Alles rund um die 3 Räder.
9. April 2007 19:08
Hallo!
Ich mache gerade meine ETZ mit Lastenseitenwagen für den TÜV fertig. Dazu ein paar Fragen:
1.) Am Seitenwagen funktioniert kein Bremslicht, es geht noch nicht mal ein Kabel zur Birne. Braucht der Seitenwagen vielleicht kein Bremslicht?
2.) Auf der hinteren Schwinge befindet sich die Halterung für den Stabilisator vom Seitenwagen, sind dort ein oder zwei Gummis drin?
3.) Wie verstellt man den Hebel für das Bremspedal vom Seitenwagen?
Ich sag schon mal im Voraus Vielen Dank!
Gruß
Eicherfahrer
9. April 2007 19:21
Hallo,
1) Man braucht natürlich ein Bremslicht am Seitenwagen. Die original Verkabelung ist etwas eigenartig man braucht für das Bramslicht die gleichen zwei Leitungen wie die an der Emme selbst. Schwarz-Rot und Braun(nicht Masse).
2) Bei mir war ein Gummi und eine Kunststoffring drin.
3) Splint raus und die Kronenmutter verdrehen, es befindet sich eine art Ellipsen Welle innen drin, die beim drehen das Pedal entweder nach oben oder noch unten verstellt.
9. April 2007 20:42
Das Bremslicht am Seitenwagen ist nicht unbedingt vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll.
Siehe hier:
http://mz.fmode.de/viewtopic.php?t=4202 ... bremslicht
11. April 2007 21:14
Das Thema Stoplicht ist regelmäßige Gesprächgrundlage bei meinen HU- Terminen mit der TS gewesen.
Bei den 6V Anlagen reichte der Saft der Lima nicht für noch einen Verbraucher. Die war schon mit Positionslicht und später zwei Blinker am Ende. Ich glaube hier gibt´s eine Ausnahme aus DDR- Zeiten
Bei den späteren ETZ- Gespannen (12V) war dies kein Argument mehr und ich kann mich dunkel daran erinnern, hier war das zweite Bremslicht ab Werk beleuchtet.
Schaden kann ein zweites Stoplicht keinesfalls.
Schöne Grüße
André
12. April 2007 06:31
Ich war gestern zur Vollabnahme und der Prüfer erzählte mir, daß ein Bremslicht am Motorrad erst seit 1988 vorgeschrieben ist. Ich hätte also auch ohne Bremslicht erscheinen können. Glauben kann ich es nicht, aber er muß es ja wissen.
12. April 2007 21:21
ElchQ hat geschrieben:Ich war gestern zur Vollabnahme und der Prüfer erzählte mir, daß ein Bremslicht am Motorrad erst seit 1988 vorgeschrieben ist. Ich hätte also auch ohne Bremslicht erscheinen können. Glauben kann ich es nicht, aber er muß es ja wissen.
Doch, der gute Mann hat recht!
§ 53 StVZO: Ab dem 01.01.1988 ist ein Bremslicht erforderlich.
Ist die Erstzulassung der MZ vor dem 01.01.1988 braucht man keins.
Micky
13. April 2007 04:38
Das ein Stoplicht so spät Pflicht wurde, ist schon ein Ding.
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