Mitschwingende Leuchtmittel

Guten Morgen Forum!
Zu dem unten angefügten Foto, welches ich mir mal kurzerhand von Steffen geliehen habe, kommen mir ein paar Fragen in den Sinn, da ich einen ähnlichen Umbau vorhabe.
Ich möchte gerne auf der sicheren Seite stehen und nicht nachher, wenn alles umgebaut ist, böse Überraschungen erleben.
Hardware:
- Ein an der Schwinge - also mitschwingender - befestigter Kotflügel
- An diesem Kotflügel befestigte Leuchtmittel - also ebenfalls mitschwingend -.
Wie schaut es mit der Lebensdauer der Leuchtmittel aus? Gibt es da Erfahrungswerte?
Da die Leuchtmittel ja starr an der Schwinge verbaut sind, werden Fahrbahnunebenheiten quasi ungefiltert (allerhöchstens ein wenig durch den verwendeten Luftdruck gedämpft) ans Leuchtobst weitergeleitet.
Macht der Glühfaden das auf Dauer mit, oder ist davon auszugehen, dass alle Nase lang neues Glühobst angeschafft werden muß?
Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Auf die Schnelle gefunden:
§ 53 Abs. 9 StVZO
Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
§ 54 Abs. 1a StVZO
Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Demnach wäre die Verwendung des Rücklichtes und des Blinkers auf einem (beweglichen) mitschwingenden Kotflügel nicht zulässig.
Was sagen die hier vertretenen Ordnungshüter und Prüf. Ings. dazu?
Im Zuge der Umrüstung des Superelastik Beiwagens von festem auf mitschwingenden Kotflügel wurde auch die Beleuchtung des Beiwagens geändert. Die Beleuchtung wanderte vom Kotflügel direkt ans Boot.
Warum? Ggf. wegen der von mir angeführten Gründe?
Steffen, Dein Gespann ist zugelassen. Hat sich der Prüf.-Ing. dahingehend irgendwie geäussert?
Hat sonst jemand mit einem solchen Umbau Erfahrungen sammeln können?
Je länger ich nachdenke .... mir fallen nicht wirklich Fahrzeuge mit beweglichen Leuchtmitteln ein. Ausnahme: Scooter und Harleys mit an der Schwinge angebrachten Kennzeichen und deren Beleuchtung.
Zu dem unten angefügten Foto, welches ich mir mal kurzerhand von Steffen geliehen habe, kommen mir ein paar Fragen in den Sinn, da ich einen ähnlichen Umbau vorhabe.
Ich möchte gerne auf der sicheren Seite stehen und nicht nachher, wenn alles umgebaut ist, böse Überraschungen erleben.
Hardware:
- Ein an der Schwinge - also mitschwingender - befestigter Kotflügel
- An diesem Kotflügel befestigte Leuchtmittel - also ebenfalls mitschwingend -.
Wie schaut es mit der Lebensdauer der Leuchtmittel aus? Gibt es da Erfahrungswerte?
Da die Leuchtmittel ja starr an der Schwinge verbaut sind, werden Fahrbahnunebenheiten quasi ungefiltert (allerhöchstens ein wenig durch den verwendeten Luftdruck gedämpft) ans Leuchtobst weitergeleitet.
Macht der Glühfaden das auf Dauer mit, oder ist davon auszugehen, dass alle Nase lang neues Glühobst angeschafft werden muß?
Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Auf die Schnelle gefunden:
§ 53 Abs. 9 StVZO
Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
§ 54 Abs. 1a StVZO
Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Demnach wäre die Verwendung des Rücklichtes und des Blinkers auf einem (beweglichen) mitschwingenden Kotflügel nicht zulässig.
Was sagen die hier vertretenen Ordnungshüter und Prüf. Ings. dazu?
Im Zuge der Umrüstung des Superelastik Beiwagens von festem auf mitschwingenden Kotflügel wurde auch die Beleuchtung des Beiwagens geändert. Die Beleuchtung wanderte vom Kotflügel direkt ans Boot.
Warum? Ggf. wegen der von mir angeführten Gründe?
Steffen, Dein Gespann ist zugelassen. Hat sich der Prüf.-Ing. dahingehend irgendwie geäussert?
Hat sonst jemand mit einem solchen Umbau Erfahrungen sammeln können?
Je länger ich nachdenke .... mir fallen nicht wirklich Fahrzeuge mit beweglichen Leuchtmitteln ein. Ausnahme: Scooter und Harleys mit an der Schwinge angebrachten Kennzeichen und deren Beleuchtung.