Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Baustellenraser hat geschrieben:SuFu benutzen, da gibts ausreichend diskussionene / Beiträge / Meinungen.
vy54-93 hat geschrieben: zb: zwillinge
Andreas hat geschrieben:Irgendwo hier im Forum findest Du die Freigabe vom Werk inkl. Einschränkung.
Bei Bedarf scanne ich sie Dir nochmal ein ...
ETZChris hat geschrieben:Nee Sven, hintereinder mit deinem genannten Alter.
Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
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flotter 3er hat geschrieben:Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
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Da läuft auf jeden Fall was schief, da musst du noch mal bei....Das muss "rängdängdängdäng".....
Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
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ftr hat geschrieben:Sandmann hat geschrieben:Muss mir nur langsam gedanken machen, fahren beide mit Ihrem Plastikmotorrad im Haus rum und machen ännännännäääännnäännnääännn![]()
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Da fehlt noch mmmmmmmpuffpuffpuffmmmmmmmpuffpuffpuff oder touren die Plastedinger am Ortseingang nicht ab?
Andreas hat geschrieben:http://www.miraculis.de/aw/mz/text/swb0/swb0.html
Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (40 KByte Text; 427 KByte Bilder)
Bei mir haben sie immer hintereinander gesessen.
Andreas hat geschrieben:Naja, so ganz tot ist sie ja nun doch nicht, die 50 er dürfen ja immer noch 60 fahren.
Die Eingangsfrage war ja, wieviele Kinder im SW mitgenommen werden dürfen. Unter Einhaltung aller anderen Kriterien wie zul. Anzahl der Sitzplätze, Gesamtgewicht, Alter, etc. sind es meiner Meinung nach nach wie vor 2 Personen.
Welche aktuelle Gesetzeslage sollte dies verbieten?
Andreas hat geschrieben:Hatte ich beim schreiben nicht mehr gelesen ..
"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." ? Meinst Du das?
Demnach dürfte in den meisten Booten überhaupt keiner sitzen oder hat hier jeder Gurte nachgerüstet?
Gespann Willi hat geschrieben:Jungs,mal im Ernst
Hier sind ja paar Gespannfahrer die mit Kindern
schon das eine und andere mal Gespann gefahren sind.
Wenn die Kinder vernünftig in dem Beiwagen sitzen
und die Sache halbwegs sicher aussieht,wird euch kein Polizist
anhalten,da es einfach keine klare Reglung gibt.
Personen Zahl und Gewicht muss natürlich stimmen.
Gespann Willi hat geschrieben:Robert deswegen habe ich ja geschrieben
Anzahl und des Gewicht der Personen muss stimmen,
natürlich muss für jede Person ein Platz vorhanden sein.
Mehr steht in der STVO auch nicht.
Gespann Willi hat geschrieben:Du legst heut aber wieder auf die Goldwaage
ob Sitz oder Platz ist wohl den Andren Sprach Gebräuchen geschuldet.
Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
Andreas hat geschrieben:Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.
Als Quellenangabe hast Du genannt:Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.
Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.
Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Robert, ich will jetzt hier keine Korinthen kacken, obwohl ich das berufsbedingt eigentlich müsste.
Als Quellenangabe hast Du genannt:Robert K. G. hat geschrieben:21 StVO Abs. 1 Satz 1 Im Zusammenhang mit der Eintragung unter S.1...
§ 21 (1) Satz 1 ist:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Also bitte richtige Quellenangaben machen. Ist gefährlich für den Doktortitel.
Zu S1 in der Zulassungsbescheinigung hat wohl jedes Standard-MZ-Gespann mit PSW eine 3 drin stehen.
So weit so gut.
Wo bitte soll da ein Strick draus gedreht werden, wenn explizit in der Bedienungsanleitung des Bootes der Sitzplatz im Boot für 2 Personen (mit Einschränkungen) freigegeben worden ist und ich diese Einschränkungen einhalte?
Natürlich darf man dann nicht noch eine vierte Person als Sozia hinten mit drauf sitzen haben ...
Weil der Beiwagen nur einen Sitzplatz hat. Ganz einfach! Ein Sitzplatz, eine Person. Also Beiwagen -> eine Person.
Andreas hat geschrieben:...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:...
Ok, wenn DU das so definierst ... dann dürfte nach dieser/Deiner Definition eine Moppedsitzbank (ist ja auch nur ein Bauteil) auch nur für eine Person zugelassen sein.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit Beifahrerfußrasten und/oder Festhaltemöglichkeiten ... die Möglichkeiten ergeben sich im Boot auch für vier Füße und Hände.
Das habe ich nicht so definiert, das haben andere für mich übernommen. Die Maschine hat zwei Sitzplätze, der Beiwagen einen Sitzplatz. So steht es in den Papieren und du kannst nicht daran rütteln.
dösbaddel hat geschrieben:...so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind...
nach Gesetzeslage würde ich Robert beipflichten, wo aber ist definiert das der Sitz im Seitenwagen nicht für 12 2 Personen gedacht, die Sitzbank für zwei Personen gedacht ist, haben die Sitze eine eigene Betriebserlaubnis? Schlußfolgern ließe sich nur das, ein fabrikneues Motorrad mit einer Sitzbank 2 eingetragene Sitze hat, demzufolge für 2 Personen gedacht ist.
Im Übriigen findet sich der Passus mit den 2 Personen nur in der "Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S". Nur für diesen BW ist dieser bestimmungsgemäße Gebrauch, kwasi 1,5 Sitzplätze, beschrieben. Das ist anscheinend der mit dem festen Kotflügel. Meine Meinung.....
Gut das ich solch einen Seitenwagen noch habe, ich fange gerade an den festen Kotflügel zu mögen.
Ysengrin hat geschrieben:Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.
smokiebrandy hat geschrieben::gruebel: bloß gut, dass meine Kinderzeit schon etwas länger her ist...wir waren immer zu fünft mit dem ES Gespann unterwegs...mein Bruder zwischen den Eltern auf der Maschine(mit Einzelsitzen) und meine Schwester und ich im Superelastik...
etz-251-Gespann hat geschrieben:Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.
War auch nicht ganz ernst gemeint. (Der erste Teil)Ysengrin hat geschrieben:etz-251-Gespann hat geschrieben:Wenn ich mal einhaken darf? Bei den Eingangs erwähnten Personenkreis kann es sich nur um sogenannte halbe Personen handeln, also 0,5 +0,5=1,0 und alles ist gut. Man kann auch Probleme herbeireden.
Soviel zum Thema "sich im Vorfeld Argumente bereitlegen". Ich habe ernste Zweifel, dass ein Polizist Dir dieses Argument durchgehen lässt.
Enz-Zett hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen.
Müssen? Vielleicht. Vielleicht muss er auch gar nichts.
Was er dann tut, ist was anderes - und oft genug beobachte ich, wie sie sich dann auf bekannte Positionen zurückziehen und sich darauf versteifen. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass diese ihnen bekannten Positionen für den konkreten Fall nicht anwendbar ist. Dann wird es blöd...
Beispielsweise die Kindersitzerhöhungen. Die alten, für Zweipunktgurte geeigneten, sind nicht mehr zulässig. Die neuen, für Dreipunktgurte geprüften, darf man mit Zweipunktgurten nicht verwenden. Also was tun, wenn der Rücksitz nur Zweipunktgurte hat? Nicht anschnallen? Ohne Sitzerhöhung? Mit Sitzerhöhung?
Oder wenn der Seitenwagen gar keine Gurte hat - Kinder dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden, wenn keine Gurte vorhanden sind. Ist der Seitenwagensitz ein Rücksitz oder ein Beifahrersitz? Weitere Beispiele lassen sich z.B. bei Traktoren finden. Aber in einer Kontrolle machen es sich viele Polizisten leicht und gehen auf die ihnen bekannte Position: Kinder in den Kindersitz auf den Rücksitz. Basta. Ist es nicht so, gibt es ein Ticket.
Ysengrin hat geschrieben:Woher soll dann ein durchschnittlicher Streifenpolizist, der sein letztes Gespann in einem Lehrfilm während der Ausbildung gesehen hat, wissen, wieviele Leute drinsitzen dürfen. Er wird sich also im Zweifelsfall auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen müssen. Und da wird's problematisch, ...
Ysengrin hat geschrieben:... weil jeder andere Vorstellungen von richtig und falsch hat.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
Andreas hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
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Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.
§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
Robert K. G. hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.
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Auch hier sind wir wieder vollkommen unterschiedlicher Meinung.
§ 21 (1b) StVO
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
Ausnahme: Kraftomnibusse.
Von Krädern, Gespannen oder Moppeds steht da nix.
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
Nö, findet keine Anwendung:
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Bitte den rot markierten Teil noch einmal lesen.
Gruß
Robert
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