Hallo
Seit gestern gibt es ein neues Kapitel in der unendlichen Geschichte meines Parkraumbewirtschaftungswahnsinns. Aber von Anfang:
Ich wohne in Berlin Mitte ,in einem Bereich wo Vignettenpflicht herscht (Parkraumbewirtschaftung). In Berlin gibt es dankenswerterweise eine Ausnahmeregelung für Motorräder, nach der man auf dem Bürgersteig parken darf. Ich hatte das letzte Jahr versucht eine Vignette für meine Motorräder zu beantragen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da eine Vignette nicht diebstahlsicher am Krad befestigt werden kann....
So muss ich jetzt leider diebstahlmässig sehr blöde (mir sind letztes Jahr mehrere Spiegel und eine komplette Scheibenbremsanlage "weggekommen") direkt vor dem Haus auf dem Bürgersteig parken. Das war bisher auch so durch das Ordnungsamt geduldet (wie gesagt, es gibt in Berlin eine Ausnahmeregelung für Motorräder)
Seit Montag gibt es offensichtlich einen neuen Kollegen, der mir jetzt schon den 3. Strafzettel an den Seitenwagen gehängt hat. Heute hab ich ihn telefonisch erreicht. Er sagt, die Ausnahmeregelung gilt nur für einspurige Fahrzeuge und das Seitenwagenmotorrad sei ja eindeutig ein Zweispuriges Fahrzeug. Der Fakt, das bisher für das Ordnungsamt alles o.K. war interressiert ihn nat. nicht Auch das ich damit mein Fahrzeug nicht mehr in der Nähe meiner Wohnung parken kann, ist nicht sein Problem...
Ich denke ja, das ein Seitenwagenmotorrad, meiner Meinung, trotzdem als Einspuhrfahrzeug gilt
Leider Ist meine Rechtsschutzversicherung noch nicht gültig (hab sie erst letzte Woche abgeschlossen und das Teil gilt erst nach einer 3 Monatsfrist nach Abschluß) Sonst währe das sicher was für den Anwalt.
Was meint ihr zu der ganzen Sache, was sind eure Erfahrungen mit Ordnungsamt und Polizei.
Wirklich extrem verärgerte Grüße aus dem Zentrum unserer tollen Republik.
Gunnar