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Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 16:19
von MZ-Driver
Hallo Leute,

nachdem ich´s ja im anderen Tread schon angekündigt habe, hier nun meine Frage:

Ich möchte mein ETZ 250-Gespann auf Winterreifen mit M+S Kennzeichnung stellen.
Nachdem ich schon Tage- und Nächtelang im Forum gesucht (da habt Ihr ja ganz schön viele Seiten bei Reifen und Gespann schon zusammen :shock: ) aber nix gefunden habe (oder doch überlesen :roll: ) jetzt aber hier:

gibt es ein Gutachten für den Seitenwagen für 3.25 - 16.
Der Hintergrund: ich würd ja die Heidenau K41 für vorne und K37 für hinten nehmen, brauche aber, laut meines "Tüv-Experten" für den Seitenwagen das gleiche Profil wie der Hinterreifen. Da kommt am nächsten halt der K41 ran, aber den gibt´s ja nur in 3.25-16.
Jetzt was tun? Tüv und eintragen lassen, geht das? Brauch ich ne Freigabe?

Hab zwar vom Dietmar auch die 15" mit Conti Winterreifen 135/70 und Vorderradfelge 16" ohne Winterreifen mitgenommen, aber möchte es derzeit auf 18" stehen lassen. Die Vorteile von wegen weniger Verschleiß und Kippsicherheit kenn ich schon, aber ich denke, auf 18" macht se nen besseren Eindruck. Ausserdem bräuchte ich bei Umrüstung auf 15" hinten auf dem Beiwagen auch ne 15" Felge mit 135er drin.
Bei dem Vorschlag hat mir dann der Tüvler erst mal erklärt, mit dem Kotflügel am Beiwagen geht dat gar nicht :x

Könnt Ihr mir da mal etwas weiterhelfen?
Alternativ-Vorschläge?
Sollte halt alles im finanziellen Rahmen bleiben, ich mein jetzt wegen Eintragungen und so :wink:

Grüßle
Wolfgang

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 16:29
von Gespann Willi
Gude Wolfgang
Hat der TÜV Mensch gesagt,warum er
den selben Reifen Hinten und am Beiwagen haben will :shock:
Eigentlich gibt es da nur eine Bestimmung,auf einer Achse müssen
alle Reifen gleich sein.Und das trifft beim MZ Gespann nirgends zu.
Zumal wenn du 15Zoll Hinten verbaust,hast du ja ein Autoreifen drauf
und garantiert auf dem Beiwagen nicht den Identischen.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 16:29
von Matthieu
MZ-Driver hat geschrieben:gibt es ein Gutachten für den Seitenwagen für 3.25 - 16.

Dazu braucht es eigentlich kein Gutachten. Das war die Standardgröße für das 251er Gespann und ich glaube auch die letzten 250er Gespanne.
In Betriebsanleitungen steht auch diese Größe, dass sollte dem Prüfer doch eigentlich langen.
Dass dein BW-Rad das gleiche Profil wie das Hinterrad haben soll, ist aber schon heftig. Normalerweise ist es in der Größen- und Gewichtsklasse völlig egal.
Ich fahre Sommer- und Winterräder auf dem Gespann, das BW-Rad bleibt aber immer gleich.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 16:42
von MZ-Driver
Hallo Willi,

wegen dem breiten Autoreifen war ja das Thema mit dem Kotflügel, wo er net rein geht.
Wie er auf das gleiche Profil kam, ist mir Schleierhaft, habe Ihm nur zur Verdeutlichung, was ich möchte, ein paar Kopien wegen Eintragung 135er auf HR gezeigt, und da steht dann:

zu 15.1 u 2.: wahlw. vorne 3.50-16 hinten 135/70... dann Beiwagenbereifung 135/70
Bereifung hinten Krad und Beiwagen nur von einem Hersteller u. Typ

Hallo Matthieu,

kannst Du mir mal nen Link zu einer Betriebsanleitung für die ETZ 250 zeigen.
Wenn´s da steht, sollt es reichen.
Das Seitenwagenrad wollt ich eigentlich wegen der M+S-Kennzeichnung, damit es beim Schadensfall diesbezüglich keine Schwierigkeiten gibt.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 16:50
von Svidhurr
Das brauchst du kein Gutachten für das Reifengröße am SW-Rad.

3,25 und 3,50 ist da ja Serienbereifung :wink:

PS.: Schau doch mal in die WDB unter Gespanne nach :ja:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:34
von Klaus P.
Zum SW - Rad,
mir hat der TÜVtler ohne zu fragen gleich mal 3.25 oder 3.50 eingetragen, danke nochmal dafür.

In der Betriebsanl.

MZ- Superelastik-Seitenwagen
für das Motorrad
MZ ETZ 250/251

steht aber NUR Felge 2.15 x 16 und Reifen 3.50 x 16 R, Profil K 29 (Spezialprofil für Seitenwagen).

Über das "R" wird nie geredet wenn es un diesen Reifen geht.

Gruß Klaus

Und der Wolfgang sucht Hilfe für ein ETZ Gespann,
obwohl er Im Fuhrpark ein ETS Gespann Bj. 1985 8) als sein Eigen angibt ? :oops:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:41
von Svidhurr
Der 3,25iger war ja zum Schluss der DDR auch als Ersatz für den 3,50iger.
So ist es mir jedenfalls bekannt.

Was mich jetzt mal interessieren würde.
Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:

Jedenfalls fährt sich das Gut :mrgreen:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:46
von Matthieu
Svidhurr hat geschrieben:Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:

Klar, wenn du die Größe eingetragen hast.
Ich fahr den auch auf allen drei Rädern.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:48
von Klaus P.
Nur Hi - und SW Rad.

Matthieu,

leichtes Spiel bei einer 251 :ja:
K 29 nur für Hinterrad u. SW Rad steht in der Heidenau Zweirad-Reifen Produktübersicht 1/2001

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:49
von MZ-Driver
Hallo Klaus,

weiß noch nicht, wie ich´s ändern kann, hab ich ja aber in der Vorstellung schon geschrieben :oops:

Hallo Thomas,

Dankeschön, habs jetzt gefunden: der gute Hein Gericke von 1984 hat´s drin: Seitenwagen: 3,25 - 16

Jetzt noch ne Frage:
gibt´s die Unbedenklichkeitsbescheinigung irgendwo extra oder reicht es, das Schreiben einfach aufheben,(mitführen) falls mal ein "Kollege" in einem zweifarbigen Auto am Straßenrand da was sehen will?
Extra Eintragen lassen, mut dat???

Grüßle
Wolfgang

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:52
von Svidhurr
Matthieu hat geschrieben:Klar, wenn du die Größe eingetragen hast.


Na klar doch :mrgreen: habe ja eine TS 250/0 :biggrin:
Ist wohl mit das Einzigste, was davon noch übrig ist :wink:

@ Wolfgang: Es reicht das Schreiben mitzuführen,
damit ist dein Gewissen beruhig :wink:

Du musst den unwissenden Beamten das nicht mehr Beweisen ...

Du hast doch auch dein Gespann in den Fuhrpark geschrieben.
Da kannst du es doch auch jederzeit wieder ändern :D

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 17:59
von manitou
Svidhurr hat geschrieben:Was mich jetzt mal interessieren würde.
Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:


Nein

Geht auch aus dem Aufdruck/ Prägung auf den K29 hervor. Dieser Reifen darf nur auf Hinterrad und SW Rad gefahren werden. Man kann den K33 auf dem Vorderrad in der Größe 350x16 fahren, wenn es die Felge hergibt. Allerdings denke ich das gilt nur bis TS 250 da diese Standart ein 16 Vorderrad hatte. Regulär war die TS sogar mit 325x16 im SW Betrieb angegeben. Macht man also nichts verbotenes.

Ich fahre den K33 in der Größe 300x18 auf dem TS Vorderrad. Weil ich ein 18er Vorderrad (Scheibenbremse) von der ETZ250 drinn habe. Geht recht gut und bemängelt hat es auch noch kein TüVler.

MZ-Driver hat geschrieben: Betriebsanleitung für die ETZ 250
auf Bücher ---> ETZ 250 Betriebsanleitung

te hier zu finden sein ETZ 250

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 18:02
von Maik80
manitou hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:Was mich jetzt mal interessieren würde.
Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:


Nein

Geht auch aus dem Aufdruck/ Prägung auf den K29 hervor.


Doch. Die alten Pneumant K29 waren nur für hinten und SW gekennzeichnet. Die neuen K29 von Heidenau sind für alle drei Positionen erlaubt/gekennzeichnet.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 18:12
von Svidhurr
Danke Jungs :D da muss ich doch glatt mal nach schauen gehen.
Habe mit ja erst kürzlich einen neuen K29 auf das Hinterrad aufgezogen.

Der erste K29 hat ca. 4000 km gehalten, dann hatte er ne´Glatze :biggrin:
Der zweite K29 hat ca. 3000 km gehalten, dann hatte der auch ne´Glatze :shock:
Mal schauen, wie lang der 3te K29 hält.

Woran das wohl liegen mag :gruebel:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 18:17
von Maik80
Am Frisör ? :nixweiss:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 18:20
von Matthieu
Klaus P. hat geschrieben:Matthieu,

leichtes Spiel bei einer 251 :ja:
K 29 nur für Hinterrad u. SW Rad steht in der Heidenau Zweirad-Reifen Produktübersicht 1/2001


Warum? Die 251er hat vorn ein 18er Rad, somit musste ich es ändern lassen.
Seitdem fahre ich auch vorn den K29 und bin damit schon mehrmals durch die zweijährige Prüfung. Und keine Angst, die Reifen werden vom Prüfer sehr genau angeschaut.

@ Klaus: Ich habe diese Größe aber auch auf allen drei Rädern meines 250er Gespanns eingetragen.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 18:56
von manitou
Maik80 hat geschrieben:
manitou hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:Was mich jetzt mal interessieren würde.
Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:


Nein

Geht auch aus dem Aufdruck/ Prägung auf den K29 hervor.


Doch. Die alten Pneumant K29 waren nur für hinten und SW gekennzeichnet. Die neuen K29 von Heidenau sind für alle drei Positionen erlaubt/gekennzeichnet.
Da wir hier über ein ETZ250 Gespann sprechen und die ETZ250 ein 18 Vordererrad hat und der K29 ausschließlich in er größe 3.50x16 erhältlich ist. Kann er nicht auf Vorderrad und Hinterrad montiert werden das schließt sich von selbst aus.
Eine Kennung ist daher eigentlich auch nicht mehr nötig. Richtig ist allerdings das diese Kennung/ Prägung mit dem Ausscheiden von Pneumant aus dem Motrradreifensektor weggelassen wurde. Warum darüber kann man nur Vermutungen anstellen.

-- Hinzugefügt: 15. Dezember 2015 19:01 --

Zur genaueren Information könnt ihr auch gern einfach mal bei Heidenau die Freigaben einsehen. Dort steht sogar für die ES250/2 weche ja rundum 16er Räder hat der K29 nur für das Hinterrad und bzw für das SW Rad. Das Vorderrad wird in jeder Paarung also Solo oder Gespann mit einem K33 bzw. einem K41 angegeben. Letzterer hat dann auch M+S Kennung.

heidenau

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 19:05
von Maik80
manitou hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:
manitou hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:Was mich jetzt mal interessieren würde.
Darf ich den K29 auf allen 3 Räder fahren :gruebel:


Nein

Geht auch aus dem Aufdruck/ Prägung auf den K29 hervor.


Doch. Die alten Pneumant K29 waren nur für hinten und SW gekennzeichnet. Die neuen K29 von Heidenau sind für alle drei Positionen erlaubt/gekennzeichnet.
Da wir hier über ein ETZ250 Gespann sprechen und die ETZ250 ein 18 Vordererrad hat ....

Falsch, Du hast auf Svid mit seiner TS250/0, also 16" vorn geantwortet... :floet:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 19:09
von manitou
Ja richtig und haste dir wenigstens die Mühe gemacht mal den Link genutzt und geschaut welcher Reifen bei der TS250/0 vorn zulässig bzw. die Freigabe lt. Hersteller hat?
SPOILER:
K31

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 19:13
von Maik80
Wenn der K29 seiner eingetragenen Vorderradreifengröße entspricht, brauch er keine Freigabe.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 19:20
von Svidhurr
Maik80 hat geschrieben:Wenn der K29 seiner eingetragenen Vorderradreifengröße entspricht,
brauch er keine Freigabe.


Hatte ich doch schon geschrieben :D
Die Reifengröße vorn 3,50 x 16 ist noch einer der wenigen Sachen,
was von der TS /0 übrig geblieben sind :wink:

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2015 19:25
von manitou
Langsam wirds Langweilig und ich weis auch nicht was du willst. Die Seriengröße ist auf dem Vorderrad 3.00 x16 Solo und 3.50 bzw. 3.25 (hab ich Mist geschrieben) 3.00 x16 Solo/Gespann weißt du aber sicher selber bist ja nicht den ersten Tag da. Der K29 ist keine Serienbereifung für das Vorderrad weder ES TS ETZ ....
Man kann natürlich schreiben um was zu schreiben. Mir persönlich wird das zu blöd.

Viel Spass dabei.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 16. Dezember 2015 10:52
von Wintertourer
Moin,
habe jetzt aus Zeitgründen nur quergelesen.

Aber, eine Reifenmarkenbindung kann man austragen lassen.
Und: 3,25 und 3,5 Reifen waren bei meinem 1. MZ-ETZ 250 Gespann Serienmäßig eingetragen.

Und man kann ja ein anderes Schutzblech passend zum Rad (hier 135/70-15) dranbauen.

Grüße
Horst

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 16. Dezember 2015 14:23
von Wilwolt
Als ich noch das TS-Gespann hatte, waren ringsrum K29 dran. Der Dekra-Mensch hat da nix beanstandet.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 16. Dezember 2015 14:27
von Andreas
Ich habe den K29 SW rundum in 3.5x16 drauf. Größe ist eingetragen, Reifenbindung nicht.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 16. Dezember 2015 15:04
von Klaus P.
Markenbindung gab es bei MZ nie,
bei BMW 2 V auch nicht.

Gruß Klaus

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 16. Dezember 2015 18:14
von manitou
Geht doch im Ursprung nicht um irgend eine Reifenbindung oder nicht. Fahren kann jeder was er will und wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. No risk no fun, wenn man möchte. Ohne zusätzliche Eintragungen gilt die ABE des jeweiligen Fahrzeuges. In diesem Rahmen kann die Anfrage ob der K29 rundum gefahren werden darf nur mit nein beantwortet werden.


In der ABE ETZ 250 steht nicht 3.50 x16 weil die ETZ 250 kein 16er Vorderrad hat. Somit ist der Gebrauch eines Reifens 3.50x16 ohne weiteres EIGENTLICH nicht statthaft bzw. möglich. Wenn der FE also fragt ob er rundum den K29 fahren darf muß es mit" nein" beantwortet werden. Weil der K29 nun mal nur als 16 Reifen erhältlich ist und in der ABE festgelegt ist das die MZ ETZ 250 vorn die Reifengröße 2.75 x18 . . . ect. gefahren werden dürfen.
Wer was gerade fährt, ist Grundsätzlich nicht gegenstand der Fragestellung des FE gewesen.

Es ist wiedermal ein Produkt des zerqwatschens und der" ich mach das so" Beweisführung ohne jeglichen rechtlichen Rahmen.
So ist die Aussage, ein Reifen der Größe 3.50 x16 K29 im Sinne der Frage von Svidhurr mit "Nein" zu beantworten ebenfalls richtig. Weil die in der ABE festgelegte Reifengröße nun mal 3.00x16 für das Vorderrad einer MZ TS 250 aussagt. Hat er es als Eintrgaung in der Zulassung ist dies eine ganz andere Geschichte.


Zum MZ - TüV Prüfer hat sicher jeder schon mal eine Geschichte erleben dürfen, welche klar legt das hier nicht ausreichend Grundwissen allgegenwärtig ist. Und die Ansichten Regional sehr abweichen. Wer sich darauf beruft das der TüV ja nichts beanstandet hat tut das besssern Wissens, weil es seiner Sache dient.
Ob es allerdings ausreicht einem Menschen der gerade eine Maschine aufbaut und offensichtlich keinen Fehler machen möchte, diesen Umstand als richtig zu deklarieren. Muß das halt vor sich selbst verantworten.

Sollte es und dies ist immer wieder das Gleiche. Sollte es zu einem Unfall kommen und irgend wer schaut mal in die ABE. Kann der Anspruch auf Schadensregulierung darunter leiden, wenn die gefahrene Reifengröße nicht in der ABE enthalten ist und es keine vom TüV und der Zulassungsstelle vermerkten Sonderreglungen gibt.

-- Hinzugefügt: 16. Dezember 2015 18:24 --

Bin schon so blind das ich den Ursprung welcher mit dem K29 nichts zu tun hatte total aus dem Auge verloren hatte. Habe es aber zu spät bemerkt. Aber der Grundsatz für den Rest der Diskussion ist und bleibt:

Ohne zusätzliche Eintragungen gilt die ABE des jeweiligen Fahrzeuges.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2015 08:16
von Wilwolt
Na dafür haben wir ja Dich...

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2015 09:19
von Maik80
Viel text, wenig inhalt und dann auch noch falsch.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2015 10:00
von Egon Damm
nun mal gaaaaaaaaaans langsam.

ich bin einige Winter tagtäglich mit dem Gespann zur Arbeit gefahren. Da wurde nix an Reifengröße
geändert oder irgendwie sonst was. Ich beschaffte mir abgefahrene Pellen und habe da ein anständiges
M+S Profil draufmachen lassen.

Das erfreute mein TÜV Mann und die Rennleitung.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2015 17:33
von manitou
Maik80 hat geschrieben:Viel text, wenig inhalt und dann auch noch falsch.


Dann erklärs mir. Auf welcher rechtlich verwertbaren Aussage beruht deine Behauptung. Man kanns ja ausdiskutieren.

Re: Freigabe für Seitenwagenrad

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2015 19:38
von MZ-Driver
Ho, ho, ho, Leute,
da hab ich ja mit meiner Frage was angestellt :versteck:

Ich denke mal, der Aussage von "Manitou" kann man eigentlich nicht viel dagegensetzen.
Seh ich eigentlich auch so. Wie man´s dann macht, bleibt ja jedem selber überlassen :wink:

Es ist ja nicht mein erstes Moped, welches ich durch die Gegend kutschiere, also hab ich schon das eine oder andere Thema mit den Tüv'lern besprochen und durch. Das grundlegende an der Sache ist halt, ich hab eigentlich keinen Bock mehr auf irgendwelche Diskussionen am Wegesrand bei einer Kontrolle ob jetzt dieses oder jenes Teil eingetragen ist oder nicht.
Hat ich übrigens erst letzten August morgens um halb 5 keine 10Km von zuhause weg und auf dem Weg nach Südtirol für 2 Tage.
Kontrolle, alles eingetragen und mit Taschenlampe um´s Moped sind se rum und haben gesucht, aber alles paletti --- ergo: alles bestens :sport:
Die Zeiten, wo man irgendwelche "Sachen" ausprobiert hat, weil´s halt cool war, sind für mich vorbei, die brauch ich nicht mehr. Für mich ist Mopedfahren Entspannung und sonst gar nicht´s.

Deswegen auch die Sache mit den Reifen. Kann ich´s irgendwie belegen, find ich´s O.K., basta :roll:
Wenn´s ohne Eintragung geht, noch besser.

Ich hab mich jetzt für die Heidenau K 37 und 41 rundum entschieden, Angebot vom Händler kommt.
Ich denke mal, die kommen jetzt drauf, werden ja auch nicht diiiiiieeeeee Ewigkeit halten, und dann kann ich immer noch bei genügend Erfahrung und gefahrenen Km entscheiden, welche Kombination sich für meine Zwecke am besten eignen. So im laufe der Zeit halt.

Grüßle
Wolfgang

P.S.: wie gesagt, jeder darf fahren was und wie er mag, meine Meinung halt :!: