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Thor555 hat geschrieben:alle größen auf einmal wirst du kaum eingetragen bekommen, da ich keinen tüvprüfer kenne, der irgendetwas einträgt, das er nicht in verbautem zustand begutachtet hat.
Thor555 hat geschrieben:alle größen auf einmal wirst du kaum eingetragen bekommen, da ich keinen tüvprüfer kenne, der irgendetwas einträgt, das er nicht in verbautem zustand begutachtet hat.
w900baerodyne hat geschrieben:3: muss eine Bereifung, die von den Fahrzeugpapieren abweicht zwingend dort eingetragen werden?
Thor555 hat geschrieben:alle größen auf einmal wirst du kaum eingetragen bekommen, da ich keinen tüvprüfer kenne, der irgendetwas einträgt, das er nicht in verbautem zustand begutachtet hat.
Enz-Zett hat geschrieben:Mit einer Freigabe kann man sich die Eintragung sparen, aber die Freigabe muß von Fahrzeug- und nicht vom Reifenhersteller sein.
Enz-Zett hat geschrieben:Und woher weiß der Reifenhersteller, ob das Fahrzeug mit seinem Fahrwerk mit dieser Bereifung klar kommt?
Enz-Zett hat geschrieben:Und warum schickte mich Heidenau mit meiner Bitte um Reifenfreigabe zu MZ?
w900baerodyne hat geschrieben:Danke für die Antwort Martin - aber irgendwie scheint zu der Eintragungspflicht ja jeder eine andere Meinung zu haben... Die Freigabe sollte dann ja sicher vom Reifenhersteller kommen, oder? Bezieht sich diese Freigabe dann nur auf die nötigen Felgenabmessungen oder auch konkret auf das Motorrad?
MZ ES 250 2 hat geschrieben:15.1 3.25/16
15.2 3.50/16
Darf ich dann bei meimem Gespann ES250/2 den 3.50/16 auf allen 3 Felgen fahren?
g-spann hat geschrieben:...ist vorn aber eine 1.85-16 Felge, wird's schwierig...
MZ ES 250 2 hat geschrieben:Dann mach ich den 3.50-16 hinten drauf und fahr zum Tüv und frag ob er mir den vorne und am Beiwagen einträgt.
Es sind 2 Mitas C01 TT 58P 3.50-16 wo sehe ich ob die eine Straßenzulasdung haben? DA ist ein E8 Prüfzeichen drauf.
Vielen Dank!
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