verkäufer inzwischen anderweitg einen Kaufvertrag geschlossen hat und dieser zweite Käufer die Ware auch schon übergeben bekommen hat. Da guckt dann der erste Käufer in die Röhre.....Er hat dann zwar gewisse Schadenersatzansprüche, aber das Kaufobjekt ist weg......


Fairerweise muss man dazu sagen, dass das die Hürde ist, an der einige Jurastudenten scheitern.
Eigentum kann man übrigens auch ganz ohne Vertrag ersitzen. Also durch langen Besitz (≠ Eigentum) erwerben.

_________________
Bild
OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fahrgestellnummer Beiwagen
BeitragVerfasst: 13. September 2020 21:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 8. August 2010 20:36
Beiträge: 63
Themen: 22
Danke für die lebhafte Disskusion!

Das Fahrzeug wurde vor 25 Jahren abgemeldet, es gibt aktuell nur eine Kopie des damaligen Briefes. Eigentumsnachweis habe ich mittels Kaufvertrag, der mit Sicherheit von der Zulassungsstelle akzeptiert wird.

Aber es ist ein Unterschied, ob ich ein Gespann wieder zulasse (auch nach 25 Jahren) oder ob ich mit einem anderen BW beim TÜV aufkreuze. Die könnten sich genötigt sehen, eine kostspielige Prüfung durchziehen zu wollen. Und das würde ich vermeiden wollen.

Der Erstbesitzer hatte den Brief verloren, eine Bescheinigung dazu hatte er ausgestellt. Nach dem Verkauf an einen anderen Interessenten hatte ich es dann vom damaligen Eigentümer vor 10 Jahren samt Bescheinigung gekauft. Das Gespann war in alle Einzelteile zerlegt. Was mich nicht störte, da ich nur an den Teilen Interesse hatte. In dem damaligen Kaufvertrag hatte er bestätigt, dass ich ein Motorrad mit der VIN XY gekauft hatte plus BW mit der VIN XZ. So, wie im Brief dokumentiert. Und vor ein paar Tagen hatte ich erstmals gesehen, dass die Nummer auf dem Typenschild nicht dieselbe wie im Brief ist...

Ich denke, ich schau mal, was für eine Nummer tatsächlich am Fahrgestell des BW eingeschlagen ist. Vielleicht mache ich mir zu viele Sorgen.

Hans


Fuhrpark: MZ ETZ-Gespann

Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 10 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de