14. Juni 2010 20:15
14. Juni 2010 20:17
14. Juni 2010 20:21
der janne hat geschrieben:geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!
14. Juni 2010 20:22
14. Juni 2010 20:25
14. Juni 2010 20:39
14. Juni 2010 20:42
s-maik hat geschrieben:also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--
14. Juni 2010 20:55
14. Juni 2010 21:00
TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB
14. Juni 2010 21:31
jens-mz hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB
Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.
14. Juni 2010 21:33
14. Juni 2010 21:34
Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben.![]()
.
)14. Juni 2010 21:40
EtzeStefan hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben.![]()
.
nur für dich
all: danke für die aufklärung
, da braucht keiner Angst zu haben.............."
14. Juni 2010 22:05
ENRICO hat geschrieben:Hallo!
Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden![]()
Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............
14. Juni 2010 22:24
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Hallo!
Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden![]()
Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............
Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.
Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.
15. Juni 2010 06:39
ENRICO hat geschrieben:Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.
15. Juni 2010 12:42
15. Juni 2010 12:59
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesenENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
15. Juni 2010 13:09
Ralle hat geschrieben:Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesenENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt
15. Juni 2010 16:51