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Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 10:43
von Kaugummikügälschähn
Moin moin,
heute war ich mit einem ES 250/2-Gespann beim TÜV. Keinen TÜv bekam ich, weil erstens der Bowdenzug des Gasgriffes angeblich verletzungsgefährlich verlegt wurde 8ist nicht original, hängt nicht unter dem Tank durch, verstehe aber nicht, warum man sich daran verletzen kann, aber egal) und weil die ES Bremslicht, der SW aber nicht hat!!!!!
Daß das so gehört, interessierte den Prüfer nicht, entweder, saqgte er, beide oder keiner, ergo muß ich jetzt das Bremslicht tot legen, damit ich verkehrsicherheitstechnisch up to date bin.
Wie bescheuert ist denn das ????
Hat jemand von Euch bitte einen Tip, wie ich das dem TÜVer mit Papieren beibringen kann ?
Meine Solo-ES hat sogar 3.50er Reifen vorn eingetragen, mein Gespann nicht, weil der gute Mann dafür keine Unterlagen hatte, mein anderer Fahrzeugbrief juckte den nicht.
Danke für die Hilfe.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 10:47
von Der Bruder
Also ich dachte immer das der Seitenwagen, auch ein Bremslicht hat
Mit den Eintragungen,schließe dich mal mit Ente Kurz,oder mit Leuten aus Mc Pomm
Notfals musst du rüber Fahren,und alles da machen lassen
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 10:49
von der janne
Da der SW normalerweise das gleiche rücklicht wie die ES hat muß er folglich auch ein Bremslicht haben.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 10:58
von Kaugummikügälschähn
Der Superelastik für die ES hat kein Bremslicht, das würde die LiMa auch gar nicht schaffen.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:00
von Der Bruder
Dann muss er ja einer der Ersten sein
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:02
von der janne
die ersten hatten doch das Eberrücklicht wie RT/AWO usw. dran, auch diese hatte ein (gelbes) Bremslicht!
Also das Schafft die LIMA schon, mußt doch nur noch nen Draht extra rüber ziehen!
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:11
von Kaugummikügälschähn
Ich habe nachgesehen, es ist keine Leitung zum Bremslicht des Superelastik gezogen von Werk an. Scheint also wirklich ohne Bremsleuchte am SW gewesen zu sein. Hat einer von Euch dazu irgendetwas schriftliches ?
Lt.TÜV darf ich aber auch ganz ohne Bremsleuchten fahren, muß ich eben das Bremslicht der ES abklemmen und schon ist sie wieder sicher.
Nur, irgendwie widerstrebt mir das.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:16
von alexander
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen, es ist keine Leitung zum Bremslicht des Superelastik gezogen von Werk an. Scheint also wirklich ohne Bremsleuchte am SW gewesen zu sein. Hat einer von Euch dazu irgendetwas schriftliches ?
Lt.TÜV darf ich aber auch ganz ohne Bremsleuchten fahren, muß ich eben das Bremslicht der ES abklemmen und schon ist sie wieder sicher.
Nur, irgendwie widerstrebt mir das.
Klemms ab fuer den TUEV danach wieder an und gut is.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:40
von Thor555
alexander hat geschrieben:Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen, es ist keine Leitung zum Bremslicht des Superelastik gezogen von Werk an. Scheint also wirklich ohne Bremsleuchte am SW gewesen zu sein. Hat einer von Euch dazu irgendetwas schriftliches ?
Lt.TÜV darf ich aber auch ganz ohne Bremsleuchten fahren, muß ich eben das Bremslicht der ES abklemmen und schon ist sie wieder sicher.
Nur, irgendwie widerstrebt mir das.
Klemms ab fuer den TUEV danach wieder an und gut is.
so sehe ich das auch, klar, tüv logik ist nunmal tüv logik, die die unmündige breite masse, die wir sind, eben nicht so nachvollziehen kann, schließlich haben wir das ja nicht gelernt, und gesunder menschenverstand wird ja schon längst keinem von uns mehr zugetraut.
klar, bei nem sturz, könntest du dich mit dem bein ja am gaszug verfangen, dieser könnte abgetrennt werden und im hohen bogen durch die luft fliegen und dann noch jemanden unglücklich am kopf treffen, soll ja vielleicht schon mal vorgekommen sein.
und n bremslicht nur an der maschine, wo gibts den sowas, das sieht doch asymetrisch aus, und verwirrt doch alle idioten, die sich sonst noch im strassenverkehr befinden, also ordnung muss schon sein.
also dann doch besser überhaupt keine bremsleuchte, zwar werden motorradfahrer sowieso gerne mal von autofahrern nicht gesehen oder im verkehr wahrgenommen (dominik musste das ja vor kurzem auch schmerzlich erfahren), aber das abbremsen nicht mal durch eine leuchte anzuzeigen ist "sicherlich" sehr viel sicherer, als nur mit einem bremslicht herumzufahren.
fazit.: wie schon oben empfohlen wurde, idiotie einfach mit ignoranz begegnen
gruß thorsten
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:56
von trabimotorrad
An sämmtlichen MZ-Gespannen, die ich aus der damals noch existierenden DDR überführt habe, war das Bremslich am Beiwagen NICHT angeschlossen und es lag auch kein Kabel.
Mir wurde gesagt, das sei keine Pflicht. Mir war das sehr egal, ich habe ein Kabel gezogen und das beiwagenbremslich in Betrieb genommen. Es war mir schon immer ein Sicherheitsmanko, das man beim Motorrad nur ein Bremslicht hat und wenn das ausfällt, der Hintermann es vielleicht zu spät bemerkt, das man bremst. Leute, bedenkt immer, wir Moppedfahrer haben keine Knautschzohne, unabhängig von der rechtslage gilt:
wenn peng - dann aua!!! Wenn man irgendwas zusätzlich gegen einen Unfall tun kann, warum sich dagegen wehren???
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 11:59
von Kaugummikügälschähn
Ja, werde ich wohl so machen müssen, abklemmen, eine normale 5W-Lampe rein und die dann parallel an die Rückleuchte, denn Zitat TÜV:
"Das ist eine Zweikammerlampe, das bedeutet, beide Kammern müssen beleuchtet sein."
Ich rege mich eben nur über diese Idiotie auf, denn soweit ich es heraus gefunden habe, war da nie ein funtionierendes Bremslicht an dem Seitenwagen vorhanden.
War da nicht mal was mit Einigungsvertrag und so ähnlichem, nachdem sogar Schwalben noch 60km/h fahren dürfen ?
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 12:24
von knut
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:War da nicht mal was mit Einigungsvertrag und so ähnlichem
recht haben und recht bekommen sind 2 verschiedene sachen . du kannst es gerichtlich durchziehen,du kannst machen was der tüver will und du kannst zu nem andern prüfer gehen
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 12:45
von joschi.in
Also wenn ich bedenke wie einfach ich durch den TÜV gekommen bin, dann kann ich dir nur raten zu nem AnderenTÜV zu gehen, dort dein Glück zu versuchen und dann dem anderen den Schein um die Ohren hauen!
Des ist scheinbar no einer vom Alten Schlag.....
Viel Glück beim nächsten Versuch und lieber das 2te Licht dazunehmen....
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 15:44
von Kaugummikügälschähn
So in etwa dachte auch ich.
Meine Solo fuhr ich auf den Hof der Dekra, der Prüfer ging einmal um die Maschine, segnete sie, gab mir die Papiere und ich fuhr mit Honnis Kennzeichen (lt. unserem Ortsbüttel sollte ich das letzte Kennzeichen dran machen, mit dem sie angemeldet war, das war Rostock -DDR) zur Anemeldung weiter.
Bei dem Gespann rechnete ich nicht mit mehr Schwierigkeiten.
Natürlich möchte ich nicht ohne Bremslicht fahren und mir wäre sicher das zweite dran auch lieber, der liebe TÜV-Onkel hatte ja aber doch schon ein Auge zugedrückt, weil doch das Frontlicht so dunkel war (bei Sonnenschein ? Klar, die Bilux ist nunmal kein Neutronenstern). Und die Frequenz der Blinker war unregelmässig, aber darüber konnte man generös hinwegsehen. Also ging mehr nicht.
Freitag neuer Anlauf. Dann mit nicht-gelben-nicht-Bremsen.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 15:48
von flotter 3er
Tatsache ist (unabhängig vom Sicherheitsaspekt) das der SW grundsätzlich ohne Stopplicht bei den 6V Modellen war - dafür gibt es eigentlich Bestandsschutz!
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 16:38
von Kaugummikügälschähn
flotter 3er hat geschrieben:Tatsache ist (unabhängig vom Sicherheitsaspekt) das der SW grundsätzlich ohne Stopplicht bei den 6V Modellen war - dafür gibt es eigentlich Bestandsschutz!
Ich dachte so, aber ich habe leider nichts, wo das geschrieben steht. Sonst wäre es ja kein Problem.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 16:44
von Ex-User sirguzzi
Ich kenne mehrere Gespanne, u.a. meine Guzzi, bei denen die Abnahme des Umbaus zum Gespann ohne Bremslicht am BW kein Problem war, die normale HU erst recht nicht.
Und was ich von der ganz ohne Bremslicht-Idee des Prüfers halte, das schreibe ich lieber nicht öffentlich...
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 16:52
von Kaugummikügälschähn
sirguzzi hat geschrieben:....
Ubd was ich von der ganz ohne Bremslicht-Idee des Prüfers halte, das schreibe ich lieber nicht öffentlich...
Schade

DAS hätte ich dem gern auch gesagt, aber man ist ja höflich.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 17:05
von herb
Jawoll, an meinem Beiwagenkoti Baujahr 77 war auch noch nie ein Bremslicht angeschlossen.
Theoretisch hat es Bestandsschutz, aber das ist dennoch vom Prüfer abhängig, so wie bei den Seitenständern.
Ich wollte bei meinem SW auch irgendwann mal Bremslicht nachrüsten, geschaltete Masseleitung ziehen und Plus vom Licht nehmen, ich fahre eh meistens mit Licht.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 17:58
von Kaugummikügälschähn
Ich hätte kein Problem, die Bremsleuchte nachzurüsten, aber das StandartAKW der ES-Reihe hat bei Stadtfahrt nicht unbedingt große Leistung. Ich fürchte, das würde ich überlasten.
Am liebsten würd' ich ja meine MZ-B-Anlage auf die ES umrüsten, aber die Solo hat leider 'nen TS-Motor drin, das paßt nicht rüber. Und der Motor kann noch nicht auf das Gespann, der braucht dringend 'ne Überholung.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:01
von rmt
Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Also sieht mal wieder nach Willkür aus. Hast Motorrad nicht geputzt oder was hat ihn so aufgebracht, daß er rumspinnt. Beides ohne Bremsleuchten... ??? gibts nicht irgend ne Stelle, wo man solches Verhalten anmeckern kann, damit der eins aufs Dach bekommt.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:08
von flotter 3er
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich hätte kein Problem, die Bremsleuchte nachzurüsten, aber das StandartAKW der ES-Reihe hat bei Stadtfahrt nicht unbedingt große Leistung. Ich fürchte, das würde ich überlasten.
LED Leuchtmittel?
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:13
von Kaugummikügälschähn

Was mir durch den Kopf schoß, was dem guten Manne fehlen könnte, schreibe ich besser nicht, ist nicht wirklich jugendfrei
Ich fahre am Freitag zu dem Prüfer meines Vertrauens, das wird dann schon werden
mit einer Bremsleuchte.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:17
von Andreas
rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
...
Ich verstehe es so, dass bei Gespannen unter 50 km/h eine Bremsleuchte reicht, bei Gespannen über 50 km/h jedoch 2 vorgeschrieben sind. Analog gilt das auch für Rückstrahler und Schlußleuchte.
Bliebe die Frage nach dem Bestandsschutz offen .... aber dafür müßten sie ohne 2. Bremslicht damals zugelassen worden sein ... und und ob dies so war weiss ich leider nicht.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:27
von Kaugummikügälschähn
Klingt ähnlich wie das mit den Sicherheitsgurten, die mußte man allerdings auch nicht nachrüsten, wenn der Wagen von vor '70 war.
Die SW waren meines Wissens ohne Bremsleuchte, ich habe aber auch nichts gefunden, wonach das schriftlich belegt wäre.
Aber das hätte auch nichts geholfen, denke ich, der Prüfer hatte einfach nicht so wirklich seinen Tag.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:28
von rmt
@ Andreas
Ich fühle mich da eher bestätigt.
An Solo ist nur eine Bremsleuchte zulässig, was nicht heißt, daß am Gespann 2 Bremsleuchten verboten sind, aber auch nicht vorgeschrieben. Es ist imo eine "Kann"-Vorschrift.
Außerdem gilt ein Gespann als Einspurfahrzeug!
Ich finde es auch nicht logisch, hätte 2 Bremsleuchten als Pflicht angenommen, daher meine Frage dort.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
11. Mai 2009 18:37
von Dreirad Kutscher
Is ja sehr komischer TÜV ler. Da ich hier in Bayern TÜV gemacht habe,hat mich der TÜV ler extra drum gebeten,den Beiwagen abzulassen.Er wollte die Emme ohne "prüfen".Obwohl in den Papieren mit Beiwagen drinn stand. P.S. Er sah "son Ding" zum ersten Mal. Als meine /2 TÜV hatte,bat er mich mal mit angebauten Beiwagen vorbei zukommen.Nur mal so. Zum gucken. Resümee. Wenn du TÜV brauchst, komm nach Bayern

.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 00:23
von herb
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Am liebsten würd' ich ja meine MZ-B-Anlage auf die ES umrüsten, aber die Solo hat leider 'nen TS-Motor drin, das paßt nicht rüber. Und der Motor kann noch nicht auf das Gespann, der braucht dringend 'ne Überholung.
MZ-B Anlage von TS 250 passt auch in ES 250!!!
ich habe 3 solche Anlagen, 2x in TS250/1 Motor, 1x in ES250/1 Motor
die Ausrede zählt nicht!
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 05:44
von Kaugummikügälschähn
herb hat geschrieben:MZ-B Anlage von TS 250 passt auch in ES 250!!!
ich habe 3 solche Anlagen, 2x in TS250/1 Motor, 1x in ES250/1 Motor
die Ausrede zählt nicht!
Ich hatte mir erzählen lassen, die hätten unterschiedliche Wellenstümpfe, daher sollte eine Umrüstung nicht möglich sein.
Wenn das doch geht, umso besser, mit hellem Licht im Gespann würde ich mich wohler fühlen.
Ich seh nachher mal nach, danke für denm Hinweis.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 06:39
von trabimotorrad
Billiglösung: Hochregeln auf 12 Volt, dann sinds 12 Volt/110 Watt!! Habe ich bei meiner ES300/1 so gemacht!
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 07:15
von mzaxel
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Moin moin,
heute war ich mit einem ES 250/2-Gespann beim TÜV. Keinen TÜv bekam ich, weil erstens der Bowdenzug des Gasgriffes angeblich verletzungsgefährlich verlegt wurde 8ist nicht original, hängt nicht unter dem Tank durch, verstehe aber nicht, warum man sich daran verletzen kann, aber egal) und weil die ES Bremslicht, der SW aber nicht hat!!!!!
Daß das so gehört, interessierte den Prüfer nicht, entweder, saqgte er, beide oder keiner, ergo muß ich jetzt das Bremslicht tot legen, damit ich verkehrsicherheitstechnisch up to date bin.
Also, mein Gespann hat kein SW-Bremslicht und auch einen frei verlegten Gaszug. Und da hat der Prüfer nicht gemeckert.
Meines Wissens hat nur die Zugmaschine ein Bremslicht zu haben. SW-Bremslicht kann, muß aber nicht. Habe gerade gegoogelt; kann aber auf die schnelle nichts brauchbares finden.
Gruß
Axel
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 10:21
von drandre
Hallo Zusammen,
bei den 6V Lichtanlagen gab es kein Bremslicht am Seitenwagen. Die war schon mit den Blinkern überfordert.
Da ist der Herr vom TÜV etwas übereifrig oder hat keine Ahnung vom Gerät. An meiner TS gab es nur das Bremslicht an der Zugmaschine und keiner störte sich daran.
Erst mit der ETZ 250 und 12 V leuchteten beide Seiten bei der Energievernichtung.
Die MZ-B LiMa sind eine vernünftige Lösung 12V, einfach zu verbauen und zuverlässig. Sie passen meines Wissens auch in die ES.
Schöne Grüße
André
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 11:13
von MoPeter
Mein früheres ES 250/2 Neckermann-Gespann, also Export hatte zwei Bremsleuchten. Überlastung der E-Anlage habe ich nicht festgestellt, da 12 V von MZ-B

Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 12:07
von Martin H.
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Daß das so gehört, interessierte den Prüfer nicht, entweder, saqgte er, beide oder keiner, ergo muß ich jetzt das Bremslicht tot legen, damit ich verkehrsicherheitstechnisch up to date bin.
Schwachsinn, die ES/2-Gespanne haben nun mal genau ein Bremslicht, an der Maschine, von Haus aus! Manche Prüfer dürften nicht mehr prüfen dürfen. Eigentlich sollte man den seinen Vorgesetzten melden, irgendwem, der ihm den Hahn abdreht.
Wenn er schon keine Ahnung hat, dann sollte er sich wenigstens belehren lassen bzw. irgendwo belesen, wo die Infos stehen. Seine Paragraphen soll er sich sonstwohin stecken, Fakt ist, daß der Bestandsschutz GILT!
Vielleicht hilft Dir
www.miraculis.de weiter, aus den Unterlagen bzw. Schaltplan müßte eigentlich ganz klar hervorgehen, daß es am BW bei der ES/2 kein Bremslicht gegeben hat!
Gruß, und viel Erfolg!!
Martin.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 12:23
von Kaugummikügälschähn
Ich fürchte, bei dem Prüfer hätte das nicht gereicht, wenn sogar meine bei der Solo ES eingetragenen 3.50er Vorderreifen als "nicht ausreichende Unterlage zum Eintrag" bei der Gespann-Maschine geweret wurde, dann wird sicher eine Internetseite oder deren Ausdruck den weniger beeinflussen können, als ein Fahradaufmarsch in Tokio.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 18:25
von ETZ-Racer
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich hätte kein Problem, die Bremsleuchte nachzurüsten, aber das StandartAKW der ES-Reihe hat bei Stadtfahrt nicht unbedingt große Leistung. Ich fürchte, das würde ich überlasten.
stehst du denn permanent auf der Bremse?
ansonsten, mach dem Prüfer klar, daß deine Emme nach STVZO der DDR zu untersuchen ist, du hast Bestandsschutz für das Gesamtkunstwerk und Gott sein Dank keinen Seitenständer
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 18:55
von Luzie
Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
...
Ich verstehe es so, dass bei Gespannen unter 50 km/h eine Bremsleuchte reicht, bei Gespannen über 50 km/h jedoch 2 vorgeschrieben sind. Analog gilt das auch für Rückstrahler und Schlußleuchte.
Bliebe die Frage nach dem Bestandsschutz offen .... aber dafür müßten sie ohne 2. Bremslicht damals zugelassen worden sein ... und und ob dies so war weiss ich leider nicht.
da steht nicht am beiwagen
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 20:15
von Kaugummikügälschähn
Ich habe nachgesehen und fand folgendes.
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
Somit muß ja jede MZ, die sogar noch einen DDR-Brief hat, so zugelassen werden, wie sie in der DDR zugelassen war.
Nur, wo finde ich eine KTA Betriebserlaubnis ?
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 20:57
von Luzie
also ich wuerde mir einen tuev-pruefer mit sachverstand suchen

ueberzeugt kriegste den eh nicht
ganz ohne bremslicht fahren

Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
12. Mai 2009 23:55
von mzaxel
Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
[list]§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
.
Hallo, Andreas,
das sagt nur das aus, daß Krafträder unter 50 km/h - also Mofas und Mopeds/Mokicks gar keine Bremsleuchte haben müssen. Falls sie doch eine haben,
dann müssen sie den Vorschriften entsprechen.
Von Gespannen und zwei Bremsleuchten steht da nix.
Just My2Cents
Gruß
Axel
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 06:31
von ETZ-Racer
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen und fand folgendes.
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
Somit muß ja jede MZ, die sogar noch einen DDR-Brief hat, so zugelassen werden, wie sie in der DDR zugelassen war.
Nur, wo finde ich eine KTA Betriebserlaubnis ?
wenn du einen DDR Brief hast ist es einfach mit der KTA -Betriebserlaubnis, der Brief ist der Beweis!
Wenn aber Ersatzpapiere (BRD-Brief) ausgestellt wurde und die Schläfer auf dem Amt haben es nicht in den Brief eingetragen, dann ist das Pech, dann gilt Bundesdeutsches Recht für das Fz.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 06:39
von Andreas
mzaxel hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
[list]§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
.
Hallo, Andreas,
das sagt nur das aus, daß Krafträder unter 50 km/h - also Mofas und Mopeds/Mokicks gar keine Bremsleuchte haben müssen. Falls sie doch eine haben,
dann müssen sie den Vorschriften entsprechen.
Von Gespannen und zwei Bremsleuchten steht da nix.
Just My2Cents
Gruß
Axel
Ihr müßt das andersrum lesen. Dort sind die Ausnahmen gelistet, welchen ein Bremslicht reicht, oder welche gar keins brauchen.
Alle anderen Fahrzeuge müssen demnach zwei haben.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 10:44
von alexander
Hatte an meinm TR500 vor Jahren keine Bremsleuchte, weil Motorraeder Einspurfahrzeuge sind und die eben nur einmal "richtige" Beleuchtung haben.
Die SW- Latuechten sind als Begrenzungsleuchten zu verstehen. also nicht Bremslichtpflichtig.
Bisschen schwachsinnig, zudem unsicher, denn die ganze Fuhre ist ja so breit wie ein Panda und der hat auch 2 Leuchten.
(Das die meisten LIMAs das (bei aelteren Moeps) nicht hergeben is klar, bei moderneren Gespannen waere eine "ordentliche (Front-) beleuchtung jedoch sinnig wegen meiner.)
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 11:07
von herb
Andreas hat geschrieben:Ihr müßt das andersrum lesen. Dort sind die Ausnahmen gelistet, welchen ein Bremslicht reicht, oder welche gar keins brauchen.
Alle anderen Fahrzeuge müssen demnach zwei haben.
nach deiner Logik müßten alle Motorräder 2 Bremsleuchten haben.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 11:10
von Luzie
herb hat geschrieben:nach deiner Logik müßten alle Motorräder 2 Bremsleuchten haben.
wer lesen kann....
andreas hat geschrieben:...An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 11:23
von Ex-User Hanseat
andreas hat geschrieben:An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
Aber was ist dann mit diesen neuen kombinierten Blinker-Rückleuchten und mit den Motorrädern, die serienmäßig doppelte Rückleuchten haben?

Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 12:06
von bausenbeck
@Kaugummi....:
war letzte Woche auch mit meinem ES/2 Gespann bei unserem TÜV im Nachbarort: SW hatte keine Bremsleuchte, trotzdem Plakette bekommen!!!
Auch sonst recht oberflächig, bemängelte nur den Platz zw. MZ (mit Beinschutz) und SW, da abgeblich recht "eng"!
Grüße aus Franken
bausenbeck
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 14:37
von wolf60
Wenn er das Gespann abnimmt, ohne dass am Motorrad ein Bremslicht dran ist, verstößt der Prüfer eindeutig gegen die STVZO. Am Motorrad muss ein Bremslicht angebaut sein, Ausnahme: wenn werksseitig nie eins dran gewesen ist (war bei den meisten Vorkriegsmotorrädern und auch bei vielen kleineren Motorrädern aus den ersten Nachkriegsjahren der Fall).Letzteres bezieht sich natürlich auch auf Seitenwagen.
Da die 6-Volt-Gespanne von MZ serienmäßig kein Bremslicht am Seitenwagen hatten, brauchen sie auch keins. Denn: In Westdeutschland bestand nie eine Nachrüstungspflicht für Bremslichter (wäre aber meiner Meinung nach bei Motorrädern - nicht bei Seitenwagen - sinnvoll gewesen).
Sich auf lange Diskussionen mit dem in diesem Fall absolut sachunkundigen TÜV-Fritzen einzulassen, bringt aber außer Stress nicht viel. Einfach woanders hinfahren, Plakette kleben lassen, sich kurz über die überflüssig bezahlten Gebühren ärgern, und später immer wieder dort hinfahren, wo es Prüfer gibt, die Ahnung von der Materie haben. Glücklicherweise gibt es jetzt einige Konkurrenz in dem Bereich (Ausnahme: §21-Abnahmen), und man ist in der Regel nicht mehr auf arrogant-unwissende Prüfer angewiesen.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 17:22
von Kaugummikügälschähn
Das mit ohne Bremslicht sehe ich ähnlich.
mit = TÜV aber keine ABE
ohne = ABE, aber kein TÜV
Wegen der Abnahme streiten sich hier die Prüfer, der erste TÜV sagte, eine Bauratvorstellung sei nötig, der langen Abmeldezeit halber, der TÜV wo ich war, machte nur eine HU und meinte, das reiche.
Wie dem auch sei, ich werde demnächst eine HU machen lassen, damit zur Zulassungsstelle fahren und eine Zulassung machen lassen.
Die notwendigen Eintragungen wie Solo-/Gespannbetrieb wahlweise, Reifengrösse, kleines Kennzeichen werde ich dann hoffentlich da auch bekommen, bei dem vorherigen sicher nicht.
Schade um das gute Wetter, daß ich jetzt nicht fahren kann, jedenfalls nicht mit dem Gespann. Die kurze Strecke war schon ein wirklich tolles Gefühl, das hätte noch Stunden weiter gehen können.
Re: Gespann nur Zulassung ohne Bremsleuchten ???

Verfasst:
13. Mai 2009 17:35
von Sv-enB
Ein Bremslicht am Motorrad ist erst seit EZ 1.1.88 erforderlich. Siehe §53 STVZO.
Bis 1983 durfte es gelb sein.
Zusammengefasst steht das hier:
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098