Hallo etztreiber.
lt. meiner Zulassassung dürfen auf meine 251er mit Seitenwagen 3 Leute. Da steht nichts von LSW oder PSW, und auch nichts von Umbauten am LSW.
In meinem LSW hab ich schon öfters Leute mitgenommen.
Von den Grünen wurde ich nur 1x vor 10 Jahren angehalten: mein Kumpel saß da auf dem Radkasten, dass war wohl "ungeeignet". Der Hinweis "Er muß aufs Holz" war kostenlos. Der Holzboden ist dann die geforderte "geeignete Sitzmöglichkeit", die dicke Reeling die "geeignete Festhaltemöglichkeit". Allerdings ist die Polizei-Präsenz bei uns aufm Dorf eher gegen NULL.
Unser alter Hund ist auch ´n paar mal im LSW mitgefahren. Ohne Deckel, Box ect., aber angeleint.
Für den Tiertransport kenne ich keine gesetzl. Regelung (evtl. Tierschutz vs. 2takter
), beim Personentransport verweise ich auf die Eintragungen in meiner Zuslassung.
Aber: In irgendeinem Buch über die Historie der STW-Herstellung (DDR: Stoye bis ca. 1963, dann VEB in Leipzig ect.) war auch ein LSW-Notsitz beschrieben/erwähnt, leider ohne Detailabbildung:
Sitzfläche/Lehne aus einem durchgehenden Stück Segeltuch, vorn +hinten/oben um je ein Rohr genäht. Vorn an den Seitenwänden befestigt, hinten mit Blechhaken an der Rückwand-Reeling eingehängt. Sicherlich nicht 100% bequem, wegen dem Rohr an den Oberschenkeln und dem Rohr am Rücken, aber als Notsitz vorstellbar.
Nachbau sollte möglich sein. Bei entsprechend alter Optik kann das ganze dann u.U. als Originalzubehör deklariert werden.
Kennt vielleicht einer hier diesen Tuch-Sitz?
Gruß
Sigi
MZ ETZ 251e-Gespann/1989 (zzgl. wechselnd PSW/1965 vs. LSW/1990); Suzuki DR 800/ 1996; Simson S51/1990