21. November 2013 10:53
21. November 2013 11:29
21. November 2013 11:31
Baustellenraser hat geschrieben:SuFu benutzen, da gibts ausreichend diskussionene / Beiträge / Meinungen.
21. November 2013 11:48
vy54-93 hat geschrieben: zb: zwillinge
21. November 2013 11:50
21. November 2013 12:56
Andreas hat geschrieben:Irgendwo hier im Forum findest Du die Freigabe vom Werk inkl. Einschränkung.
Bei Bedarf scanne ich sie Dir nochmal ein ...
21. November 2013 15:16
21. November 2013 15:17
21. November 2013 15:24
ETZChris hat geschrieben:Nee Sven, hintereinder mit deinem genannten Alter.
21. November 2013 15:26
21. November 2013 15:27
Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
21. November 2013 15:28
flotter 3er hat geschrieben:Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Da läuft auf jeden Fall was schief, da musst du noch mal bei....Das muss "rängdängdängdäng".....
21. November 2013 15:30
21. November 2013 15:55
21. November 2013 19:04
Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
21. November 2013 21:19
ftr hat geschrieben:Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Da fehlt noch mmmmmmmpuffpuffpuffmmmmmmmpuffpuffpuff oder touren die Plastedinger am Ortseingang nicht ab?
21. November 2013 21:40
Andreas hat geschrieben:http://www.miraculis.de/aw/mz/text/swb0/swb0.html
Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (40 KByte Text; 427 KByte Bilder)
Bei mir haben sie immer hintereinander gesessen.
21. November 2013 21:58
21. November 2013 22:01
Andreas hat geschrieben:Naja, so ganz tot ist sie ja nun doch nicht, die 50 er dürfen ja immer noch 60 fahren.
Die Eingangsfrage war ja, wieviele Kinder im SW mitgenommen werden dürfen. Unter Einhaltung aller anderen Kriterien wie zul. Anzahl der Sitzplätze, Gesamtgewicht, Alter, etc. sind es meiner Meinung nach nach wie vor 2 Personen.
Welche aktuelle Gesetzeslage sollte dies verbieten?
21. November 2013 22:07
21. November 2013 22:12
Andreas hat geschrieben:Hatte ich beim schreiben nicht mehr gelesen ..
"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." ? Meinst Du das?
Demnach dürfte in den meisten Booten überhaupt keiner sitzen oder hat hier jeder Gurte nachgerüstet?
21. November 2013 22:15
21. November 2013 22:19
Gespann Willi hat geschrieben:Jungs,mal im Ernst
Hier sind ja paar Gespannfahrer die mit Kindern
schon das eine und andere mal Gespann gefahren sind.
Wenn die Kinder vernünftig in dem Beiwagen sitzen
und die Sache halbwegs sicher aussieht,wird euch kein Polizist
anhalten,da es einfach keine klare Reglung gibt.
Personen Zahl und Gewicht muss natürlich stimmen.
21. November 2013 22:24
21. November 2013 22:27
Gespann Willi hat geschrieben:Robert deswegen habe ich ja geschrieben
Anzahl und des Gewicht der Personen muss stimmen,
natürlich muss für jede Person ein Platz vorhanden sein.
Mehr steht in der STVO auch nicht.
21. November 2013 22:35
21. November 2013 22:37
Gespann Willi hat geschrieben:Du legst heut aber wieder auf die Goldwaage
ob Sitz oder Platz ist wohl den Andren Sprach Gebräuchen geschuldet.
21. November 2013 22:37
Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
21. November 2013 22:41
Andreas hat geschrieben:Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.
Als Quellenangabe hast Du genannt:Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.
Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.
Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...
21. November 2013 22:52
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.
Als Quellenangabe hast Du genannt:Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.
Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.
Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...
Weil der Beiwagen nur einen Sitzplatz hat. Ganz einfach! Ein Sitzplatz, eine Person. Also Beiwagen -> eine Person.
21. November 2013 22:57
Andreas hat geschrieben:...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.
21. November 2013 23:07
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.
Das habe ich nicht so definiert, das haben andere für mich übernommen. Die Maschine hat zwei Sitzplätze, der Beiwagen einen Sitzplatz. So steht es in den Papieren und du kannst nicht daran rütteln.
22. November 2013 05:52
22. November 2013 07:25
22. November 2013 07:36
22. November 2013 07:36
22. November 2013 07:45
bloß gut, dass meine Kinderzeit schon etwas länger her ist...wir waren immer zu fünft mit dem ES Gespann unterwegs...mein Bruder zwischen den Eltern auf der Maschine(mit Einzelsitzen) und meine Schwester und ich im Superelastik...
22. November 2013 08:04
dösbaddel hat geschrieben:...so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind...
nach Gesetzeslage würde ich Robert beipflichten, wo aber ist definiert das der Sitz im Seitenwagen nicht für 12 2 Personen gedacht, die Sitzbank für zwei Personen gedacht ist, haben die Sitze eine eigene Betriebserlaubnis? Schlußfolgern ließe sich nur das, ein fabrikneues Motorrad mit einer Sitzbank 2 eingetragene Sitze hat, demzufolge für 2 Personen gedacht ist.
Im Übriigen findet sich der Passus mit den 2 Personen nur in der "Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S". Nur für diesen BW ist dieser bestimmungsgemäße Gebrauch, kwasi 1,5 Sitzplätze, beschrieben. Das ist anscheinend der mit dem festen Kotflügel. Meine Meinung.....
Gut das ich solch einen Seitenwagen noch habe, ich fange gerade an den festen Kotflügel zu mögen.
22. November 2013 08:22
22. November 2013 08:57
Ysengrin hat geschrieben:Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.
22. November 2013 08:58
22. November 2013 09:06
smokiebrandy hat geschrieben::gruebel: bloß gut, dass meine Kinderzeit schon etwas länger her ist...wir waren immer zu fünft mit dem ES Gespann unterwegs...mein Bruder zwischen den Eltern auf der Maschine(mit Einzelsitzen) und meine Schwester und ich im Superelastik...

22. November 2013 09:07
etz-251-Gespann hat geschrieben:Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.
22. November 2013 09:16
War auch nicht ganz ernst gemeint. (Der erste Teil)Ysengrin hat geschrieben:etz-251-Gespann hat geschrieben:Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.
Soviel zum Thema "sich im Vorfeld Argumente bereitlegen". Ich habe ernste Zweifel, dass ein Polizist Dir dieses Argument durchgehen lässt.
22. November 2013 10:02
Enz-Zett hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.
Müssen? Vielleicht. Vielleicht muss er auch gar nichts.
Was er dann tut, ist was anderes - und oft genug beobachte ich, wie sie sich dann auf bekannte Positionen zurückziehen und sich darauf versteifen. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass diese ihnen bekannten Positionen für den konkreten Fall nicht anwendbar ist. Dann wird es blöd...
Beispielsweise die Kindersitzerhöhungen. Die alten, für Zweipunktgurte geeigneten, sind nicht mehr zulässig. Die neuen, für Dreipunktgurte geprüften, darf man mit Zweipunktgurten nicht verwenden. Also was tun, wenn der Rücksitz nur Zweipunktgurte hat? Nicht anschnallen? Ohne Sitzerhöhung? Mit Sitzerhöhung?
Oder wenn der Seitenwagen gar keine Gurte hat - Kinder dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden, wenn keine Gurte vorhanden sind. Ist der Seitenwagensitz ein Rücksitz oder ein Beifahrersitz? Weitere Beispiele lassen sich z.B. bei Traktoren finden. Aber in einer Kontrolle machen es sich viele Polizisten leicht und gehen auf die ihnen bekannte Position: Kinder in den Kindersitz auf den Rücksitz. Basta. Ist es nicht so, gibt es ein Ticket.
22. November 2013 10:27
Ysengrin hat geschrieben:Woher soll dann ein durchschnittlicher Streifenpolizist, der sein letztes Gespann in einem Lehrfilm während der Ausbildung gesehen hat, wissen, wieviele Leute drinsitzen dürfen. Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen. Und da wird's problematisch, ...
Ysengrin hat geschrieben:... weil jeder andere Vorstellungen von richtig und falsch hat.
22. November 2013 10:32
Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
22. November 2013 11:12
Andreas hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
![]()
Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.
§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
22. November 2013 11:22
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
![]()
Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.
§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
Nö, findet keine Anwendung:
Klick
Bitte den rot markierten Teil noch einmal lesen.
Gruß
Robert

22. November 2013 11:31