Alles rund um die 3 Räder.
22. Dezember 2009 20:04
Die Nummerntafel hinten auf dem Seitenwagen habe das mal irgendwo gesehen
ist das ein Problem hat der TÜV vielleicht da was dagegen ?
Gruß aus Riederich
22. Dezember 2009 20:06
Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
22. Dezember 2009 20:15
frag mal roger "rmt" er hat das ganze eingetragen. seine briefkopie rück ich aber ohne seine einwilligung nicht raus
22. Dezember 2009 20:16
TS-Jens hat geschrieben:Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
Dann darf aber kein wahlweiser Beiwagenbetrieb eingetragen sein.

Frag einfach mal beim TÜV nach, denn selbst die Lage des Kennzeichens unterliegt bestimmten Bedingungen. Im Zweifel dann direkt eintragen lassen.
Ente hat m.E. auch seine Nummerntafel am Lastenboot.
22. Dezember 2009 20:29
danke für die Info
habe den beiwagen eh fest eingetragen, werde mal beim tüv fragen
gruß
22. Dezember 2009 20:34
Das ganze schaut dann übrigens so aus

Meiner Meinung nach gehört das da nicht hin, aber es muss dir ja gefallen...
22. Dezember 2009 20:38
gizmohund hat geschrieben:Das ganze schaut dann übrigens so aus
Unbeleuchtet?
22. Dezember 2009 20:53
Unbeleuchtet?
JA - (ist ja nicht meine) - allerdings will er noch ein Licht hin bauen, was die "Schönheit" aber nicht verbessert. Bis jetzt hat sich jedoch niemand dafür interessiert, allerdings war joschi damit auch nicht so beim Tüv. Für alle Fälle fährt er jetzt seit nem Jahr die Beleuchtung im SW mit sich rum, so für den Fall das mal jemand danach fragt
22. Dezember 2009 21:13
Unter der Rostocker Fraktion fährt auch 'nen Foristi das Kennzeichen am SW.
Geschmackssache ... wir machen es bei der ETZ nicht.
Vielleicht meldet sich ja noch einer der eines so dranne hat.
22. Dezember 2009 21:45
Andreas hat geschrieben:gizmohund hat geschrieben:Das ganze schaut dann übrigens so aus
Unbeleuchtet?

War das nicht so , dass das keine Pflicht mehr ist ?!
22. Dezember 2009 21:53
Du studierst ja Jura.
Lies § 10 FZV.
Im Verkehrsportal sagen die du brauchst eine.
Aber 'nen Laie versteht den § 10 FZV echt schlecht.
22. Dezember 2009 22:04
TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Lies § 10 FZV.
Im Verkehrsportal sagen die du brauchst eine.
Aber 'nen Laie versteht den § 10 FZV echt schlecht.
Da steht Ausnahme Krafträder VkBl. 2004 S. 613 - müsste man also mal schauen was da so steht...
22. Dezember 2009 22:24
TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Nö, macht er nicht.
Er studiert Jus.
Meinetwegen auch Rechtswissenschaft.
Aber nicht Jura.
22. Dezember 2009 22:26
Sven Witzel hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Lies § 10 FZV.
Im Verkehrsportal sagen die du brauchst eine.
Aber 'nen Laie versteht den § 10 FZV echt schlecht.
Da steht Ausnahme Krafträder VkBl. 2004 S. 613 - müsste man also mal schauen was da so steht...
Ich habe es nur im "Download" für 2,50 € gefunden .....

.
Wenn ich dran denke, gucke ich nach den Feiertagen mal im Büro nach.
23. Dezember 2009 12:01
mueboe hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Nö, macht er nicht.
Er studiert Jus.
Meinetwegen auch Rechtswissenschaft.
Aber nicht Jura.
Er irrt - kanonisches Recht wird angeboten in Göttingen....
Andreas hat geschrieben: Ich habe es nur im "Download" für 2,50 € gefunden .....

.
Wenn ich dran denke, gucke ich nach den Feiertagen mal im Büro nach.
Wenn nicht schau ich mal an der Uni...
23. Dezember 2009 12:38
Sven Witzel hat geschrieben:Er irrt - kanonisches Recht wird angeboten in Göttingen....
Und? Studierst Du es?
23. Dezember 2009 12:43
Ganz ehrlich: Nö

- aber spannende Bücher haben die durchaus im (geschlossenen ) Archiv - ist direkt neben dem von meiner Hiwistelle...
23. Dezember 2009 12:52
Also doch nur JuS.
Ich will auch ne HiWi-Stelle haben...
24. Dezember 2009 08:10
Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
Dann darf aber kein wahlweiser Beiwagenbetrieb eingetragen sein.

Frag einfach mal beim TÜV nach, denn selbst die Lage des Kennzeichens unterliegt bestimmten Bedingungen. Im Zweifel dann direkt eintragen lassen.
Ente hat m.E. auch seine Nummerntafel am Lastenboot.
und
das Nummerschild muss -darf nicht zu weit vor vom Endpunk des Fahrzeugs angebracht sein.
Heisst man muss das Nr-schild auch von einem nicht genau definiertem
SeitenWinkel aus sehn können.
Beleuchtung und feste vibrationsarme Befestigund versteht sich von selbst.

mit diesem Gespann war das beim TÜV kein Problem
ps :
ich brauch Bodenfreiheit
24. Dezember 2009 09:31
Hallo,
ja es ist möglich ohne "normale" Kennzeichenbeleuchtung zu fahren. Allerdings braucht man dazu so ein Kennzeichen:
http://www.utsch.com/Selbstleuchtendes- ... 346.0.htmlOb sich allerdings der finazielle Auffwand lohnt, wage ich zu bezweifeln. Schließlich sind diese Kennzeichen recht teuer und man muss wieder auf das Amt, um sich neue Stempel abzuholen.
Gruß
Robert
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