ist da nen Seitenwagen eingetragen

hier lest ma was bei zusatz steht
da steht was mit seitenwagen hab ich da jetze ein eingetragen oder wie?
da steht was mit seitenwagen hab ich da jetze ein eingetragen oder wie?
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
https://mz-forum.com/
der janne hat geschrieben:geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!
s-maik hat geschrieben:also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--
TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB
jens-mz hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB
Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.
Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben.![]()
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EtzeStefan hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben.![]()
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nur für dich
all: danke für die aufklärung
ENRICO hat geschrieben:Hallo!
Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden![]()
Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Hallo!
Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden![]()
Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............
Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.
Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.
ENRICO hat geschrieben:Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesenENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
Ralle hat geschrieben:Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesenENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt