Papiere für Seitenwagen

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Papiere für Seitenwagen

Beitragvon emzett83 » 16. November 2013 23:02

Hallo allerseits,

ich hab da mal eine Frage zu Gespannpapieren. Ich habe in diesem Jahr ein Gespann erworben, zu diesem habe ich holländische Papiere sowie eine Abmeldebescheinigung bekommen. Mit diesen Papieren war ich bei der Zulassungsstelle, die Maschine ist sauber und als abgemeldet registriert. Was ist aber eigentlich mit dem Seitenwagen? Die FIN stimmt auf Rahmen und Boot überein. Dafür habe ich keinerlei Papiere bekommen. Ist das so üblich oder habe ich jetzt ein Problem? ich könnte mit der FIN des Seitenwagens auch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Wie sollte ich die Sache angehen, oder auch nicht?
Danke im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Dirk
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Maik80 » 16. November 2013 23:07

Papiere für den Seitenwagen ? Gibts doch garnicht.
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Maddin1 » 16. November 2013 23:10

Für den Superelastik oder generell für DDRseitenwagen gab es nie papiere
40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon emzett83 » 16. November 2013 23:12

Die Nummer des SW ist in keinen Papieren festgehalten?
Wär ja schön, ich hab leider keine Erfahrung.

Gruß Dirk

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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Maddin1 » 16. November 2013 23:15

Nein, manch ein übermütiger Prüver trägt die zwar in die Motorradpapiere ein, das muß aber nicht immer sein, der Superelastik ist ein ganz normales Zubehörteil, wie zB Gepäckträger oder eine Kanzel...
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon ftr » 16. November 2013 23:21

Maik80 hat geschrieben:Papiere für den Seitenwagen ? Gibts doch garnicht.

Mach den Seitenwagen doch erstmal an irgendeine Maschine ran und denk dann an Papiere. :stumm:
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Maik80 » 16. November 2013 23:24

ftr hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:Papiere für den Seitenwagen ? Gibts doch garnicht.

Mach den Seitenwagen doch erstmal an irgendeine Maschine ran und denk dann an Papiere. :stumm:

Jetzt ma nich vorwitzich werden, ja ?! :fight:
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon ftr » 16. November 2013 23:34

Maik80 hat geschrieben:Jetzt ma nich vorwitzich werden, ja ?! :fight:

Drum war ja der Smiley. :ja: Übrigens habe ich schon über 2600 Gespannkilometer, :oops: da ist er ja schon wieder :stumm: .
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Nordmann 0815 » 17. November 2013 00:28

15.JPG
Unbenannt-Scannen-01.jpg
Unbenannt-Scannen-02.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Mancher hat die Suppe der Weisheit mit der Gabel gegessen.
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 17. November 2013 00:48

Nordmann 0815 hat geschrieben:
15.JPG
Unbenannt-Scannen-01.jpg
Unbenannt-Scannen-02.jpg


Und was möchtest du damit sagen? :gruebel: Und woher nimmst du dass die DDR Regelungen oder norwegische Regelungen für die BRD gelten? Beide Länder waren bzw. sind nicht einmal in der EU. Es ist blanker Zufall das die Regelungen identisch sind... nämlich dass nichts eingetragen wird.

Allerdings hatten in der alten BRD Gespanne eine andere Schlüsselnummer als ein KRAD. Mittlerweile nicht mehr.

Und jetzt kommt der wichtigste Punkt: Hat man Papiere aus einem EU Mitgliedsstaat, egal wie alt, wild oder welcher Grundlage auch immer ausgestellt, ist das Fahrzeug in Deutschland problemlos zulassungsfähig. Es muss lediglich den geltenen Bestimmungen des Staates zu dem Zeitpunkt genügen, als das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Zum Glück gibt es bei der holländischen Exportversion der ETZ da keinerlei Unterschiede zu der BRD Version.

Kurz und gut: Es gibt kein Problem und die Rahmennummer des Superelastik ist so wichtig wie die Motornummer... garnicht!

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Svidhurr » 17. November 2013 09:32

Es gibt unzählige verschiedene Eintragungen für einen SW.

Wäre mal interessant diese Eintragungen alle zusammen zustellen :wink:

Maddin hat das ja schon geschrieben,
der SW ist wie ein Zubehörteil.

Also keine extra Papiere, sondern nur im Brief vom Motorrad vermerkt.

Kannst dir ja den SW mit FIN in den Brief eintragen lassen.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990

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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 17. November 2013 09:43

Svidhurr hat geschrieben:Es gibt unzählige verschiedene Eintragungen für einen SW.

Wäre mal interessant diese Eintragungen alle zusammen zustellen :wink:

...


Das wäre blanker Unfug! Die verschiedenen Versionen rühren daher, dass die DDR andere Gesetze als die BRD hatte, SW nachgerüstet wurden und somit per Einzelabnahme eingetragen wurden, wobei es der Kreativität des jeweiligen Prüfers obliegt wie er es einträgt, verschiede Versionen (wahlweise eingetragen oder nicht), verschiedene Importeure, manchmal gab es eine ABE, manchmal wurde auch da jedes Gespann einzeln abgenommen usw.

Fahrzeugpapiere eines MZ Gespanns sind somitwas ganz individuelles und taugen nicht zu Verallgemeinerungen.

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Svidhurr » 17. November 2013 10:09

Janein - war eher so gedacht,
das für neue Einträge jeder die für ihn passende Vorlage hätte.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 17. November 2013 10:33

Svidhurr hat geschrieben:Janein - war eher so gedacht,
das für neue Einträge jeder die für ihn passende Vorlage hätte.


Bringt nichts! Du brauchst die Betriebserlaubnis. Kopien von Papieren sind sinnlos, da eben unter verschiedenen Gesetzeslagen und Schlüsselnummern ansonsten baugleiche Gespanne zugelassen wurden. Das ist ein vollständiges Durcheinander. Das hat allenfalls vor 1990 in der BRD geklappt.

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon emzett83 » 17. November 2013 10:44

Vielleicht wäre ja ein wahlweiser Eintrag erstrebenswert, wer weiss was mal kommt. Aber das wird vmtl. am Hinterreifen scheitern, da würde ich gern einen K28 von Heidenau (Gespannreifen) nehmen.

Gruß Dirk

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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 17. November 2013 10:49

emzett83 hat geschrieben:Vielleicht wäre ja ein wahlweiser Eintrag erstrebenswert, wer weiss was mal kommt. Aber das wird vmtl. am Hinterreifen scheitern, da würde ich gern einen K28 von Heidenau (Gespannreifen) nehmen.

Gruß Dirk


Nö, scheitert nicht. Den fahre ich auch! Allerdings ist der Reifen riesig und deine Übersetzung wird elend lang. Ich werde, wenn der K28 runter ist, auf K29 auf 16 " Felge umrüsten. So kann man ein größeres Sekundärritzel wählen. Als Solo nimmt man dann wieder ein 18" Hinterrad und man hat automatisch im Gespann eine kürzere Übersetzung als Solo.

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Luzie » 17. November 2013 11:26

Robert K. G. hat geschrieben: ...

Und jetzt kommt der wichtigste Punkt: Hat man Papiere aus einem EU Mitgliedsstaat, egal wie alt, wild oder welcher Grundlage auch immer ausgestellt, ist das Fahrzeug in Deutschland problemlos zulassungsfähig.

...

Gruß
Robert



leider nicht unbedingt in der anderen richtung gueltig. ich hab`s durch :cry:
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 17. November 2013 11:33

Ich rede aber von Deutschland! Das bitte nicht verwechseln! ;)

Auf den Einigungsvertrag braucht man sich in Dänemark logischerweise nicht zu berufen, das sollte klar sein...

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Luzie » 17. November 2013 11:50

ich hab nix verwechselt nur festgestellt :lol: und ueber diesen vertrag rede ich schon mal gar nicht :?
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Nordmann 0815 » 17. November 2013 23:08

Robbi, was bist du so zornig? Ich habe nur die Papiere gezeigt, die ich fuer meinen SW habe. Das ist lediglich ein Garantieschein, mehr nicht. Mehr braucht man auch nicht. Eigentlich nicht mal den. MfG Uwe
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Robert K. G. » 18. November 2013 03:34

Nordmann 0815 hat geschrieben:Robbi, was bist du so zornig? Ich habe nur die Papiere gezeigt, die ich fuer meinen SW habe. Das ist lediglich ein Garantieschein, mehr nicht. Mehr braucht man auch nicht. Eigentlich nicht mal den. MfG Uwe


Mein Name ist Robert! ;)

Nein, die Information ist so allgemein und über alle Zeiten und alle Länder eben falsch. Meines Wissens WAR z. B. Dänemark das einzige Land auf der Welt dass auch eigene Kennzeichen für Beiwagen vergeben hatte (um beim Ausland zu bleiben). Das Teil sieht aus wie eine kleine Plakette. Und ob es sich bei deinen Papieren um etwas Wichtiges handelt oder einen Garantieschein, musst du auch schon dazu schreiben. ;) Eine TS mit einem Seitenwagen zu zeigen der jünger ist (ETZ) aber laut Schwinge irgendwie doch kein ETZ Beiwagenrahmen, sondern eher ein "6 V Rahmen", was auch zur Beleuchtung passt, ist... Dann zeigst du ein in Norwegen registriertes Fahrzeug... Alles sehr verwirrend, wenn man es kommentarlos einstellt... Du beantwortest keine Frage, wirfst aber für den unbedarften Leser 10 neue Fragen auf.

Gruß
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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Thor555 » 18. November 2013 11:40

emzett83 hat geschrieben:Die Nummer des SW ist in keinen Papieren festgehalten?
Wär ja schön, ich hab leider keine Erfahrung.

Gruß Dirk


was soll daran schön sein?
dass, wenn du vielleicht mal an nen günstigen anderen beiwagen (z.b. lastenbeiwagen anstatt personenbeiwagen) erstehen kannst, den dann erst ebenfalls eintragen lassen musst, anstatt einfach den beiwagen umzukoppeln und gut?

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Re: Papiere für Seitenwagen

Beitragvon Swoob » 18. November 2013 12:12

Thor555 hat geschrieben:
emzett83 hat geschrieben:Die Nummer des SW ist in keinen Papieren festgehalten?
Wär ja schön, ich hab leider keine Erfahrung.

Gruß Dirk


was soll daran schön sein?
dass, wenn du vielleicht mal an nen günstigen anderen beiwagen (z.b. lastenbeiwagen anstatt personenbeiwagen) erstehen kannst, den dann erst ebenfalls eintragen lassen musst, anstatt einfach den beiwagen umzukoppeln und gut?



er meint das es schön ist das es nicht in den papieren festgehalten ist
Die Hummel hat 0,7 cm² Flügelfläche und wiegt 1,2 Gramm. Nach den Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesem Verhältnis zu fliegen. Da die Hummel die Gesetze der Aerodynamik nicht kennt, fliegt sie dennoch.

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Wusstest du, dass Schmetterlinge Substanz haben? Mir ist heute einer aufs Visier geklatscht. Ich dachte immer, die bestehen nur aus Farbe und Harmonie!

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