igel hat geschrieben:(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ist das komplett zitiert?
Wenn ja, kann ich diesen Passus überhaupt nicht nachvollziehen....
Interessantes Thema.....wobei ich pers. nie auf den Gedanken käme, meine Kiddies ohne Helm in den Beiwagen zu setzen, ob es nun eine Helmpflicht gibt, oder nicht, ob nun ein Ü-Bügel montiert ist oder nicht, ob es nun Gurte gibt, oder nicht......
Ich denke, eine recht hohe Sicherheit erreicht man mit einer geschlossenen Kabine bzw. Bügel, Gurt und Helm....
Gurt (ob mit oder ohne Helm) alleine würde ich keinesfalls wagen, bleibt doch der Passagier im Falle eines Überschlages im Boot festgezurrt hängen und landet genau auf dem Schädel/Helm.
Wie das auszugehen mag, kann sich jeder vorstellen.....ist möchte jedenfalls nicht meine Liebsten mit der Schädeldecke oder dem Helm unter dem Beiwagen begraben über die Straße schlittern sehen....
Offen bleibt für mich nach wie vor die Frage, was im Falle eines Unfalles "günstiger" ist....im hohen Bogen aus dem Boot zu fliegen, oder festgezurrt durch Gurt und gesichert mit Helm und Ü-Bügel in einer fast u.U. über 40 Jahre alten "dünnen" Konstruktion festzusitzen....
Definitiv weiß ich jedoch.....ohne Helm geht garnichts!
Ob im Falle eines Falles die 5 (?) Befestigungsschrauben des Bootes am Rahmen Ihrer Aufgabe nachkommen und das Boot auf dem Rahmen halten, darüber bin ich mir auch noch nicht sicher......ich tendiere eher dazu, dass sie (bei einem nicht "überarbeiteten" Boot) durch das evtl. marode Bodenblech gerissen werden....
Am besten gar nicht drüber nachdenken......erst recht nicht, ob Helmpflicht, oder nicht!
Nur mit Helm, idealerweise wegen der Haube und der "Handreeling" ein Vollschalenhelm!