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Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 12. Januar 2011 20:55
von urania
Hallo,
ich hab da mal eine Frage zum KFZ Brief beim Gespann. Gibt es für den Seitenwagen einen eigenen Brief oder ist der beim Motorrad mit eingetragen?

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 12. Januar 2011 20:58
von Feuereisen
Der Beiwagen ist normalerweise mit im KFZ Brief eingetragen.Entweder wahlweise oder permanent.Wenn er einen eigenen Brief hätte bräuchte er auch ein eigenes Kennz..
Gruss Sebastian

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 12. Januar 2011 21:00
von Der Schmiedebacher
Für den Beiwagen gibt es keinen Brief. Es ist ja ein Gespann und kein Krad mit Anhänger.

Gruß Peter

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 12. Januar 2011 21:07
von ETZChris
und manche tüver tragen die rahmennummer des SW mit ein. dann ist nix mehr mit einfach tauschen.

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 05:10
von urania
ETZChris hat geschrieben:und manche tüver tragen die rahmennummer des SW mit ein. dann ist nix mehr mit einfach tauschen.


Also brauche ich nicht darauf zu achten ob die Rahmennummer im Brief eingetragen ist. :lupe:

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 07:53
von ETZChris
nein. nur wenn sie eingetragen ist, sollte auch der entsprechende SW dranhängen.

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 08:08
von Andreas
ETZChris hat geschrieben:und manche tüver tragen die rahmennummer des SW mit ein. dann ist nix mehr mit einfach tauschen.


Zumindest PSW und LSW könnten aber getauscht werden. Als "offener Punkt" bleibt dann allerdings die Anzahl der Sitzplätze ....

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 08:13
von ETZChris
ja okay. aber den kompletten seitenwagen kann man eben nicht tauschen ;)

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 08:15
von Wilwolt
Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:und manche tüver tragen die rahmennummer des SW mit ein. dann ist nix mehr mit einfach tauschen.


Zumindest PSW und LSW könnten aber getauscht werden. Als "offener Punkt" bleibt dann allerdings die Anzahl der Sitzplätze ....


Läuft der LSW eigentlich auch unter "Superelastik"? Mein TÜVer hat mir nämlich "WW. M. Seitenwagen MZ-Superelastik" eingetragen, wo sich mir die Frage stellt, ob ich dann nur ein Personenboot dran haben kann?

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 13. Januar 2011 08:19
von ETZChris
Wilwolt hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:und manche tüver tragen die rahmennummer des SW mit ein. dann ist nix mehr mit einfach tauschen.


Zumindest PSW und LSW könnten aber getauscht werden. Als "offener Punkt" bleibt dann allerdings die Anzahl der Sitzplätze ....


Läuft der LSW eigentlich auch unter "Superelastik"?


jein. offiziell vermutlich nicht. da heißt der eben LSW und das personenboot Superelastik

http://www.stoye-seitenwagen.de/modelle.htm#lsw

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 8. Januar 2012 11:39
von Sven Witzel
Kannst du... Bleibt halt nur die Sitzplatzfrage die von Andreas aufgeworfen wurde.
Seltenens Modell so eine EZT 250 :mrgreen:

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 8. Januar 2012 12:09
von Martin H.
nightticker hat geschrieben:Ich habe mal eine Kopie von meinem Brief gemacht und wollte nun nochmal genau erfragen, ob ich wahlweise einen Lasten - oder Personenseitenwagen fahren darf?

LSW oder PSW ist an sich wurscht, da der BW-Rahmen gleich ist. Bleibt nur die von Sven erwähnte Sitzplatzfrage.
Und lad Fotos lieber direkt aufs Forum hoch (Tip: Unter Deinem Beitrag auf "Dateianhang hochladen" klicken), da bei Fremdanbietern die Fotos nicht ewig bleiben... gerade bei Imageshack.us nicht!

Re: Gespann KFZ Brief

BeitragVerfasst: 8. Januar 2012 12:18
von Sven Witzel
nightticker hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Kannst du... Bleibt halt nur die Sitzplatzfrage die von Andreas aufgeworfen wurde.
Seltenens Modell so eine EZT 250 :mrgreen:


Wie meinst Du das mit selten?


Wegen dem Fehler im Eintrag - EZT