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Nachträglich Seitenwagen eintragen, Nummer nötig?

Verfasst:
23. Januar 2008 22:44
von Matthias-Aw
Hallo,
ich habe einen alten Stoye Seitenwagen bekommen, den ich nachteglich eintagen lassen möchte. Der Seitenwagen wurde als Lastenseitenwagen mit einer Eigenbaukonstruktion stat des Bootes umgebaut, eine Nummer ist nirgendwo zu finden.
Was brauche ich alles zum eintragen, reicht ein alter Brief als Vorlage?
habe ich ein recht auf wahlweise, oder kann er mir nur Seitenwagenbetrieb vorschreiben?
Muss der Seitenwagen eine Nummer haben?
wie wird Eigenbau am Boot gehandhabt?
Matthias

Verfasst:
23. Januar 2008 22:51
von sammycolonia
hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)

Verfasst:
23. Januar 2008 22:54
von Maddin1
sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
Trägt der Tüv bei euch echt die Nummer des SW ein??

Bei uns im "Wilden Osten" wird nur der wahlweise SW betrieb eingetragen und gut is. Was machsten denn da, wenn du 2 SW im wechsel hast?

Verfasst:
23. Januar 2008 22:57
von sammycolonia
Maddin1 hat geschrieben: Was machsten denn da, wenn du 2 SW im wechsel hast?
wozu gibts schlagzahlen...


Verfasst:
23. Januar 2008 22:58
von Ex-User Eifelheizer
sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
wo steht das???

Verfasst:
23. Januar 2008 23:09
von sammycolonia
Eifelheizer hat geschrieben:sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
wo steht das???
irgendwo wird das schon stehen... fest steht nur, das der rahmen ausschlaggebend für den eintrag ist, denn da steht die nummer drauf...


Verfasst:
23. Januar 2008 23:14
von Maddin1
Also wir haben 2 Gespanne und da steht nix von einer Rahmennummer des SW! Es hat auch noch nie jemand danach gefragt, nichtmal bei der großen HU zur wiederzulassung unserer ES.

Verfasst:
23. Januar 2008 23:29
von sammycolonia
im westen sind se pingelig... der tüvi wollte mir sogar schon den lack abkratzen um die nummer besser lesen zu können, aber da hab ich ihn dann noch von abhalten können...


Verfasst:
24. Januar 2008 00:29
von Roland
Bei mir steht nur drin "Kraftrad mit Seitenwagen".
Weder dessen Hersteller und Typ, noch eine Fahrgestellnummer.
Nur die geänderten Gewichte sind eingetragen

Verfasst:
24. Januar 2008 00:31
von Locke
Hallo Leute, kleine Frage:
Wo am SW-Rahmen ist denn die Nummer zu finden??

Verfasst:
24. Januar 2008 00:56
von Ex User Hermann
Locke hat geschrieben:Wo am SW-Rahmen ist denn die Nummer zu finden??
Am Fahrgestell an dem Ausleger, der zur oberen Halterung zw. Sitzbank und Tank geht in Fahrtrichtung gesehen hinten.

Verfasst:
24. Januar 2008 00:59
von Ex User Hermann
Maddin1 hat geschrieben:Trägt der Tüv bei euch echt die Nummer des SW ein??
Das ist jedesmal bei jedem TÜV-Ing anders.
Bei mir steht für das ETZ-Gespann: Ww. mit SW Superelastik Typ T158
Keine Fg.Nr. des SW, nur der Typ und so macht das ja auch Sinn.

Verfasst:
24. Januar 2008 05:42
von sammycolonia
hm, mag sein das die den seitenwageneintrag etwas genauer vorgenommen haben. ist ja kein wahlweise... (15" hinterrad ,vorderradschwinge)...


Verfasst:
24. Januar 2008 05:45
von knut
bei der umschreibung meiner ex-rotax,wurde die rahmennummer des sw eingetragen...

Verfasst:
24. Januar 2008 05:59
von sammycolonia
scheint wirklich am prüfer zu liegen...grmpf
jetzt bleibt aber immer noch die frage offen... einig haben ja nen anderen aufbau auf dem rahmen... wird der dann vermerkt???
ich denke da jetzt an so nen enduroaufbau!
meines erachtens bleibt (dank der eingetragenen rahmennummer doch der selbe seitenwagen)
oder, ich hab nen personenwagen eingetragen (drei sitzplätze) wenn ich mir jetzt nen lastenboot drauf schraube, mit ordentlich befestigtem sitz...
müßte doch gehen...grins

Verfasst:
24. Januar 2008 07:55
von Andreas
Bei mir ist die Rahmennummer des Beiwagenrahmens eingetragen, aber nicht das Personenboot.
Könnte also Problemlos ein Lastenboot oder einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.


Verfasst:
24. Januar 2008 08:01
von tippi
Maddin1 hat geschrieben: ... nur der wahlweise SW betrieb eingetragen und gut is. ...
...so ists bei mir auch.

Verfasst:
24. Januar 2008 08:04
von ETZChris
Andreas hat geschrieben:Bei mir ist die Rahmennummer des Beiwagenrahmens eingetragen, aber nicht das Personenboot.
Könnte also Problemlos ... einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.

naja...eher 2 sitz- und einen liegeplatz


Verfasst:
24. Januar 2008 09:46
von Egon Damm
Andreas hat geschrieben:Bei mir ist die Rahmennummer des Beiwagenrahmens eingetragen, aber nicht das Personenboot.
Könnte also Problemlos ein Lastenboot oder einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.

Da schau mal einer an. Der Andreas hat eine Geschäftsidee aus England geklaut. Da gibt es einen Bestatter, der die Biker in der Holzkiste auf dem Lastenboot bis ans 2 Meter tiefe Loch fährt.
Auf Wunsch macht der auch noch vorher eine Runde über die Lieblingsstrecke des Dahingesichten.
Ist dann auch ein 3 Sitzer oder ?
Duckundweg

Verfasst:
24. Januar 2008 10:18
von Egon Damm
Hallo,
stimmt, jeder TÜV-Prüfer macht das anderst.
Bei mir wurde sogar der Hilfsrahmen mit Rahmenverstärkung die Vorderradschwinge, Bremszange vorn, Beiwagenfederbein und der Watsonian mit Nummer eingetragen. Sogar der Lenkungsdämpfer steht drinn.
Nur bei den Sitzplätzen steht 3 weil 3 1/2 Personen geht nicht.
Gruß
Egon

Verfasst:
24. Januar 2008 17:36
von oldbiker
bei meiner es war ein lastenbeiwagen mit nr im brief eingetragen.jetzt hab ich n personenbeiwagen mit einer anderen nr dran.der prüfer ist da bei der HU drüber gefallen. wir sind da nun aber dran die nr einzutragen.erstmal läuft sie mit der alten beiwagennummer.

Verfasst:
24. Januar 2008 18:20
von sammycolonia
Andreas hat geschrieben:Könnte also Problemlos einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.


andreas, ich wußte ja garnicht das du dich zu den grufties zählst...


Verfasst:
24. Januar 2008 19:23
von 2Takt-Pit
Das ist wohl überall anders
Bei mir wurde wahlweise SW im KFZ-Brief eigetragen mit Rahmennummer das SW aber ohne Typ.

Verfasst:
24. Januar 2008 19:27
von Ex-User Richard-HB
Egon Damm hat geschrieben:
Ist dann auch ein 3 Sitzer oder ?
Duckundweg
..ein Zweisitzer mit EinLiegerwohnung?


Verfasst:
24. Januar 2008 19:33
von Ex-User sirguzzi
sammycolonia hat geschrieben:scheint wirklich am prüfer zu liegen...grmpf
jetzt bleibt aber immer noch die (dank der eingetragenen rahmennummer doch der selbe seitenwagen)
oder, ich hab nen personenwagen eingetragen (drei sitzplätze) wenn ich mir jetzt nen lastenboot drauf schraube, mit ordentlich befestigtem sitz...
müßte doch gehen...grins
Aufbau muss nicht eingetragen werden, kann auch Eigenbau sein.Wenn da ein Sitzplatz ist, müssen geeignete Haltegriffe o.ä. vorhanden sein, Ermessenssache.
Ansonsten sollten keine scharfen Ecken + Kanten etc. dran sein, Mindestradius ist 5mm, glaube ich.

Verfasst:
24. Januar 2008 20:52
von sammycolonia
sirguzzi hat geschrieben:Ansonsten sollten keine scharfen Ecken + Kanten etc. dran sein, Mindestradius ist 5mm, glaube ich.
somit hat sich der sarg an des admins gespann auch erledigt...
schade andreas, mußt wohl weiterhin im ehebett nächtigen...


Verfasst:
24. Januar 2008 21:22
von Matthias-Aw
hallo,
danke, da habe ich ja nun jede Menge Antworten, es hilft wohl nur mit nem ordentlichen geborgten Seitenwagen hinfahren. Wenn die das so wollen na gut. Auf jeden Fall will ich wahlweise haben. Ursprünglich war das auch so, der TÜV-Prüfer hat sich bei der Wiederanmeldung und neuem Brief geweigert den wahlweisen Seitenwagen einzutragen, weil ich keinen dabei hatte.
Kann er denn dann verlangen, das ich den Beiwagen zu jedem TüV mitbringen muß? War da nicht was mit Einigungsvertrag und DDR Zulassungen müssen erhalten bleiben, kann man sich darauf berufen mit dem Original-Brief und wahlweisen Eintrag?
Matthias

Verfasst:
24. Januar 2008 22:06
von Martin H.
Andreas hat geschrieben:Könnte also Problemlos ein Lastenboot oder einen Sarg auf den Rahmen schrauben
Das wär doch cool, Andreas!
Gruß, Martin.

Verfasst:
24. Januar 2008 22:47
von Ex-User sirguzzi
Matthias-Aw hat geschrieben:danke, da habe ich ja nun jede Menge Antworten, es hilft wohl nur mit nem ordentlichen geborgten Seitenwagen hinfahren.
Warum einen anderen borgen?
Wenn deiner nicht gut genug für den TÜV ist, dann ist er für den Strassenverkehr auch ungeeignet.
Matthias-Aw hat geschrieben:der TÜV-Prüfer hat sich bei der Wiederanmeldung und neuem Brief geweigert den wahlweisen Seitenwagen einzutragen, weil ich keinen dabei hatte.
Warum sollte er etwas eintragen, was für ihn nicht vorhanden ist?

Verfasst:
24. Januar 2008 22:53
von Nr.Zwo
Matthias-Aw hat geschrieben:Kann er denn dann verlangen, das ich den Beiwagen zu jedem TüV mitbringen muß? War da nicht was mit Einigungsvertrag und DDR Zulassungen müssen erhalten bleiben, kann man sich darauf berufen mit dem Original-Brief und wahlweisen Eintrag?
Matthias
Wie das mit dem Einigungsvertrag war kann ich jetzt nicht sagen, aber wenn du ein "Krad wahlweise mit Beiwagen" so oder ähnlich in den Papieren stehen hast kannst du ohne SW zum Tüv, hast du aber ein " Gespann wahlweise ohne Seitenwagen" musst du mit SW zum Tüv so ist es jedenfalls bei mir bis jetzt gewesen.

Verfasst:
25. Januar 2008 10:33
von dösbaddel
Laut Einigungsvertrag haben Verträge aus DDR Zeiten weiterhin Bestand: Das gilt auch für allgemein gültige Zustände, allerdings ist es Auslegungssache bzw. Beweislage wenn eine in den gebrauchten Bundesländern zugelassene Emme mit in der DDR gängigen Anbauten abgenommen werden soll. Das "einfachste" ist eine Ostemme daneben zu stellen.
Eben so ist es übrigends mit den alten Ost-Halbschalen, waren als Schutzhelm zulässig und sind es nach E.vertr. immer noch. Wenn der genaue Wortlaut gewünscht wird kann ich mal im Keller schauen, da liegt der Vertrag noch. (gibts bestimmt auch online).
Wie waren die SW Eintragungen den im DDR-Brief?
Gruß Martin

Verfasst:
26. Januar 2008 01:32
von Locke
sirguzzi hat geschrieben:Aufbau muss nicht eingetragen werden, kann auch Eigenbau sein.Wenn da ein Sitzplatz ist, müssen geeignete Haltegriffe o.ä. vorhanden sein, Ermessenssache.
Ansonsten sollten keine scharfen Ecken + Kanten etc. dran sein, Mindestradius ist 5mm, glaube ich.
Wie verhält es sich denn beim "Selbstbauboot" mit dem Federbein. Dessen obere befestigung fällt doch weg, aber gehört doch irgendwie mit zum Fahrwerk, oder irre ich? Hat da jemand schonmal Erfahrung beim TÜV gemacht? Ich frage, weil ich auch was in der Richtung plane.........

Verfasst:
26. Januar 2008 11:15
von Ex-User sirguzzi
Locke hat geschrieben:Wie verhält es sich denn beim "Selbstbauboot" mit dem Federbein. Dessen obere befestigung fällt doch weg, aber gehört doch irgendwie mit zum Fahrwerk, oder irre ich?
Hängt vom Beiwagen ab.Beim Velorex z.B. ist die obere Federbeinaufnahme am BW-Rahmen dran.

Verfasst:
26. Januar 2008 11:23
von Locke
Ja, sorry, ich meinte den Superelastik. (Ich vergess immer das es noch MZ mit anderen SW gibt

)
Da ist die Aufnahme mit am Boot. Und ich kann mir gut vorstellen das die neue Aufnahme dann abgenommen werden muss....

Verfasst:
29. Januar 2008 23:09
von Matthias-Aw
Hallo,
da klang ja etwas ein bischen kritisch, da muß ich mich mal wehren,
zitat 1: Warum einen anderen borgen?
Wenn deiner nicht gut genug für den TÜV ist, dann ist er für den Strassenverkehr auch ungeeignet.
Wenn ich nun z.B. Lastenseitenwagen zum Langholztransport eingetragen bekomme darf ich gleich wieder hin sobald ich ein günstiges Boot erwischt und das draufgeschraubt habe. Das wollte ich nur umgehen. Am Ende bekomme ich noch wahlweise Langholz- oder Personentransport eingetragen und muß dann wohl möglich noch jedesmal mit zwei Seitenwagen zum TüV
Zitat 2:Warum sollte er etwas eintragen, was für ihn nicht vorhanden ist?
Das sollte er ja auch nicht, er sollte nur das in den neuen Brief schreiben was in den alten stand. Das Motorrad auf jeden Fall so, das ich einen Seitenwagen wahlweise anbauen könnte wenn ich einen hätte, genau das stand im Brief und das hätte er ja ordnungsgemäß so abnehmen können. Beim Auto wird die Anhängerkupplung auch nicht ausgetragen wenn man keinen Hänger mit hat.
so jetzt habe ich mich wieder abgeregt, nicht ganz erst nehmen, es gibt bestimmt gute problemlose Prüfer, und Elivis lebt bestimmt auch noch...
Matthias
_________________

Verfasst:
29. Januar 2008 23:13
von Andreas
Matthias-Aw hat geschrieben:Beim Auto wird die Anhängerkupplung auch nicht ausgetragen wenn man keinen Hänger mit hat.
Korrekt.
Aber vielleicht muß ja deshalb auch der Hänger
selbst auf Straßenverkehrstauglichkeit geprüft werden.
Besteht er die Prüfung, bekommt er eine Plakette. Auf seinem eigenen Nummernschild.
Mein Boot hat kein Nummernschild....


Verfasst:
29. Januar 2008 23:27
von Matthias-Aw
Hallo,
Das sehe ich ja alles ein, dann würde es doch aber bedeuten, das der Seitenwagen zu jedem TüV mit muß? Genau das war ja mal meine Frage das scheind ja nicht so zu sein. Soviel ich weiß müssen z.B. Anhänger für Motorrad oder Moped auch nicht zum TüV und haben kein Nummernschild. Campi beispielsweise, ist aber wohl eine andere Geschichte und auch egal... Wenn es das alles nicht geben würde wäre die Welt ja langweilig

Matthias

Verfasst:
29. Januar 2008 23:41
von Ex-User sirguzzi
Matthias-Aw hat geschrieben:Wenn ich nun z.B. Lastenseitenwagen zum Langholztransport eingetragen bekomme darf ich gleich wieder hin sobald ich ein günstiges Boot erwischt und das draufgeschraubt habe. Das wollte ich nur umgehen.
Wie bereits zu lesen war, ist das Boot/der Aufbau selber nicht eintragungspflichtig, es muss nur gewissen Richtlinien entsprechen.Nur der Rahmen muss eingetragen sein.Und um da nicht jedem wilden Umbau Tor und Tür zu öffnen, sollte die Rahmennummer auch eingetragen sein.
Und wenn du dir erst einen Beiwagen leihen musst, damit du zum TÜV kannst, dann klingt das für mich so, als wenn deiner beim TÜV durchfallen würde, weil er Mängel hat.
Genau da wäre dann ein Beispiel für den Sinn des Eintrags der Rahmennummer.
Und auch wenn der BW ww. eingetragen ist, es handelt sich dabei um einen Teil des Fahrzeugs, der eben für den Prüfer nicht da ist.
Wie soll er also feststellen, ob der BW wirklich vorhanden und verkehrstauglich ist?
Nur weil das in den alten Papieren so drinsteht?

Verfasst:
29. Januar 2008 23:44
von Ex-User sirguzzi
Matthias-Aw hat geschrieben:Soviel ich weiß müssen z.B. Anhänger für Motorrad oder Moped auch nicht zum TüV und haben kein Nummernschild.
Zulassungsfreie Anhänger gibts vielleicht noch für Mopeds mit Versicherungskennzeichen oder in der Landwirtschaft, sonst nicht.
Versicherung, Zulassung und TÜV sind Pflicht.

Verfasst:
30. Januar 2008 00:08
von Matthias-Aw
Hallo und Danke nochmal,
ich will ja jetzt nicht nerven, aber es gab ja auch Aussagen wie "wir haben zwei Gespanne und da ist nirgendswo einen Nummer eingetragen". Mein Gestell hat eben auch keine. Ich denke auch das beim alten Stoye die Nummer serienmäßig nur auf dem Boot ist. Gut ich könnte den Hinweis mit den Schlagzahlen nehmen und 0815 reinhämmern, aber das darf ich ja garantiert auch nicht.
nun gut das ganze liegt wohl nur daran das sich die Eintragungsweise im Lauf der Zeit geändert hat. Über die Anhängergeschichte bin ich erst am Wochenende auf der Oldthema gestolpert , da wurden z.b. Campi's von einigen Händlern als Steuer und Zulassungsfrei angeboten. In meinem alten Brief ist übrigens auch zulassige Anhängelast 115Kg eingetragen, aber das traue ich mich garnicht zu erwähnen

ich will jetzt ins Bett..
Gruß Matthias