hat geschrieben:Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen („Quads“), dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern ("Mopeds") dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur auf Kindersitzen befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.
Quelle: https://www.polizei.gv.at/wien/buergers ... urige.aspx
Ich habe zwar einen (meines Erachtens stabilen) Gurt im Beiwagen, aber einen Überrollbügel, kabinenartigen Aufbau oder erhöhte Seitenwände habe ich nicht. Und auf dem Motorrad mitfahren darf Sohnemann auch nicht; das ist nämlich in Österreich erst ab 12 Jahren zulässig. Das würde bedeuten, dass ich das mit dem Österreichurlaub knicken kann.
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Wie wird das in der Praxis gehandhabt?