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LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 20. September 2025 14:39
von Spitz
Hallo Forumlers,
ich habe hier einen alten LSW von einer TS 250, prinzipiell komplett aber ohne Bremstechnik.
Das Bremsschild ist aber mit dem Drehknauf, wo das Bremsgestänge ansetzt. Es ist ohne Innenleben und freilich verbaubar. (Bremslichtkontakt fehlt.)
Wenn ich mit dem Lastenseitenwagen zur HU fahre und der Kittel sieht das Bremsschild, kann er dann die Nachrüstung der SW- Bremse fordern?

Oder alternativ:
Gab es für den Lastenseitenwagen eine Nabenabdeckung ohne "Hebeldurchgang"?


Gruß Spitz 8)

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 20. September 2025 15:15
von Dieter
Hallo Spitz,

vom Seitenwagen gab es das nicht. Aber von einem Vorderrad passt die Abdeckung auch. Ist bei meinem ES Gespann so, auch ohne BW Bremse.
Kann dir aber nicht sagen von welcher MZ. ES/TS klein/groß ???

Gruß
Dieter

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 20. September 2025 19:21
von Enz-Zett
Gab es LSW offiziell ohne Bremse?

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 20. September 2025 22:21
von Richy
Enz-Zett hat geschrieben:Gab es LSW offiziell ohne Bremse?

Solche Fragen stellt man nicht. :versteck:

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 08:06
von Spitz
Enz-Zett hat geschrieben:Gab es LSW offiziell ohne Bremse?


Der LSW hing bis 1991 an einer TS 250, ohne Werksbremszeug, das war damals schon so ok.
Anschließend hing er am Spanngurt bis vor vier Wochen unter einem Scheunen- Dach, wo ich ihn erlösen konnte.
Komplett aber alle Lichter zerdeppert....schade. Naja, die habe ich mittlerweile original zusammengesammelt,
so dass man den SW jederzeit wieder aktivieren kann.

@Dieter - gute Idee, danke Dir.


Gruß Spitz 8)

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 08:36
von ea2873
Spitz hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:Gab es LSW offiziell ohne Bremse?


Der LSW hing bis 1991 an einer TS 250, ohne Werksbremszeug, das war damals schon so ok.


letztendlich ist die Bremse Teil der Betriebserlaubnis und auch wenn ein Seitenwagen nicht immer gebremst sein muß, war es dieser in dieser Kombination eben ab Werk schon.
Das Bremsschild ist unerheblich, kann aber beim unerfahrenen Prüfer diesen auf die richtige (oder falsche) Fährte locken.

Im Fall z.B. eines Auffahrunfalls würde ich zumindest einige nicht sehr gute Nächste haben, wenn ich in dieser Kombination unterwegs gewesen wäre (und ich gebe zu, ich war es früher auch, als ich mir den Neuaufbau der Seitenwagenbremse wegen Geld und auch fehlenden Teilen nicht leisten konnte).
Es gibt die Möglichkeit die Seitenwagenbremse auszutragen und das zulässige Gesamtgewicht zu reduzieren.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 09:35
von Matthieu
1. Auch wenn die Beiwagenbremse ausgetragen wird, muss deswegen das Gesamtgewicht nicht reduziert werden. Es gibt da keinen Zusammenhang zwischen Gewicht und Bremse. Ohne Bremse darf man ich glaube bis 50 PS und 125 km/h in Deutschland fahren. Also mittelgroße Gespanne werden auf max 125 km/h eingetragen.
2. Es gab den LSW def. auch ohne Bremse. Bis vor zwei Monaten hatte ich noch zwei werksneue LSW der letzten Version hier stehen. Bei beiden war keine Bremse drin und es war an allen Teilen auch ersichtlich, dass da noch nie eine eingebaut gewesen ist.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 09:43
von rally1476
Moin,

Wenn der Beiwagen mit einer TS 250/1 betrieben werden soll, welche ihre Originalbremsen trägt, stellt sich eigentlich die Frage garnicht.

Insbesondere die Vorderradbremse ist im Zusammenhang mit einem Beiwagen kritisch zu sehen.

Selbst wenn sich ein Prüfingenieur täuschen lässt, oder den Mangel aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit nicht feststellt, ist es immernoch Deine Haut, welche Du dann hin hältst.

Komplettiere den Beiwagen um die Bremsanlage und dann wünsche ich Dir eine gute Fahrt.



Gruß Rally

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 10:28
von Matthieu
Hier geht es um eine technische Frage, nicht um das was sinnvoll ist.
Der Spitz hat schon einige Gespanne gehabt und ist sich dem Thema Bremse bewusst.
Hatte sein 750er Gespann überhaupt ne Beiwagenbremse? Ne vordere Schwinge hatte es jedenfalls nicht

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 11:27
von Dieter
Dito, sehe ich genau so. Und es gibt keine Vorschrift das ein Beiwagen eine Bremse haben muss. Wer etwas anderes behauptet muss mir die Vorschrift benennen. Nicht nur ich habe gehört... Bei Triptec ist das z. Bsp. zusätzliches Zubehör. Sinnvoll ist eine BW Bremse sicherlich. Aber nicht wirklich erforderlich.

https://tripteq.com/beiwagen-rahmen-kit ... e/?lang=de

Den Rest kann man dazu kaufen. Muss es aber nicht.

http://www.joy-tek.de/
Manfred rät natürlich auch zur BW Bremse. Und ja, er kommt auch aus der MZ Szene. Ist aber schon länger her. Daher kenn ich ihn auch.


Gruß
Dieter

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 12:36
von Spitz
Männers,
es war eine technische Kuriosität und Frage, mehr nicht. :P

Ich will mal die Katze aus dem Sack lassen:
Der LSW ist ungebremst und ich hatte den hier per Tageszeitung gekauft wegen dem Fahrwerk, ich wollte aber eh ein Personenboot draufstecken.

Nu habe ich kürzlich, haltet euch fest, ein neues, ungefahrenes SEL- Fahrwerk bekommen, allerdings mit dem ETZ-Schwan dran. Komplett mit Bremszeug, nur HBZ und RBZ fehlen, hat wohl mal wer benötigt.

20250820_175751.jpg


Somit schließt sich der Kreis und an meine Trophy- EMMMA2 kommt ein gebremster Personenseitenwagen und der komplette ungebremste LSW geht in die Bucht. Ach ja, ein Boot und n Schwan habe ich auch vor paar Tagen in Bautzen eingepackt.

Eigentlich hatte ich mit Gespannen abgeschlossen, bin ja genug unterwegs gewesen. Aber da steht jetzt meine dreijährige Enkelin und Opa hat nix zum gemeinsamen Ausflug - so geht das freilich nicht. :wink: Und hopplahopp ist sie wieder da, die Sucht Teile zu ergattern, schwarze Finger und der Erfolg der Schrauberei.....Ihr kennt das ja. :ja:

Übrigens, die Honda war ringsum mit Scheibenbremsen ausgestattet. Die ging auch locker 150 Sachen, das ist eine andere Welt. :gut:
Und noch einer für´s Kuriositätenkabinett....die Solo- Honda war damals (so 2014) vom Claus....Stoye-Museum Leipzig. Der Bua hat sich riesig gefreut, als ich mit Boot an "seiner" Honda antrat. Was denkt Ihr, wo jetzt das SEL-Fahrwerk her ist.....? :sport:


Gruß Spitz

$matches[2]

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 21. September 2025 22:57
von Enz-Zett
Spitz hat geschrieben:Wenn ich mit dem Lastenseitenwagen zur HU fahre und der Kittel sieht das Bremsschild, kann er dann die Nachrüstung der SW- Bremse fordern?
Sorry, für mich ist das keine rein technische, sondern eindeutig eine StVZO relevante Frage.

Spitz hat geschrieben:Der LSW hing bis 1991 an einer TS 250, ohne Werksbremszeug, das war damals schon so ok.
Das beantwortet die Frage nicht. Was meinst du, wie oft sich ein Prüfer mit dem Scheinargument "war schon immer so" herumschlagen darf? Ist aber völlig irrelevant, was wie lange schon so war. Relevant ist, was so zulässig war/ist.

Matthieu hat geschrieben:Es gab den LSW def. auch ohne Bremse. Bis vor zwei Monaten hatte ich noch zwei werksneue LSW der letzten Version hier stehen. Bei beiden war keine Bremse drin und es war an allen Teilen auch ersichtlich, dass da noch nie eine eingebaut gewesen ist.
Waren die "ready to use", oder war da nicht doch noch eine Komplettierung mit einer Bremse vorgesehen?

Auch wenn es viele Gespanne ab Werk/ab Hersteller ohne Seitenwagenbremse gibt, entscheiden ist wie dieser Seitenwagen seine Typprüfung erhalten hat. Sind da Ausführungen sowohl mit als auch ohne Bremse enthalten und geprüft, alles ok. Wenn aber nur mit Bremse, dann geht ohne Bremse nur mit Änderungsabnahme. Ob das inzwischen noch ein Prüfer macht, bin ich skeptisch.

Dieter hat geschrieben:Und es gibt keine Vorschrift das ein Beiwagen eine Bremse haben muss.
Als pauschale globale Aussage ist das falsch. Wenn die ABE für diesen Seitenwagen nur eine Ausführung mit Bremse kennt, ist das die Vorschrift dass der eine SW-Bremse haben muss.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 00:10
von Dieter
Da du ja die Unterlagen/Vorschriften alle so genau kennst, stell sie doch einfach konkret hier ein ohne deine pauschalen Aussagen, geht nicht so.
Ich berichte nur aus eigenen Erfahrungen. Also Bitte, wiederleg sie mit konkreten Vorschriften und Unterlagen.

Wir lernen gerne Neues.


Gruß
Dieter

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 07:28
von Enz-Zett
Wer sagt dass ich die so genau kennen würde? Ich weiß noch nicht einmal die ABE-Nummer. Und wenn ich das wüsste, ob der LSW mit oder ohne SW-Bremse genehmigt und angeboten wurde, bräuchte ich nicht zu fragen.
Ich weiß nur wie das grundsätzlich läuft, StVZO lässt grüßen.

Deine Erfahrungen schön und gut, die kann, will und brauche ich gar nicht zu widerlegen. Aber die sind rechtlich irrelevant. Wenn Spitz aber nach Forderungen des Prüfers bei der HU fragt, dann ist die Rechtslage relevant.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 08:26
von hmt
Enz-Zett hat geschrieben:.....Ich weiß nur wie das grundsätzlich läuft, StVZO lässt grüßen....

Und dort steht nicht dass ein Beiwagen gebremst sein muss.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 08:32
von Martin H.
hmt hat geschrieben:Und dort steht nicht dass ein Beiwagen gebremst sein muss.

Das hat er ja auch nicht behauptet.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 09:40
von Aynchel
hmt hat geschrieben:.... Und dort steht nicht dass ein Beiwagen gebremst sein muss.


wie wäre es mal mit gesundem Menschenverstand ?
mach mal ohne SW Bremse bei 50 ne Vollbremsung
kann gut sein das das im Überschlag endet
deshalb würde ich jedem eine SW Bremse empfehlen
und selber nicht ohne fahren wollen
aber ein jeder wie er mag

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 09:45
von hmt
Martin H. hat geschrieben:
hmt hat geschrieben:Und dort steht nicht dass ein Beiwagen gebremst sein muss.

Das hat er ja auch nicht behauptet.

Hab auch nicht behauptet dass er das behauptet hat😉

-- Hinzugefügt: 22. September 2025 10:49 --

Aynchel hat geschrieben:
hmt hat geschrieben:.... Und dort steht nicht dass ein Beiwagen gebremst sein muss.
....wie wäre es mal mit gesundem Menschenverstand ? ....

Danke für das Kompliment.
Mein Menschenverstand sagt mir, besser mit Bremse.

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 10:26
von Spitz
Liebe Admins, macht zu.
Das hat hier keinen Sinn mehr.

Spitz :nixweiss:

Re: LSW ungebremst, Frage

BeitragVerfasst: 22. September 2025 11:41
von hmt
Spitz hat geschrieben:...Wenn ich mit dem Lastenseitenwagen zur HU fahre und der Kittel sieht das Bremsschild, kann er dann die Nachrüstung der SW- Bremse fordern?....


Das macht bei deiner Frage sehr wohl Sinn wenn mit "Kittel" der Prüfer gemeint ist :wink: