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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 13:39 
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Mir wurde im Jahr 2002 meine S51 samt Schloss vor der Haustür gestohlen. Anzeige wurde natürlich erstattet.

Nun habe ich durch Zufall herausbekommen, das das Moped nicht mehr zur Fahnung steht und im KBA auch nicht mehr als gestohlen gemeldet ist.

Nach etlichem hin und her mit dem KBA, der örtlichen PI und der Landes PI habe ich nun die Auskunft bekommen, das die Fahnung generell nach 5 Jahren eingestellt wird. Eine Verlängerung ist um weitere 5 Jahre möglich. Da jetzt aber 12 Jahre rum sind, wäre eine Fahndung "sinnlos".

Hat jemand damit schon Erfahrungen und hat es geschafft, unsere Gesetzeshüter zu einer längeren Fahndung überzeuen können? :?:

Mir geht es hier weniger um das Moped (oder doch). Viel mehr jedoch um das Prinzip. Diebstahl sollte nie durch ausgesetzte Fahndungen begünstigt oder gefördert werden.

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 14:01 
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Neon01234 hat geschrieben:
Viel mehr jedoch um das Prinzip. Diebstahl sollte nie durch ausgesetzte Fahndungen begünstigt oder gefördert werden.

Sehe ich ganz genau so. Gut versteckt, heißt dann ja nach 10 Jahren "legal erworben"!

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Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.
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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 16:01 
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Neon01234 hat geschrieben:

Hat jemand damit schon Erfahrungen und hat es geschafft, unsere Gesetzeshüter zu einer längeren Fahndung überzeuen können? :?:



Das ist aktuelle Gesetzeslage, die wirst du nicht ändern können - eagl ob das jetzt sinnvoll wäre....

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 16:57 
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Ist das echt so? Also dass die Fahnung irgendwann eingestellt wird, sehe ich ja ein. Aber der Eintrag im KBA-Register sollte doch wohl dauerhaft drinbleiben. Sonst müsste man Diebesgut ja wirklich nur 10 Jahre einlagern.

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 17:14 
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Hat das vielleicht etwas mit Verjährungsfristen zu tun?

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 17:34 
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TeEs hat geschrieben:
Hat das vielleicht etwas mit Verjährungsfristen zu tun?


Hat es :ja:
Um es genauer zu sagen, es hat mit der strafrechtlichen Verjährung zu tun.
Die steht im § 78 Abs. 3 StGB.
Im Grunddelikt hat der Diebstahl (§ 242 StGB ) eine entsprechende Verjährungsfrist.
Was anderes könnte ggf. gelten, sofern ein besonders schwerer Fall vorliegt - da müsste man mal nachfragen.

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 18:05 
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Heißt ergo,ich lagere Diebesgut zehn Jahre ein und dann kann mir keiner mehr was,so es ein minderschweres Delikt war???

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Ooooohhhhhhhhhoooooo,wie interessant,das werd ich gleich mal meiner Tapete erzählen............


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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 18:08 
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Naja, Verjährungsfrist heißt doch eigentlich nur, dass ein Vergehen nicht mehr geahndet wird. Aber das berührt doch die Besitzfrage eigentlich nicht.

Nur weil man den Dieb nicht mehr verknacken kann, ist es doch noch lange nicht rechtmäßig sein Besitz.

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 18:11 
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Ysengrin hat geschrieben:
Besitzfrage


Eigentum, nicht Besitz...


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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 18:39 
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mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert

-- Hinzugefügt: 2. Februar 2015 18:05 --

ja würde ich ja gerne bloss das problem is ich hab ne anzeige gemacht und wenn jetzt den sein mopet fehlt kommt die polizei ja gleich bei mir an zwechs selbstjustitz oder so das problem is ja das die nichts machen und meine angaben nich nachgehn

gruss peter


Fuhrpark: mz es 150 bj72, mz ts 150 bj 74 , 2 mz etz 250 bj 87 und 86 , 2 mz etz 150 bj 87 und 88

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 19:06 
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peterneu3 hat geschrieben:
mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert


Das ist schade und ich bin sicher du bekommst dein Moped auf dem legalen Wege wieder

An alle anderen - Beiträge, die zu Selbstjustiz auffordern, werden gelöscht und ggf. verwarnt. Denn das ist auch Strafbar...

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 20:30 
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Ysengrin hat geschrieben:
Naja, Verjährungsfrist heißt doch eigentlich nur, dass ein Vergehen nicht mehr geahndet wird. Aber das berührt doch die Besitzfrage eigentlich nicht.

Nur weil man den Dieb nicht mehr verknacken kann, ist es doch noch lange nicht rechtmäßig sein Besitz.


Korrekt - aber es geht um Eigentum, wie Schrauberschorsch schon geschrieben hatte.
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb nämlich - wenn auch nicht berechtigt.

peterneu3 hat geschrieben:
mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert

-- Hinzugefügt: 2. Februar 2015 18:05 --

ja würde ich ja gerne bloss das problem is ich hab ne anzeige gemacht und wenn jetzt den sein mopet fehlt kommt die polizei ja gleich bei mir an zwechs selbstjustitz oder so das problem is ja das die nichts machen und meine angaben nich nachgehn

gruss peter


(Zivilrechtliche) Klage auf Herausgabe könnte eine Chance sein :wink:

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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 21:12 
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Und wenn du die Papiere und die Anzeige hast, dann kannst du doch dein Eigentum nachweisen.
Also immer mal wieder bei der Zulassung nachfragen, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich zugelassen wurde. Und dann Anzeige erstatten.
LG Tino

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Mir wurde im Februar 2009 mein Portemonnaie incl. aller Papiere (Führerschein, Ausweis, ...) gestohlen. Nach 2 oder 3 Jahren werden die Daten zum gestohlenem Ausweis gelöscht. Der Dieb wusste das, hat diese Zeit abgewartet, anschließend mit meinem Ausweiß ein Konto eröffnet und Leute auf Ebay abgezogen. Da sich die Kripo damit beschäftigte, werdens auch nicht nur 5€ gewesen sein. Inzwischen weiß ich auch, wer mir das Portemonnaie geklaut hat. Passiert ist seitdem nix. Ich als Dieb würde mich dadurch in meinem Handeln bestätigt fühlen :roll: .

Ich will aber die Schuld auch nicht der Polizei und den Gerichten zuschieben, sondern eigentlich müssten mal mehr Leute her, die sich um den ganzen Mist kümmern können.

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MZ ist noch lange nicht tot!
Du hast eine MZ ETZ ab BJ 1991 oder eine 2T-Saxon? Dann ab in die --> Liste
Die aktuelle Liste seht ihr hier: Liste

Die Liste für die DDR-ETZ251 sowie ETZ 250 wird verwaltet von Robert K. G. und ist in seiner Signatur zu finden.


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BeitragVerfasst: 2. Februar 2015 22:27 
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peterneu3 hat geschrieben:
mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert

-- Hinzugefügt: 2. Februar 2015 18:05 --

ja würde ich ja gerne bloss das problem is ich hab ne anzeige gemacht und wenn jetzt den sein mopet fehlt kommt die polizei ja gleich bei mir an zwechs selbstjustitz oder so das problem is ja das die nichts machen und meine angaben nich nachgehn

gruss peter

Wenn ich mir das vorstelle, ich werde angezeigt, weil ich mein Eigentum gestohlen habe.

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Gruß
Rico


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BeitragVerfasst: 3. Februar 2015 01:28 
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ich hat geschrieben:
peterneu3 hat geschrieben:
mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert

-- Hinzugefügt: 2. Februar 2015 18:05 --

ja würde ich ja gerne bloss das problem is ich hab ne anzeige gemacht und wenn jetzt den sein mopet fehlt kommt die polizei ja gleich bei mir an zwechs selbstjustitz oder so das problem is ja das die nichts machen und meine angaben nich nachgehn

gruss peter

Wenn ich mir das vorstelle, ich werde angezeigt, weil ich mein Eigentum gestohlen habe.


Is aber so.
Nicht rechtmaessig Dein Eigentum wieder in Deinen Besitz ueberfuehrt. Is so.
Behalten kannste es aber.
Is ja Deins.
(Vorbehaltlich des Nachweises natuerlich)

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BeitragVerfasst: 3. Februar 2015 09:15 
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Wenn ein Moped gestohlen wird und das nicht in irgendeinem Gebüsch gefunden wird passiert in der Regel von Seiten der Polizei gar nichts.
Die Polizei ist viel zu unflexibel.
Eine spontane Durchsuchung einer Garage zum Beispiel scheint unmöglich. Bis so was mal angeleiert wird, sind die meisten Motorrad-Rahmen schon in den nächsten Dorfteich geflogen.

Meine MZ und mein Downhill-Fahrrad wurden auch zusammen gestohlen.

Die MZ hatte jemand in einem Dorf auf seinem baufälligen Grundstück gefunden.
Es war ziemlich offensichtlich, welche Truppe aus dem Dorf es war, daher habe ich auch eine Anzeige gemacht. Mir wurde dann auch gesagt, dass die schon mehrere Anzeigen haben und Ermittlungen laufen.
Letztendlich ist nichts weiter passiert.
Zum Glück hat der Finder das zerplückte Motorrad der Polizei gemeldet. Ich bin dann aber auf dem Schaden hängen geblieben.
Selbst wenn so ein jugendlicher Dieb mal gefasst wird, muss er oftmals auf Bewährung irgendwelche Sozialstunden ableisten. Das er aber für den Schaden aufkommen muss, habe ich noch nie gehört. Das sollen dann Versicherungen machen, die man jahrelang gefüttert hat.


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BeitragVerfasst: 3. Februar 2015 09:51 
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koerperklaus90 hat geschrieben:
Wenn ein Moped gestohlen wird und das nicht in irgendeinem Gebüsch gefunden wird passiert in der Regel von Seiten der Polizei gar nichts.
Die Polizei ist viel zu unflexibel.
Eine spontane Durchsuchung einer Garage zum Beispiel scheint unmöglich. Bis so was mal angeleiert wird, sind die meisten Motorrad-Rahmen schon in den nächsten Dorfteich geflogen.


Das hat nichts mit Unflexibilität zu tun, sondern mit dem Verhältnis Nutzen zu Aufwand. Durchsuchungen müssen in Deutschland Richterlich angeordnet werden. Und das ist auch sehr gut so.

Ich hätte jedenfalls keine Lust drauf, daß meine Bude alle 2 Wochen "auf Verdacht" durchsucht wird, nur weil dem Nachbar mal was geklaut wurde. Noch besser wäre der Fall, wenn z.B. die Kettensäge weg ist, die halbe Nachbarschaft wurde durchsucht und der jenige findet das Ding auf seinem Oberboden wieder...

koerperklaus90 hat geschrieben:
Das er aber für den Schaden aufkommen muss, habe ich noch nie gehört.


Öhm .. du weist aber schon wie das hier funktioniert? Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um die Straftat - also den Diebstal, Sachbeschädigung etc.
Die Regulierung des Schadens mußt du zivilrechtlich verhandeln lassen - z.B. als Nebenklage.

Ich empfehle dir, dich erst mal in das Thema einzulesen, wir sitzen hier nicht am Stammtisch in der Kneipe ...

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Ich bin froh, dass ich nicht in der Kneipe bin, sonst würde es ja auch nicht solche relativ ordentlichen Antworten geben.


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BeitragVerfasst: 3. Februar 2015 19:01 
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warum gibts hier keinen "Lynch-mob" Smiley? Bild


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BeitragVerfasst: 3. Februar 2015 21:41 
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ea2873 hat geschrieben:
warum gibts hier keinen "Lynch-mob" Smiley? Bild


Weil es ursprünglich darum ging, wie man die Behörden auf unsere Seite bringen könnte. Hin und wieder ist es einfacher den "Amtsschimmel" davon zu überzeugen, ein gleiches Ziel zu verfolgen. Und das ist hier nun einmal den Tätern das Leben zu erschweren.

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