ElchQ hat geschrieben:
Ich war gestern zur Vollabnahme und der Prüfer erzählte mir, daß ein Bremslicht am Motorrad erst seit 1988 vorgeschrieben ist. Ich hätte also auch ohne Bremslicht erscheinen können. Glauben kann ich es nicht, aber er muß es ja wissen.
Doch, der gute Mann hat recht!
§ 53 StVZO: Ab dem 01.01.1988 ist ein Bremslicht erforderlich.
Ist die Erstzulassung der MZ vor dem 01.01.1988 braucht man keins.
Micky