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Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 15:36
von Niko
Sind Beibootbremsen grundsätzlich im Fahrzeug-Brief vermerkt? ... und liegt es im ermessen des Prüfer's ob er ein Beiwagenbremse die nicht angesteuert wird zu bemängeln. Hab mittlerweile soviel wiedersprüchliches gelesen!!!
Im Grunde ist es ja so das alles vas verbastelt wurde auch fungieren muss ..würde mich da schwer wundern wenn es gerade bei Bremsen im allgemeinen anders sein sollte.

Die Bremse werd ich natürlich nachrüsten, soviel steht fest ... nur wenn dort eine Hydro eingetragen ist wird's wohl mit ner Seilzug evtl. Probleme geben.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 15:39
von alexander
meine ist nicht eingetragen.
SW- Eintrag seit 04/ 2010.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:20
von Martin H.
Soweit ich weiß sind die BW-Bremsen nicht eingetragen, ist auch bei meinem ES-Gespann so.
Aber soweit ich weiß, gilt der Grundsatz: Was eingebaut ist, muß auch funktionieren (so stand es mal hier irgendwo im Forum).
Wenn nun die BW-Bremse komplett fehlt, so kann man Glück haben, und damit durchkommen... aber wenn der Prüfer sich auskennt, weiß er, daß alle MZ-Gespanne mit Superelastik-BW ab Werk eine BW-Bremse hatten.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:24
von wernermewes
Ein Tüver, der sich auskennt, wird immer eine Beibootbremse verlangen,
wenn ein Superelastik Seitenwagen angebaut ist.

Das hat mir ein Tüver hier in Thüringen eindeutig erklärt :evil:

Der Superelastik wurde mit Bremse ausgeliefert, also muss auch eine funktionierende Bremse dran sein :schlaumeier:

Das Gespann war aber in Hessen ohne Bremse getüvt und auch zugelassen, das ging bei unseren Tüver aber absolut nicht durch :(

Eingetragen wird da nichts, da sie ja original da sein muss :ja:

-- Hinzugefügt: 23. September 2012 18:25 --

Martin H. hat geschrieben:Soweit ich weiß sind die BW-Bremsen nicht eingetragen, ist auch bei meinem ES-Gespann so.
Aber soweit ich weiß, gilt der Grundsatz: Was eingebaut ist, muß auch funktionieren (so stand es mal hier irgendwo im Forum).
Wenn nun die BW-Bremse komplett fehlt, so kann man Glück haben, und damit durchkommen... aber wenn der Prüfer sich auskennt, weiß er, daß alle MZ-Gespanne mit Superelastik-BW ab Werk eine BW-Bremse hatten.



Du warst schneller :wink:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:28
von Martin H.
wernermewes hat geschrieben:Das Gespann war aber in Hessen ohne Bremse getüvt und auch zugelassen, das ging bei unseren Tüver aber absolut nicht durch :(

Genauso einen ähnlichen Fall hab ich hier aus Bayern mitbekommen... :ja:
Niko hat geschrieben:Die Bremse werd ich natürlich nachrüsten, soviel steht fest ... nur wenn dort eine Hydro eingetragen ist wird's wohl mit ner Seilzug evtl. Probleme geben.

Kennst Du schon Arnis Seilzugbremsenthread? viewtopic.php?f=57&t=51750

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:30
von Gespann Willi
Ich bin geborener Hesse und fahre seit 25 Jahre Diverse Gespanne und hatte noch nie eine BW-Bremse!
Auch nicht an den MZten,siehe mein aktuelles ETZ Gespann,hatte auch noch nie Probleme beim TÜV

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:35
von Gergla
Hallo. :D

Jedes Fahrzeug ist einmal mit einen Mustergutachten vom Fahrzeughersteller freigegeben worten. In diesen Gutachten stehen alle Taten und Messwerte für den Fahrzeugtyp.
Bei MZ steht nun einmal mit Hydr. Bremse beim Beiwagen.
Wenn Du einen Erbsenzähler bei der Kontrolle erwischt der sich mit MZ auskennt wird er die fehlende Brems beanstanden. Wenn er sich nicht auskennt wird er sogar eine Seilzugbremse als orginal anerkennen. Rechtlich ist aber die BETRIEBSERLAUBNIS erloschen.
Abhilfe: Die Beiwagenbremse beim TÜV austragen lassen. :idea: :idea:
Der Beiwagen muss nicht gebremst sein.

Gruß Georg.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 17:48
von Niko
Martin H. hat geschrieben:
wernermewes hat geschrieben:Das Gespann war aber in Hessen ohne Bremse getüvt und auch zugelassen, das ging bei unseren Tüver aber absolut nicht durch :(

Genauso einen ähnlichen Fall hab ich hier aus Bayern mitbekommen... :ja:
Niko hat geschrieben:Die Bremse werd ich natürlich nachrüsten, soviel steht fest ... nur wenn dort eine Hydro eingetragen ist wird's wohl mit ner Seilzug evtl. Probleme geben.

Kennst Du schon Arnis Seilzugbremsenthread? viewtopic.php?f=57&t=51750


Ja, Arnis Bericht habe ich gelesen, scheint gut gemacht zu sein, nur wohl nicht mehr zur Verfügung :?

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 18:13
von Svidhurr
Ich habe 4 KFZ-Briefe gehabt mit Gespann Eintragung.
Alle waren anders :shock: Da sind die Behörden wohl sehr flexsiebel :mrgreen:

Die Bremse wird nicht eingetragen :!:
Wenn eine drann ist, muss sie auch gehen,
keine drann - ist auch ok.

Meine persönlichen Erfahrungen mit BW-Bremse:
Hast du eine SB vorn, geht das auch Ohne.
Trommelbremse vorn, dann wäre eine funktionstüchtige
SW-Bremse von Vorteil.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 18:20
von TS Martin
Bei den Qek ist die Bremse auch von hause aus drinne beim HP 500. Aber man kann sie ausbauen. Folgende Vorgehensweise:

- ausbauen
- Abanahme nach § 21 bei dekra oder TÜV
- evtl. Antrag auf Ausnahme da abweichend von der BE - zu beantragen bei der oberen Straßenverkehrsbehörde
- Eintrag in den Papieren durch ZuLa

- fertig - wäre mir für 'ne Seitenwagenbremse zu aufwändig ...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 18:54
von wernermewes
Gespann Willi hat geschrieben:Ich bin geborener Hesse und fahre seit 25 Jahre Diverse Gespanne und hatte noch nie eine BW-Bremse!
Auch nicht an den MZten,siehe mein aktuelles ETZ Gespann,hatte auch noch nie Probleme beim TÜV


Sag ich doch, in Hessen sehen das die Tüver anders :twisted:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 19:01
von Der Bruder
wernermewes hat geschrieben:
Gespann Willi hat geschrieben:Ich bin geborener Hesse und fahre seit 25 Jahre Diverse Gespanne und hatte noch nie eine BW-Bremse!
Auch nicht an den MZten,siehe mein aktuelles ETZ Gespann,hatte auch noch nie Probleme beim TÜV


Sag ich doch, in Hessen sehen das die Tüver anders :twisted:

Ja und aus Hessen sind auch sehr viele Gutachten zu gespannen die wiederrufen werden
Kann durchaus vorkommen das nen gespann komplett neu getüvt werden muss

Normalerweise brauch nen SW gar nicht eingetragen werden,weil Originales zubehör
Aber da ein Platz mehr da ist wirds eingetragen

Ansonsten wie alle schon geschrieben haben
Der Auslieferungszustand zählt

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 19:31
von manitou
Der Bruder hat geschrieben:Der Auslieferungszustand zählt


Kurz und bündig :ja:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 19:52
von Guesi
Leider ist es in Deutschland so, daß ein Gespann am Seitenwagen nicht gebremst sein muss.

Deshalb haben viele MZ Fahrer bei einem Defekt der SW Bremse gleich die komplette Bremse abgebaut.

Eine Seilzugbremse hat das Problem, daß es dafür keine ABE gibt, es also von einem Prüfer "auf seine Kappe" eingetragen werden muss.

Da auch die Prüfer immer mehr gegängelt und kontrolliert werden, lehnen sich nur wenige von ihnen so weit aus dem Fenster, was einzutragen, wozu es nicht irgendwelche Papiere gibt.

Also kurz zusammengefasst:

Bremse ist Teil der ABE, muss also dran sein.
Gesetz sagt aber auch, SW muss nicht gebremst sein.
Also evtl. keine Probleme beim TÜV, wenn nicht dran.
Seilzugbremse hat keine ABE , also Probleme beim Eintragen.

Und meine persönliche Meinung:
Fahren ohne SW Bremse ist nicht zu empfehlen.
Auch bei Scheibenbremse vorne nicht.
Fragt mal die Teilnehmer des Sicherheitstrainings in Nürnberg......
was passiert, wenn man ne Vollbremsung ohne SW Bremse hinlegt.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 21:08
von alexander
Guesi hat geschrieben:... Fragt mal die Teilnehmer des Sicherheitstrainings in Nürnberg......
was passiert, wenn man ne Vollbremsung ohne SW Bremse hinlegt.


na, man kann den der evtl. auffaehrt vorher noch anschauen und angrinsen.
winken eher schlecht, da beide haende am lenker sein sollten.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 21:13
von Enz-Zett
Ich würde mir auch weniger Gedanken machen um den TÜV-Prüfer. Eher um den Schadensgutachter wenn mal irgendwas passiert ist. Dann hat man nämlich ordentlich Kacke am Hacken, wenn das Fahrzeug nicht der ABE entspricht. Und es kann passieren, dass man - obwohl unschuldig am Unfall - als Schuldiger und ohne Versicherungsschutz dastehen kann. Klar, den Schaden des anderen zahlen die Versicherungen,aber sie holen sich das Geld schon zurück.
Und da Versicherungen grundsätzlich nicht zahlen wollen, suchen die alles was nur geht, um ihre Schadenssumme zu minimieren. Ein Beispiel hab ich neulich in einer Schulung erfahren: Die BG hat nach einem Arbeitsunfall nicht gezahlt, weil das Unfallopfer orthopädische Einlagen in den Arbeitsschuhen hatte, diese Arbeitsschuhe aber nicht für solche Einlagen zertifiziert waren.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 22:14
von Klaus P.
Und genau so tickt Deutschland.

(Einer der pro SW- Bremse ist)

Gruß Klaus

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 23. September 2012 23:29
von Gergla
"Wo kein Kläger, da kein Richter".
wenn ein Unfall mit Verletzten oder Toten passiert könnt ihr euch nicht rausreden "Der TÜV hats so abgenommen". Der Fahrer und Halter HAFTET. :( :(
Darum lieber die Bremse beim Tüv austragen lassen oder wieder orginal herrichten.

Gruß Georg. :)

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 10:15
von Martin H.
Niko hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:Kennst Du schon Arnis Seilzugbremsenthread? viewtopic.php?f=57&t=51750


Ja, Arnis Bericht habe ich gelesen, scheint gut gemacht zu sein, nur wohl nicht mehr zur Verfügung :?

Hast Du ihn schon mal an-PNt? Er schrieb ja in dem Thread, er hätte noch ein paar Exemplare über...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 10:17
von urban
Hallo Niko

Bei uns in Bocholt tüvt der Tüv das was im Fahrzeugschein steht.
Wenn im Schein nichts von Bremse steht wollen Die auch keine sehen.
Steht die gebremster Seitenwagen in den Papieren wollen die auch die orig, Bremse sehen.und die muß funktionieren.
( Allerdings darf/wird in Bocholt kein Gespann mehr von den Prüfern bewegt.)d.h. du fährst an den Augen des Prüfers vorbei. :mrgreen: :mrgreen:

Wenn es Probleme gibt meld dich einfach bei mir
WIr kriegen das Ding schon übern Tüv

Gruß
Urban

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 10:24
von Niko
Martin H. hat geschrieben:
Niko hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:Kennst Du schon Arnis Seilzugbremsenthread? viewtopic.php?f=57&t=51750


Ja, Arnis Bericht habe ich gelesen, scheint gut gemacht zu sein, nur wohl nicht mehr zur Verfügung :?

Hast Du ihn schon mal an-PNt? Er schrieb ja in dem Thread, er hätte noch ein paar Exemplare über...


Ich hab's so verstanden das keine mehr vorrätig sind ..ich hab ja noch ein bisschen Zeit um mir n Kopf zu machen ..aber die Tendenz geht eher
zur Hydraulik ... ich muss gucken ... auch wegen der oben genannten Versicherungskiste im Schadensfall ..von wegen Kacke anner Hacke :wink:

-- Hinzugefügt: 24. September 2012 11:30 --

urban hat geschrieben:Hallo Niko

Bei uns in Bocholt tüvt der Tüv das was im Fahrzeugschein steht.
Wenn im Schein nichts von Bremse steht wollen Die auch keine sehen.
Steht die gebremster Seitenwagen in den Papieren wollen die auch die orig, Bremse sehen.und die muß funktionieren.
( Allerdings darf/wird in Bocholt kein Gespann mehr von den Prüfern bewegt.)d.h. du fährst an den Augen des Prüfers vorbei. :mrgreen: :mrgreen:

Wenn es Probleme gibt meld dich einfach bei mir
WIr kriegen das Ding schon übern Tüv

Gruß
Urban



Is ja interassant ..hat da wohl wer übelst in ner Linkskurve die Bremsen getestet :wink:

Und ja Tüv frei ist das Gestühl ja noch bis 2014 ... also erstmal alles in bester Ordnung.
Aber n Kaffee klau ich bei Dir trotzdem mal wieder :ja:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 10:57
von Nordtax
Fakt ist, daß der SE im Auslieferungszustand mit Bremse ausgerüstet war, und die ist auch in der Betriebserlaubnis eingetragen.
Wenn es tatsächlich Prüfstellen gibt, die einen Teil einer Bremsanlage austragen, dann handeln die m.E. grob fahrlässig.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 11:01
von Baustellenraser
Da hab ich gleich mal ne Frage an die Dresdner Gespannreiter:
Hat wer schonmal nen TÜV ohne SW Bremse machen lassen? Ich hab nämlich auch keine mehr dran, hat der Vorbesitzer oder Vorvorbesitzer schon entfernt, aber tutti completti....nix mehr da/dran. :cry:
Ich vermisse die allerdings jetzt nicht sooo sehr, hab ne Scheibenbremse an der TS. Als wie wo mal mein Schwiegervater (85kg) mitgefahren ist, musst ich bissl mehr die Spur halten, aber es ging....auch steil berg auf und ab...wobei ich die Daseinsberechtigung der SW Bremse NICHT anfechten will! :!:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 12:29
von Matthieu
Guesi hat geschrieben:Fragt mal die Teilnehmer des Sicherheitstrainings in Nürnberg......
was passiert, wenn man ne Vollbremsung ohne SW Bremse hinlegt.


Da muss ich dich jetzt aber korrigieren: Du schreibst von "die Teilnehmer", richtig muss es heißen "den Teilnehmer" (=Einzahl).
DER Teilnehmer kann aber bestätigen, dass es nen riesen Unterschied macht ob man bei Regen mit oder ohne Bremse unterwegs ist.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 12:41
von Andreas
Mein Gespann hat damals beim TÜV die Vollabnahme ohne Beiwagenbremse gemeistert. Zur eigenen Sicherheit habe ich dann später eine Seilzugbremse nachgerüstet, welche nicht eingetragen ist.
Sowohl der TÜV als auch die Dekra haben danach jeweils die HU´s durchgeführt. Interesse an der Beiwagenbremse war nicht ersichtlich ....

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 13:24
von Guesi
Matthieu hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:Fragt mal die Teilnehmer des Sicherheitstrainings in Nürnberg......
was passiert, wenn man ne Vollbremsung ohne SW Bremse hinlegt.


Da muss ich dich jetzt aber korrigieren: Du schreibst von "die Teilnehmer", richtig muss es heißen "den Teilnehmer" (=Einzahl).
DER Teilnehmer kann aber bestätigen, dass es nen riesen Unterschied macht ob man bei Regen mit oder ohne Bremse unterwegs ist.


Es
waren aber mehrere Teilnehmer anwesend und die können das beobachtete auch bezeugen....

Mir geht es weniger um die Länge des Bremswegs, sondern um das Drehen des Fahrzeugs nach links bei einer Vollbremsung aufgrund der nicht gebremsten Masse des Beiwagens.
Zu sehen im Video
http://www.youtube.com/watch?v=JHTXkPBW ... e=youtu.be

ab ca. 6.10 min

Speziell beim schwarzen Gespann und beim Rollergespann...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 13:32
von alexander
Guesi hat geschrieben:..... das Drehen des Fahrzeugs nach links bei einer Vollbremsung aufgrund der nicht gebremsten Masse des Beiwagens.
Zu sehen im Video
http://www.youtube.com/watch?v=JHTXkPBW ... e=youtu.be

ab ca. 6.10 min

Speziell beim schwarzen Gespann und beim Rollergespann...


ein autoscooter ist ein scheissdreck dagegen.
und je mehr sw- masse desto eher/ schneller hat man die 180 grad hinter sich.
die beherrschbarkeit im bremsfalle (auch wenn man nicht voll bremsen muss) verschlechtert sich dramatisch.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 13:45
von Niko
Andreas hat geschrieben:Mein Gespann hat damals beim TÜV die Vollabnahme ohne Beiwagenbremse gemeistert. Zur eigenen Sicherheit habe ich dann später eine Seilzugbremse nachgerüstet, welche nicht eingetragen ist.
Sowohl der TÜV als auch die Dekra haben danach jeweils die HU´s durchgeführt. Interesse an der Beiwagenbremse war nicht ersichtlich ....


Ich glaube, .. ne eigentlich weiß ich das einige Prüfer von Moped's nicht die ganz große große Ahnung haben ... und von Gespannen denke ich mal kaum Jemand wirklich.
Ein Beispiel von einigen .. mir wurden z.B. schwimmende Bremsscheiben bemängelt da man sich bewegen konnte und diese nicht fest verschraubt waren.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 15:35
von Andreas
Niko hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Mein Gespann hat damals beim TÜV die Vollabnahme ohne Beiwagenbremse gemeistert. Zur eigenen Sicherheit habe ich dann später eine Seilzugbremse nachgerüstet, welche nicht eingetragen ist.
Sowohl der TÜV als auch die Dekra haben danach jeweils die HU´s durchgeführt. Interesse an der Beiwagenbremse war nicht ersichtlich ....


Ich glaube, .. ne eigentlich weiß ich das einige Prüfer von Moped's nicht die ganz große große Ahnung haben ... und von Gespannen denke ich mal kaum Jemand wirklich.


Hm ... keine Ahnung. Mein letzter Prüfer bei der Dekra ist ohne Helm und mit angehobenem Seitenwagen über den Platz gefegt. Übrigens ein alter MZ-Schrauber & Gespannfahrer, der seine ES/2 vor zig Jahren auf Scheibenbremse umgerüstet hatte.
Jetzt fährt er nur noch schwere Gespanne ...., also "unwissend" war der sicherlich nicht.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 15:46
von Niko
ich schrub ja, "kaum" Jemand .... wahrscheinlich bestätigen auch hier die Ausnahmen die Regel. Ich hatte schon bei den Solo Moped's selten welche, die meisten haben des öfteren auf Ihren Kollegen verwiesen, gerade dann wenn es um Eintragungen ging ....

-- Hinzugefügt: 24. September 2012 16:51 --

Guesi hat geschrieben:
Matthieu hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:Fragt mal die Teilnehmer des Sicherheitstrainings in Nürnberg......
was passiert, wenn man ne Vollbremsung ohne SW Bremse hinlegt.


Da muss ich dich jetzt aber korrigieren: Du schreibst von "die Teilnehmer", richtig muss es heißen "den Teilnehmer" (=Einzahl).
DER Teilnehmer kann aber bestätigen, dass es nen riesen Unterschied macht ob man bei Regen mit oder ohne Bremse unterwegs ist.


Es
waren aber mehrere Teilnehmer anwesend und die können das beobachtete auch bezeugen....

Mir geht es weniger um die Länge des Bremswegs, sondern um das Drehen des Fahrzeugs nach links bei einer Vollbremsung aufgrund der nicht gebremsten Masse des Beiwagens.
Zu sehen im Video
http://www.youtube.com/watch?v=JHTXkPBW ... e=youtu.be

ab ca. 6.10 min

Speziell beim schwarzen Gespann und beim Rollergespann...


Interassantes Video ..frag mich nur ob in der Bremsübung die Räder blockieren sollten?!
So ist es mit dem funktionierenden Gegenlenken ja auch n bisken schwierig das Gefährt in der Spur zu halten

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 16:51
von Guesi
Ja,die Raeder sollten blockieren.
Das ist Inhalt des Sicherheittrainings.
Und da ist eben nichts mehr mit Gegenlenken.
Dafuer hat man einen kuerzeren Bremsweg.....

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 16:58
von Niko
Guesi hat geschrieben:Ja,die Raeder sollten blockieren.
Das ist Inhalt des Sicherheittrainings.
Und da ist eben nichts mehr mit Gegenlenken.
Dafuer hat man einen kuerzeren Bremsweg.....


:shock: ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen das man quitschend eher zum stehen kommt, klär mich bitte auf

@ Güsi: ... und gerade nochmal was überwiesen, bin gespann(t) ob es da bleibt :wink:

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 24. September 2012 20:30
von Guesi
Tja, das würde jetzt etwas länger dauern.
Im Prinzip ist es zwar besser, alle Reifen kurz vor dem Blockieren zu halten, um optimale Reibung zu haben ( so ca. 20 % Schlupf wäre optimal).
Nur warum mache ich eine Vollbremsung ?
Weil es wahrscheinlich arschknapp wird und das Hindernis immer näher kommt.
Und jetzt soll ich trotz diverser Rad-und Achslastverlagerungen beim Bremsen alle Räder kurz vor dem Blockieren halten ?
Das funktioniert wohl nur in der Theorie, aber nicht in der Ausnahmesituation, in der sich unser Fahrer gerade befindet.
Der 2.-beste und einfachere Weg ist aber das blockierende Rad.
Nur da hat unser Solofahrer ja gehörig Bammel davor.
Beim Gespann ist es aber ohne Sturzgefahr möglich...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 08:56
von Klaus P.
Hat er da überhaupt noch Zeit an diesen Bammel zu denken?
Hatte ich vor 2 Wochen nicht.
Wenn, dann nur 1/10 vor dem crash der kommen kann.
Danach nur noch Spur halten. Rechts Böschung, links schnellere Motfahrer.
Tempo war etwa 60 km/h, Abstand zum Auto vor mir ca.50 m.
Schöne Aussicht nach rechts,der Pkwfahrer wollte das genauer prüfen.
Plötzliches bremsen von ihm.
Intuitiv hinten voll rein, vorne wohl nicht so ganz voll.
Der Streifen vom Hinterrad war 7 m lang.
Nochmal gut gegangen.
Der Motfahrer links neben mir schaute mich nur an, im Fahren!
Der Autofahrer fuhr weiter und hat wohl nichts gemerkt.
Aber ein schöner Ausblick/Anblick.

Klaus

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 11:00
von Guesi
E§s gibt Millionen von verschiedenen Situationen und Millionen entsprechender Reaktionen des Fahrers.
Was in einer Situation richtig ist, kann in der anderen nicht so doll sein.
Aber wenn es in einer Stressituation darum geht, einen möglichst kurzen Bresmweg zu erzielen, ist die Bremserei mit blockierten Rädern die prktikabelste.
Und es hätte vielleicht noch einen kürzeren Bremsweg gegeben, wenn du die Vorderradbremse blockiert hättest (Thema Achslastverlagerung nach vorne beim Bremsen).
Aber wenns auch so gereicht hat, umso besser...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 15:40
von Klaus P.
Im Nachhinein kann ich nicht mal sagen was ich wie gemacht habe.
Auch bei anderen Vorfällen dieser Art. Wenn ich ins schlingern komme, löse ich scheinbar etwas die Bremsen.
Das habe ich auch schon im Nachhinen festgestellt.
Wichtig scheint es zu sein in Richtung zu bleiben und nicht zu stürzen.
Das wird bei einer Überbremsung vorne nicht so leicht möglich sein, meine ich.
Hinten habe ich knapp eingestellt und latsche wohl immer in solchen Situationen rein.
Vorne betätige ich den Hebel natürlich auch.
Ob so kompromisslos wie hinten kann ich nicht sagen.
Ja,und alle heiklen Situationen sind anders.

Und zur BEIBOOTBREMSE, wer die nicht hat oder nicht pflegt, ist fahrlässig gegenüber den anderen Verkehsteilnehmern.
(Aber der GRUND ist typisch für MZ - FAHRER).
Gerade für Änfänger und wenn der Willi das Gespannfahren auch ohne SW-B beherrscht,
dann liegt das an seiner Lernzeit.
Der Steib hatte keine und so mußtest du zurecht kommen.
Die Autos hatten damals auch noch keine so dollen Bremsen.

Dazu kommt ja noch, daß die Bremsen aller Alltagsfahrzeuge heute besser sind denn je.
Wenn ich mit meiner ES/2, mit SW-B, unterwegs bin, dann kann ich doch nur bei jedem Bremsmanöver
das ich plötzlich eingehen muß beten, daß ich früh genug zum Halten komme.

Gruß Klaus

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 16:28
von Gespann Willi
Klaus P. hat geschrieben:Gerade für Änfänger und wenn der Willi das Gespannfahren auch ohne SW-B beherrscht,
dann liegt das an seiner Lernzeit.
Der Steib hatte keine und so mußtest du zurecht kommen.
Die Autos hatten damals auch noch keine so dollen Bremsen.

Dazu kommt ja noch, daß die Bremsen aller Alltagsfahrzeuge heute besser sind denn je.
Wenn ich mit meiner ES/2, mit SW-B, unterwegs bin, dann kann ich doch nur bei jedem Bremsmanöver
das ich plötzlich eingehen muß beten, daß ich früh genug zum Halten komme.

Gruß Klaus


Gude Klaus
Das siehst du genau richtig,ich überlege auch schon die ganze Zeit,die Beiwagenbremse wieder anzuschließen.
Allerdings die Seilzug Version.Den wie ich schon wo anders geschrieben habe,fahren heut zu viel Autos mit ABS durch die Gegend und leider ist ein klassisches Gespann in den Augen anderen Verkehrsteilnehmer nur ein lahmes Fahrzeug :(

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 18:53
von Klaus P.
Mit noch lahmerer Verzögerung.

Gruß Klaus

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 18:57
von Gespann Willi
Klaus P. hat geschrieben:Mit noch lahmerer Verzögerung.

Gruß Klaus

Das leider nicht,die meisten meinen man hätte 4 Scheiben Bremsanlage,so wie die manchmal Einscheren :shock: :(

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 25. September 2012 21:43
von Enz-Zett
Niko hat geschrieben: :shock: ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen das man quitschend eher zum stehen kommt, klär mich bitte auf
Stimmt schon, Haftreibung ist stärker als Gleitreibung. Aber kaum ein Fahrer kann überhaupt - und besonders in Notsituationen - optimal bremsen. Und wenn, dann muß er sich auch erst relativ langsam rantasten. Und weil eher der Reflex besteht, zu wenig zu bremsen, wird geschult: Maximalbremsen, und das von der ersten Millisekunde an (Bremsschlag). Was quietschende Reifen weniger bremsen, das bremsen sie beim Bremsschlag früher, deswegen haben die meisten selbst bei blockierenden Rädern den kürzesten Bremsweg.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 27. September 2012 21:53
von Klaus P.
Gute Erklärung!

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 29. September 2012 17:48
von Niko
:wohoo: Hab nun den Brief und den Tüv-Bescheid :coffee: von meinem ersten Dreirädchen vorliegen. Nun sehe ich das im Brief "Kraftrad mit LB" steht und auf dem Tüv-Bescheid "Seitenwagen" :gruebel: ist das denn nun Ein und das Selbe oder darf ich im Lastenbeiagen (LB) nur Lasten befördern???? ... ich meine ich könnte ja meine Holde als "Last" bezeichnen nur weiß ich nicht wie die Streckenposten darauf reagieren ;D wie meine Frau drauf reagiert kann ich mir schon jetzt vorstellen :lach:

Die eingetragenen Sitzplätze sind unter 5.1 mit 2 Plätzen beziffert. Frag mich nur warum, wurde der fehlende Soziussitz mit eingerechnet? Es wurde für dieses Moped mit Austauschrahmen ein neuer Brief erstellt ohne aber den alten Brief vorlegen zu können. So wird's im Brief angemerkt.

Die andere Sache ist das die Beiwagenbremse gar nicht erwähnt wird, weder im Brief noch im Fahrzeugschein. Was wohl bei der Instandsetzung der Beiwagenbremse ein wenig mehr Freiraum bezüglich einer Hydro bzw. Seilzugbremse bietet.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 29. September 2012 17:53
von TS Martin
Wenn du ein Lastenboot dranne hast ist die Sitzanzahl richtig. Bei einem Personenboot müsste da 3 stehen. Habe den Stress mit dem Korrigieren erst vor einem Jahr hinter mir - ww Eintrag usw ...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 29. September 2012 19:00
von Guesi
LB heißt im Fahrzeugbrief nicht Lastenbeiweagen, sondern Leistungsbeschränkung, d.h. jemand mit dem A beschränkt Führerschein dürfte das Fahrzeug fahren.
Und da es ein Lastenseitenwagen ist, sind eben nur 2 Sitzplätze eingetragen, da man im Lastenbeiwagen nicht sitzen soll...

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 29. September 2012 19:39
von Niko
Guesi hat geschrieben:LB heißt im Fahrzeugbrief nicht Lastenbeiweagen, sondern Leistungsbeschränkung, d.h. jemand mit dem A beschränkt Führerschein dürfte das Fahrzeug fahren.
Und da es ein Lastenseitenwagen ist, sind eben nur 2 Sitzplätze eingetragen, da man im Lastenbeiwagen nicht sitzen soll...


:shock: :oops: wenn man sich mal auf was eingeschossen hat :lach:

Na schon mal gut zu wissen das ich das Ding trotzdem um den Block jagen kann :wink:

Aber noch mal zur Veranschauung, es ist kein Lastenboot es ist ein Personenboot an einem NVA Rahmen mit nur einem Sitz. Der hintere Einzelsitz ist nicht montiert und die Frage zielte darauf ab ob es deshalb nur 2 Sitzplätze im Brief stehen weil eben kein Soziussitz bei der NEU-Abnahme montiert war.

Re: Beibootbremse eingetragen?

BeitragVerfasst: 29. September 2012 21:56
von Guesi
Das kann durchaus sein.
Er kann nur die Sitze eintragen, die er sehen kann :-)