Alles rund um die 3 Räder.
4. März 2011 21:15
ein bißchen spät, aber es kann ja noch mal schneien :
wird ein gespann eigentlich rechtlich wie ein pkw, sprich winteräderpflicht auf allen achsen, oder wie ein lkw, also nur auf den relevanten achsen behandelt ?
ich habe zwar enduroreifen auf der maschiene, aber nicht auf dem beiwagen.
droht da ärger ?
5. März 2011 08:30
Wahrscheinlich ja wenn einer richtig kontrolliert. Ansonsten muß man die Erfahrungen abwarten. Wurde aber hier schon einiges dazu geschrieben.
Gruß
Dieter
5. März 2011 10:26
danke dieter,
noch mal gesucht und jetzt gefunden, dank deines hinweises.
wenn ich das alles zusammenfasse, bleibt alles wie es ist, hauptsache die fuhre läßt sich sicher steuern
gruß wulf
5. März 2011 11:55
Hmm, dann hast Du falsch zusammengefasst. WiReiPflicht bei entsprechendem Fahrbahnzustand, auch auf der (nicht angetriebenen, oder sogar nicht gebremsten) Seitenwagenachse. Bedank Dich beim Rammmmsauer.
Gruß
Hans
5. März 2011 12:36
hallo hans,
rein rechtlich stimmt es wohl wie du sagst, dafür bedanke ich mich aber nicht bei dem (der) rammsau..?
schon gar nicht dafür, das er dann wohl nur bei lkw ausnahmen macht, die haben bekanntlich eine stärkere lobby als gespannfahrer, unabhängig davon , ob es technisch sinnvoll ist.
gruß wulf
5. März 2011 19:57
silverwulf hat geschrieben:schon gar nicht dafür, das er dann wohl nur bei lkw ausnahmen macht, die haben bekanntlich eine stärkere lobby als gespannfahrer, unabhängig davon , ob es technisch sinnvoll ist.
Vor allem wird hier anscheinend gerade bei der Fahrzeuggattung ´ne Ausnahme gemacht, bei der es aufgrund verkehrter Bereifung im Winter die meisten Probleme gab....

... wobei mir schon klar ist, daß das nicht am einzelnen LKW-Fahrer, sondern an den Spediteuren liegt.
6. März 2011 07:44
silverwulf hat geschrieben:ein bißchen spät, aber es kann ja noch mal schneien :
wird ein gespann eigentlich rechtlich wie ein pkw, sprich winteräderpflicht auf allen achsen, oder wie ein lkw, also nur auf den relevanten achsen behandelt ?
ich habe zwar enduroreifen auf der maschiene, aber nicht auf dem beiwagen.
droht da ärger ?
Rein Rechtlich ist ein Gespann ein Einspuriges Fahrzeug und wird den Motorrädern ,
also den Einspurigen Fahrzeugen zugeordnet.
6. März 2011 11:08
Martin H schrieb :
"Vor allem wird hier anscheinend gerade bei der Fahrzeuggattung ´ne Ausnahme gemacht, bei der es aufgrund verkehrter Bereifung im Winter die meisten Probleme gab....

... wobei mir schon klar ist, daß das nicht am einzelnen LKW-Fahrer, sondern an den Spediteuren liegt.[/quote]
da hast du recht,
gerade die fahrer haben nichts davon, wenn spediteure sparen und politiker ausnahmen machen und sie dann reienweise an steigungen bei schneefall hängen bleiben
wulf
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