Seite 1 von 2
PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:18
von Svidhurr
Habe mich wohl diesbezüglich voll vom Käufer einlullen lassen
Großen PKW-Anhänger verkauft und nicht abgemeldet
Nun fährt Er mit seinem neuen Anhänger und meiner Versicherung mitten in Berlin rum
Der neue Besitzer wohnt in der Köpenickerstraße Nr. ca. 103
Wäre dankbar über jede Info, da ein großer PKW-Anhänger ( 1Achser mit 1300 kg Gesamtgewicht)
mit ABG Kennzeichen doch auffallen müsste.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:24
von Stephan
Du hast den Kaufvertrag mit den Daten und ist seiner Ummeldepflicht nicht nachgekommen? Ruf doch auf der zuständigen Zulassung in Berlin an und schildere den Sachverhalt, eventuell können die was unternehmen bzw. das Finanzamt.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:30
von Svidhurr
Die sogenannte Veraüßerungsmitteilung habe ich schon der Zulassungsstelle in Altenburg gemeldet.
Muss nun etwas Geduld haben. Aber wenn der Typ nicht zuckt, kann ich nur eine Zivilglage einreichen.
Und das kann ewig dauern

In dieser Zeit zahle ich schön die Steuern und Versicherung weiter.
Kann sie je theoretisch einklagen
So weit bin ich schon, aber diese Aussicht ist nicht so rosig
Für brauchbare Vorschläge bin ich Offen

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:37
von Schumi1
Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.
Gruß Schumi.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:38
von Paule56
wenn Dir der ganze Kram durch Diebstahl abhanden gekommen ist .....
warum blendest dann das Kennzeichen, welches wohl missbraucht wird, aus?
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:49
von TS-Jens
Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 18:52
von Schumi1
TS-Jens hat geschrieben:Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress

Dazu muss man das Nummerschild aber auch kennen.Die Idee ist allerdings echt gut.
Gruß Schumi.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:00
von Paule56
TS-Jens hat geschrieben:Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
jo, am Besten von allen Berlin fahrenden PKW - Einachs - Anhängern mit Siebdruckplatten ..... Kennzeichen unbekant
das swiddiy wirds dann schon richten
herrlich feuchte Hose -
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:01
von Svidhurr
Schumi1 hat geschrieben:Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.
Gruß Schumi.
Nein, ebend nicht. Ohne Brief (Teil I) und Zulassung (Teil II) kann ich den Anhänger nicht abmelden
-- Hinzugefügt: 18. Juli 2013 20:03 --TS-Jens hat geschrieben:Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress

Den Stress sollte dann ich bekommen, da der Anhänger auf mich zugelassen ist
Aber dann wüsste ich schon mal, wo er zu finden ist.
Habe auch schon an eine Zwangsstilllegung gedacht.
Aber wiederum bleiben die Kosten erstmal an mir hängen

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:05
von Schumi1
Svidhurr hat geschrieben:Schumi1 hat geschrieben:Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.
Gruß Schumi.
Nein, ebend nicht. Ohne Brief und Zulassung kann ich den Anhänger nicht abmelden

Das ist dann allerdings doof.
Gruß Schumi.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:07
von Svidhurr
@ das ist dann allerdings doof
Genau so stehe ich nun erstmal da.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:10
von Schumi1
Dann mach doch das Nummernschild mal sichtbar. Vielleicht findet ja einer aus unserer Gegend das Schildchen.
Sozusagen die Nadel im Haufen.
Gruß Schumi.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:16
von Svidhurr
Schumi1 hat geschrieben:Dann mach doch das Nummernschild mal sichtbar. Vielleicht findet ja einer aus unserer Gegend das Schildchen.
Sozusagen die Nadel im Haufen.
Gruß Schumi.
ABG R-147
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:30
von Robert K. G.
Mach doch einen Hausbesuch! Einen Pennplatz findet sich schnell.

Gruß
Robert
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:34
von Neubrandenburger
Was sagt denn die Versicherung?
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:51
von Andreas
Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 19:58
von flotter 3er
Andreas hat geschrieben:Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.
Richtig - und mit der Anzeige solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, die Versicherung zu kündigen. Kaufvertrag und AZ. der Anzeige vorlegen.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 20:41
von Sven Witzel
Ich warne auch ausdrücklich davor die Plaketten abzukratzen oder die Kennzeichen abzuschrauben - das ist auch strafrechtlich relevant...
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 20:47
von TS-Jens
Warum? Der Besitzer des Kennzeichens bzw. ein von ihm beauftragter wird selbiges doch wohl abschrauben dürfen um das Ding abzumelden?!
Aber in unserer Bananenrepublik wundert mich eigentlich nichts mehr. Ich täts trotzdem, scheiß aufs Gesetz.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 21:00
von Dorni
Einfach die Versicherung kündigen, bzw. nicht zahlen geht nicht?
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 21:01
von Alfred
TS-Jens hat geschrieben:Warum? Der Besitzer des Kennzeichens bzw. ein von ihm beauftragter wird selbiges doch wohl abschrauben dürfen um das Ding abzumelden?!
Aber in unserer Bananenrepublik wundert mich eigentlich nichts mehr. Ich täts trotzdem, scheiß aufs Gesetz.
Sehe ich genauso, bis auf einen kleinen Unterschied: Plakette abkratzen ist nicht nötig. Schild einfach abschrauben und fertig. Wenn man allerdings schon mal an Ort und Stelle ist, könnte man dann auch noch bei dem Typen klingeln und Druck machen in Sachen Abmeldung.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 21:49
von Egon Damm
also das war mehr wie blauäugig. Nie und nimmer wird ein Fahrzeug übergeben mit allen Papieren und schon
garnicht zugelassen. Mein Freund hat da richtig bluten müssen. Er verkaufte einen PKW natürlich zugelassen
und übergab nach Bezahlung alle Papiere. Ein Jahr hat es gedauert bis endlich der Käufer, nein der hatte das
Fahrzeug schon wieder und dieser nochmal verkauft nach einem Unfall stillgelegt wurde. Zuvor wurde auch
ein Unfall verursacht. Mein Kumpel musste die Steuer und Versicherung für ein Jahr entrichten. Der Versicherungs-
vertrag war dahin, weil die beide Schäden bezahlt hat.
Dabei ist es doch so einfach ein Kurzzeichenkennzeichen zu bekommen. Wenn der Käufer kommt und das Fahrzeug
abzuholen, ab zur Zulassungsstelle, abmelden und er darf an diesem Kalendertag das Fahrzeug auf öffentlichen
Straßen ohne Stempel bewegen. Besser natürlich er hängt ein Kurzzeichenkennzeichen drann.
In den öffentlich rechtlichen Medien wurde schon so viel darüber berichtet. Aber da schaut ja keiner hin, weil
da gibt es keine geile Werbung.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 22:04
von Richy
Um mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehen zu können, müssten die erst einmal menschenwürdige Öffnungszeiten haben. Aber das ist in unserer Bananenrepublik ja auch eher selten, dass ein solches Amt mal wenigstens bis 17 uhr offen hat.
Zum Thema: Bullizei und Anzeige, damit zur Versicherung/Zulassungsstelle, dann sollte das irgendwie machbar sein. Hoffe ich. Sonst wieder "Bananenrepublik"...
Gruß,
richard
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 22:17
von flotter 3er
Egon Damm hat geschrieben:also das war mehr wie blauäugig. Nie und nimmer wird ein Fahrzeug übergeben mit allen Papieren und schon
garnicht zugelassen. Mein Freund hat da richtig bluten müssen. Er verkaufte einen PKW natürlich zugelassen
und übergab nach Bezahlung alle Papiere. Ein Jahr hat es gedauert bis endlich der Käufer, nein der hatte das
Fahrzeug schon wieder und dieser nochmal verkauft nach einem Unfall stillgelegt wurde. Zuvor wurde auch
ein Unfall verursacht. Mein Kumpel musste die Steuer und Versicherung für ein Jahr entrichten. Der Versicherungs-
vertrag war dahin, weil die beide Schäden bezahlt hat.
Dabei ist es doch so einfach ein Kurzzeichenkennzeichen zu bekommen. Wenn der Käufer kommt und das Fahrzeug
abzuholen, ab zur Zulassungsstelle, abmelden und er darf an diesem Kalendertag das Fahrzeug auf öffentlichen
Straßen ohne Stempel bewegen. Besser natürlich er hängt ein Kurzzeichenkennzeichen drann.
In den öffentlich rechtlichen Medien wurde schon so viel darüber berichtet. Aber da schaut ja keiner hin, weil
da gibt es keine geile Werbung.
Richy hat geschrieben:Um mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehen zu können, müssten die erst einmal menschenwürdige Öffnungszeiten haben. Aber das ist in unserer Bananenrepublik ja auch eher selten, dass ein solches Amt mal wenigstens bis 17 uhr offen hat.
Zum Thema: Bullizei und Anzeige, damit zur Versicherung/Zulassungsstelle, dann sollte das irgendwie machbar sein. Hoffe ich. Sonst wieder "Bananenrepublik"...
Gruß,
richard
Sorry, aber der TE wollte nicht wissen was er alles falsch gemacht hat und besser nicht getan hätte - das weiß er inzwischen. Es geht um legale Auswege aus dieser verfahrenen Kiste. Und rein rechtlich (wie sinnvoll das ist sei dahingestellt) darf er eben nicht das Schild abschrauben bzw. die Plakette abkratzen. Ich würde es wie schon gesagt so versuchenund es würde mich wundern wenn es nicht klappt....
flotter 3er hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.
Richtig - und mit der Anzeige solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, die Versicherung zu kündigen. Kaufvertrag und AZ. der Anzeige vorlegen.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 22:24
von Egon Damm
nein und nein und nicht Bananenrepublik. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Kennt doch jeder. oder..
Der Verkäufer trägt das volle Risiko und der Käufer lacht sich eines.
Um aus dieser Sache rauszukommen sollte er einen Fachanwalt befragen um sich durch gutgemeinte
Ratschläge selbst noch zu schaden.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
18. Juli 2013 23:05
von der garst
Ich hatte sowas auch mal. Ich hab ein FGahrzeug verkauft und wollte ein neues Fahrzeug bei meiner Versicherung anmelden und die sagten mir dann das dass Fhz noch zugelassen sein muss weil keine ummeldebestätigung bei der Versicherung eingegangen ist.
Es war aber problemlos möglich den Versicherungsschutz mit dem Kaufvertrag zum Tag des Verkaufes erlöschen zu lassen. auch drei Wochen Rückwirkend.
Die Versicherung meldet das automatisch der Zulassung das kein Schutz mehr besteht und die schicken dann den gelben brief an den Halter.
Das geht schon. Drück dir die Daumen.
Haste denn mal probiert den Spacko anzurufen?
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 00:53
von Feuereisen
Genau so wie der Garst schreibt ist es richtig. Mit dem Kaufvertrag solltest Du Deine Versicherung kündigen können, da Du ja nicht mehr der Eigentümer bist und somit keine Versicherungspflicht mehr hast. In einem vorgedruckten Kaufvertrag steht ja auch die Klausel das der Käufer das Fahrzeug umgehend umzumelden hat.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 05:12
von Markus K
Andreas hat geschrieben:Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.
Anzeige wegen was? Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet, haftpflichtversichert, nicht gestohlen. Da gibt es leider keinen §§.
MK
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 06:29
von kt1040
Markus K hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.
Anzeige wegen was? Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet, haftpflichtversichert, nicht gestohlen. Da gibt es leider keinen §§.
MK
Ich würde hier einfach mal die Frage stellen, ob das fahrzeug noch ordnungsgemäß angemeldet ist.
Der Käufer hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, das Fahrzeug schnellstmöglich (zumindest steht das im Vordruck, den ich habe, so drin) abzumelden. Dieser Verpflichtung ist er anscheinend nicht nachgekommen, oder? Ist damit der Kaufvertrag trotz Nichterfüllung der Pflichten des Käufers noch gültig? Wenn nicht, dann hat kein Eigentumsübergang stattgefunden, somit wäre das Fahrzeug durchaus gestohlen, oder?
Sorry, bin nur juristischer Laie, hatte aber schon einmal ein ähnliches Problem, in dem dann eine kurze Nachricht an den Käufer, dass ich das Fahrzeug wegen Nichterfüllung seiner Pflichten gegen Rückgabe des Geldes meinerseits wieder abholen und die Papiere ausgehändigt haben möchte, gereicht hat, dass die Ummeldung dann schnell vonstatten ging.
Vielleicht hilfts
Thomas
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 07:49
von Svidhurr
"Ich würde hier einfach mal die Frage stellen, ob das fahrzeug noch ordnungsgemäß angemeldet ist. Der Käufer hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, das Fahrzeug schnellstmöglich (zumindest steht das im Vordruck, den ich habe, so drin) abzumelden. Dieser Verpflichtung ist er anscheinend nicht nachgekommen, oder? Ist damit der Kaufvertrag trotz Nichterfüllung der Pflichten des Käufers noch gültig? Wenn nicht, dann hat kein Eigentumsübergang stattgefunden, somit wäre das Fahrzeug durchaus gestohlen, oder?
Er hat ja alle Papiere, da passt das mit "gestohlen" eher nicht.
Ohne die Papiere lässt sich kein Fahrzeug abmelden
Die Zulassungsstelle schreibt den Typen mal an.
Wenn sich nach ca. 3 Wochen noch nichts getan hat,
kann ich nur zivil rechtlich Anzeige erstatten.
Dies ist wohl der einzige rechtliche Weg

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 08:16
von docturbo
Hallo,
er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)
Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.
Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.
Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.
Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.
Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)
KFZ Zulassungsstellen BerlinGrüße
Doc
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 08:56
von FrankBTF
^der BMW stand sogar immer vor der Zulassungsstelle. Der Mitarbeiter sagte zu meinen Kumpel ihn seien die Hände gebunden. Also ist das wirklich eine langwierige Geschichte geworden....
Aber er brauchte nachher nicht mehr warten, durfte so immer vorsprechen.
Nachts sind dann mal die Kennzeichen abgefallen, und trotzdem hat es noch gedauert.....
Wenn du irgend welche Bescheide bekommst, immer Kaufvertrag zu schicken. Bei meinen verkauften Auto ohne TÜV hat das immer genügt. Den Typen haben sie auf der Überführungsfahrt gleich zweimal angehalten

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 09:19
von Svidhurr
docturbo hat geschrieben:Hallo,
er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)
Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.
Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.
Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.
Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.
Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)
KFZ Zulassungsstellen BerlinGrüße
Doc
Diese Veräußerungsanzeige habe ich ja nun am Montag gemacht.
Also sollten die in Berlin ja nun auch Bescheid wissen.
Ich hoffe nun, das der Brief vom Amt den Typen dazu bewegt.
Den Anhänger wenigstens abzumelden.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 09:52
von flotter 3er
Svidhurr hat geschrieben:docturbo hat geschrieben:Hallo,
er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)
Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.
Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.
Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.
Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.
Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)
KFZ Zulassungsstellen BerlinGrüße
Doc
Diese Veräußerungsanzeige habe ich ja nun am Montag gemacht.
Also sollten die in Berlin ja nun auch Bescheid wissen.
Ich hoffe nun, das der Brief vom Amt den Typen dazu bewegt.
Den Anhänger wenigstens abzumelden.
@Svid - wie schon mehrfach geschrieben - ein Nachweis gegenüber deiner Versicherung - und das sollte mit Kaufvertrag kein Problem sein. Alles weitere läuft automatisch, du musst nur gegenüber deiner Versicherung erklären, das dein Fahrzeug veräußert wurde - faxt oder mailst den Kaufvertrag und du bist aus der Nummer raus!
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 10:01
von Alfred
Wie lange fährt der Typ nun schon mit Deinem Ex-Hänger rum? Nach den ganzen Hinweisen hier, könntest Du Dich ruhig zusätzlich mit Deiner Versicherung in Kontakt setzen, sie über die Lage informieren und ihr mitteilen, dass Du die Versicherung kündigen möchtest. So wie Garst es beschrieben hat.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 10:16
von Svidhurr
@ Frank: Tja, wenn die Versi gekündigt ist - hat eine Zwangsstillegung zur Folge.
Da ja die Versicherung das der Zulassungsstelle meldet und die wiederum dem Finanzamt.
Wer bekommt dann die Kosten
Doch bestimmt ich, da ja auch mich zugelassen
Kann die Kosten dann wohl nur einklagen

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 10:22
von flotter 3er
Svidhurr hat geschrieben:@ Frank: Tja, wenn die Versi gekündigt ist - hat eine Zwangsstillegung zur Folge.
Da ja die Versicherung das der Zulassungsstelle meldet und die wiederum dem Finanzamt.
Wer bekommt dann die Kosten
Doch bestimmt ich, da ja auch mich zugelassen
Kann die Kosten dann wohl nur einklagen

Du bist nicht mehr Eigentümer - und mit dem Eigentumsübergang sollten auch alle neu entstehenden Kosten auf den jetzigen Besitzer übergehen, den die Zwangsstilllegung resultiert doch aus seiner Pflichtverletzung, nicht aus deiner. Aber das lässt sich doch ganz problemlos klären ein einziger Anruf bei der Zula dürfte genügen?
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 10:47
von Niko
Übler Scheißdreck, ... so Wixxxx tragen richtig gut dazu bei das man n gekauftes Fahrzeug kaum noch ohne große Aktion nach Hause bekommt.
Und Thomas .. wieder mal ne Aktion in der sich Deine Fußzeile bestätigt ... bitter!
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 14:19
von alexander
Bin eben x die Koepenicker lang, auch x aufn Parkplatz der Haeuser an der Ecke Heinrich Heine geguckt, Seitenstrassen soweit von der Koepenicker einsehbar.
Hab nix gesehen.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 15:00
von Thor555
Niko hat geschrieben:Übler Scheißdreck, ... so Wixxxx tragen richtig gut dazu bei das man n gekauftes Fahrzeug kaum noch ohne große Aktion nach Hause bekommt.
Und Thomas .. wieder mal ne Aktion in der sich Deine Fußzeile bestätigt ... bitter!
ob der da jetzt wirklich dazu beiträgt???
muss egon recht geben, dass man n fahrzeug nicht angemeldet übergibt, ist eigentlich das erste, was einem jeder erzählt.
also ich habe noch nie jemanden getroffen, der das gemacht hätte.
einzig beim letzten autokauf konnte man das so lösen, dass der verkäufer das auto herfuhr und mit den schildern das auto abmeldete, danach hab ich dann das auto bezahlt und die papiere bei ihm geholt.
in dem fall kann der TE ja noch froh sein, dass zum einen n hänger nicht all zuviel steuer und versicherung kostet, und zum anderen, dass schäden bei nem unfall über die versicherung des ziehenden fahrzeuges laufen. die versicherung des hängers springt nur ein, wenn schäden durch den hänger entstehen während er an keinem fahrzeug hängt, z.b. man schiebt ihn wo hin und bleibt wo hängen, oder die bremse versagt und er rollt wo drauf.....
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 16:23
von Svidhurr
Ja, das FA will pro Jahr 44 € haben (1300T)
Versi. 34 € pro Jahr.
Dafür kann ich mir eine 2te große MZ anmelden
Ich habe den Hänger auch so gekauft und ihn auch schnellstens dann umgemeldet.
Ist halt sehr günstig und sehr bequem diese Variante.
Aber als ich mich zum Verkauf entschlossen habe,
also paar Fotos gemacht und das Ding ins Netz gestellt.
Der Verkauf kann ja einige Tage dauern.
Wollte den Anhänger auch am nächsten Tag abmelden.
Noch am selbigen Tag hat der Typ angerufen,
das ging aber schnell, dachte ich mir so.
Gegen 22:00 Uhr kam der Typ vorbei und hat ihn mitgenommen.
Das war am Donnerstag, er wollte gleich in Dresden noch was damit abholen.
Und am Montag den Hänger ummelden.
Da ich kein Unmensch bin, habe ich mich auf dieses Geschäft eingelassen
Werde mich nun mal noch genau kundig machen, was die Eigentumsfrage betrifft.
Und wer die Kosten einer Zwangsstilllegung tragen muss.
Dafür muss auch der Anhänger erstmal gefunden werden,
damit das Amt die Plakette entfernen kann.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 16:48
von Schumi1
Hat ein Käufer nicht eigentlich auch 14Tage zeit zum ummelden?
Gruß Schumi.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 16:54
von Maddin1
Thomas, wie gesagt, dir drohen keine kosten, da du alles richtig gemacht hast.
Melde es einfach deiner versicherung das du den anhänger am tag x verkauft hast, und gut ist. Wiird er zwangsstillgelegt, dir doch egal, da es nicht mehr dein anhänger ist...
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 18:46
von Svidhurr
Habe mich nun mal etwas genauer über meine Sachlage kundig gemacht.
Eigentümer bin ich nicht mehr, durch den Kaufvertrag.
Ich werde das Kennzeichen als gestohlen melden,
da ich dieses zur Abmeldung zwingend benötige.
Und es ich mein Eigentum, also am Montag mal eine Anzeige machen.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
19. Juli 2013 19:45
von flotter 3er
Svidhurr hat geschrieben:Habe mich nun mal etwas genauer über meine Sachlage kundig gemacht.
Eigentümer bin ich nicht mehr, durch den Kaufvertrag.
Ich werde das Kennzeichen als gestohlen melden,
da ich dieses zur Abmeldung zwingend benötige.
Und es ich mein Eigentum, also am Montag mal eine Anzeige machen.
@Thomas, ich verstehe den Stress nicht, den du dir gerade dabei bist selbst zu organisieren? Warum ist dein erster Weg nicht ein kurzes Telefonat bei deiner Versicherung? Von dort aus läuft alles Weitere, auch eine Zwangsstilllegung, deren Kosten du nicht mehr zu tragen hast, da ja nachweislich nicht mehr Eigentümer....
Ich bin ja nun kein Rechtsverdreher, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, es ist kein Diebstahl im Gesetzessinne (das wäre eine Wegnahme von Sachen ohne dein Wissen und gegen deinen Willen - beides ist nicht der Fall!), bestenfalls eine Unterschlagung. Aber wahrscheinlich nicht mal das, sondern eine zivilrechtliche Sache, sprich Nichterfüllung eines Kaufvertrages bzw. sich daraus ergebende Pflichtverletzungen.... Man mag mich von (fachlicher) Seite korrigieren, wenn ich falsch liege.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
20. Juli 2013 07:51
von Markus K
Stimmt Thomas,
die Rechtsdefinition im 242 STGB sagt es doch. Sache (Schild), fremd (anderer Besitzer), beweglich (wegnahmefähig), rechtswidrige Zueignungsabsicht (wollte der Käufer das Kennzeichen stehlen????? Wurde es ihm nicht mitgegeben?). Hier von einem Diebstahl zu sprechen wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Schenkelklopfen (und sofortiger Verfahrenseinstellung) führen. Wenn es überhaupt eine Polizeidienststelle als Diebstahl aufnimmt.
Die einschlägigen Urteile erinnern an das mea culpa. Hat nicht der Verkäufer auch einen gravierenden Fehler begangen?
Es liefen im Jahr 2007 schätzungsweise 700.000 Fahrzeuge irgendwo im Ausland (Afrika, Balearen, Spanien, Osteuropa, Ex-Jugoslawien usw.) mit nicht mehr gültigen deutschen Zulassungen. Viele davon nach Verkauf ohne vorherige Abmeldung.
Was bleibt ist der zivilrechtliche Weg. Wenn der Versicherungsschutz erloschen ist (Nichtzahlen der Prämie) wird der Hänger entsprechend zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben (§ 1,7 PflVersG).
MK
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
20. Juli 2013 09:08
von flotter 3er
Markus K hat geschrieben:Stimmt Thomas,
Darfst Frank zu mir sagen....

Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
20. Juli 2013 09:21
von Alfred
Markus K hat geschrieben:Es liefen im Jahr 2007 schätzungsweise 700.000 Fahrzeuge irgendwo im Ausland (Afrika, Balearen, Spanien, Osteuropa, Ex-Jugoslawien usw.) mit nicht mehr gültigen deutschen Zulassungen. Viele davon nach Verkauf ohne vorherige Abmeldung.
Hast Du eine Quelle für diese Zahlen? Ist nicht so leicht darüber etwas zu finden im Netz.
Habe gerade eine übersichtliche Seite vom
Stadtamt Bremen gefunden. Dort steht auch, was wir hier schon gebracht haben:
Pflicht: Der Zulassungsstelle Name und Anschrift des Käufers mitteilen. Schriftlich!
Unverzichtbar: Die Versicherung muss ebenfalls über den Verkauf informiert werden.Das sind die Dinge, die am Montag gemacht werden sollten. Nix Polizei.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
20. Juli 2013 09:34
von schraubi
Svidhurr hat geschrieben:
Die Zulassungsstelle schreibt den Typen mal an.
Das macht sie nach 3 Wochen automatisch wenn sie die Bescheinigung mit den Verkaufsdaten vom Verkäufer erhalten hat.
Diese Bescheinigung sollte ebenfalls an die Versicherung gehen und ab Erhalt der Bescheinigung wissen Zulassung und Versicherung Bescheid über den Verkauf und der Verkäufer ist aus dem Schneider.
Ich hatte das gleiche Problem auch mal und musste ab Verkaufsdatum keine Steuer und keine Versicherung mehr zahlen.
Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen

Verfasst:
20. Juli 2013 11:35
von Martin H.
Thor555 hat geschrieben:muss egon recht geben, dass man n fahrzeug nicht angemeldet übergibt, ist eigentlich das erste, was einem jeder erzählt.
also ich habe noch nie jemanden getroffen, der das gemacht hätte.
Also das war in den 80er/90er Jahren noch absolut gängige Praxis. Aber offenbar sind damals noch nicht so viele Gaunereien gelaufen.
Inzwischen würde ich jedem raten, nur noch abgemeldet zu verkaufen. Soll doch der Käufer schauen, wie er die Karre heimbekommt.
Was ich an dem ganzen Fall auch nicht verstehe, ob jetzt die Daten des Käufers (Name/Adresse) stimmen, oder ob er da auch schon beschissen hat?
Denn dann hilft einem der schönste Kaufvertrag nichts.
Rein theoretisch müßte man sich ja den Ausweis des Käufers zeigen lassen, um die Daten darauf mit den Angaben im Kaufvertrag abzugleichen. Aber wer weiß das schon und was macht man, wenn auch der Ausweis gefälscht ist?
@ Svidhurr, ich würde dringend davon abraten, den Anhänger als gestohlen zu melden, denn was machst Du, wenn die Polizei tatsächlich den Typen schnappt und der dann denen die Papiere und den Kaufvertrag unter die Nase hält? Dann hast Du eine Straftat vorgetäuscht (Sven kann es bestimmt besser erklären).
Falls noch nicht geschehen, umgehend den Verkauf an Deine Versicherung und Zulassungsstelle melden, und zwar schriftlich. Einseitig Versicherung kündigen geht nämlich nicht so ohne weiteres, da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht, aber die wissen zumindest schon mal bescheid und Du kommst evtl. rückwirkend an Deine Kohle.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, aber evtl. läuft es ja auch erst mal so. Wenn wenigstens die Daten des Käufers stimmen, ist schon viel gewonnen.