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Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 08:18
von Andreas
Ich brauche mal ein wenig Amtshilfe,

- wer von Euch fährt ein Gespann mit zugelassenem Anhänger (Breite größer 1m) ?
- wer ist im Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO von dem § 32 (1) Nr. 3 StVZO ?

Kontakt bitte per PN.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 08:22
von UlliD
Schreib mal den Donald "Lastnesel" an.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 08:34
von Andreas
Den hatte ich auch schon im Kopf. Problem: Sachsen
Da kann (aus der Erfahrung hinaus) wird die Rechtslage schon wieder ganz anders aussehen.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 12:13
von matte85
Da es aber nicht so viele Mopeds mit zugelassenem Hänger gibt wirste da wohl nicht groß wählen können.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 12:57
von flotter 3er
Irgendwo habe ich eine Briefkopie von einem ES/2 Gespann.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 20:33
von tippi
Das gibts doch sicher Möglichkeiten der Forenhilfe im Sachsenland und dann ummelden.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 20:38
von Stephan
Andreas hat geschrieben:Ich brauche mal ein wenig Amtshilfe,

- wer von Euch fährt ein Gespann mit zugelassenem Anhänger (Breite größer 1m) ?
- wer ist im Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO von dem § 32 (1) Nr. 3 StVZO ?

Kontakt bitte per PN.


Es hat doch außer Donald noch jemand einen Anhänger im Avatar, sogar aus deiner Richtung.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 21:31
von Andreas
Ok, ich weiß aber leider nicht wer.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass das Problem dienstlich ist (jemand beantragt eine Ausnahmegenehmigung für einen 1,2 m breiten Hänger hinter einem Gespann) und ich dazu tendiere, das trotz Gutachten abzulehnen.

Insofern hätten mich Ausnahmegenehmigung, speziell in NRW, die es nach Rücksprache mit den anderen Bez.Regs wohl nicht gibt, lt. Aussage des Antragstellers aber schon, doch brennend interessiert.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 21. August 2015 23:09
von Alfred
Wenn der Antragsteller meint, es gibt da wen mit einer Ausnahmegenehmigung, dann könnte er es Dir beweisen. D.h., er ist es, der in der Beweispflicht steht.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 01:02
von Mainzer
Letztes Jahr auf Jens seinem Jahrenendzeitgrillen war meine ich einer mit nem Gespann wo ne AHK dran war. Aber wer? :nixweiss: Kann mir doch keine Namen merken...

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 02:08
von Bernd
Das beim Jahresendzeitgrillen bin ich gewesen, fahre aber mit einem Hänger welcher aber nur eine Betriebserlaubnis nach dem alten Zulassungsrecht besitzt, Breite unter einem Meter Länge bis zwei Meter!
Habe bei der Behindertenausfahrt in Plettenberg mit anderen Gespannfahrern gesprochen welche einen breiteren Anhänger ziehen dürfen, dieser ist im Fahrzeugschein eingetragen!!
Andreas mach dich mal schlau bei den http://www.gespannfreunde.de/ , diese Anhänger sind stellenweise breiter und auch so zugelassen!

Gruß Bernd

Ps. könnten uns ja beim Westtreffen darüber unterhalten, werde aber erst am Samstag aufschlagen

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 03:00
von waldi
Ich habe da auch schon einiges gesehen, was auch zugelassen war. Vom Klappfix bis hin zu einer Zapfanlage mit Anhänger. Ich werde mal einen Freund fragen, der Gespanne baut und auch selber eines mit Anhängerkupplung hat.

Gibt es jetzt bei Euch auch eine Bündelungsbehörde wie hier im Hessenländle?

Lg. Mario

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 04:15
von Bernd
Eine Bündelungsbehörde giebt es bei uns zum Glück och nicht, wollen hoffen das es noch lange so bleibt!

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 09:08
von Sven Witzel
wie waldi hat geschrieben:Gibt es jetzt bei Euch auch eine Bündelungsbehörde wie hier im Hessenländle?

Lg. Mario


Hessen ist das einzige Bundesland mit diesem Nonsense

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:30
von Woelli
Für die Ural Gespanne gibt's doch einen Hänger der ist ca 1,30 breit. Die Teile werden doch heute noch so verkauft. Oder geht es speziell um MZ?

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:35
von Andreas
Gespanne im generellen und Ural im besonderen. Hast Du einen Link zu dem Uralhänger?

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:45
von Luzie

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:49
von Andreas
Danke. Grade auch gefunden. Leider keine Angaben zum Betrieb im Geltungsbereich der StVZO.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:54
von Woelli
Kannst ja mal einen Händler anschreiben. Die kann man ja auch zusammen neu kaufen.

Hier steht das der kram ab 2008 eingetragen ist.
http://www.ural-motorcycle.de/html/cont ... guage%3Dde

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 14:57
von Micky
Warum wird in der BRD alles so verkompliziert?

Micky

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 15:08
von Andreas
Damit komme ich leider nicht weiter.
Der Hänger ist nicht lieferbar & die Eintragung der AHK interessiert nur sekundär.

Micky hat geschrieben:Warum wird in der BRD alles so verkompliziert?

Micky


So kompliziert ist es ansich doch gar nicht. Der Gesetzgeber sagt, bei 1m Breite ist schluß.
Kompliziert wird es erst durch diejenigen, die größere Breiten genehmigen. Das weckt Begehrlichkeiten wie man sieht ...
Passendes Stichwort zum Vergleich: 125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 15:24
von Luzie
Andreas hat geschrieben: ... (jemand beantragt eine Ausnahmegenehmigung für einen 1,2 m breiten Hänger hinter einem Gespann) und ich dazu tendiere, das trotz Gutachten abzulehnen. ...
:gruebel:

wie war eigentlich nochmal das motto dieses forums
SPOILER:
... kannst du das jetzt eigentlich als ueberstunden abrechnen :D nicht das der eine oder ein anderer gleich wieder ...
:irre:

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 15:39
von Andreas
Ach Luzie, nur weil ein Dienstleister ein Gutachten erstellt muß das doch nicht zwangsläufig heissen, das man das im Gutachten beschriebene Objekt in Betrieb nehmen darf.
Du könntest Deinen Volvo auch auf 4,50 m höher legen, Dir vom TÜV den ordentlich durchgeführten Umbau mittels Gutachten bescheinigen lassen und dürftest damit in D trotzdem nicht fahren.
Und dann auch noch einen Bezug zum Forummotto herzustellen ist wirklich daneben. Oder glaubst Du ernsthaft, ein hier anwesender Steuerbeamter würde Dir die komplette Einkommenssteuer zurückerstatten nur weil er mit Dir in ein und demselben Forum ist?
Der Antragsteller ist zudem übrigens hier kein Mitglied.

;-)

Luzie hat geschrieben:
SPOILER:
... kannst du das jetzt eigentlich als ueberstunden abrechnen :D nicht das der eine oder ein anderer gleich wieder ...


Betrachte es als kostenfreien Service. Ich bin nicht eingestempelt.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 16:49
von Luzie
Andreas hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
SPOILER:
... kannst du das jetzt eigentlich als ueberstunden abrechnen :D nicht das der eine oder ein anderer gleich wieder ...


Betrachte es als kostenfreien Service. Ich bin nicht eingestempelt.


:rofl:

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 19:12
von Sven Witzel
Andreas hat geschrieben:
So kompliziert ist es ansich doch gar nicht. Der Gesetzgeber sagt, bei 1m Breite ist schluß.


Dann stellt sich doch die Frage gar nicht erst, da du ja ein intendiertes Ermessen hast.
Alles andere wäre ein Ergebnis von Ermessensfehlgebrauch.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 19:29
von Micky
Andreas hat geschrieben:125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...
Was ja nun, da es so viele haben wollen, mal wieder klar am Volk vorbei reglementiert worden ist. Die neuen Schilder sind ja relativ klein, aber wirklich klein sind die nicht.


Micky

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 20:51
von Sven Witzel
Die alten gibt es doch auch noch ? :gruebel:

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 21:35
von Micky
Sven Witzel hat geschrieben:Die alten gibt es doch auch noch ? :gruebel:
Es hieß mal das die neuen Mopedkennzeichen kleiner werden sollen. Die alten sind doch meistens auch nicht kleiner.


Micky

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 21:56
von Luzie
der hp 35o.01 ist doch laut hier auch breiter wie 1m und wurde schon mehrfach an gespannen gesehen.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 22:17
von Andreas
Die Frage ist halt, ob das rechtlich alles so ok ist oder die Fahrer unwissentlich oder wissentlich gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Solange nix passiert ist alles gut.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 22. August 2015 22:28
von Andreas
Micky hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...
Was ja nun, da es so viele haben wollen, mal wieder klar am Volk vorbei reglementiert worden ist. Die neuen Schilder sind ja relativ klein, aber wirklich klein sind die nicht.


Micky


Aber zumindest kleiner als die alten Kuchenbleche. Und das ist doch schonmal ein Schritt in Richtung Wunsch des Volkes, oder?!
Du siehst, es gibt immer zwei Ansichten der Medaille.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 23. August 2015 05:15
von Bernd
Hallo Andreas,
mir hat ein Gespannfahrer gesagt das er eine Sondergenehmigung beantragt hat, und den Anhänger (Typ und Fahrgestell-Nr.) in seinem Motorrad-Schein eingetragen hat, muß aber vom TÜV genehmigt werden!
Dieser Anhänger hat aber eine eigene Zulassung und muß alle zwei Jahre zum TÜV und wird nach Gewicht besteuert!
Ural-Gespann hat etwa eine Anhängelast von 180 kg.
Anhänger hat eigenes Numernschild und er darf nur diesen hinter das Gespann hängen, keinen anderen, oder einen wie ich ihn habe mit einer Betriebserlaubnis!!!

Gruß Bernd

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 23. August 2015 10:33
von Luzie
Andreas hat geschrieben:Die Frage ist halt, ob das rechtlich alles so ok ist oder die Fahrer unwissentlich oder wissentlich gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Solange nix passiert ist alles gut.


nutzen dir dazu info aus Hamburg?

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 23. August 2015 13:45
von Andreas
Dienstlich nicht wirklich. Interessant fände ich sie aber schon.

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 23. August 2015 17:52
von ETZChris
Frag doch auch mal im Dreiradler...

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 29. August 2015 21:11
von uwecar
Hallo und guten Abend,
Ich weiß das bei der Dnepr / Ural wenn Anhängerkupplung eingetragen ist, Anhänger bis 1 m breite Steuerfrei sind, sie dürfen dann mit ihrer Betriebserlaubnis hinter jedem Moped das eine eingetragene Anhängerkupplung hat gezogen werden.

Anhänger die Breiter als 1 m sind müßen alle zwei Jahre zum Tüv und man zahlt wie für jeden Anhänger Steuern und Versicherung, sie können hinterm PKW oder Motorrad gezogen werden, wenn sie das Zulässige Gesamtgewicht (wenn`s im Schein eingetragen ist ) von ca. 200 kg - 220 kg nicht überschreiten.
Es ist dann egal ob darauf eine Zapfanlage drauf ist oder ein Klappfix oder Dachzelt oder einfach nur am Wochenende Grünabfälle zur Deponie bringen . :P :D

Also mein kleiner HP 401 wird Nächstes Jahr auch von meiner Dnepr MT 16 gezogen werden :)

Wenn du mal anschreiben solltest ist der Teilehändler Gernot ist in der ecke von Osnabrück ,er verkauft die Anhängerkupplungen für Dnepr und Ural und wenn er sie anbaut läßt er auch die Eintragungen beim Tüv machen, wenn ich mich noch recht erinnere.

Anschreiben oder anrufen ist ein sehr Hilfsbereiter und Kompetenter Mann.

Link: http://www.moto-moscow.de/

lg uwe

Re: Gespann + Anhänger

BeitragVerfasst: 18. Juni 2017 18:06
von Ballermeier
Moinmoin
Ist hier jemand im Forum der ein Guzzi-Gespann mit Uralboot fährt und eine AHK (Ural) dran hat ? ? ?

Würde mich über eine PN freuen wegen Fragen zur Änhängelast usw.

MfG, Ballermeier