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ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:15
von ETZeStefan
hier lest ma was bei zusatz steht
da steht was mit seitenwagen hab ich da jetze ein eingetragen oder wie?
kfz1.JPG

Re: Seitenwagen eingetragen ist

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:17
von der janne
geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!

Re: Seitenwagen eingetragen ist

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:21
von TS Martin
der janne hat geschrieben:geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!


Und um die Anzahl der Sitzplätze, wenn du einen dranne hättest.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:22
von ETZeStefan
aber keine wahlweise eintragung also mit und ohne

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:25
von s-maik
also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:39
von Stephan
Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

Eine Eintragung würde anders aussehen. Das was du meinst ist F.2 und bezieht sich auf das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugtypes. Eine ETZ 251 hat also eine ABE vom KTA erhalten bis zu einem zul.GG von 515kg. Mehr bedeutet das nicht. Wenn du einen Eintrag hättest, dann stände bei dir "Motorrad mit Seitenwagen/Beiwagen" oder unten: "mit Beiwagen Typ Superelastik oder sonstwas".

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:42
von TS Martin
s-maik hat geschrieben:also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--


Die Papiere sind etwas kurios geschrieben.
Auf der einen Seite mit Werte wenn einer dranne ist, aber der echte Eintrag als ww oder mit fehlt.

Du hast so in meinen Augen eine ETZ ohne Seitenwagen.
Wenn du einen anbauen willst, haste schon die anderen Werte drinne, aber der Eintrag Kraftrad m LB müsste dann auf Kraftrad mit Beiwagen geändert werden oder unter sonstiges würde ww stehen.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:55
von Ratzifatzi
Dachte immer LB steht fuer leistungsbeschraenkt...

Und in meinem alten und auch im neuen Brief steht alles zum Beiwagen unten im Zusatzfeld.
Hier mal der alte,
Fahrzeugbrief.jpg

Hat bisher noch jeder Ueberpruefung durch die Rennleitung und die Streckenkontrolle standgehalten.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:00
von jens-mz
Servus

Bei mir steht das auch so drinne, wichtig währe die Schlüsselnummer 2.2 und 2.1 (die Du durchgestrichen hast :wink: ) bei 2.2 ist bei mir 114001.
Die Nummern werden aber öfters geändert, vor meinem letzten Umzug stand da was anderes (ich weiß aber nicht mehr was :oops: ).

TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB


Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:31
von TS Martin
jens-mz hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben: der Eintrag Kraftrad m LB


Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.


Weiß ich ... deswegen sagte ich von Kraftrad m Leistungsbeschränkung in
Kraftrad m Beiwagen mit Leistungsbeschränkung.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:33
von ENRICO
Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:34
von ETZeStefan
Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

.


nur für dich (...hab das Foto un deinem eigenen Interesse trotzdem geändert [Ralle] ;D )

all: danke für die aufklärung

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:40
von ENRICO
EtzeStefan hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

.


nur für dich

all: danke für die aufklärung


,,Sind doch nur 5908 Mitglieder die es sehen können :ja: , da braucht keiner Angst zu haben.............."

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 22:05
von TS Martin
ENRICO hat geschrieben:Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............


Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.

Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 22:24
von ENRICO
TS Martin hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............


Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.

Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.


Z.B. eine meiner ETZ ist Baujahr 1983 und hat angeblich laut KTA eine Fabrikatsbindung (PNEUMANT, BARUM oder wer?).
Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung! Aber was oder wer ist bitte mit der Fabrikatsbindung gemeint? Somit wäre es Unfug. Auf jeden fall der Hersteller und nicht die Reifengröße. Wir fahren ja meist MZ aus DDR-Zeiten. Welche Fabrikatsbindung sollte eine Neckermann-MZ haben?
Das hat übrigens nichts mit einer Freigabe von Reifenherstellern zu tun.
Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 06:39
von jens-mz
ENRICO hat geschrieben:Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.


Servus
Wenn Du Deine Zulassung Teil 1 mal rumdrehst steht da:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."

Also kannst Du einbauen was passt, ich glaube nicht das MZ damals Fabrikate vorgegeben hat. Wenn die Rennleitung nicht gerade einen ganz schlechten Tag erwischt hat sollte der das auch einsehen.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 12:42
von TS Martin
Bei der ETZ 250 ist das hier die Reifenfabrikatsbindung:

reifenetz250.pdf

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 12:59
von Ralle
ENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesen :roll: Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt :gespannt:

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 13:09
von TS Martin
Ralle hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesen :roll: Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt :gespannt:


Genau. Wenn du aber auf die Eintragung aller Reifen bestehst, bekommste sie bei uns eingetragen.
Habe bei meinen Neuwagen alle Kombis samt Aluschlappen drinne zu stehen aber auch der Trabi hat alle Reifengrößen eingetragen.
Macht aber 10 € extra.

Re: ist da nen Seitenwagen eingetragen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 16:51
von ETZeStefan
danke Ralle