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Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:35
von jemxt
Wer kann dazu Angaben machen? :?:
Es geht um die Anbringung von Zusatzscheinwerfern.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:45
von ftr
Ein Gespann ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Und Zusatzscheinwerfer sind nicht original. :wink:

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:53
von Guesi
Per Definition der StvO ist das Gespann einspurig.
Ergibt sich z.B. aus dem Text zum Schild Überholverbot:

Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Wäre das Gespann mehrspurig, müsste es im Text nicht noch extra erwähnt werden.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:59
von Matthieu
Warum sollte ein Gespann mehrspurig sein? Es bleibt doch weiterhin ein Motorrad.
Auch für ein Gespann benötigt man einen Motorradführerschein.

Im Gegensatz ist ein Quad mehrspurig und zählt als Auto.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:11
von Svidhurr
Dieses Thema hatten wir schon mal :wink:

In Deutschland zählt ein Gespann nun mal als einspuriges Fahrzeug.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:15
von ftr
ftr hat geschrieben:Ein Gespann ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Und Zusatzscheinwerfer sind nicht original. :wink:

Dann lass ich mich von euch überzeugen. :wink: Als ich noch klein und leicht war, wurde von den Erwachsenen behauptet, ein Motorrad mit Beiwagen ist ein zweispuriges KFZ. :ja:

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 02:11
von altf4
nope.
obwohl es ein zweispuriges fahrzeug ist, ist es ein einspuriges fahrzeug.

seltsam, aber so steht es geschrieben...

g max ~:)

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 07:04
von Prä Jonas-Treiber
Hallo,

um es mal so zu beantworten. Ein Nebelscheinwerfer (der natürlich nur bei Nebel eingeschaltet wird) ist zu sätzlich zur seitlichen Positionsfunzel am Seitenwagen erlaubt. Ein Seitenwagen macht nun mal leider ein Motorrad nicht zum Zweispurfahrzeug wie ein PKW, so widersinnig das sein mag. Da haben die letzten Jahre auch die Macher von Motorradgespanne nichts beim Gesetzgeber ausrichten können. Das liegt wohl daran, dass nur wenige Abgeordnete überhaupt Motorrad fahren, vermutlich keiner Gespann......

Gruß Walter

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 07:28
von luckyluke2
Das hängt wohl damit zusammen , daß ein Seitenwagen nunmal ein Anbauteil ist . Ein Moped mit zweispurigem Hänger bleibt ja
auch ein Moped mit Hänger . :wink:

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 08:14
von Robert K. G.
luckyluke2 hat geschrieben:Das hängt wohl damit zusammen , daß ein Seitenwagen nunmal ein Anbauteil ist . Ein Moped mit zweispurigem Hänger bleibt ja
auch ein Moped mit Hänger . :wink:


Bingo!

Ich warte nur gerade was unsere südlichen Nachbarn sagen. Mir war immer so, dass in Österreich ein Gespann wie ein PKW behandelt wird. So gelten Durchfahrverbote für Motorräder dort nicht für Gespanne. Wie gesagt: ich bin mir selbst nicht ganz sicher...

Gruß
Robert

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 10:15
von jens-mz
Servus

Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 10:25
von Robert K. G.
jens-mz hat geschrieben:Servus

Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.


Ich weiß, war ja schon drüben. Ich meine eher die Eigenschaft "zweispurig". Das müsste ein Gespann (Motorrad-) sein, im Gegensatz zu Deutschland.

Gruß
Robert

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 07:55
von Jens R
Ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug,da keines der 3 Räder gemeinsam mit einem anderen Rad an dem Fahrzeug auf einer Achse liegen.Ein Trike z.B. ist ein mehrspuriges Fahrzeug da die beiden Hinterräder auf einer gemeinsamen Achse sind.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 08:33
von Shikamaru
Robert K. G. hat geschrieben:Ich warte nur gerade was unsere südlichen Nachbarn sagen. Mir war immer so, dass in Österreich ein Gespann wie ein PKW behandelt wird. So gelten Durchfahrverbote für Motorräder dort nicht für Gespanne. Wie gesagt: ich bin mir selbst nicht ganz sicher...


jens-mz hat geschrieben:Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.


Nun, mich hat die Angelegenheit der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Wien interesiert. Die Auskunft der zuständigen MA und der Landespolizeidirektion war:
- Das Motorrad mit Beiwagen ist nicht mehrspurig, da die Räder nicht auf einer Achse mehrspurig angeordnet sind (MA in Wien)
- Das Motorrad miteiwagen bleibt auch mit angebautem (und ja wieder abnehmbaren) Beiwagen ein einspuriges Kraftfahrzeug (Polizei, womit die Ansicht eigentlich bundesweit gültig sein sollte)
- Wahlweisen Eintrag "Motorrad mit Beiwagen/Solo" gibt es in Österreich nicht weil man den Beiwagen abschrauben kann und das Motorrad solo fahrbar übrig bleibt, zur jährlichen Überprüfung muß man mit Beiwagen kommen (andere MA)

Gerade bei Kurzprakzonen würde ich aber aufpassen und im Zweifelsfall lieber die Gebühr entrichten (Graz sieht das anders und so wohl jede Stadt). Auch beim Überholverbot würde ich mir da lieber nicht die Finger verbrennen und hinter einem Gespann bleiben.

Re: Gespann - einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug ???

BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 08:40
von der garst
Nochmal:
jemxt hat geschrieben:Wer kann dazu Angaben machen? :?:
Es geht um die Anbringung von Zusatzscheinwerfern.


Einen Arbeits- und Suchscheinwerfer kannste dir an den Beiwagen pinnen aber nur im bereich ausserhalb der STVO benutzen.
Nebel- und Fernscheinwerfer müssen am KRAD befestigt sein ünd den gültigen Vorschriften bzgl. Anbau bzw. Schaltbarkeit entsprechen.