Arni25 hat geschrieben:Thor555 hat geschrieben:weiß jetzt nicht wie du das meinst
Na bei 3 eingetragennen Sitzplätzen sitzen dann 2 auf dem Moped und einer sitzt im Lastenboot. Dann habe ich als Fahrzeugführer doch wohl alles richtig gemacht - oder???
eigentlich schon, kann natürlich sein, dass die auch 3 sitzplätze dann nur mit personenboot gültig sind, was genau ein personenboot ausmacht ist aber eben die große frage, ob es da irgendwelche bestimmungen gibt.
ich kann nur sagen, als ein jüngerer tüver mein gespann mal prüfte und verunsichert war, weil das gespannmoped ja bj 1989, der bw rahmen bj? und das personenboot BJ 64, wobei da aber auch die schnautze irgendwann mal selbst geändert worden sein muss, holte er den ingenieur, der winkte nur ab und meinte es wäre völlig egal, was da für n boot drauf hänge und es solle die plakete reindrücken wenn sonst alles in ordnung ist.
ebenfalls hat bisher noch nie einer bemerkt/geprüft/bemängelt, dass in meinem personenboot der sitz nicht festgeschraubt ist und auch eigentlich nur ein aus nem alten küchenstuhl selbst zusammengeschraubter, reingelegter sitz ist.
deshalb bezweifle ich fast, dass es genaue vorschriften giebt über die beschaffenheit eines bw bootes ausser wahrscheinlich, dass es die fahrzeuglänge nicht überschreiten darf.
man muss halt immer im hinterkopf haben, solange nichts passiert, wird einiges auch toleriert, mit kindern im lastenboot möchte ich aber in keinen unfall verwickelt sein, wenn ich da die rechtslage nicht genau kennen würde, egal wie fest die kindersitze sind.
nicht dass ich das unverantwortlich finde, so sind die kinder wohl sogar besser geschützt als in jedem normalen personenboot, aber was da neben der persönlichen tragödie noch auf einen zukommen würde, darauf kann ich gerne verzichten.
PS.: wieviele sitzplätze sind bei einem nicht wahlweise gespann mit lastenboot den eingetragen? 2 oder 3?