Seite 1 von 1

Seitenwagen einspurig oder zweispurig/Parken in Berlin

BeitragVerfasst: 1. Juni 2006 15:15
von Gunnar
Hallo
Seit gestern gibt es ein neues Kapitel in der unendlichen Geschichte meines Parkraumbewirtschaftungswahnsinns. Aber von Anfang:

Ich wohne in Berlin Mitte ,in einem Bereich wo Vignettenpflicht herscht (Parkraumbewirtschaftung). In Berlin gibt es dankenswerterweise eine Ausnahmeregelung für Motorräder, nach der man auf dem Bürgersteig parken darf. Ich hatte das letzte Jahr versucht eine Vignette für meine Motorräder zu beantragen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da eine Vignette nicht diebstahlsicher am Krad befestigt werden kann....
So muss ich jetzt leider diebstahlmässig sehr blöde (mir sind letztes Jahr mehrere Spiegel und eine komplette Scheibenbremsanlage "weggekommen") direkt vor dem Haus auf dem Bürgersteig parken. Das war bisher auch so durch das Ordnungsamt geduldet (wie gesagt, es gibt in Berlin eine Ausnahmeregelung für Motorräder)
Seit Montag gibt es offensichtlich einen neuen Kollegen, der mir jetzt schon den 3. Strafzettel an den Seitenwagen gehängt hat. Heute hab ich ihn telefonisch erreicht. Er sagt, die Ausnahmeregelung gilt nur für einspurige Fahrzeuge und das Seitenwagenmotorrad sei ja eindeutig ein Zweispuriges Fahrzeug. Der Fakt, das bisher für das Ordnungsamt alles o.K. war interressiert ihn nat. nicht :x Auch das ich damit mein Fahrzeug nicht mehr in der Nähe meiner Wohnung parken kann, ist nicht sein Problem...
Ich denke ja, das ein Seitenwagenmotorrad, meiner Meinung, trotzdem als Einspuhrfahrzeug gilt :?:
Leider Ist meine Rechtsschutzversicherung noch nicht gültig (hab sie erst letzte Woche abgeschlossen und das Teil gilt erst nach einer 3 Monatsfrist nach Abschluß) Sonst währe das sicher was für den Anwalt.
Was meint ihr zu der ganzen Sache, was sind eure Erfahrungen mit Ordnungsamt und Polizei.
Wirklich extrem verärgerte Grüße aus dem Zentrum unserer tollen Republik.
Gunnar

BeitragVerfasst: 1. Juni 2006 15:26
von g-spann
Ein ruhiges Gespräch mit dem Leiter/der Leiterin des Ordnungsamtes
(doch, das geht; hab ich auch schon gemacht!)
bewirkt manchmal mehr, als ein Streitgespräch mit "Knöllchenschreibern";
versuch's einfach mal, die große Keule mit dem Rechtsanwalt kann man
dann immer noch rausholen...

BeitragVerfasst: 1. Juni 2006 15:37
von Gunnar
Das ruhige Gespräch hatte ich in (fast) der selben Sache vor 3 Wochen. Die Gruppenleiterin des Ordnungsamtes zeigte durchaus Verständniss, meinte aber, jeder Ihrer Mitarbeiter arbeite eigenverantwortlich und sie könne nicht anweisen bestimmte Ausnahmen gelten zu lassen.........So ist die Situation jetzt , 90% der Ordnungsamttanten/onkels drücken ein Auge zu und 10% schreiben auf :roll: Auf dieser Ebene ist also kein vorwärtskommen
Gunnar

BeitragVerfasst: 1. Juni 2006 16:53
von MZ 500 R
Hallo Gunnar,
[align=justify]
Sonderformen mit drei Rädern (Gespanne) werden trotz manchmal unterschiedlichem Aussehen den Motorrädern zugeordnet, da sie in der klassischen Form Motorräder mit Beiwagen sind und auch getrennt werden können. Im klassischen Sinne ist ein Motorrad ein einspuriges Fahrzeug, das im Stand umkippt, wenn man es nicht festhält.

Was aus der StVO::schlaumeier:

http://www.coreland.de/dein-fuehrersche ... age108.gif

Das Verzeichen 276 (siehe Link) gibt an: "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen." Im Umkehrschluss könnte man also sagen, das Motorräder mit Beiwagen keine mehrspurigen Fahrzeuge sind, weil sie sonst nicht extra aufgeführt werden würden. Wenn Krafträder mit Beiwagen mehrspurig wären, würden sie ja schon von diesem Satz eingeschlossen werden und der Gesetzgeber geht ja eigentlich immer davon aus, das man weiß was wie definiert ist. Da Kräder mit Beiwagen aber extra erwähnt werden sind es meiner Einschätzung nach einspurige Fahrzeuge, die jedoch auch nicht überholt werden dürfen.

Versuch es mal damit :-)

Heinfried[/align]

BeitragVerfasst: 1. Juni 2006 17:41
von eichy
Das Problem haben noch mehr:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 12590.html
Ich selber hatte mal das Vergnügen: In Bad Homburg, gibt es einen Parkstreifen, der mit Parkverbot gekennzeichnet ist. Drunter steht "Ausgenommen Zweiräder".
-Ein Motorradparkplatz, für so ca. 6 Moppeds also. Ich mitm Gespann hingestellt. Politessenmännchen kommt mit den Worten "Da will ich aber mal ein Auge zudrücken" Ich: Das ist aber nett Herr Wachtmeister (ich sach immer Wachtmeister, is ja keine Beleidigung, eher Gegenteil-Beförderung). Sonst hätt ich ein Rad halt abgeschraubt...
So ganz klar isses mir immer noch nicht. Wies kommt so kommts.