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Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:07
von MZTELER
Gibt es hier im Forum schon ein Treat dazu?
Ich habe vor kurzen mit jemand aus Mühlhausen (Osten) darüber gesprochen.
In Rostock bei irgendeinen TÜV soll es noch irgendwelche Formulare dazu geben.
Man wollte damit erreichen das man Militärisches Gerät damit ziehen kann.
Weiß jemand noch mehr darüber? :?

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:18
von Wolfo
Höchstgeschwindigkeit max. 40km/h oder in Ausnahmefällen 60km/h...je nachdem, wie dein Prüfer der Wahl tickt :wink:
Allerdings habe ich bislang nur von Solo-MZtten mit Anhänger gehört, entsprechende Umbauanleitungen findest du bei Miraculis.
Miraculis Kupplungsbastellein

Für ein Gespann macht die Sache eigentlich noch weniger Sinn, du kannst natürlich eine Solo-Kupplung wählen...dürfte zu einem bescheidenen Fahrverhalten mit BW führen, der Hänger bremst ja zusätzlich und macht die Sache grade in Kurven unhandlicher.
Am SE-Rahmen würde ich keine Kupplung anspaxxen, erstmal bräuchtest du dann einen Zusatzrahmen, der an der hinteren Rahmentraverse verschweißt wird, zum anderen dürfte damit die vordere Seitenwagenbefestigung ziemlich gefordert werden. Könnte mir vorstellen, dass die zusätzlichen Querkräfte grade bei der ETZ zu "Knitterblech" führen könnten...

Edit:
Ich fürchte die Zulassung wird zudem lustig.
Die NVA hatte übrigens m.W. offiziell keine MZ-Gespanne, also dürfte sich da auch niemand Gedanken um Anhängerkupplungen gemacht haben!

Evt. hatte die AWO700 analog zu den Wehrmachtsgespannen einen Abschlepphaken bzw. Anhängerkupplung...ist aber nie über den Prototypenstatus rausgekommen :wink:

Tante Edith:
Die GST hatte Gespanne, aber auch da bezweifel ich mal die Notwendigkeit von Anhängerumbauten.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:25
von ozzy
Ich meine mal gehört zu haben das man sich da mit ner Trabi - Anhängerkupplung was bauen kann :gruebel:

Aber nix genaues weiß ich nich...

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:34
von Svidhurr
Musste mal etwas stöbern, dazu gibt es schon was.

Die Anhängekopplung von Trabi oder Wartburg eignet sich da woh ganz gut.
60 km/h und max. 300 kg Anhängelast, so kann ich mich noch erinnern.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:35
von ETZChris
60km/h immer für motorrad mit anhänger.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:36
von Robert K. G.
ozzy hat geschrieben:Ich meine mal gehört zu haben das man sich da mit ner Trabi - Anhängerkupplung was bauen kann :gruebel:

Aber nix genaues weiß ich nich...


Richtig! Du brauchst das Typenschild/ Zulassung. Dann kann man auch einen auf 110 kg abgelasteten HP 300 mit maximal 60 km/h ziehen.

Gruß
Robert

PS: Die NVA hatte bei den Grenztruppen ES 250/2 Gespanne mit Funkgerät.

-- Hinzugefügt: 4th Februar 2013, 9:38 pm --

ETZChris hat geschrieben:60km/h immer für motorrad mit anhänger.


Fast! Offiziell ja! Aber es gibt einen Trick bei Trikes. Diese kann man als Klein PKW offen zulassen. Dann sind 80 km/h auf der Autobahn drin.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:41
von ETZChris
es wird kein trike als motorrad zugelassen. das sind alles mehrspurige fahrzeuge.
ausnahmen sind wohl die dreirädrigen goldwings und HDs, aber das sind eben auch dreirädrige motorräder und keine trikes.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:53
von Robert K. G.
ETZChris hat geschrieben:es wird kein trike als motorrad zugelassen. das sind alles mehrspurige fahrzeuge.
ausnahmen sind wohl die dreirädrigen goldwings und HDs, aber das sind eben auch dreirädrige motorräder und keine trikes.


:rofl: Ich rede von "den" Trikes und nicht "dem" Trike. Halt ein dreirädriges Forunkel, was aber keinen Beiwagen hat und irgendwie nach gut dünken der Zulassungsstelle zugelassen werden kann und man wieder mal mit einem anderen Führerschein fahren darf.

Wenn dann in den Papieren PKW offen steht, dann sind 80 km/h drin. Weiß der Geier was ich da für einen Führerschein brauche.

Gruß
Robert

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 21:56
von Wolfo
Robert K. G. hat geschrieben:PS: Die NVA hatte bei den Grenztruppen ES 250/2 Gespanne mit Funkgerät.


Gut zu wissen, waren die auch in NVA-typischen RAL-tönen lakiert?
Es gab wohl auch noch Meldemaschinen für Betriebskampfgruppen, Feuerwehren und teilweise Gemeinden...wäre mal interessant, darüber mehr zu erfahren.
Mein Wissen stammt von den paar Zeitzeugen, die ich persönlich kenne.



Eine Lastenwanne auf den SE-Rahmen sollte doch eigentlich ebenfalls genug Raum bieten?

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 22:00
von xtreas
Der Foristi "Lastenesel" hat meines Wissens ein Gespann mit PKW-Anhänger.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 22:48
von Bratoletti
meines Wissens 100 kg zulässiges Gesamtgewicht und 60km/h max.
Schöne Schau, wie leicht muss das Teil sein, damit noch ein Schlafsack drauf darf?
Wenn Du die Karre als Trike zulässt, geht das anders... 8)
Michael

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 22:52
von Svidhurr
Schau mal hier Lastnesel :wink:

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2013 23:49
von Klaus P.
Aus Zittau ist auch einer der eine Anh-kuppl. angebaut hat. An einer TS.
Er wohnt irgendwo in Süddeutschl., aber das Kennz war noch ZI.
Ich habe ihn min 2 x beim MZCD - Treffen gesehen.

Gruß Klaus

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 03:06
von Gespann Willi
Ich denke wenn man einen Brief mit den Angaben zum Hängerbetrieb hat,
sollte es keine Probleme beim TÜV geben.Bei meinem ETZ Gespann sind 120 Kilo
gebremst und 120 Kilo Ungebremst eingetragen :shock:
Bei meinen ES Gespannen war das auch so.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 09:18
von Sven Witzel
Sicher, dass das noch eingetragen wird?
Mit der Änderung der Fahrerlaubnisklassen ist auch der Hängerbetrieb bei Zweirädern gestrichen worden soweit ich weiß.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 09:39
von ETZChris
Sven Witzel hat geschrieben:Sicher, dass das noch eingetragen wird?
Mit der Änderung der Fahrerlaubnisklassen ist auch der Hängerbetrieb bei Zweirädern gestrichen worden soweit ich weiß.


aber nur für die, die jetzt den lappen machen. alle anderen haben bestandsschutz!

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 09:57
von Sven Witzel
Klar, vorübergehend. Aber welches Interesse hätte eine Prüforganisation Fahrzeuge zu schaffen die immer weniger fahren dürfen ?

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 12:31
von Robert K. G.
ETZChris hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Sicher, dass das noch eingetragen wird?
Mit der Änderung der Fahrerlaubnisklassen ist auch der Hängerbetrieb bei Zweirädern gestrichen worden soweit ich weiß.


aber nur für die, die jetzt den lappen machen. alle anderen haben bestandsschutz!


Ganz langsam. Anhänger hinter Motorrädern kann man auch heute noch legal zulassen. Aber bereits ab späteren Baujahren der ETZ gibt es Probleme, da von MZ nicht zugelassen.

Das "Problem" sind die neuen Führerschenklassen...
Für alles was legal existiert und legal ist, kann man auch eine Genehmigung erhalten. Insofern ist das nur eine Lücke im Gesetz. Man kann einfach bei der Führerscheinstelle anfragen welche Bedingungen man erfüllen muss um so ein Gespann zu führen. Stellen sie keine Bedingungen ist es sofort legal. Bekanntestes Beispiel ist Fahrrad fahren. Dafür gibt es auch keine Führerscheinklasse. Aber selbstverständlich darfst du Fahrrad fahren, wenn es dir nicht per Gericht, z. B. wegen Trunkenheit verboten wurde. Und nun rate mal wer darüber Auskunft geben kann. ;)

So ein postuliertes Verbot existiert nicht. Es ist nur wie so oft: Gesetze werden in Deutschland immer schlampiger gemacht.

Gruß
Robert

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 13:05
von ETZChris
ich habe nixdergleichen behauptet, was du schreibst.

ich habe geschrieben, das führerscheinneulinge seit 19.01. keinen anhänger am mopped mehr ziehen dürfen.

eintragungen am fahrzeug und fahrerlaubnisklassen haben seit jeher nix mit einander zu tun. von daher ist aus meiner aussage da auch kein zusammenhang herzustellen.

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 13:22
von Robert K. G.
ETZChris hat geschrieben:ich habe nixdergleichen behauptet, was du schreibst.

ich habe geschrieben, das führerscheinneulinge seit 19.01. keinen anhänger am mopped mehr ziehen dürfen.

eintragungen am fahrzeug und fahrerlaubnisklassen haben seit jeher nix mit einander zu tun. von daher ist aus meiner aussage da auch kein zusammenhang herzustellen.


Eben, genau die Aussage mit den Führerscheinneulingen ist falsch! Sie müssen lediglich einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen, für den es aber keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Also können sie es dir nicht verweigern ein Zweirad mit Anhänger zu führen. Das ist schlicht ein Gesetz mit Lücken. Es gibt einfach keine Regelung mehr und es ist somit im Einzelfall zu entscheiden. Es gibt nur noch eine Möglichkeit das Ding auf sichere Füße zu stellen. Und das ist das generelle Verbot Anhänger hinter Krädern führen zu dürfen. Das gibt es aber nicht.

Gruß
Robert

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 13:26
von ETZChris
hast du da was schriftliches?

Re: Anhänger am MZ gespann.

BeitragVerfasst: 5. Februar 2013 13:40
von Robert K. G.
ETZChris hat geschrieben:hast du da was schriftliches?


Ich kann da nichts schriftliches bekommen, da ich das Recht besitze Anhänger zu führen. Diesen "Antrag" müsste mal bitte jemand stellen der seinen Führerschein Klasse A1/ A2 oder A nach dem 19.01. gemacht hat.

Gruß
Robert