Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
Dann darf aber kein wahlweiser Beiwagenbetrieb eingetragen sein.

Frag einfach mal beim TÜV nach, denn selbst die Lage des Kennzeichens unterliegt bestimmten Bedingungen. Im Zweifel dann direkt eintragen lassen.
Ente hat m.E. auch seine Nummerntafel am Lastenboot.
und
das Nummerschild muss -darf nicht zu weit vor vom Endpunk des Fahrzeugs angebracht sein.
Heisst man muss das Nr-schild auch von einem nicht genau definiertem
SeitenWinkel aus sehn können.
Beleuchtung und feste vibrationsarme Befestigund versteht sich von selbst.

mit diesem Gespann war das beim TÜV kein Problem
ps :
ich brauch Bodenfreiheit