31. Juli 2011 07:25
31. Juli 2011 07:31
31. Juli 2011 07:36
31. Juli 2011 07:44
smokiebrandy hat geschrieben::shock: ...na Kette wechseln?
31. Juli 2011 11:29
vitolo hat geschrieben:... Was nunKein ADAC Mitglied ..
1. August 2011 19:50
mariobusch hat geschrieben:guten morgen.
nach meinem unfall mit dem gespann, war ich richtig froh ein adac-mitglid zu sein![]()
an mir (uns) hat der verein noch nüscht verdient.
1. August 2011 20:50
trabimotorrad hat geschrieben:... ich denke ganz so günstig kann ich nicht mehr anbieten.
Für 10 Stück 1/2 X 5/16 Zoll mit 130 Rollen hätte ich gerne 60 Euro. Versand mit Hermes oder DHL ist im Preis inbegriffen. [/i]
...und die "Billigketten" halten bei mir im Gespannbetrieb deutlich über 20 000Km, mal sehen, wie lange die "teurer gewordenen Ketten" halten
1. August 2011 20:52
1. August 2011 20:59
2. August 2011 02:38
2. August 2011 04:09
Schwarzfahrer hat geschrieben:Gespanne darf man auch abschleppen. Wenns jetzt kein Unfall ist, da hilft auch oft der Schutzbrief
2. August 2011 06:36
2. August 2011 11:46
2. August 2011 15:11
2. August 2011 18:53
7. August 2011 08:57
7. August 2011 09:07
7. August 2011 17:10
7. August 2011 17:22
stephanios hat geschrieben:mir is schonmal nen schalthebel davongeflattert.![]()
8. August 2011 07:56
8. August 2011 08:27
StVO § 15a
Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
8. August 2011 11:22
kutt hat geschrieben:StVO § 15a
Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
stimmt .. wenn Kraftrad im Schein steht, darf man nicht schleppen ...
Also am besten an Ort und Stelle verkaufen, damit man das Ding nicht transportieren muß
Mich hat der erste Herr vom ADAC gefragt, ob sich für mein Gespann bei dem Baujahr überhaupt ein Rücktransport lohnt, oder ob er es gleich in Schweden verschrotten lassen soll ...
8. August 2011 11:29
Ralf TS hat geschrieben:DAS ist ja mal eine absolute Unverschämtheit!
8. August 2011 11:40
8. August 2011 12:48