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Helmpflicht im Seitenwagen !

BeitragVerfasst: 7. November 2007 10:21
von Sachsenharley Driver
[font=Comic Sans MS]Schönen Tag zusammen[/font]
Ich selbst fahre schon seit Jahren Seitenwagen. Nun habe ich gerade in Ebay ein eingestelltes Angebot durch gelesen und auf folgendes gestossen. "Er verfügt über einen Beckengurt, somit kann auf einen Helm im Beiwagen verzichtet werden(hab extra nochmal beim TÜV nachgefragt). " Ist dies neu ? Ich persönlich habe davon noch nichts gehört. Weiß jemand darüber Bescheid ?
Gruß Fred

BeitragVerfasst: 7. November 2007 10:33
von Sv-enB

§ 21 a

BeitragVerfasst: 10. November 2007 14:08
von igel
Hallo! Hier der aktuelle deutsche Gesetzestext.
Damit dürfte es klar sein.

§ 21 a
Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

BeitragVerfasst: 10. November 2007 14:35
von Nils
Ja, dazu gab es in der letzten Oldtimer markt einen Artikel. Ein Polizist verlangte von den Besitzern ein Cadillacs aus den 60ern, der keine Gurte hat, dass sie zukünftig nur noch mit Helm fahren.
Im Artikel und dem Interview mit einem Juristen stellte sich dann heraus, dass sich Neuregelung aber ausdrücklich auf Quads abziehlt, da auf denen sonst keine Hempflicht gelte. Das Bußgeld verfahren gegen die Cadillacbesitzer wurde dann auch eingestellt.
Demnach sollte sich für Gespanne, die ja keine Quads sind, nichts ändern.

BeitragVerfasst: 10. November 2007 21:48
von Andreas
igel hat geschrieben:(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


Ist das komplett zitiert?
Wenn ja, kann ich diesen Passus überhaupt nicht nachvollziehen....

Interessantes Thema.....wobei ich pers. nie auf den Gedanken käme, meine Kiddies ohne Helm in den Beiwagen zu setzen, ob es nun eine Helmpflicht gibt, oder nicht, ob nun ein Ü-Bügel montiert ist oder nicht, ob es nun Gurte gibt, oder nicht......

Ich denke, eine recht hohe Sicherheit erreicht man mit einer geschlossenen Kabine bzw. Bügel, Gurt und Helm....
Gurt (ob mit oder ohne Helm) alleine würde ich keinesfalls wagen, bleibt doch der Passagier im Falle eines Überschlages im Boot festgezurrt hängen und landet genau auf dem Schädel/Helm.
Wie das auszugehen mag, kann sich jeder vorstellen.....ist möchte jedenfalls nicht meine Liebsten mit der Schädeldecke oder dem Helm unter dem Beiwagen begraben über die Straße schlittern sehen....

Offen bleibt für mich nach wie vor die Frage, was im Falle eines Unfalles "günstiger" ist....im hohen Bogen aus dem Boot zu fliegen, oder festgezurrt durch Gurt und gesichert mit Helm und Ü-Bügel in einer fast u.U. über 40 Jahre alten "dünnen" Konstruktion festzusitzen....

Definitiv weiß ich jedoch.....ohne Helm geht garnichts!
Ob im Falle eines Falles die 5 (?) Befestigungsschrauben des Bootes am Rahmen Ihrer Aufgabe nachkommen und das Boot auf dem Rahmen halten, darüber bin ich mir auch noch nicht sicher......ich tendiere eher dazu, dass sie (bei einem nicht "überarbeiteten" Boot) durch das evtl. marode Bodenblech gerissen werden....

Am besten gar nicht drüber nachdenken......erst recht nicht, ob Helmpflicht, oder nicht!
Nur mit Helm, idealerweise wegen der Haube und der "Handreeling" ein Vollschalenhelm!

BeitragVerfasst: 10. November 2007 22:01
von Sv-enB
Andreas hat geschrieben:Nur mit Helm, idealerweise wegen der Haube und der "Handreeling" ein Vollschalenhelm!


Das war der Grund, warum meine Tochter einen Integralhel bekommen hat.
Ein Beckengurt kommt eventuell noch rein, damit sie beim Bremsen nicht nach vorn knallt. Allerdings weiß ich noch nihct, wo ich den befestige. Wikliche Crashsicherheit bekommst Du eh nicht hin. An einen Überschlag will ich gar nicht erst denken. Ich hoffe mal, das ich sowas verhindern kann. Übrigens ist es in meinen Augen sinnvoller, erstmal die Bremsen zu modernisieren, als einen Bügel zu montieren. Aber wir schweifen ab.
Wenn man aber wirkliche Angst hat, dann sollte man lieber ein aktuelles Auto mit x Airbags kaufen.

BeitragVerfasst: 10. November 2007 22:09
von Andreas
Sv-enB hat geschrieben:
Ein Beckengurt kommt eventuell noch rein, damit sie beim Bremsen nicht nach vorn knallt.


Mach es nicht!
Ich habe zwar auch einen drin (genutzt wird er aber nicht und fliegt demnächst wieder raus), aber setz Dein Kind (womöglich noch mit Sitzkissen) mal in das Boot und stelle Dir vor, das Gespann überschlägt sich und bleibt auf dem Kopf liegen....
Tut es nicht.....es wird auf dem Kopf Deines festgezurrten Kindes landen! Und der kann nicht weg, weil Dein Kind fixiert ist.
Wenn, dann nur mit Ü-Bügel.
Merkwürdigerweise rutschen die Kiddies beim Bremsen nicht nach vorne......selbst dann nicht wenn sie eingepennt sind.

Sv-enB hat geschrieben:
Wenn man aber wirkliche Angst hat, dann sollte man lieber ein aktuelles Auto mit x Airbags kaufen.


Das ist grundsätzlich richtig, aber dann dürfte ich (oder meine Beiwagenpassagiere) auch nicht als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sein....

BeitragVerfasst: 10. November 2007 22:22
von Menni
Andreas hat geschrieben:Gurt (ob mit oder ohne Helm) alleine würde ich keinesfalls wagen, bleibt doch der Passagier im Falle eines Überschlages im Boot festgezurrt hängen und landet genau auf dem Schädel/Helm.
Wie das auszugehen mag, kann sich jeder vorstellen.....ist möchte jedenfalls nicht meine Liebsten mit der Schädeldecke oder dem Helm unter dem Beiwagen begraben über die Straße schlittern sehen....
Offen bleibt für mich nach wie vor die Frage, was im Falle eines Unfalles "günstiger" ist....im hohen Bogen aus dem Boot zu fliegen, oder festgezurrt durch Gurt und gesichert mit Helm und Ü-Bügel in einer fast u.U. über 40 Jahre alten "dünnen" Konstruktion festzusitzen....


Ich kann dir nur zustimmen Andreas. So sah das noch letztes Jahr in Elbe vor der Abfahrt aus! Und ich hatte mich gefrasgt, ob nicht ein Gurtsystem doch sicherer wäre für die Bootsbesatzung.
Bild

So sah die Maschine kurze Zeit später nach dem Aufprall in die Seite des vorfahrtnehmenden Audi A6 aus. Bis zum Aufschlag war mein Gedanke nur "der Junge, der Junge..." und dann PAAFFF. Wir fanden uns dann auf dem Apsphalt wieder. Der Junge beugte sich über mich: "Ohh Papa, mir is nix passiert, wie gehts Dir?" Wir waren beide über den Audi weg. Das Gespann hatte es herumgerissen und aufs "Dach" gelegt. Ein Wunder, das der Junge da raus geflogen ist!!! Da droht Genickbruch!!
So ein Boot hat keinerlei Sicherheitseinrichtungen! Wahnsinn jemanden darin fest zu binden!!!



Bild

BeitragVerfasst: 10. November 2007 22:43
von Maddin1
:shock:

Gesetzestext

BeitragVerfasst: 10. November 2007 23:08
von igel
Ja!
Der Gestzestext ist 1 zu 1 aus der entsprechenden Quelle kopiert!

BeitragVerfasst: 11. November 2007 11:09
von eichy
IMHO bezieht sich der der Zusatz 2a eher auf Quads. So ist es ja auch in der Markt beschrieben worden.
Ohne helm im Bw. würd ich keinen mitnehmen. Auch wenn er meine Gurte anlegt.

BeitragVerfasst: 11. November 2007 12:19
von igel
Der § 21a STVO regelt die Gurt und Helmpflicht nich nur sondern auch für Quads.

Re: § 21 a

BeitragVerfasst: 11. November 2007 13:13
von Ex-User sirguzzi
igel hat geschrieben:(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

In D sind m.W. keine Gurte im BW vorgeschrieben, also was bedeutet "vorgeschriebene Sicherheitsgurte"?

BeitragVerfasst: 11. November 2007 13:42
von igel
So sehe ich das auch. Wenn also keine vorgeschrieben sind (im Beiwagen) aber jedoch freiwillig vorhanden, dann gilt die Helmpflicht. Ich denke, das gilt auch wenn mann angeschnallt ist.

BeitragVerfasst: 25. November 2007 20:15
von Schwarzfahrer
Also ich kann da Andreas nur zustimmen, nen Gurt in einem gewöhnlichen Seitenwagen bringt mehr Gefahren als Sicherheit, ich habs selbst schon gesehen, wie schnell sich nen Gespann überschlägt und falschherum liegen bleibt, wenn dann der Passagier nicht rechtzeitig aussteigt, trägt seine Wirbelsäule bestimmt keine 250kg.

BeitragVerfasst: 25. November 2007 21:39
von Harri-g
Wenns denn so Einfach wäre!
Wenn der Filius vernünftig und kräftig genug ist kann man auf den Gurt Verzichten, aber wenn es ein Zappelphillip ist muss eine Sicherung her.
Und ob er ohne Gurt wirklich Rausfällt ist nicht gesagt und das er das Unbeschadet übersteht auch nicht.
Etwas anderes ist der Helm. Pflicht oder nicht er muss auf den Kopf.

BeitragVerfasst: 25. November 2007 22:51
von Ex-User wena
Harri-g hat geschrieben:Wenns denn so Einfach wäre!
Wenn der Filius vernünftig und kräftig genug ist kann man auf den Gurt Verzichten, aber wenn es ein Zappelphillip ist muss eine Sicherung her.
Und ob er ohne Gurt wirklich Rausfällt ist nicht gesagt und das er das Unbeschadet übersteht auch nicht.
Etwas anderes ist der Helm. Pflicht oder nicht er muss auf den Kopf.


harald: ich gebe dir recht. ich war im sommer mit der kleinsten (4 jahre) zelten. mein boot hat sichrheitsgurt und überrollbügel (war bereits vorhanden bei kauf) erst dachte ich, der helm wäre zu schwer für die kleine, da wußte ich noch nichts von dieser diskussion. aber wenn ich mir vorstelle: ich sitze und lenke und bin helmbewehrt und neben mir die kleine ohne helm...nee, das paßt nicht. wenn es knallt ist bestimmt vieles anders-und ein helm ist keine garantie für alle fälle. aber ein stück sicherheit vermittelt er schon. aber so ist es immer: was ist schon das patentrezept. motorradfahren an sich ist schon ein erhöhtes risiko. vielleicht darf man(n) überhaupt nur alleine fahren...

BeitragVerfasst: 26. November 2007 08:01
von Harri-g
wena hat geschrieben: man(n) überhaupt nur alleine fahren...


So gehts mir schon lange! Frau färt nicht mit und wenn ich einen Enkel mitnehmen will muss ich erst zum "Exorzisten" :(