Guesi hat geschrieben:Ich will ja nicht meckern, aber der Einbau dieser Bremse führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
So sehen das wenigstens die meisten Prüfer.
Es gibt manche, die tragen die Bremse ein, aber manche eben nicht(da es keine ABE dafür gibt).
Ich habe den Verkauf der Seilzugbremse aus eben diesen rechtlichen Problemen eingestellt.
Es ist schon komisch, ohne SW Bremse darf man fahren, aber bei der Seilzugbremse erlischt die BA.
Und es gibt auch ein eventuelles Haftungsproblem für den Hersteller bzw. den Verkäufer.....
GüSi
Heute wieder mal pessimistisch
Man darf auch nicht ohne fahren ! Mir hats der Prüfer so erklärt. Was dran ist muss funktionieren.
Wenn die Bremse nicht geht baut man sie ab und bekommt dann meistens TÜV.
Aber sobald nen Unfall geschehen ist und das Motorrad zu ner technischen Überprüfung geht
wird der Werksauslieferzustand herangezogen. Wenn also die Bremse ab ist bekommst du
Ärger trotz TÜV !