Klaus P. hat geschrieben:
Vor Allem darauf achten,
den SW (ww) wahlweise eintragen zu lassen.
Zumal wenn die orig. Bereifung beibehalten wird.
Die Prüfer machen das nicht immer, also früh genug darauf
achten/bestehen.
Gruß Klaus
Ich hatte mich mal diesbezüglich vor einiger Zeit bei der DEKRA kundig gemacht.
Eine MZ ist für Solo als auch für Gespann-betrieb zugelassen.
Wenn die MZ keine extra Veränderung für Gespann-betrieb hat, ist der WW Eintrag überflüssig.
Es sind bei der Gespann-maschine nur die rechte(n) Blinker zu (de)aktivieren.
Also Autoreifen, Gespannreifen und Schwingengabel (TS und ETZ), wäre dann nicht mehr für Solo-Betrieb tauglich.
Zumindest wird das hier im Landkeis Gera und Altenburg so gesehen
