Provenzano hat geschrieben:Hallo, habe ein Moped günstig erworben. Da der Verkäufer keine Papiere hatte habe ich bei der Polizei nachgefragt ob das Fahrzeug in Fahndung steht. Dieses wurde von der Polizei verneint worauf ich das Fahrzeug kaufte (leider finde ich den Kaufvertrag nicht mehr ). Ich habe da Fahrzeug mühevoll restauriert und anschließend verkauft. Als der Käufer das das Moped zulassen wollte, hat er erfahren das dieses wohl doch gestohlen gemeldet ist. Jetzt bin ich der Hehlerei gemäß § 259 StGB von KFZ, im Zusammenhang mit dem Verkauf des KFZ beschuldigt. Bei der Vernehmung habe ich erfahren das das Moped erst 4 Wochen nach meiner Anfrage bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Jetzt möchte der Käufer natürlich auch sein Geld zurück haben. Der Anwalt der Käufers hat einen Brief geschickt in dem er den Rücktritt vom KV. durchsetzen möchte. Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt ohne das das Verfahren abgeschlossen ist ihm das Geld inkl. kosten für den Rechtsbeistand ohne folgen überweisen, oder ist das automatisch ein Schuldeingeständnis ? Und was passiert mit dem KFZ wenn ich nicht schuldig bin, oder der Bestohlende kein Interesse daran hat ? Geht das Moped dann in meinen Besitz über und werde ich darüber informiert ?
Fragen über Fragen--
Update
Habe mit dem Anwalt meines Vertrauens gesprochen.
Er hat mir geraten den Rücktritt vom KV. zu akzeptieren und dem Käufer das Geld zurück zu erstatten, allerdings mit einer entsprechenden Klausel, da einige Sachen unklar sind.
Somit ist der zivilrechtliche Kram erstmal abgeschlossen.
Jetzt warte ich noch auf den strafrechtlichen Teil, vielleicht geht der besser für mich aus.