Alles rund um die 3 Räder.
8. November 2013 22:33
Hallo Gemeinde,
wie würdet Ihr die rechten Blinker des Motorrades (nicht die des Seitenwagens) anordnen? Die Blinker komplett demontieren und ausklemmen, oder angeklemmt lassen und nur nach unten drehen?
Müssen die rechten Blinker eigentlich, wenn sie montiert sind, nach unten gedreht werden, oder ist es ausreichend, daß sie nicht funktionieren?
Danke im Voraus für Eure Vorschläge und Meinungen.
Gruß Dirk
9. November 2013 00:15
Fährst du "wahlweise"?
9. November 2013 01:02
Abklemmen, da Dein Blinkgeber sonst etwas überfordert sein könnte. Wenn Du sie dranlässt musst Du sie runterdrehen oder abdecken, da angebaute sichtbare Bauteile auch funktioniern müssen.
9. November 2013 05:29
Was dran ist und sichtbar muß funzen. So die Stvo. Also entweder abbauen oder abdecken. Nach unten drehen gilt nicht. Auf mittelalterlichen Märkten gibt's so kleine ledersäckel mit Schnürriemen ... optimal!
9. November 2013 07:20
der garst hat geschrieben:Was dran ist und sichtbar muß funzen. So die Stvo. Also entweder abbauen oder abdecken. Nach unten drehen gilt nicht. Auf mittelalterlichen Märkten gibt's so kleine ledersäckel mit Schnürriemen ... optimal!
Naja, ganz so ist es dann auch wieder nicht. An den "6V Gespannen" muss z. B. das Bremslicht am Beiwagen nicht funktionieren obwohl vorhanden.
Die Lampen müssen aber eindeutig sein. Also wenn ich auf einen offensichtlich rechten Blinker schaue, dann muss er auch beim rechts blinken funktionieren und allen Vorschriften entsprechen. Das tut der Blinker an der rechten Seite der Zugmaschine aber nicht... Ein Aklemmen und "runter drehen" reicht aber vollkommen aus. Natürlich darf man den Blinker auch abdecken. Schwarze Miniblinker gehen aber auch, da sie beim oberflächlichen Betrachten offensichtlich keine Blinker sind. Zumindest wurde es mir so vom Prüfer abgekauft.
Gruß
Robert
9. November 2013 08:33
Ich habe einfach alte verschrammte Blinkergläser schwarz Lackiert
und schraube die Leuchtmittel raus.
9. November 2013 08:42
Gespann Willi hat geschrieben:Ich habe einfach alte verschrammte Blinkergläser schwarz Lackiert
und schraube die Leuchtmittel raus.
Auch eine Idee. Zumal in die runden Blinkerfassungen exakt eine DDR Anhängersteckdose passt. Immerhin kann man auf dem Gespann nie genügend Platz haben. Ein Campi oder PAV macht sich auch sehr gut hinter einer ETZ.
Gruß
Robert
9. November 2013 08:45
Brüderchen , der Willi hat einen LSW , mehr Platz geht nicht ! Außerdem einen Einzelsitz , da kann er noch was hintendrantüdeln .
9. November 2013 08:49
luckyluke2 hat geschrieben:Brüderchen , der Willi hat einen LSW , mehr Platz geht nicht ! Außerdem einen Einzelsitz , da kann er noch was hintendrantüdeln .

Und nun? Fahr du erst einmal Gespann. In den Dingern ist weniger Platz als auf einer Solo.

Glaub mir ja nicht dass du mit Gespann und ohne französischem Bier auf Treffen kommen darfst.
Gruß
Robert
9. November 2013 08:52
Da muss ich Robert recht geben,
so ein Beiwagen ist IMMER zu klein
für den Krempel den Mann mitnehmen will
9. November 2013 08:59
Robert K. G. hat geschrieben:Und nun? Fahr du erst einmal Gespann. In den Dingern ist weniger Platz als auf einer Solo.

Glaub mir ja nicht dass du mit Gespann und ohne französischem Bier auf Treffen kommen darfst.
Gruß
Robert

Mai wird noch nichts , August ist bei uns Hochsaison , nix Urlaub , mal schauen .
Gespann Willi hat geschrieben:Da muss ich Robert recht geben,
Jaja , immer auf die Kleinen....
9. November 2013 09:58
Ich hab an meinem Gespann alle Blinker dran, Motorrad rechte/linke Seite 2 + 1 mal SW.
Ich schalte wie bei den NVA-Maschinen mit dem Totschalter der Blinker meine rechten Blinker des Motorades beim SW- Gebrauch aus.
Ein Foristi aus südlichen Gefilden schrieb mal das das der TÜV bei ihnen so nicht zuläßt. Er hat nur links Blinker und rechts am SW welche verbaut.
Ich denke da hat die Prüforganisation deines Vertrauens das letzte Wort.
Gruß Volker
9. November 2013 10:35
Nach unten drehen gilt wirklich nicht?
Nachdem ich gestern den rechten Blinker vorn neu verkabelt und mit einer neuen Halterung angebaut habe, dachte ich so, du Trampeltier....
Solo ist jedenfalls nicht vorgesehen, hab ich separat.
Naja,...
Gruß vom Trampeltier
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9. November 2013 12:54
Robert K. G. hat geschrieben: An den "6V Gespannen" muss z. B. das Bremslicht am Beiwagen nicht funktionieren obwohl vorhanden.
An meinem ES-Gespann ist gar kein Bremslicht am BW vorhanden, das war m. W. serienmäßig bei den ES/2-Gespannen so.
Aber ich glaub ich versteh, was Du meinst... die Anlage dazu wäre vorhanden, also man könnte ein Bremslämpchen einbauen.
9. November 2013 13:17
Martin H. hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: An den "6V Gespannen" muss z. B. das Bremslicht am Beiwagen nicht funktionieren obwohl vorhanden.
An meinem ES-Gespann ist gar kein Bremslicht am BW vorhanden, das war m. W. serienmäßig bei den ES/2-Gespannen so.
Aber ich glaub ich versteh, was Du meinst... die Anlage dazu wäre vorhanden, also man könnte ein Bremslämpchen einbauen.
Exakt so war es gemeint. Es ist alles da, man muss es nur noch verkabeln.
Gruß
Robert
9. November 2013 14:20
Ich hab das einfach über Relais geschaltet, einer der Kontakte im Seitenwagenstecker schaltet ein Relais, welches die Blinker auf der rechten Zugmaschinenseite abschaltet, die Blinkleuchten dann nach unten gedreht, der Tüv war bisher zufrieden damit.
9. November 2013 15:00
16a.jpg
101_0847a.JPG
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9. November 2013 15:02
der garst hat geschrieben:Was dran ist und sichtbar muß funzen. So die Stvo. Also entweder abbauen oder abdecken. Nach unten drehen gilt nicht. Auf mittelalterlichen Märkten gibt's so kleine ledersäckel mit Schnürriemen ... optimal!
Genau. Tabaksbeutel oder wie ich tat ein Waschlappen drüber und mit Gummi zugehalten.
9. November 2013 15:23
am ETZ Gespann den vorderen Blinker samt Halter weggelassen, den hinteren Blinker nur runtergedreht und Fett in die Schraubenlöcher gefüllt. Der hintere Halter ist einzeln leider nicht demontiertbar.
9. November 2013 15:40
Stimmt, hinten ist er nicht demontierbar. Ausser mit die Flex, ging bei mir jedenfalls prima. Ich habe die rechten Blinker am Möp weg, irgendwo muss ich anfangen mit dem Gewichtsparen...

Ist jedenfalls einfacher als bei meiner Plautze
9. November 2013 15:57
Also vorn werde ich ihn demontieren, das ist schnell gemacht. Abflexen hinten wäre eigentlich ideal. Wenn schon denn schon, aber ist mir doch ein bischen zu schade, zumal ich die Halterung gerade lackiert habe. Na mal sehen, vielleicht kommt mir noch ein Geistesblitz.
Gruß Dirk
9. November 2013 16:07
emzett83 hat geschrieben:Also vorn werde ich ihn demontieren, das ist schnell gemacht. Abflexen hinten wäre eigentlich ideal. Wenn schon denn schon, aber ist mir doch ein bischen zu schade, zumal ich die Halterung gerade lackiert habe. Na mal sehen, vielleicht kommt mir noch ein Geistesblitz.
Gruß Dirk
Also der auf deinem Bild, ist eh ein Blinker für hinten
Ich habe eine halbe Halterung vom S 50, war eh angebrochen.
D. h. habe diese nur passend abgesägt.
PS: Schau mal ob die Halterung von Vorn auch Hinten passt
10. November 2013 08:01
bei mir wurde garnichts gesagt vom tüv blinker sind alle dran nur der rechte am beiwagen funzt hab wahlweise eintrag da hat keiner was gesagt von wegen abdecken runterdrehen oder son zeuges achso robert Kg wenn du eine etz fährst wird es nichts mit dem campy hinten dran da die etz keine eingetragene anhängelast besitzt
10. November 2013 09:09
bk350 hat geschrieben:bei mir wurde garnichts gesagt vom tüv blinker sind alle dran nur der rechte am beiwagen funzt hab wahlweise eintrag da hat keiner was gesagt von wegen abdecken runterdrehen oder son zeuges achso robert Kg wenn du eine etz fährst wird es nichts mit dem campy hinten dran da die etz keine eingetragene anhängelast besitzt
Sowohl ja als auch nein! Das ist vom Baujahr abhängig. Die ersten ETZ 250 hatten noch 110 oder 115 kg Anhängelast (ich weiß es nicht aus dem Gedächtnis) die späteren nicht mehr. Die dürfen in der Tat nichts anhängen. Genauso Blinker: Bis 1985 sind Lenkerendenblinker noch zulässig, danach ist eine Vierleuchtenblinkanlage obligatorisch. Da ich das Thema Bremslicht hatte: Am Beiwagen ist seit 1987 ein Bremslicht in der DDR Vorschrift. Die ETZ ist, was Umbauten angeht, an manchen Stellen etwas komplizierter.
Gruß
Robert
10. November 2013 13:12
Wodurch unterscheidet sich denn bei der ETZ das Blinkergehäuse vorn und hinten? Ich meine nicht die Abdeckkappen, die sind freilich unterschiedlich.
Gruß Dirk
10. November 2013 13:13
emzett83 hat geschrieben:Wodurch unterscheidet sich denn bei der ETZ das Blinkergehäuse vorn und hinten? Ich meine nicht die Abdeckkappen, die sind freilich unterschiedlich.
Gruß Dirk
Innen ist eine reflektierende Fläche.
Gruß
Robert
10. November 2013 13:18
Alles klar, vorne oder hinten?
Gruß Dirk
10. November 2013 14:50
vorne
10. November 2013 14:57
Was man aber auch alles beachten muß....mannomann.
Danke
Gruß Dirk
11. November 2013 14:15
steht das irgendwo mit der Reflektierenden Fläche in Blinkern vorn? was ist denn dann hinten? Oder hab ich was überlesen / falsch verstanden?
11. November 2013 15:09
Ich hab auch so einen Lederbeutel, den ich beim TÜV drübermache. Danach kommt er wieder runter, weil ich nicht will, dass sich da Wasser sammelt und irgendwas gammelt.
Beim letzten TÜV-Termin hatte ich den Beutel vergessen. Hab mich auf dem TÜV-Parkplatz meiner rechten Socke entledigt und die drübergezogen.
11. November 2013 16:07
Gut gemacht, rechte Socke=rechter Blinker

Ich hab lange nach Tabaksbeutel geguckt und mich dann für Waschlappen entschieden. Die warn billiger und hingen im Bad so rum.
11. November 2013 16:21
Ich stell mir gerade das Gesicht von Yvonne vor,
Eichy morgens im Bad,2 Waschlappen außem Schrank
Yvonne,was haste den damit vor?
Eichy,die muss ich ans Gespann machen fürn TÜV
11. November 2013 16:35
Gespann Willi hat geschrieben: ... Eichy,die muss ich ans Gespann machen fürn TÜV

Und gleich mit Eintragen lassen
11. November 2013 19:20
Es soll ja auch Waschlappen für den Fahrersitz geben....

Gut am Bruchstrichblech zu erkennen
12. November 2013 07:23
der garst hat geschrieben:Es soll ja auch Waschlappen für den Fahrersitz geben....

Gut am Bruchstrichblech zu erkennen

Es gibt auch Bruchstriche 11/04
Zurück zum Thema: Ich habe den BW wahlweise eingetragen und habe somit auch rechts die Blinker dran. Bei mir ist ein kleiner Schalter eingebaut, auf einer Stellung blinken die rechten Blinker am Motorrad, auf der anderen Stellung blinkt der BW. Beim TÜV dreh ich keinen Blinker runter oder decke ihn ab. Seit 10 Jahren gabs da noch nie Probleme.
17. November 2013 01:43
Robert K. G. hat geschrieben:bk350 hat geschrieben:bei mir wurde garnichts gesagt vom tüv blinker sind alle dran nur der rechte am beiwagen funzt hab wahlweise eintrag da hat keiner was gesagt von wegen abdecken runterdrehen oder son zeuges achso robert Kg wenn du eine etz fährst wird es nichts mit dem campy hinten dran da die etz keine eingetragene anhängelast besitzt
Sowohl ja als auch nein! Das ist vom Baujahr abhängig. Die ersten ETZ 250 hatten noch 110 oder 115 kg Anhängelast (ich weiß es nicht aus dem Gedächtnis) die späteren nicht mehr. Die dürfen in der Tat nichts anhängen. Genauso Blinker: Bis 1985 sind Lenkerendenblinker noch zulässig, danach ist eine Vierleuchtenblinkanlage obligatorisch. Da ich das Thema Bremslicht hatte: Am Beiwagen ist seit 1987 ein Bremslicht in der DDR Vorschrift. Die ETZ ist, was Umbauten angeht, an manchen Stellen etwas komplizierter.
Gruß
Robert
So, da ich per PN gefragt wurde und gerade ein bissel den Überblick verliere...
Hier meine Antwort auf das Thema Anhänger am Motorrad und Eintragung:
Wichtig: Wir reden von einem Einachsanhänger! Also sowas wie ein Campi.
In der güldenen BRD wird in dem Fall keine Anhängerkupplung oder Anhängelast eingetragen, sondern der Anhänger selbst. Dessen Spur darf nicht breiter als 1m sein und er bekommt nur ein Folgekennzeichen. Er ist also rechtlich eher einem Beiwagen gleichgestellt. Der Anhänger muss lediglich eine Betriebserlaubnis besitzen. Somit ist vollkommen unerheblich ob nun eine Anhängelast in der Betriebserlaubnis des Motorrades steht oder auch nicht.
Diese "zulässige Anhängelast" ist nur von belange, wenn man sich so Scherze wie eine richtige Anhängekupplung mit Kugelkopf wie an einem PKW eintragen lassen will. Aber auch da kann nur ein Anhänger mitgeführt werden der vorher eingetragen wurde. Es ist also folglich nur eine bessere Argumentationsgrundlage vor dem Prüfer... Immerhin hat der Hersteller bereits eine Anhängelast geprüft. Mögliche zusätzliche (Fahr-) Prüfungen können umgangen werden. Aber eigentlich hat diese schon der Hersteller des Anhängers gemacht und er gibt auch die entsprechende Zugvorrichtung vor! Insofern ist die Sache nur doppelt abgesichert.
Gruß
Robert
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