Fahrgestellnummer Beiwagen

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Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon HHD » 11. September 2020 21:37

Moin,

ich würde gerne über Winter ein Gespann aufbauen, das vor Jahren abgemeldet wurde. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Fahrgestellnummer des Beiwagens nicht identisch mit der Eintragung im Brief ist.

Ist das kleine Typenschild über der Heckklappe die Fahrgestellnummer oder gibt es am Fahrwerk selbst noch eine eingeschlagene Nummer?

Wird die Nummer (auf dem Typenschild) eigentlich amtlich im System erfasst oder ist das nur eine zusätzliche technische Info?

Das besagte Typenschild ist kaum noch zu lesen, kann man sich irgendwo ein Blanko-Typenschild beschaffen?

Würde mich über eine Info freuen!

Gruß
HH

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon Rouven » 11. September 2020 22:03

Blanko Typenschilder gibt es im Internet zu hauf bei dem Passenden für den Beiwagen musst du wohl etwas suchen. Eigentlich ist wenn ein Typenschild vorhanden ist auch im Rahmen eine Nummer aber die vom Typenschild und Rahmen sollten im Normalfall identisch sein.

Gruß Rouven

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon TS Paul » 11. September 2020 22:06

Die eintragung des Seitenwagens in die Papiere des Zugfahrzeuges ist der einzigste Eigentumsnachweis für selbigen.
Grütze, Paul
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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon Der Sterni » 11. September 2020 23:11

Das ist ,rechtlich gesehen, grober Unfug.
Weder die Fahrzeugpapiere, noch Eintragungen in diese, stellen einen Eigentumsnachweis da.
Steht für alle die noch an der alten Denkweise festhalten sogar auf selbigen.

Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon MZ-TS-ST » 12. September 2020 08:20

Die Rahmennummer vom Beiwagen ist auf dem mittleren Anschluss der senkrecht nach oben geht eingeschlagen, von hinten gesehen ein paar cm unter dem Spindelkopf. (Je nach alter relativ kurz und mit Buchstaben)
Typenschilder gibt es bei den meisten Händlern, achte nur darauf was bei Typ steht, da gibt es ein paar varianten je nach Alter.

Meinst du wirklich Fahrzeugbrief (II) oder doch den Schein (I)?
Im Brief steht eigentlich sehr wenig.
Wenn in den Papieren die Beiwagennummer steht und diese nicht übereinstimmt musst du das leider umtragen lassen sonst gibt es bei Kontrollen und TÜV Probleme. (Am besten ist gar keine)

Im Schein (I) steht nur der Halter, der muss nichts mit dem Eigentümer zu tun haben.
Im Brief (II) steht zwar meistens der Eigentümer aber selbst das muss nicht der aktuelle sein.
Der Eigentümer steht im Kaufvertrag, somit kann es sein das es mehrere Eigentümer gibt die aber das Fahrzeug nicht angemeldet haben (Händler) und deshalb nicht im Brief stehen.

Aber Achtung bei Verlust! Der Brief (II) mit Nummer wird im System gespeichert auch nach Abmeldung.
Bei mir war es so das nur der letzte im Brief erfasste einen neuen beantragen konnte unabhängig vom Kaufvertrag.

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon CJ » 12. September 2020 08:40

MZ-TS-ST hat geschrieben:...Im Schein (I) steht nur der Halter, der muss nichts mit dem Eigentümer zu tun haben.
Im Brief (II) steht zwar meistens der Eigentümer aber selbst das muss nicht der aktuelle sein...

In beiden Dokumenten steht der Halter. Bis auf die Anschrift müssen also beide Dokumente die identische Person (Firma etc.) als Halter eingetragen haben.
Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Halter. Aber, wie oben schon gesagt, muß das weder zwingend so sein, noch gilt der Haltereintrag als Eigentumsnachweis.
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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon ea2873 » 12. September 2020 08:44

HHD hat geschrieben:Moin,

ich würde gerne über Winter ein Gespann aufbauen, das vor Jahren abgemeldet wurde. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Fahrgestellnummer des Beiwagens nicht identisch mit der Eintragung im Brief ist.
Ist das kleine Typenschild über der Heckklappe die Fahrgestellnummer oder gibt es am Fahrwerk selbst noch eine eingeschlagene Nummer?


relevant ist die Nummer vom Fahrgestell des Beiwagens, der Aufbau selbst trägt das Typenschild, besitzt jedoch selbst keine Nummer. D.h. es kann sein, dass irgendwann mal auf das Fahrgestell ein anderes Boot draufgekommen ist.

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon EmmasPapa » 12. September 2020 12:40

Der Sterni hat geschrieben:............
Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.


Leider nur fast richtig.......

Der Kaufvertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft. Erst eine Einigung (zum Eingentumswechsel) und die tatsächliche Übergabe lassen dann wirklich Eigentum übergehen. Nennt sich Trennungs-oder Abstaktionsprinzip.

Beispiel: Man kann ja eine Sache mehrfach verkaufen, d.h. mehrere Kaufverträge abschließen über die gleiche Sache, nur welcher der Käufer ist dann der Eigentümer? Zum Beispiel ruft ein Kaufanwärter auf eine Annonce an und man wird sich am Telefon handelseinig (Kaufvertrag mündlich abgeschlossen). Dann kommt der (telefonische ) Käufer zur Abholung der Ware und diese ist nicht mehr da, weil der Verkäufer inzwischen anderweitg einen Kaufvertrag geschlossen hat und dieser zweite Käufer die Ware auch schon übergeben bekommen hat. Da guckt dann der erste Käufer in die Röhre.....Er hat dann zwar gewisse Schadenersatzansprüche, aber das Kaufobjekt ist weg......
Grüße

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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon Sven Witzel » 12. September 2020 19:27

EmmasPapa hat geschrieben:
Der Sterni hat geschrieben:............
Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.


Leider nur fast richtig.......

Der Kaufvertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft. Erst eine Einigung (zum Eingentumswechsel) und die tatsächliche Übergabe lassen dann wirklich Eigentum übergehen. Nennt sich Trennungs-oder Abstaktionsprinzip.

Beispiel: Man kann ja eine Sache mehrfach verkaufen, d.h. mehrere Kaufverträge abschließen über die gleiche Sache, nur welcher der Käufer ist dann der Eigentümer? Zum Beispiel ruft ein Kaufanwärter auf eine Annonce an und man wird sich am Telefon handelseinig (Kaufvertrag mündlich abgeschlossen). Dann kommt der (telefonische ) Käufer zur Abholung der Ware und diese ist nicht mehr da, weil der Verkäufer inzwischen anderweitg einen Kaufvertrag geschlossen hat und dieser zweite Käufer die Ware auch schon übergeben bekommen hat. Da guckt dann der erste Käufer in die Röhre.....Er hat dann zwar gewisse Schadenersatzansprüche, aber das Kaufobjekt ist weg......


Fairerweise muss man dazu sagen, dass das die Hürde ist, an der einige Jurastudenten scheitern.
Eigentum kann man übrigens auch ganz ohne Vertrag ersitzen. Also durch langen Besitz (≠ Eigentum) erwerben.
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Re: Fahrgestellnummer Beiwagen

Beitragvon HHD » 13. September 2020 21:28

Danke für die lebhafte Disskusion!

Das Fahrzeug wurde vor 25 Jahren abgemeldet, es gibt aktuell nur eine Kopie des damaligen Briefes. Eigentumsnachweis habe ich mittels Kaufvertrag, der mit Sicherheit von der Zulassungsstelle akzeptiert wird.

Aber es ist ein Unterschied, ob ich ein Gespann wieder zulasse (auch nach 25 Jahren) oder ob ich mit einem anderen BW beim TÜV aufkreuze. Die könnten sich genötigt sehen, eine kostspielige Prüfung durchziehen zu wollen. Und das würde ich vermeiden wollen.

Der Erstbesitzer hatte den Brief verloren, eine Bescheinigung dazu hatte er ausgestellt. Nach dem Verkauf an einen anderen Interessenten hatte ich es dann vom damaligen Eigentümer vor 10 Jahren samt Bescheinigung gekauft. Das Gespann war in alle Einzelteile zerlegt. Was mich nicht störte, da ich nur an den Teilen Interesse hatte. In dem damaligen Kaufvertrag hatte er bestätigt, dass ich ein Motorrad mit der VIN XY gekauft hatte plus BW mit der VIN XZ. So, wie im Brief dokumentiert. Und vor ein paar Tagen hatte ich erstmals gesehen, dass die Nummer auf dem Typenschild nicht dieselbe wie im Brief ist...

Ich denke, ich schau mal, was für eine Nummer tatsächlich am Fahrgestell des BW eingeschlagen ist. Vielleicht mache ich mir zu viele Sorgen.

Hans

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