vor der Forenlöschung hatte ich ja hier einen Thread in dem es drum ging daß eine Frau meine beiden am Straßenrand parkenden MZ (TS250/1 und Country) beim Einparken aufeinandergeschoben hat.
Ich mache hier mal weiter da es Neues dazu gibt

Mittlerweile habe ich nochmal mit dem Gutachter telefoniert, war selbst nochmal in der Werkstatt (in der nun ausnahmslos alle (!) MZ-Modelle zu sehen und probezufahren sind), habe nochmal mit dem Gutachter telefoniert und mit dem Anwalt.
In der Werkstatt machte mich der Meister darauf aufmerksam daß bei der Country das komplette Gabelöl ausgelaufen ist. Er war der Meinung daß das nicht vom Unfall kommen könne da es auch um die Bremsscheibe herum verteilt sei. Zudem war die Gabel völlig starr, keine Federung mehr.
Meine Antwort: Unmöglich. Erstens stand das Motorrad monatelang so ohne daß Öl in nennenswerter Menge ausgelaufen war, die Federung war auch immer völlig OK, zudem ist die Unfallverursacherin ja genau auf das Vorderrad aufgedonnert und hat dabei die Gabel vermutlich verbogen, so stark daß dadurch erst die Undichtigkeit entstand und die Gleitrohre hoffnungslos verbogen wurden. Als wir die Country aufs Abschleppfahrzeug schoben benutzen wir auch die Bremse was die Verteilung erklären dürfte.
Der Gutachter sagte mir daraufhin daß er das untersuchen würde und wohl davon abhängig sei ob in den Führungsrohren Freßspuren vorhanden seien aus denen geschlossen werden könne daß bereits schon vorher nicht genug Öl in der Gabel war.
Meine Gedanken dazu: selbst wenn minimale Spuren da sein sollten - die Telegabel war vorher immernoch brauchbar und nicht festgefressen wie jetzt und nicht verbogen und kam exakt in diesem Zustand durch den TÜV. Es ist also Schaden da der vorher nicht da war und sollte ersetzt werden, auch für den Fall daß die Teile vorher nicht ganz 100-prozentig waren - das ist ein Gebrauchsmotorrad sowieso nie.
Neues hierzu erfahre ich sobald das Gutachten da ist.
Und wann das endlich kommt habe ich vom Anwalt erfahren:
Es war dem Gutahcter und der Werkstatt nicht möglich eine Ersatzteilquelle, geschweige denn Preise, für die TS ausfindig zu machen. Bei meinem Besuch in der Werkstatt brachte ich nun eine Liste von Händlern mit (Ente, Gosling und noch einer) woraufhin nun das Gutachten erstellt werden kann.
Ich fragte den Anwalt auch ob denn für eine so lange Zeit überhaupt Nutzungsausfall bezahlt werden wird - immerhin in jedem Fall über 70 Tage dann. Er sagte daß die Verzögerung von niemandem zu verschulden ist und auch eine so lange Zeit normalerweise problemlos bezahlt wird. Als Beispiel nannte er Suzuki, die letztes Jahr wohl öfters mal nicht in der Lage waren innerhalb von 2 Monaten Ersatzteile zu liefern, auch hier wurde die komplette Ausfallzeit ersetzt.
Stand der Dinge ist also daß ich jeden Tag mit dem Gutachten rechne.
Gruß Alex