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 Betreff des Beitrags: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 18:49 
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Hab gerade im Fernsehn einen Bericht über Oldtimer gesehen. Da wurde auch über DNA Spray als Diebstahlschutz gesprochen. Hört sich recht interessant an. Es können auch einzelne Teile markiert werden. Z.B. Motor, Kotflügel,Tank, usw. Die DNA soll pro Dose gleich sein. Wenn man eine Dose für mehrere Fahrzeuge nutzt, ist es auch nicht mehr wirklich teuer. Also wer in einer wirklichen Problemgegend wohnt, hat große Chancén seinen Besitz nachzuweisen. Man hat es auch direkt auf den Lack gesprüht.

http://de.wikipedia.org/wiki/DNA-Spray
http://www.dna-schutz.de



Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:04 
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Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...

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Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:07 
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Christian N. hat geschrieben:
Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...


12V Steckdose an Batterie anschließen -> Handyladekabel einstöpseln -> Handy dran, fertig...

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:12 
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Stimmt!
Die Bat. wird wohl nich in die Knie gehen wenn die Karre mal ein zwei Wochen steht oder?

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Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:17 
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Christian N. hat geschrieben:
Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...


Das habe ich mir auch schon überlegt - das Problem ist halt nur, dass die Genauigkeit der Ortung mitm Handy recht beschränkt ist...

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MfG der Martin


Fuhrpark: Yamaha XJ600S, Simson KR51/2 Bj. 1986, MZ ETZ 250 Gespann Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:21 
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Tja kann man nach Diebstahl bloß hoffen das das Möpp ni glei zerlegt wird,sonst hat man den Dieben noch als Zugabe ein Handy geschenkt!!! :lol: :lol: :lol:

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MfG Frizz


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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:23 
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Nur sollte es gar nicht erst soweit kommen, dass die Rennleitung das Mopped mit Hilfe von Handy orten muss :(
dann ist es ja schon fast zu spät :evil:

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Ich möchte mal im Schlaf sterben, wie mein Opa. Nicht kreischend und schreiend, wie sein Beifahrer...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:25 
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Achso, ich dachte das ist wie bei billigen GPS-Geräten.Das währe natürlich auch noch ne Möglichkeit, bloß bissel teurer.
Welchen Ortungsradius solln den Handys da haben?

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Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:27 
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Das Motorrad einfach über die Nacht an die nächste Kraftstromdose in der Garage anschließen,und wers dann entwenden will erlebt ne kleine Überraschung/Schlag :lach: :lach: :lach:

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Zuletzt geändert von simmepoke am 2. Februar 2011 19:28, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 19:27 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Christian N. hat geschrieben:
Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...


12V Steckdose an Batterie anschließen -> Handyladekabel einstöpseln -> Handy dran, fertig...


Ich habe mich mit einem Polizisten unterhalten, wollte vertrauensvoll mein Handy ( das meiner Frau :mrgreen: ) orten lassen, ist nicht, nur bei Gefahr an Leib und Leben, ihr müsstet also behaupten eure Frau sitzt noch mit auf dem geklauten Motorrad... :lach: allerdings kenne ich einige Leute hier, die dann die Suche nach ihrer MZ einstellen würden... :mrgreen:

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Teilnehmer der Wolfsschanzentour 2012, 2013 , 2014 , 2015 , 2017 ,2018
Besucher am Schlagbaum der EU Aussengrenze 2013 / erkennungsdienstlich behandelt , 2017 eingebucht im Netz RU
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Ecklampenschweinsympathisant
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 20:45 
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Christian N. hat geschrieben:
Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...


ich möchte nicht so eine strahlenkanone zwischen den "beinen" rumfahren! :nixweiss:


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 20:47 
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 20:54 
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ich finde das mit dem Handy überhaupt keine Lösung
na ja zumindest hier so nahe an der Grenze
denn ich hab mir sagen lassen das die Handyortung nur im Inland möglich ist
warn die Polen mal wieder"einkaufen" siehts schlecht aus

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Ungeduld:
Man kann zwar am Gras ziehen, trotzdem wird es deswegen nicht schneller wachsen.
Aber man ist beschäftigt!


Ich war dabei: Möhlau 2011, Möhlau 2012,Forschter Gartentreffen 2012, Speckgürtelgrillen 2013 Forschter Gartentreffen 2014


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TS250/1 mit Kanuni Geraffel "der Bastard"
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Büchse: Audi 80 B4 , Barkas B1000 KM
außerdem:Fendt Dieselroß F24L

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 21:20 
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monsieurincroyable hat geschrieben:
Christian N. hat geschrieben:
Handy in der Sitzbank verstecken, kannst die Karre dann von den Bullen orten lassen wenn sie geklaut wurde.
Die Verkabelung is bloß bissel blöde...


ich möchte nicht so eine strahlenkanone zwischen den "beinen" rumfahren! :nixweiss:


naja, für die elektromagnetische strahlung ist meines wissens nach bisher nur der effekt nachgewiesen, dass es materie erwärmt. das handy hat im eingeschalteten zustand einfach weniger sendeleistung und damit strahlung. wenn man dazu noch das abstandsquadratgesetz einbringt und das ding in nen seitenkasten oder unter die sitzbank packt (die ja auch wieder aus materie besteht, die damit auch was von der strahlung absorbiert), ist die ganze sache auch schon nicht mehr so "heiß".
wenn du telefonierst, hat das ding ja einfach immens mehr sendeleistung und hälst du dir das telefon ja in wesentlich geringerem abstand zum hirn.

mfg


Fuhrpark: nix

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 22:06 
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"derMaddin" hat noch Zeit übrig: schickt ihm deine TS 250 /0 /1 rahmennummer. Post an den Maddin


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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 22:23 
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Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

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Gruß Arni

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 22:46 
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Ebenso illegal wie Diebstahl ....

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 22:59 
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@ andreas: der aufruf zum gesetzesbruch wurde mir schon einmal zum ding gedreht. war nur ein tip. persönlich denke ich wie ihr ach.


stille alarme sind besser bei objekten in geringer distanz. der schutz der fahrzeuge ist im objekt schwer, das markieren der einzelteile extrem schwer. das spray ist gut, aber keine landläufige lösung. die dorfbullen sehen dich beim ansprechen der dna lösung sicher nur dumm an. gravieren ist ne gute lösung, aber nur beim verbleib bis zum tode der teile.

grüße.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:04 
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Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?


Natürlich nicht. Nur um erstmal Verwirrung zu stiften damit der Dieb vom Mopped ablässt. :twisted:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:06 
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Willmor hat geschrieben:
@ andreas: der aufruf zum gesetzesbruch wurde mir schon einmal zum ding gedreht. war nur ein tip. persönlich denke ich wie ihr ach.


Stand in Bezug zu Arnis Keule.

;-)

Im Zweifel also lieber die 1000 €-Emme klauen lassen, als ein Leben lang Rente zahlen müssen weil die Keule den Schädel gespalten hat.

Arni25 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?


Natürlich nicht. Nur um erstmal Verwirrung zu stiften damit der Dieb vom Mopped ablässt. :twisted:


Brav!

:patpat:

;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:07 
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Ob es legal ist den Dieb wärend der Tat mit DNA Spray einzunebeln? Nicht das man dann noch die Rechnung für die Reinigung der Klamotten am Hals hat.....

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:10 
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Wenn ich das richtig verstanden habe sprüht man nicht den Dieb, sondern das vermeintlich Diebesgut -was geklaut werden könnte- mit diesem DNA-Zeugs ein.
Damit läßt sich dann wohl nachweisen, dass das Zeugs was in einer Hehlergarage gefunden wird tatsächlich Dir gehört.

;-)

Andererseits - und wahrscheinlich auch günstiger - könnte man jedes einzelne Fahrzeugteil auch mit eigener Körperflüssigkeit markieren.
Dem Geist und der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt ....

Ich würde allerdings eher ungern dem Horatio Caine vom CSI Eberswalde erklären müssen, wie mein Sperma ins Lampengehäuse gekommen ist ....

:versteck:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:10 
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Dies Ding schickt bei Anruf ne SMS mit dem Standort als GPS Datensatz zuück. Notfalls kann man bei entsprechender Verdrahtung auch die Zündung lahmlegen und/oder zentralverriegeln. :wink:

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Gruß Martin

Schneeliebhaber, Kleiderordnung: :snowman: :flower:

Ein Marienenkäfer sieht auch nicht wieviele Punkte er hat, es sei denn er fliegt falschrum übern Teich und klappt die Flügel ein.


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https://www.jumbofahrt.de


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Zafira 1,7DTI, gelegentlich mit QEK junior oder HP401
MZ ETZ 250 LSW
https://www.loeschboot-traditionsschiff.de/

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:13 
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Arni25 hat geschrieben:
Ob es legal ist den Dieb wärend der Tat mit DNA Spray einzunebeln? Nicht das man dann noch die Rechnung für die Reinigung der Klamotten am Hals hat.....


:rofl: Wenn ich jetzt überlege welche Möglichkeiten du hast ihn mit deiner DNA zu markieren, dann läuft das Ganze auf sexuelle Belästigung hinaus. :shock:

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:18 
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Siehe oben, letzter Beitrag von mir.

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- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:19 
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Andreas hat geschrieben:
Siehe oben, letzter Beitrag von mir.

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Ich werde halt auch älter und langsamer. :?

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:22 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Ob es legal ist den Dieb wärend der Tat mit DNA Spray einzunebeln? Nicht das man dann noch die Rechnung für die Reinigung der Klamotten am Hals hat.....


:rofl: Wenn ich jetzt überlege welche Möglichkeiten du hast ihn mit deiner DNA zu markieren :shock:



Stimmt. Jemanden anzuspucken ist wirklich nicht die feine Art. Schon gar nicht wenn es ein MZ-Liebhaber ist. :mrgreen:

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MZ - [b]Für Männer die fahren können[size=100]Junak - [url=http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=28&t=44060]der Aufbaufred


Fuhrpark: TS 250/1 Gespann, Junak M10 - der Polenböller! , Moto Guzzi V65 Florida (zu verkaufen)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 23:52 
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Es gleitet langsam aber sicher ab, aber es ist echt geil... :mrgreen: absichtlic DNA Spuren an meiner MZ zu hinterlassen fällt mir im Traum nicht ein... :lach: aber den Dieb anspucken?
also der beste Diebstahlschutz ist vor dem Klau verkaufen, da hat man noch was davon... :ja:
Also solche Sachen wie Zündung tot legen halte ich für Quatsch, da das Teil eh meistens abtransportiert und geschlachtet werden soll und bei ebay aufgeht. Nach wie vor setze ich auf ein sichtbar angebrachtes Panzerschloss welches signalisiert, so leicht bekommst du mich nicht... Die Leute die das Teil wirklich wollen holen es sich trotz aller Maßnahemn. GPS ist ja richtig, aber... fahr mal dann in irgendeine Garage , wo das Ding geschlachtet wurde...ein Motorrad ist am besten in einer bewachten Garage aufgehoben, wo niemand es sieht und wird nur zum Fahren herausgeholt. Ansonsten ist es wie bei einer Frau, du kannst nicht verhindern ,dass ein anderer sie anschaut und.... :shock: eventuell....

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Ecklampenschweinsympathisant
Sandbüschel-Lichtausknipser 2014/2016

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Der Vollstrecker
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Gruß aus dem Ostbüro der OT-Partisanen in Zittau , Renè


Fuhrpark: ETZ 150 Bj.1990 rot !, Abgang 15.08.2012
ETZ 250 Bj.1982 rot !,
MUZ Skorpion 660 Bj. 96 rot!, Abgang 31.10.2018
MZ ES 250/2 Gespann Bj.69 rot !
Audi A4 B7 ... vom Papa übernommen... der Astra musste weichen.

........................................
Opel Astra G 2.2 nicht rot sondern blau!
ETZ 251 im Aufbau... grün

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 02:40 
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Andreas hat geschrieben:
Im Zweifel also lieber die 1000 €-Emme klauen lassen, als ein Leben lang Rente zahlen müssen weil die Keule den Schädel gespalten hat.


Zuschlagen ist wie Eierkochen:
Nicht zu hart, nicht zu weich - und auslaufen darf auch nichts... :mrgreen:

Eine gute Vorsichtsmaßnahme gegen Diebstahl ist eine möglichst schrottige Optik des Möps. Die ist bei meiner MZ gegeben.

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 05:09 
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moin,
ich empfehle aus erfahrung das hier: http://cgi.ebay.de/SMS-GPS-GPRS-GSM-Pei ... 19b5c24c8c

klein, billig und sehr zuverlässig. dazu noch ne "kinderkarte" von z.b. congstar und alles ist gut.

gruß elster


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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 07:36 
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Einfach mal nach "GPS Tracker sms" kugeln.

Gryße!
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 08:01 
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Arni25 hat geschrieben:
Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?

Ebenso illegal wie Diebstahl ....


Vollkommen legal wenn er ihn auf frischer Tat ertappt ( gilt übrigens auch für Nicht-Eigentümer bei berechtigter Nutzung ) : http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 08:09 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?

Ebenso illegal wie Diebstahl ....


Vollkommen legal wenn er ihn auf frischer Tat ertappt ( gilt übrigens auch für Nicht-Eigentümer bei berechtigter Nutzung ) : http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html


Ahja. Wieder was gelernt.

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 08:11 
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 08:56 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?

Ebenso illegal wie Diebstahl ....


Vollkommen legal wenn er ihn auf frischer Tat ertappt ( gilt übrigens auch für Nicht-Eigentümer bei berechtigter Nutzung ) : http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html


Wusste garnicht, dass das in Deutschland auch so ist (da muss ich immer an die Amis mit ner Schrotflinte neben dem Bett denken... :roll: )
Obwohl sich hier sicher auch immer die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 09:47 
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Rostockä hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?

Ebenso illegal wie Diebstahl ....


Vollkommen legal wenn er ihn auf frischer Tat ertappt ( gilt übrigens auch für Nicht-Eigentümer bei berechtigter Nutzung ) : http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html


Wusste garnicht, dass das in Deutschland auch so ist (da muss ich immer an die Amis mit ner Schrotflinte neben dem Bett denken... :roll: )
Obwohl sich hier sicher auch immer die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt...

Das sollte man nicht außer acht lassen - erschießen also besser nicht ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 10:19 
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smokiebrandy hat geschrieben:
Ansonsten ist es wie bei einer Frau, du kannst nicht verhindern ,dass ein anderer sie anschaut und.... :shock: eventuell....
Klaut?


Micky


Fuhrpark: ETZ 250 Lastengespann und ETZ 250 Personengespann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 11:17 
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Ich hab die Info hier mal reingestezt, da es scheinbar für die Betroffenen immer sehr schwer ist nachzuweisen, das die gefundenen Teile ihnen gehören. Damit kann man vielleicht tatsächlich diesen Nachweis führen. Gerade wer viele Fahrzeuge hat, kann relativ kostengünstig für den Nachweis sorgen. GPS ist gut und schön. Hat aber den Nachteil, damit kann man nur jeweils ein Fahrzeug ausrüsten und man muß erst mal den Diebstahl bemerken bevor man suchen kann. Bis dahin kann das Teil auch schon gefunden worden sein. Oder es steht an einem Ort, wo der GPS Empfang nicht klappt. Also in meiner Garage habe ich keinen GPS Empfang. In einem Kastenwagen ist es auch mehr als schwierig mit dem Empfang. Und wenn das Fahrzeug zerlegt wurde, beginnt wieder das Problem mit dem konkreten Nachweis.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 12:49 
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elster hat geschrieben:
moin,
ich empfehle aus erfahrung das hier: http://cgi.ebay.de/SMS-GPS-GPRS-GSM-Pei ... 19b5c24c8c

klein, billig und sehr zuverlässig. dazu noch ne "kinderkarte" von z.b. congstar und alles ist gut.

gruß elster


Ach wird dann das Gerät mit einer Sim-Karte ausgerüstet? Geht aus dem verlinkten Angebot nicht so recht hervor...
Und wie ist es mit der Genauigkeit? Also ich bin ja jetzt drauf und dran mir so ein Teil auf zu besorgen.... :gruebel:

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MfG der Martin


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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 3. Februar 2011 13:06 
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Dies Ding schickt bei Anruf ne SMS mit dem Standort als GPS Datensatz zuück. Notfalls kann man bei entsprechender Verdrahtung auch die Zündung lahmlegen und/oder zentralverriegeln. :wink:

Kann man das irgendwo auch fertig zusammen gelötet kaufen oder nur die Einzelteile? Hab im shop da jetzt nix dazu gesehen...


Fuhrpark: TS250SW, Yamaha FJ1200
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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 4. Februar 2011 08:25 
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Rostockä hat geschrieben:
elster hat geschrieben:
moin,
ich empfehle aus erfahrung das hier: http://cgi.ebay.de/SMS-GPS-GPRS-GSM-Pei ... 19b5c24c8c

klein, billig und sehr zuverlässig. dazu noch ne "kinderkarte" von z.b. congstar und alles ist gut.

gruß elster


Ach wird dann das Gerät mit einer Sim-Karte ausgerüstet? Geht aus dem verlinkten Angebot nicht so recht hervor...
Und wie ist es mit der Genauigkeit? Also ich bin ja jetzt drauf und dran mir so ein Teil auf zu besorgen.... :gruebel:



hallo rostockä,
ja da kommt eine simkarte rein. die genauigkeit mußt du dir vorstellen wie bei einem normalen navi. ohne nachzuladen hält meins ca. 35 stunden. wenn es dauernd laufen soll dann einfach das ladegerät (wie ein zigarettenanzünderstecker) ans bordnetz anschließen. nun stellst du noch einen radius von 50 metern ein - sollte das moped dann aus diesem radius heraus bewegt werden bekommst du eine sms mit den derzeitigen koordinaten auf dein handy geschickt und weist somit das es bewegt wird - bei google maps z.b. kannst du dann sehen wo dein moped ist. du kannst jetzt jederzeit eine sms-abfrage an das gerät schicken und bekommst die aktuellen koordinaten zurück - erfährst so also in welche richtung sich das fahrzeug bewegt oder wo es dann abgestellt wurde.

gruß elster


Fuhrpark: TS 250/1, ES150

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 4. Februar 2011 09:22 
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elster hat geschrieben:
Rostockä hat geschrieben:
elster hat geschrieben:
moin,
ich empfehle aus erfahrung das hier: http://cgi.ebay.de/SMS-GPS-GPRS-GSM-Pei ... 19b5c24c8c

klein, billig und sehr zuverlässig. dazu noch ne "kinderkarte" von z.b. congstar und alles ist gut.

gruß elster


Ach wird dann das Gerät mit einer Sim-Karte ausgerüstet? Geht aus dem verlinkten Angebot nicht so recht hervor...
Und wie ist es mit der Genauigkeit? Also ich bin ja jetzt drauf und dran mir so ein Teil auf zu besorgen.... :gruebel:



hallo rostockä,
ja da kommt eine simkarte rein. die genauigkeit mußt du dir vorstellen wie bei einem normalen navi. ohne nachzuladen hält meins ca. 35 stunden. wenn es dauernd laufen soll dann einfach das ladegerät (wie ein zigarettenanzünderstecker) ans bordnetz anschließen. nun stellst du noch einen radius von 50 metern ein - sollte das moped dann aus diesem radius heraus bewegt werden bekommst du eine sms mit den derzeitigen koordinaten auf dein handy geschickt und weist somit das es bewegt wird - bei google maps z.b. kannst du dann sehen wo dein moped ist. du kannst jetzt jederzeit eine sms-abfrage an das gerät schicken und bekommst die aktuellen koordinaten zurück - erfährst so also in welche richtung sich das fahrzeug bewegt oder wo es dann abgestellt wurde.

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Geile Sache - ich glaube du hast mich überzeugt :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 4. Februar 2011 19:39 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Also bei der Überschrift in diesem Fred...

Ich halte es bei einem Diebstahl für sinnvoller damit hinter dem Dieb herzurennen, statt mit einem Spray... Die Außnahme bilder hier Pfefferspray.... 8) :mrgreen:

Andreas hat geschrieben:
Selbstjustiz?

Ebenso illegal wie Diebstahl ....


Vollkommen legal wenn er ihn auf frischer Tat ertappt ( gilt übrigens auch für Nicht-Eigentümer bei berechtigter Nutzung ) : http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html

Direkt unter den Gesetzen ist ein Link zu einem ästhetischen Chirurgen. Zufall? :lach: :lach:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 4. Februar 2011 22:38 
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für android handys gibts sowas:

https://www.trackandprotect.com/

ist sicher nicht billig, aber ginge auch wo, das handy ist dort ist auch die MZ.

des SMS ding teil ist aber auch cool, kannte ich noch nicht...auf grosser reise könnte ich es mir echt gut vorstellen. und wenn man mehrere fahrzeuge, hat kann man es schnell wechseln...


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MZ TS 250/1 Solo EZ82,
Honda CB550 BJ76,
Kawa W650 BJ99

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 Betreff des Beitrags: Re: Gegenmaßnahme bei Diebstahl
BeitragVerfasst: 4. Februar 2011 23:57 
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Koponny hat geschrieben:
Direkt unter den Gesetzen ist ein Link zu einem ästhetischen Chirurgen. Zufall? :lach: :lach:


Wenn ich das öffne steht da "-70% auf all you can eat" :shock:

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