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 Betreff des Beitrags: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 18:54 
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Hallo, habe ein Moped günstig erworben. Da der Verkäufer keine Papiere hatte habe ich bei der Polizei nachgefragt ob das Fahrzeug in Fahndung steht. Dieses wurde von der Polizei verneint worauf ich das Fahrzeug kaufte (leider finde ich den Kaufvertrag nicht mehr ). Ich habe da Fahrzeug mühevoll restauriert und anschließend verkauft. Als der Käufer das das Moped zulassen wollte, hat er erfahren das dieses wohl doch gestohlen gemeldet ist. Jetzt bin ich der Hehlerei gemäß § 259 StGB von KFZ, im Zusammenhang mit dem Verkauf des KFZ beschuldigt. Bei der Vernehmung habe ich erfahren das das Moped erst 4 Wochen nach meiner Anfrage bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Jetzt möchte der Käufer natürlich auch sein Geld zurück haben. Der Anwalt der Käufers hat einen Brief geschickt in dem er den Rücktritt vom KV. durchsetzen möchte. Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt ohne das das Verfahren abgeschlossen ist ihm das Geld inkl. kosten für den Rechtsbeistand ohne folgen überweisen, oder ist das automatisch ein Schuldeingeständnis ? Und was passiert mit dem KFZ wenn ich nicht schuldig bin, oder der Bestohlende kein Interesse daran hat ? Geht das Moped dann in meinen Besitz über und werde ich darüber informiert ?

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 18:57 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 18:59 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:03 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:10 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:13 
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Anwalt ja, aber das Fahrzeug wird eingezogen und dem rechtmäßigen Besitzer zurück übertragen. Muss leider auch aus erfahrung sprechen. War viel Trabbel auch bei uns, mit der Polizei inkl. Haus durchsuchung, weil sie dachten sie hätten ein gängster Ring ausgehoben. Aber wir hatten noch nicht viel gemacht daran. Konnten glaubhaft machen, das wir es erst vor kurzem erworben hatten auf ein Grossen Teilemarkt. Aufgeflogen ist das ganze bei der Beschaffung der Papiere in Flensburg. Schade um deine Mühe die du da Investiert hast. Kann sein das da noch was auf dich zu kommt. Ich drück die Daumen das du da gut raus kommst
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:17 
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Na Du machst mir ja Mut.

Was könnte da noch kommen ?

Danke fürs Daumendrücken.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:27 
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Vielleicht kann sich ja noch jemand von der Polizei an Deine Anfrage erinnern oder Du hast das schriftlich.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:32 
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Nee, schriftlich bekommst Du von der Polizei nichts und welche Polizist das war weiß ich heute auch nicht mehr, leider.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:32 
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du solltest den kaufvertrag suchen. dann sind deine sorgen hinsichtlich hehlerei gelöst. fahrzeug ist allerdings weg, schadenersatz kriegst du vom ehemaligen verkäufer.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:40 
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Ekki hat geschrieben:
Vielleicht kann sich ja noch jemand von der Polizei an Deine Anfrage erinnern oder Du hast das schriftlich.

Das machen die Jungs in Blau i.d.R. nicht schriftlich, und selbst wenn sich ein Beamter erinnert, ändert das nichts
an der jetzigen Sachlage. Die Auskunft ist eben nur eine Momentaufnahme. Die Jungs wissen schon wie der Hase läuft.
Der Kaufvertrag ist wirklich wichtig.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:42 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:46 
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Hab schon die ganze Bude auf den Kopf gestellt, der KV hab ich dabei noch nicht gefunden. ?


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:48 
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... wenn man ein Fahrzeug schon ohne Papiere kauft , sollte man doch wenigstens auf einer eidestattlichen Versicherung über deren Verbleib bestehen...und die wirft man nicht weg... wenn du wenigstens versucht hättest das Fahrzeug selbst zuzulassen, hättest du jetzt nicht den Käufer auf dem Hals... der Verkäufer dem du das Fahrzeug abgenommen hast, kann jederzeit bestreiten dich überhaupt zu kennen... wie willst du ohne einen einzigen Zettel in der Hand beweisen , dass nicht du selbst das Fahrzeug entwendet hast? :shock:

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 19:49 
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Das ist ziemlich blöd, daß du den Kaufvertrag nicht finden kannst. Ein Anwalt kann so auf die Idee kommen, daß du selbst den Renner gestohlen hast. Du bist jetzt der Erste in der Kette. Du wirst selbst einen Anwalt brauchen.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:00 
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Ich hab das Ding damals über eBay gekauft. Vielleicht kann man ja das alte Inserat irgendwie einsehen, dann wäre ich raus aus der Nummer, oder ?


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:02 
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Provenzano hat geschrieben:
Ich hab das Ding damals über eBay gekauft. Vielleicht kann man ja das alte Inserat irgendwie einsehen, dann wäre ich raus aus der Nummer, oder ?

Ob ebay das noch hat? Ist an zu zweifeln....

Jetzt mach dir keine Panik. Such nochmal und nochmal. Und geh zum Anwalt.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:06 
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Provenzano hat geschrieben:
Was kostet mich ein Anwalt und lohnt es sich überhaupt.

Bei dem VK-Preis geht es um ca. 1500€ inkl. Beistandskosten der Gegenseite.


Bist du im ADAC? Dann wäre die Erstauskunft kostenlos und du wüsstest ob es sich lohnt, und auch wie hoch die Kosten ungefähr ausfallen.

Ich hatte bei meiner Geschichte glaube ich um die 3000€ Kosten selbst vorgestreckt, die aber der Gegner nach verlorener Verhandlung bezahlen musste. Aber das war eine komplett andere Angelegenheit (Wurde verklagt wegen angeblich arglistiger Täuschung beim Verkauf eines Fahrzeugs).

Ganz ehrlich, mein erster Beitrag war ernst gemeint, bei sowas ist ein Profi gefragt :wink:

Alex1989 hat geschrieben:
Ich hatte so einen fall noch nicht, das ich einen Anwalt brauchte, aber evtl ne Rechtsschutzversicherung? Gibt glaube auch welche die Rückwirkend arbeiten wenn man keine hat.


Mich hat keine genommen weil die Sache schon im Gange war. Rückwirkend war nix zu wollen.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:07 
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Provenzano hat geschrieben:
Ich hab das Ding damals über eBay gekauft. Vielleicht kann man ja das alte Inserat irgendwie einsehen, dann wäre ich raus aus der Nummer, oder ?

Daher speichere ich die Mails zur Kaufabwicklung ab. Hast du die noch?

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:11 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:11 
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Bei eBay kannst doch nachsehen. Ich kann 3 Jahre sehen was gekauft habe.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:13 
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Bei mir ist das nicht mehr drin. ?


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:14 
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...nur wird bei ebay kaum die Rahmennummer zu finden sein...

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BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:16 
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Nordlicht hat geschrieben:
Schnell zum Anwalt...und hier nichts mehr dazu schreiben...lösche alles geschriebene...


warum soll ich alles löschen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:17 
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Provenzano hat geschrieben:
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Wenn Du bei Ebay per Überweisung gezahlt hast, lässt sich der Empfänger recht einfach nachvollziehen. Dann wäre noch zu hoffen, dass Du etwas Eindeutiges in den Verwendungszweck geschrieben hast. So lange kann das Geschäft ja noch nicht her sein? Das könnte ein kleiner Strohhalm sein. Ohne irgendeinen Kaufnachweis deinerseits, wird das "Eis sehr dünn".

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:20 
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Es gibt hier zwei Dinge, die du auseinander halten musst. Einmal die zivilrechtliche Schiene mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen an dich, dann noch die strafrechtliche wg. Hehlerei.
Hast du keinen Kaufvertrag mehr, brauchst du auch keinen Anwalt, der kann dich dann auch nicht mehr retten, spar dir das Geld. Dann hast du ein echtes Problem.
Und ja, ich weiß wovon ich rede - ein uralter Fred mit viel Lernpotential. Ich konnte damals nur an Hand meines Kaufvertrages beweisen, dass von meiner Seite aus alles rechtens gelaufen ist. Als Fazit dieses alten Themas ist der letzte Beitrag von mir auch nicht uninteressant...

-- Hinzugefügt: 21/3/2019, 20:21 --

Alex1989 hat geschrieben:
Ich hatte so einen fall noch nicht, das ich einen Anwalt brauchte, aber evtl ne Rechtsschutzversicherung? Gibt glaube auch welche die Rückwirkend arbeiten wenn man keine hat.


Aber nicht bei strafrechtlichen Vorwürfen, da greift eine RS ohnehin nicht.

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:22 
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Kosmonaut hat geschrieben:
Provenzano hat geschrieben:
Ich hab das Ding damals über eBay gekauft. Vielleicht kann man ja das alte Inserat irgendwie einsehen, dann wäre ich raus aus der Nummer, oder ?

Wenn Du bei Ebay per Überweisung gezahlt hast, lässt sich der Empfänger recht einfach nachvollziehen. Dann wäre noch zu hoffen, dass Du etwas Eindeutiges in den Verwendungszweck geschrieben hast. So lange kann das Geschäft ja noch nicht her sein? Das könnte ein kleiner Strohhalm sein. Ohne irgendeinen Kaufnachweis deinerseits, wird das "Eis sehr dünn".




ne, war um die Ecke bin mit Transporter hingefahren, hab bezahlt und gleich mitgenommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:46 
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Provenzano hat geschrieben:
Kosmonaut hat geschrieben:
Provenzano hat geschrieben:
Ich hab das Ding damals über eBay gekauft. Vielleicht kann man ja das alte Inserat irgendwie einsehen, dann wäre ich raus aus der Nummer, oder ?

Wenn Du bei Ebay per Überweisung gezahlt hast, lässt sich der Empfänger recht einfach nachvollziehen. Dann wäre noch zu hoffen, dass Du etwas Eindeutiges in den Verwendungszweck geschrieben hast. So lange kann das Geschäft ja noch nicht her sein? Das könnte ein kleiner Strohhalm sein. Ohne irgendeinen Kaufnachweis deinerseits, wird das "Eis sehr dünn".




ne, war um die Ecke bin mit Transporter hingefahren, hab bezahlt und gleich mitgenommen.


Ja schön und gut - aber du bist in der Beweislast.....

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 20:56 
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naja, da kann ich wohl nur hoffen das es nicht so schlimm wird. ??


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 21:12 
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... was soll schon groß passieren? ... der Käufer bekommt seine komplette Knete wieder...der Bestohlene wird von dir Schadenersatz für das gestohlene Fahrzeug verlangen...(falls du den Kaufvertrag nicht findest)...der Richter wird dich wegen KfZ Diebstahl evtl. mit Bewährung und einer kleinen finanziellen Beteiligung am Verfahren nach Hause schicken, falls du nicht schon mal vorher auffällig geworden bist ...und du nicht beweisen kannst, das du die Karre nicht selbst gestohlen hast...wenn der Verkäufer dich mag , startet er womöglich noch eine Verleumdungsklage und lacht sich ins Fäustchen ... :gruebel:
Alles in allem wirst du aus der ganzen Geschichte sicherlich eine Menge lernen... :oops:
.. dumme Sache ist eine recht nette Beschreibung... :shock:

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 21:33 
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smokiebrandy hat geschrieben:
... was soll schon groß passieren? ... der Käufer bekommt seine komplette Knete wieder...der Bestohlene wird von dir Schadenersatz für das gestohlene Fahrzeug verlangen...(falls du den Kaufvertrag nicht findest)...der Richter wird dich wegen KfZ Diebstahl evtl. mit Bewährung und einer kleinen finanziellen Beteiligung am Verfahren nach Hause schicken, falls du nicht schon mal vorher auffällig geworden bist ...und du nicht beweisen kannst, das du die Karre nicht selbst gestohlen hast...wenn der Verkäufer dich mag , startet er womöglich noch eine Verleumdungsklage und lacht sich ins Fäustchen ... :gruebel:
Alles in allem wirst du aus der ganzen Geschichte sicherlich eine Menge lernen... :oops:
.. dumme Sache ist eine recht nette Beschreibung... :shock:


Ja so ist das mit dem Internet und der Forenkultur.
Da macht jemand einen Fehler oder stellt sich nicht besonders schlau an, hat dadurch mal richtig Schxxx am Hacken und stellt in seiner Verunsicherung eine Frage. Statt ihm zu helfen oder zumindest Mitgefühl zu haben oder zu zeigen, wird noch mal anständig draufgehauen. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 21:42 
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... draufhauen? ... wenn du das so siehst... bitte :gruebel:

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 21:53 
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smokiebrandy hat geschrieben:
... draufhauen? ... wenn du das so siehst... bitte :gruebel:


Das hat nicht einmal was mit Naivität zu tun, Das schmerzt schon richtig. Ich kaufe weder ein Fahrzeug ohne Eidesstattliche und wenn dann doch, würde ich es bestimmt nicht weiterverkaufen ohne es wenigstens einmal auf meinen Namen anzumelden. Ich würde einfach mal sagen, selber Schuld.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 22:16 
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Vielleicht bei ebay anfragen, ob die Kaufabwicklung nicht wieder aktiviert werden kann? Dann könnte man zumindest die strafrechtiche Sache abfedern.
Dass ein gewisses Lehrgeld gezahlt wird, steht sicherlich ausser Frage, aber wie Frank schon schrieb, die zivilrechtliche und strafrechtliche Schiene sind völlig andere Sachen.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 22:29 
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Das Problem bei eBay ist die zeitliche Komponente. So ohne weitere Verablassung rücken die nichts raus. Frank hat ansonsten Recht was die strafrechtliche und zivilrechtliche Schiene angeht. Das zivilrechtliche bekommt man leicht gelöst. Kohle an Käufer zurück, Anwaltskosten oben drauf. Das wären bei 1500€ insgesamt 201,71 € nach rvg für den Advokaten. Alles andere dürfte wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Strafrechtlich wird’s komplizierter und teurer.
Hier solltest du dir die ca. 1000-1500€ für nen Anwalt gönnen.

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 22:38 
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dies hier betrifft doch kein verkehrsrecht

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 21. März 2019 23:56 
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eBay ist eh keine Option, da er die Karre selbst abgeholt hat und bar bezahlt.
Schrub er um 20:22 Uhr.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 00:22 
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und wenn die karre an den rechtmäßigen eigentümer zurückgegeben wird,
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 06:39 
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... also der rechtmäßige Besitzer hat bei der Polizei einen Diebstahl angezeigt... ca. 4 Wochen nachdem das Fahrzeug ohne
Papiere verkauft wurde. Jetzt wäre noch interessant ob der rechtmäßige Besitzer und der Verkäufer bei ebay ein und die selbe Person sind , oder ob diese sich womöglich kennen und gemeinsam gehandelt haben. Vielleicht kann man den Verkäufer mal befragen im Beisein eines unabhängigen Zeugen , wie er zu dem Fahrzeug gekommen ist und ob dieser eventuell noch einen Kaufvertrag besitzt. Kann allerdings auch sein, dass dieser sich an den ganzen Vorgang aus gutem Grund überhaupt nicht mehr erinnern kann. Möglicherweise hat das ja auch schon die Polizei getan.
Ansonsten steht und fällt vieles mit dem verschwundenen Kaufvertrag , in dem hoffentlich vermerkt ist wie die Rahmennummer lautet und der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein unumschränktes Eigentum ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Dass der Besitzer des Fahrzeuges auf das Fahrzeug verzichtet , wage ich sehr zu bezweifeln...

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 07:04 
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smokiebrandy hat geschrieben:
... und ob dieser eventuell noch einen Kaufvertrag besitzt.

Ach ja! Der Verkäufer, also von dem du das Fahrzeug gekauft hast, muß doch auch ein Exemplar des Kaufvertrages haben. :idee:

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 07:11 
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... interessant wäre , in welchem Zeitraum sich das ganze Drama abgespielt hat...Käufe bei ebay kann man zwei Jahre zurückverfolgen...unter meine Käufe also bis 2017...was vorher war ist allerdings im Nirvana...

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 07:35 
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Schöner Mist. Kannst Dich ja erst mal grob bei google schlau machen was den juristischen Bereich betrifft. Da gibt es ja genügend Foren. Einfach Deinen Fall bei Suche einstellen. Bist bestimmt nicht der erste dem sowas passiert ist.
Bin zwar kein Jurist aber denke trotzdem das Du um einen Anwalt nicht herum kommst .
Kannst ja erst mal ein Beratungsgespräch vereinbaren. Kostet um 100 € und dann siehst Du ja ob Du weiter einen brauchst.
Zeugen wären gut.
Drücke die Daumen das Du außer dem materiellen Schaden nicht noch juristische Konsequenzen bekommst


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 07:42 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Strafrechtlich wird’s komplizierter und teurer.
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Ohne mich jetzt genau zum Geschehen äußern zu wollen:
Wenn der Sven diesen Satz schreibt, dann ist da sicherlich etwas Wahrheit dran. Ich glaube schon, dass sein Wort/Meinung bei so einem Thema hier im Forum die größte Kompetenz hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 09:17 
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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 13:38 
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Ich hatte jemanden dabei, aber ob mir das was hilft weiß ich auch nicht.

-- Hinzugefügt: 22. März 2019 13:41 --

MatthiasF hat geschrieben:
Schöner Mist. Kannst Dich ja erst mal grob bei google schlau machen was den juristischen Bereich betrifft. Da gibt es ja genügend Foren. Einfach Deinen Fall bei Suche einstellen. Bist bestimmt nicht der erste dem sowas passiert ist.
Bin zwar kein Jurist aber denke trotzdem das Du um einen Anwalt nicht herum kommst .
Kannst ja erst mal ein Beratungsgespräch vereinbaren. Kostet um 100 € und dann siehst Du ja ob Du weiter einen brauchst.
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Drücke die Daumen das Du außer dem materiellen Schaden nicht noch juristische Konsequenzen bekommst


Hab mir jetzt mal nen Termin beim Anwalt geholt, Mal schauen was der beim Beratungsgespräch sagt.


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BeitragVerfasst: 22. März 2019 13:48 
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Provenzano hat geschrieben:

Hab mir jetzt mal nen Termin beim Anwalt geholt, Mal schauen was der beim Beratungsgespräch sagt.


Das hättest Du von Anfang an machen sollen, denn:

Alex1989 hat geschrieben:
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Viel Glück.

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 14:16 
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Danke, ich halte euch auf dem Laufenden.


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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 17:02 
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Provenzano hat geschrieben:
Danke, ich halte euch auf dem Laufenden.


Ja, mach mal bitte. Ist durchaus lehrreich auch für andere - so wie mein Thema damals....

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 18:58 
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Na klar, ich wünsche niemanden diese Situation und hoffe das jeder aus meinen "Fehlern" lehnen kann.


Fuhrpark: MZ ES 125 Bj. 68, MZ ES 150 Bj. 69, Simson SR2 Bj. 65, Simson SR2 Bj. 66, Simson KR51/1 Bj. 73, Simson S50 Bj. 75

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 Betreff des Beitrags: Re: blöde Sache ...... und nu ???
BeitragVerfasst: 22. März 2019 19:26 
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Registriert: 27. Oktober 2012 05:51
Beiträge: 37
Themen: 1
Provenzano hat geschrieben:
... welche Polizist das war weiß ich heute auch nicht mehr, leider.

Du weisst den Ort.
Du weisst den Tag.
Du weisst die Stunde.
Und - die haben einen Dienstplan.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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