von Sven Witzel » 2. Februar 2015 19:30
Ysengrin hat geschrieben:Naja, Verjährungsfrist heißt doch eigentlich nur, dass ein Vergehen nicht mehr geahndet wird. Aber das berührt doch die Besitzfrage eigentlich nicht.
Nur weil man den Dieb nicht mehr verknacken kann, ist es doch noch lange nicht rechtmäßig sein Besitz.
Korrekt - aber es geht um Eigentum, wie Schrauberschorsch schon geschrieben hatte.
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb nämlich - wenn auch nicht berechtigt.
peterneu3 hat geschrieben:mir wurde letztes Jahr im Sebtember mein s 51 geklaut und ich weis auch wer das wahr und wo er steht hab das auch der polizei gesagt und nicht passiert
-- Hinzugefügt: 2. Februar 2015 18:05 --
ja würde ich ja gerne bloss das problem is ich hab ne anzeige gemacht und wenn jetzt den sein mopet fehlt kommt die polizei ja gleich bei mir an zwechs selbstjustitz oder so das problem is ja das die nichts machen und meine angaben nich nachgehn
gruss peter
(Zivilrechtliche) Klage auf Herausgabe könnte eine Chance sein

OT-Paragraphenreiter
Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78