Mainzer hat geschrieben:
Ein Gespann ist übrigens weiterhin ein einspuriges Fahrzeug

- mit einer Art Anhänger, nur seitlich... Damit ist die Frage obsolet.... Es sei denn, du lässt dein Gespann extra als eine Art PKW zu. Dann brauchst du einen Scheinwerfer in Höhe des Motorradscheinwerfers. Übrigens - das hieße dann auch - Warndreieck, Warnblinkanlage, Verbandskasten!

Und bevor jemand mit dem Argument der 2 spurigen Roller kommt - das ist ein "Kraftrad".