28. Oktober 2011 21:23
28. Oktober 2011 21:29
28. Oktober 2011 21:33
28. Oktober 2011 21:35
28. Oktober 2011 21:39
Robert K. G. hat geschrieben:Hallo,
erstens so wie Achim schreibt,
zweitens benötigst du eine angenommene AHK. Z. B. vom Trabant inklusive Typenschild.
Allgemain gilt: Solche Eintragungen liegen immer im Ermessenspielraum des Prüfers. Allerdings sind die großen MZ bis 110 kg Anhängelast z. B. für einen Campi PAV oder diesem ungarischen Anhänger freigegeben. Ein HP 300 muss schon abgelastet werden. Und dann darfst du nur noch 60 km/h schnell fahren. Den PAV gibt es sogar noch neu inklusive aller Papiere und Kupplung. Vielleicht eine Alternative?
Gruß
Robert
28. Oktober 2011 21:40
28. Oktober 2011 21:42
Nordtax hat geschrieben:Der TÜV ist ein beinahe normales Unternehmen, keine Behörde.
Die Mitarbeiter sind also Angestellte, keine Beamten.

28. Oktober 2011 21:53
28. Oktober 2011 21:59
vitolo hat geschrieben:[
...
Das ist mein vorhaben
28. Oktober 2011 22:08
28. Oktober 2011 22:35
TS Martin hat geschrieben:...
Hänger ablasten ist blödsinn.
Die Anhängelast ist das was tatsächlich dranne hängt.
Heißt Leergewicht plus Zuladung.
So könnte man den Hänger auch mal andie Dose hängen.
Und die 5 € Steuer im jahr weniger ...
28. Oktober 2011 22:40
Robert K. G. hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:...
Hänger ablasten ist blödsinn.
Die Anhängelast ist das was tatsächlich dranne hängt.
Heißt Leergewicht plus Zuladung.
So könnte man den Hänger auch mal andie Dose hängen.
Und die 5 € Steuer im jahr weniger ...
Na wie gut dass du dich hier noch nie etwas "verquert" ausgedrückt hast.Der größere Fehler, dass die MZ bis 115 kg freigegeben ist, ist dir zum Glück nicht aufgefallen!
Gruß
Robert
28. Oktober 2011 22:42
Maddin1 hat geschrieben:
Neenee Robert, past schon.
der Anhänger darf ein höheres ZgG haben, die tatsächliche Anhängelast darf aber nur 110kg betragen. Da muß du halt immer rechnen, bei einem größeren Anhänger kannst halt nur Bettfedern reintun...
Bei der Dose ist es doch genauso, X Kg als Anhängelast, der Anhänger darf aber ein größeres ZgG haben, die Anhängelast darf halt nur nicht überschritten werden.
28. Oktober 2011 22:51
29. Oktober 2011 08:37
29. Oktober 2011 08:44
29. Oktober 2011 08:46
vitolo hat geschrieben:
Das ist mein vorhaben
29. Oktober 2011 19:29
Paule56 hat geschrieben:vitolo hat geschrieben:
Das ist mein vorhaben
Bau das Kanonenrohr vom Boot auf den Hänger und sag dem TÜVer:
"wenn du nicht einträgst, drücke ich ab"
dann klappt das schon .....
1. November 2011 11:24
1. November 2011 20:35
1. November 2011 20:39
1. November 2011 20:53
1. November 2011 22:26
..verboten....
. Vorausgesetzt, die AHZ ist von einer techn. Prüforganisation abgenommen. Da brauche ich keine Haftpflichtversicherung zu fragen und auch der ADAC usw. wird mir da bestimmt nicht weiterhelfen.1. November 2011 22:36
2. November 2011 04:48
ENRICO hat geschrieben:Hallo Ralli!
Ich will hier jetzt keine rechtliche Diskusion anfangen. Da müsste man sich evtl. , wenn es zu langatmig wird, per PN verständigen.
@Ralli: was hast Du in Deinem Fundus? (aber nicht solche Sachen wie: Fahrlehrer XY hat mir gesagt .............verboten....
)
Nachstehend habe ich die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verordnungen, mit entsprechender Pasage herausgesucht und aufgeführt.
Deine Meinung und Erfahrung kann ich nicht teilen. Auch wenn es sogenannte Experten bestätigt hätten.
Gemäß dem § 32 abs.9 dürfen die in der (StVZO § 30a Abs. 3) / RICHTLINIE 2002/24/EG aufgeführten Kräder (eben alle über 45 km/h), dass Maß von 2 m nicht überschreiten.
Also fahren wir eben mit einem zulassungspflichtigen Anhänger hinter dem Kraftrad. Vorausgesetzt, die AHZ ist von einer techn. Prüforganisation abgenommen. Da brauche ich keine Haftpflichtversicherung zu fragen und auch der ADAC usw. wird mir da bestimmt nicht weiterhelfen.
-- §32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
Breite:
bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,
bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,
Höhe ... 2,50 m,
Länge ... 4,00 m.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-- §30a StVZO
(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1............
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--RICHTLINIE 2002/24/EG
KAPITEL I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1
b) Krafträder, d. h. zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen (Klasse
L3e) oder mit Beiwagen (Klasse L4e) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Anders herum gilt RICHTLINIE 2002/24/EG für die ETZ 250 und vorher eigentlich gar nicht, die diese von anderen, anerkannten und akkreditierten Organisationen (KTA der DDR) eine Betriebserlaubnis erhalten haben und somit die RICHTLINIE 2002/24/EG und die RICHTLINIE 92/53/EWG DES RATES vom 18. Juni 1992 nicht zutreffen, da diese noch nicht existierten.
Wie zu sehn, ist die ganze Sache so komplex, dass durchaus mehrere Meinungen und Ergebnisse entstehen können. Dabei muß ich betonen, dass meine obigen ,,Erkenntnisse" nach eigenen Recherchen zu Stande kamen. Die ergeben sich aber nach chronologischen Lesens der Texte eigentlich automatisch. Ich bin auch nur ,,fast" ein Laie.
Ich bezweifle, dass einer dieser sog. Experten je in den EG-Richtlinien nachgelesen hat, was diese beinhalten und um was es dort überhaupt geht.
Diese ganze Sache ähnelt fast dem M+S-Reifen-Fred.
. Bis jetzt habe ich zumindest von Heidenau eine gute Unterstützung erhalten.2. November 2011 09:03
2. November 2011 11:56
2. November 2011 18:02