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Ausnahmegenemigung kleines Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. März 2008 12:01
von tomei
Hallo Gemeinde

habe hier in einem Fred gelesen das es wohl eine Ausnahmegenemigung für ein kleines Kennzeichen geben soll meine Frage wie und wo bekomme ich sowas und was beinhaltet diese. Möchte nähmlich in den nächsten zwei Wochen meine ES 250/2 Gespann zulassen und mit den großen Kennzeichen das geht ja wirklich nicht.

MfG Tomei

BeitragVerfasst: 11. März 2008 12:27
von trabimotorrad
Tomei: In Heilbronn haben die sogar bei meinem ES 300/1 Gespann ein Kuchenblech verpasst... :(

BeitragVerfasst: 11. März 2008 13:41
von DerKnecht
Das hast du wahrscheinlich von mir gelesen. Ich habe unten ein PDF zusammengestellt, auf dem Seite 1 meiner Wiederzulassung mit der (auf dem Amt nicht anerkannten) Eintragung des TÜV und die hart erkämpfte Ausnahmegenehmigung zu sehen sind. Kosten waren bei mir 40€ und lange Diskussionen.
"Der TÜV-Mann würde eh alles gegen Geld eintragen..."
"Der TÜV-Mann hat vll nicht richtig gemessen..."
"Der TÜV-Mann war vll ein Bekannter..."


Probieren kannst du es, diese Ausnahmegenehmigung war aber eine Regelung meines Landkreises. Wie es bei dir aussieht, weiß ich nicht.

*bitte PN an mich, wenn Dokument gewünscht*

BeitragVerfasst: 11. März 2008 14:00
von Lorchen
Das ist stark länderabhängig. :roll: In Berlin geht z.B. gar nichts, keine Chance. Für Brandenburg hab ich das mal hier beschrieben:
:arrow: Knowledge Base. Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt. Das war mir neu.

Das Ergebnis sieht ansprechend aus. :biggthumpup:

Bild

BeitragVerfasst: 11. März 2008 14:52
von Andreas
Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.


Was´n das fürn Blödsinn?

:shock:

Und nach dem halben Jahr?
Neu beantragen?
Geldschneiderei!

Steht in der 70er eine Ablauffrist drin?
Wenn nicht, hast Du eine bis zum Widerruf durch den Landrat auf unbestimmte Zeit gültige....!

BeitragVerfasst: 11. März 2008 15:14
von 2,5er
Andreas hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.


Was´n das fürn Blödsinn?

:shock:

Und nach dem halben Jahr?
Neu beantragen?
Geldschneiderei!

Steht in der 70er eine Ablauffrist drin?
Wenn nicht, hast Du eine bis zum Widerruf durch den Landrat auf unbestimmte Zeit gültige....!


Nach Ablauf der Frist kommen nachts die Ordnungsbeamten
und schrauben ein Kuchenblech an, ... . :versteck:

BeitragVerfasst: 11. März 2008 16:00
von Andreas
Vielleicht rechnet man auch damit, das die /2 urplötzlich in die Wachstumsphase kommt und sich die bauartbedingten Anbringungsmöglichkeiten eklatant verändern.

Sowas muß natürlich alle 6 Monate kontrolliert werden....
Oder aber ne neue Einnahmequelle...nach dem Motto....ich stelle Dir eine illegale 70er aus, dafür zahlst Du dann aber auch halbjährlich.

:nein:

Ist ja wie im wilden Westen.....bei Euch im Osten.....

:gruebel:

BeitragVerfasst: 11. März 2008 16:08
von ETZChris
ich vermute eher folgendes:

die ausnahmegenehmigung ist nach ausstellung ein halbes jahr gültig. in dieser zeit muß das KFZ damit zugelassen werden. sollte das KFZ aber innerhalb des halben jahres NICHT zugelassen worden sein, verfällt die genehmigung und muß neu beantragt werden.

BeitragVerfasst: 11. März 2008 16:58
von Andreas
Nicht ganz richtig. Bei der Zulassung übernimmt die Zulassungsstelle den Vermerk des Gutachters in die "Bemerkungen" der Fahrzeugpapiere.

Zu Ziffer XX bzw. § 60 (1) StVZO: Ausnahmegenehmigung gem. § 70 (1) 2 StVZO erforderlich.

Die 70er ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ist immer mit sich zu führen. Im Zweifel auch das entsprechende Gutachten des TÜVers.

So jedenfalls in NRW respektive im Reg. Bez. D´dorf.

BeitragVerfasst: 11. März 2008 17:31
von Halimash
Hallo. Ich habe meine ETZ 250er BJ. 81 ja vor kurzem hier in Halle zugelassen. Ich habe der Dame beim Zulassungsamt gesagt, daß das Motorrad original noch von DDR Zeiten ist und kein grosses Nummernschild dran geht.(Wir hatten ja damals nur kleine). Ich muss nicht der einzigste mit so einem Anliegen gewesen sein, denn die Dame sagte: Es ist kein Problem, das machen wir öfters bei den alten MZ. War auch nix mit Tüv oder so. Hat sie einfach fertig gemacht. Und auch keine halbjahresfrist. Und hab die selbe Gösse wie oben Lorchen. Mal so Probieren !

BeitragVerfasst: 11. März 2008 17:44
von DerKnecht
Diese Argumentation half bei mir damals nicht, ich hatte Fotos vom DDR-Kennzeichen, von einem Kuchenblech an einer TS und auch die Kommentare bezüglich Ausleuchtung gebracht. Die Damit meinte, dann solle ich das Schild eben auf den Gepäckträger packen. Na klar. Von hier aus einen Gruß an sie.
Laut ihr muss ich die Ausnahmegenehmigung sogar mitführen...

BeitragVerfasst: 11. März 2008 17:49
von Heubi
Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen. Das Erste über Nacht, vorher satt mit Haarspray eingsprüht, trocknen lassen und sich am folgenden Tag ganz normal zulassen lassen. Dieses dann in einen Eimer Wasser gestellt und nach einiger Zeit schwammen die Plaketten fröhlich umher. Diese wurden dann auf das andere Kennz. übertragen. Da die Plaketten ja manipulationssicher sind, meinte der Typ, könne ihm keiner so leicht was nachweisen. Tatsächlich fährt er seit mehreren Jahren schon damit rum. Nur hier machen wir das selbstverständlich ALLE nicht, ist ja verboten gelle......

BeitragVerfasst: 11. März 2008 17:55
von TS-Jens
Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen. Das Erste über Nacht, vorher satt mit Haarspray eingsprüht, trocknen lassen und sich am folgenden Tag ganz normal zulassen lassen. Dieses dann in einen Eimer Wasser gestellt und nach einiger Zeit schwammen die Plaketten fröhlich umher. Diese wurden dann auf das andere Kennz. übertragen. Da die Plaketten ja manipulationssicher sind, meinte der Typ, könne ihm keiner so leicht was nachweisen. Tatsächlich fährt er seit mehreren Jahren schon damit rum. Nur hier machen wir das selbstverständlich ALLE nicht, ist ja verboten gelle......


:rofl:
Auf Ideen kommen die Leute, das gibts gar nicht!

BeitragVerfasst: 11. März 2008 18:20
von boko
Hallo,

Bei uns in MV gibt es keine Sondergenehmigungen mehr.

Die Dame in der Zulassungsstelle war natürlich als ausführende Person machtlos und so bin ich auch mit einem Kuchenblech nach Hause.
Aber als ich es an die frisch restaurierte ES Bj 1961 hielt war mir klar, das so ein Teil da niemals rankommt.
Habe glaich am nächsten Tag mit dem Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes telefoniert und ihm mein Leid geklagt. Da diese Leute meist auch schon etwas älteren Jahrganges sind und die alten Fahrzeuge auch lieben findet man meist auch Verständnis.
Er hat dann gesagt natürlich finden wir da eine Lösung und ich solle das Kuchenblech mal wieder mitbringen und mich beim Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle persönlich melden der regelt das dann. Der hat zwar getottert, das er wieder die Versprechen seines Vorgesetzten gegen alle Vorschriften einlösen muß, aber ich habe mein kleines Kennzeichen erhalten. Hat mich zwar noch mal was gekostet, aber das ist egal. Das Kuchenblech hängt jetzt in der Garage.

Bodo

BeitragVerfasst: 11. März 2008 19:30
von Richy
Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

*grrrr*


MfG,
Richard

BeitragVerfasst: 11. März 2008 22:17
von mzmike
Hallo Leute,

war heute meine ES 250/2 auch zulassen. Musste das Motorrad vorführen, damit die Cheffin vom Amt nachmessen konnte. Die Ausnahmegenehmigung kostet 25Euro, die muss ich immer mitführen!!!!! :shock:
Insgesamt hat mich der Spaß heute 110 Euro gekostet nur für das Zulassen der ES (incl. Kennzeichen).

Grüße Marc

BeitragVerfasst: 11. März 2008 22:44
von Andreas
Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen.


Und ich kenne Schildermacher, die dürfen ohne amtl. Wisch gar keine Kennzeichen machen wg. der (auch von Dir beschriebenen) Mißbrauchsgefahr.

;-)

BeitragVerfasst: 11. März 2008 23:00
von Koponny
Ich glaube ich muß mal meinen Gutachter anrufen :twisted:

BeitragVerfasst: 12. März 2008 06:37
von Lorchen
Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

BeitragVerfasst: 12. März 2008 19:28
von Ckone
Lorchen hat geschrieben: Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


Ich dachte da gilt allgemein das Datum 01.01.1962 ???? :gruebel:

Im Landkreis PM ( Potsdam Mittelmark Brandenurg) gilt das der Leiter der Zulassungstelle das entscheiden kann !
Er kommt wohl mit runter und entscheidet vor Ort ! Das ist die aktuelle Aussage der Zulassungsdame.

BeitragVerfasst: 13. März 2008 07:26
von Lorchen
Einiges Deutschland! Bei uns ist es der 01.07.58.

BeitragVerfasst: 13. März 2008 07:35
von ETZChris
war der 1.1.62 nicht der stichtag für die blinkerpflicht?!?

BeitragVerfasst: 13. März 2008 07:47
von Lorchen
:ja: (nickendes Smilie)

BeitragVerfasst: 13. März 2008 07:53
von ETZChris
:patpat: gehst jetzt lieber auf nummer sicher, was?!?

BeitragVerfasst: 13. März 2008 19:23
von Richy
Lorchen hat geschrieben:
Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


Leider, leider habe ich keinen Brief mehr, des Teufels Übler Vetter setzt dann automatisch den 1.7. 1958 an.

Außerdem wurde der entsprechende Paragraph zu Beginn 2008 in der STVZO gestrichen... :cry:

MfG,
Richard, der nur auf Nachsicht des Tüffers, den geringen Abstand der Auspuffrohre, die funzlige Beleuchtung und dem geringen Abstand zum Boden hoffen kann...

BeitragVerfasst: 18. März 2008 12:09
von MoPeter
Habe gestern meine TS 150, die nach den Papieren eine 125er auszeichnet, zugelassen. (Psst, nicht weiter sagen!) Die nette Dame im Straßenverkehrsamt bestätigte mir sofort, dass ein kleines Kennzeichen möglich ist, obwohl natürlich keine Zulassung bis 80 Km/h eingetragen ist. Übrigens, das Moped fühlt sich nach mehr als 150 ccm an. Ich bin richtig überrascht.
Grüße von Peter

BeitragVerfasst: 18. März 2008 12:51
von Alfred
Versicherungsbetrug kann sich auch schnell nach "mehr" anfühlen. :rolleyes:
Sowas muß nicht sein.

BeitragVerfasst: 18. März 2008 15:08
von Richy
Vor allem sollte man nicht vergessen, daß ein Forum öffentlicher Raum ist.
Man stellt sich ja auch nicht auf den Marktplatz und schreit in die Welt hinaus, daß man ohne Zulassung unterwegs ist. (Das Gleiche gilt auch für den Freak mit dem Haarspray auf dem Kennzeichen).

Bei sowas ist immer Vorsicht angesagt, ich vermute, daß die Bullizei auch lesen kann...

MfG,
Richard

BeitragVerfasst: 20. März 2008 11:02
von tomei
Hi Freunde habs gepackt der DEKRA-Mann hat bei der Abnahme die maximale Größe des Kennzeichens in sein Gutachten geschrieben mit dem Verweis das eine Außnahmegenemigung erforderlich ist. Auf der Zulassungsstelle hat man mir dann selbige erteilt und mir 50 teuros dafür abgeknöpft :runterdrueck: aber egal das was Wert so kann man dann wenigstens noch folgende Linierung auf dem Kotflügel durweg sehen.

MfG Tomei

BeitragVerfasst: 20. März 2008 11:12
von bernie150
MoPeter hat geschrieben:Habe gestern meine TS 150, die nach den Papieren eine 125er auszeichnet, zugelassen. (Psst, nicht weiter sagen!)Grüße von Peter


Zu allem Anderen kommt auch noch Steuerhinterziehung dazu :!:

Ich würde mal in Mich gehen und das Ganze legalisieren. :wink: