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STVZO Spezies gefragt

BeitragVerfasst: 17. April 2008 22:28
von Dresdener
Hallo,

da ich vor Sosa noch mit dem Gespann zum TÜV muß, meine Frage;

BEIWAGEN UNGEBREMST und BEIWAGEN OHNE BREMSLICHT,

wer hat die beiden Paragraphen (vor Bj. XXXX zulässig) noch parat?

Danke im voraus

Steffen

BeitragVerfasst: 17. April 2008 22:38
von dösbaddel
Hast Du zufällig "wahlweise mit Seitenwagen" in den Papieren, dann fahr Solo hin. Bei "wahlweise ohne Seitenwagen" haste Pech und hoffentlich hat hier einer nen paragrafen parat...

BeitragVerfasst: 17. April 2008 22:38
von Andreas

BeitragVerfasst: 18. April 2008 11:28
von Dresdener
Danke erstmal für die Antworten, mit deren und Googles Hilfe ich folgendes zusammentragen konnte:

§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 49a StVZO
ab 01.01.1988 Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich.

§ 53 Abs. 2 Satz 1
(Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

§ 41 der StVZO
Eine Bremse am Beiwagen ist nur in Verbindung mit einem einachsigen ungebremsten Anhänger erforderlich. Die vorgeschriebene mittlere Bremsverzögerung beträgt mindestens 2,5 m/s2 für jede der beiden Bremsanlagen (dies entspricht z. B. einem Bremsweg von ca. 154m aus 100km/h). Wenn die vorgeschriebene Bremsverzögerung den gesetzlichen Werten entspricht, ist keine zusätzliche Beiwagenbremse erforderlich.

Damit werde ich im Zweifelsfall den Prüfer beglücken :D
Den ungebremsten BW will ich dann auch gleich eingetragen haben, bis ich mal zum Seilzugumbau komme.

Hat noch jemand ein Rezept gegen die schwache Blinkleistung am SW parat, bei mir ist das eher ein Glimmen...

Steffen

BeitragVerfasst: 18. April 2008 11:56
von Ex-User Eifelheizer
Andreas hat geschrieben:Auf die schnelle:

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098


gut und schön, aber wahrscheinlich gilt für das Fahrzeug die StVZO des Beitrittsgebietes, wegen Einigungsvertrag ect.......

BeitragVerfasst: 18. April 2008 12:20
von dösbaddel
schwache Blinkerleistung, hört sich an wie hoher Übergangswiderstand. Wenn das Stop- und Begrenzungslicht auch nur glimmt isses die Masse.

BeitragVerfasst: 18. April 2008 12:28
von knut
Dresdener hat geschrieben:Hat noch jemand ein Rezept gegen die schwache Blinkleistung am SW parat, bei mir ist das eher ein Glimmen...

moin steffen - hilfreich wäre zu wissen von welchem deiner fahrzeuge wir reden (6v/12v) generell ist kontakte putzen angesagt

BeitragVerfasst: 18. April 2008 13:27
von Ex-User sirguzzi
Es kann allerdings sein, daß der Ingenieur dir ohne BW-Bremse auch nur max. 2 Personen/Sitzplätze einträgt.

BeitragVerfasst: 18. April 2008 15:00
von rmt
Auf jeden Fall brauchst du am BW kein Bremslicht. Hab ich selbst bei Dekra extra nachgefragt.
Nur das Bremslicht vom Motorrad muß natürlich beim Bremsen funktionieren.

Zu ungebremsten BW weiß ich nur, daß hier vom Forum verstärkt viele damit rumfahren und offenbar trotzdem keine Tüv-Probleme hier haben.

Wenn du vorne Trommel hast ist BW-Bremse imo unverzichtbar, allen Vorschriften und Meinungen zum Trotz.

Wenn du vorne ne gute SB hast, vermisst du die nicht vorhandene BW-Bremse nicht - hab ich so an meinem Dieselgespann erlebt - 650 km Testfahrt, ja wieder durch Hessen ^^ (Windeck-Rosbach, dann B256, B62 bis Alsfeld auf die A4, A9 Berlin), wo ich meinen Murphy-Wanderpokal erworben durfte.

BeitragVerfasst: 18. April 2008 15:39
von trabimotorrad
Ich schließe bei allen Beiwägen immer prophylaktisch eine extra Masseleitung an, den der Rahmen ist unter optimalen Bedingungen isoliert vom Wagen. Auch das Bremslicht schließe ich an, denn wenn der Dosen(depp) hinter Dir es mal wieder nicht abwarten kann und auf "Tuchfühlung" hinten ranfährt und Dein Bremslicht an der Zugmaschine mal zufällig nicht leuchtet, dann gehts wenigstens am Beiwagen! Nach eingen unverschuldeten "Feindberührungen" habe ich die Erfahrung gemacht, mit dem Motorrad bis Du, wenns knallt IMMER der Depp... Und auch Schmerzensgeld kann eine kaputte Gesundheit nicht ersetzen!

BeitragVerfasst: 18. April 2008 18:36
von Dresdener
Es geht um die TS mit 6V. Ich werde mich noch mal über die Kontakte machen. Was haltet Ihr von 18W Birnen an den BW Blinkleuchten als Alternative?

Steffen

BeitragVerfasst: 18. April 2008 19:13
von sammycolonia
mein countrygespann läuft auch ohne seitenwagenbremse... tüv hat noch nie was gesagt...
(allerdings ist vorne auch ne scheibenbremse drin, die beisst richtig gut)

BeitragVerfasst: 18. April 2008 19:36
von drandre
Hallo zusammen,

die Glimmlampen am SW dürften keine ausreichende Masse finden. Hier spreche ich aus Erfahrung. Nach mehrfacher Demontage habe ich ein direktes Massekabel gelegt, nun leuchtets wenn´s soll.

Die Bremsleuchte am SW war nicht vorgeschrieben und wäre für die 6V Lima auch etwas zuviel des Guten. Die ist schon mit den zusätzlichen 10W vom Positions- und Rücklicht am SW ziemlich ausgelastet.

Die SW- Bremse taucht im Fzg- Schein nicht auf.
Von daher ist diese dem TÜV erfahrungsgemäß egal. Selbst meinen Seilzugumbau nimmt er etweder gar nicht oder wenn dann wohlwollend zur Kenntnis.
Aber an einer trommelgebremsten TS würde ich schon lieber mit SW- Bremse fahren.
Ich hatte vor meiner Rotax auch eine TS und ohne 3. Anker bremste die beladen wie ein Güterzug.

Schöne Grüße aus dem Vogtland

André

BeitragVerfasst: 19. April 2008 17:08
von Dresdener
Eure Tipps bez. SW-Elektrik waren goldrichtig - Danke. :top:

Nach Kontaktpflege und Optimierung ist aus dem Glimmen ein akzeptables Leuchten geworden.

Steffen

BeitragVerfasst: 24. April 2008 19:06
von Dresdener
Heute TÜV Termin gehabt, und es war

alles kein Problem 8)

Prüfer war begeistert, ungebremst wurde eingetragen, und als er n bissl ningelig tat zweck Lsw und 3 Sitzplätzen, wies ich ihn auf die geeignete Sitzmöglichkeit (Zementsack) sowie die geeignte Festhaltemöglichkeit (Reeling) hin. Von soviel S(chw)achverstand meinerseits geblendet, gabs dann die Plakette.

Nichtvorhandenes Bremslicht am Sw war kein Thema.

Sosa ich komme!

Steffen