Alles rund um die 3 Räder.
17. Juli 2007 20:40
Spricht eigentlich etwas dagegen das KFZ Kennzeichen am LSW anzubauen?
Ich kann in den der:
StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
nichts finden was dagegen spricht. Höchstens dieses hier:
Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Danke!
Micky
17. Juli 2007 20:51
Ich wage mich jetzt mal auf dünnes Eis.....Dein Fahrzeug hat eine ABE und dort wird ggf. auch festgelegt sein, wo an Deinem Fahrzeug das Kennzeichen anzubringen ist .... im Zweifel an dem dafür vorgesehenen Ort unterhalb der Rückleuchte.
In meiner Jugend fuhr ich mal einen Fiesta erster Baureihe....jeder wird den Typ kennen, das Kennzeichen befindet sich auf der Heckklappe. Gefiel mir aber nicht, ausserdem hatte der Fiesta keinen Scheinwerfer für den Rückwärtsgang. Ausserdem waren grade die durchgehenden roten Plastikblenden zwischen den Heckleuchten in. Ich habe das Kennzeichen dann mittels Beleuchtungseinheiten inkl. Rückfahrscheinwerfer vom seeligen R5 unter die Stoßstange gesetzt, an die ursprüngliche Stelle wanderte die rote Blende.
Der TÜV hat es abgenommen und eingetragen....
Lange Rede, kurzer Sinn, wenn der Umbau vernünftig gemacht ist und StVZO konform ist (inkl. Beleuchtung), sollte nichts dagegen sprechen. Ich würde aber vorher Rücksprache mit dem TÜV nehmen....
Zuletzt geändert von
Andreas am 17. Juli 2007 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
17. Juli 2007 20:53
Wo kann man denn die ABE für MZ ETZ 250 nachlesen?
Micky
17. Juli 2007 21:01
Guck mal in Deinem Brief, Seite 4.
Entweder in Zschopau bei MZ oder in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Ob man da allerdings einfach mal zum "Schmökern in ABEs" vorbeikommen kann, wage ich zu bezweifeln.
17. Juli 2007 21:04
Man kann es ja einfach mal probieren das Kennzeichen so anzubringen. Kann höchstens 10,00 Euro wegen falschem Anbau kosten.
Micky
18. Juli 2007 06:11
Ich bin mir nicht so sicher ob das wie angedacht zulässig ist, da der Seitenwagen ein Anbauteil ist und sicher wahlweise in den Papieren steht.
Ich bin der Meinung, nur am Motorrad ist das Kennzeichen zulässig, da man den LSW ja auch "Abhängen" kann.
Gruß Jan
18. Juli 2007 08:23
@ jan genau richtig,zugelassen ist das motorrad , nicht der seitenwagen
@ andreas nach neuester eu-regelung muss das kennzeichen an motorrädern nicht mehr beleuchtet sein

nachzulesen in der BN oder biker100 mal fragen...
18. Juli 2007 08:36
knut hat geschrieben:n
@ andreas nach neuester eu-regelung muss das kennzeichen an motorrädern nicht mehr beleuchtet sein

nachzulesen in der BN oder biker100 mal fragen...
das ist sicher??? wo kann ich das nachlesen??? dann kann ich doch das kleine schwarze anbauen
18. Juli 2007 08:42
ETZChris hat geschrieben:das ist sicher??? wo kann ich das nachlesen??? dann kann ich doch das kleine schwarze anbauen

Das heißt aber auch, dass es Kuchenbleche gibt, weil das Kennzeichen ja nicht mehr durch die 6 V beleuchtet werden muss
18. Juli 2007 09:01
wenn ich das teil dann an die rückwand vom lastenboot schraube, ist mir das egal
und an der HuFu habe ich eh so ein riesen teil dran...geht hier in SG eh nicht anders...
18. Juli 2007 09:11
Dann bin ich ja mit meinem 20x20 Zentimeter Schild noch ganz gut bedient.
Micky
18. Juli 2007 09:13
Bei mir gibt es auch nur die großen....
18. Juli 2007 09:20
Woran man wieder klar erkennen kann das die Gesetze am Bürger vorbei gemacht werden.
Micky
20. April 2009 18:03
Weiss ener denn nun definitv was?
Ich würde gerne an meiner ETZ250SW, bei der auch die wahlweise Benutzung eingetragen is, das Täfelchen ans Boot machen.
Ich will eh nicht ohne Boot fahren und am Hinterrad hat sichs beim gizmo inzwischen durch ich glaube 20er Unterlagscheiben vibriert....
20. April 2009 18:21
Eine Ente aus Wolfenbüttel hat das an seinem LSW Gespann angeschraubt. Frag den doch mal.
motorradente at t-online.de
Micky
20. April 2009 18:24
soweit ich weiss ist es beim wahlweiseeintrag nicht möglich das kennzeichen ans boot zu schrauben, da ja die möglichkeit bestände das motorrad auch solo zu fahren... und wie schon gesagt wurde MUSS das schild am fahrzeug angebracht sein!
der wahlweise eintrag macht den seitenwagen aber nur bedingt zu einem teil des fahrzeuges...
20. April 2009 19:04
ok, ich werde morgen m,al TÜV/Zulassungstelle/Polizeibekannte fragen
und dann schaumermol...
20. April 2009 19:06
joschi.in hat geschrieben:ok, ich werde morgen m,al TÜV/Zulassungstelle/Polizeibekannte fragen
und dann schaumermol...
sachdienliche hinweise bitte hier posten...
20. April 2009 19:14
sammycolonia hat geschrieben:soweit ich weiss ist es beim wahlweiseeintrag nicht möglich das kennzeichen ans boot zu schrauben, da ja die möglichkeit bestände das motorrad auch solo zu fahren......
so sehe ich das auch, ansonsten (beim nur mit-Eintrag) sehe ich da kein Problem, weil der Beiwagen im Prinzip die Funktion eines seitl. Kennzeichenhalters übernimmt..............
21. April 2009 19:29
So, ich bin heute zwar nicht zum telefonieren gekommen, habe nur mit einem Polizeibekannten kurz gequatscht..
Jetzt klebts am Boot, und schaut irgendwie cool aus..
21. April 2009 19:31
joschi.in hat geschrieben:So, ich bin heute zwar nicht zum telefonieren gekommen, habe nur mit einem Polizeibekannten kurz gequatscht..
Jetzt klebts am Boot, und schaut irgendwie cool aus..
BILDERSGUCKENWILL!!!
21. April 2009 19:49
ok, nicht gerade die beste qualität...
Bessere Fotos gibt die Tage auf kfz-monitor.de
Schönen abend euch allen
22. April 2009 12:47
Anbauen und fertig, die wenigsten Polizisten und gar TÜVprüfer würden wissen obs erlaubt ist oder nicht.
Würde auch meinen, dass der eigentliche Anbauort egal ist, solange die Randbedingungen (Winkel, Sichtbarkeit, Größe, usw) eingehalten werden.
Aber was zur Hölle hast Du da an deinem Beiwagen? Ist das das Reserveblech wenns Dir den Beiwagenboden zerbröselt hat oder der Rohling für die neuen Kniebleche???
22. April 2009 13:07
Wie stellst du denn die Beleuchtung des Schildes sicher? Konnte keine Lampe sehen...
22. April 2009 17:41
weiter oben oder in nem anderen Beotrag hat einer geschrieben, dass nach neuer EG Richtlinie irgendwas, keine Beleuchting bei Motorrädern mehr nötig sei...
Weiss ja auch nicht wirklich...
Wenn einer meckert, dann baue ich halt irgend ne LED-Kennzeichenleuchte no hin.
Und zu dem Blech: de is die STD Größe in Bayern...
Und des kleine als Saison schuat echt scheisse aus, nachzuschauen im 251 Neulingsvorstellungsfred...
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