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Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 31. März 2019 10:15
von Provenzano
Provenzano hat geschrieben:Hallo, habe ein Moped günstig erworben. Da der Verkäufer keine Papiere hatte habe ich bei der Polizei nachgefragt ob das Fahrzeug in Fahndung steht. Dieses wurde von der Polizei verneint worauf ich das Fahrzeug kaufte (leider finde ich den Kaufvertrag nicht mehr ). Ich habe da Fahrzeug mühevoll restauriert und anschließend verkauft. Als der Käufer das das Moped zulassen wollte, hat er erfahren das dieses wohl doch gestohlen gemeldet ist. Jetzt bin ich der Hehlerei gemäß § 259 StGB von KFZ, im Zusammenhang mit dem Verkauf des KFZ beschuldigt. Bei der Vernehmung habe ich erfahren das das Moped erst 4 Wochen nach meiner Anfrage bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Jetzt möchte der Käufer natürlich auch sein Geld zurück haben. Der Anwalt der Käufers hat einen Brief geschickt in dem er den Rücktritt vom KV. durchsetzen möchte. Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt ohne das das Verfahren abgeschlossen ist ihm das Geld inkl. kosten für den Rechtsbeistand ohne folgen überweisen, oder ist das automatisch ein Schuldeingeständnis ? Und was passiert mit dem KFZ wenn ich nicht schuldig bin, oder der Bestohlende kein Interesse daran hat ? Geht das Moped dann in meinen Besitz über und werde ich darüber informiert ?

Fragen über Fragen--

Update

Habe mit dem Anwalt meines Vertrauens gesprochen.
Er hat mir geraten den Rücktritt vom KV. zu akzeptieren und dem Käufer das Geld zurück zu erstatten, allerdings mit einer entsprechenden Klausel, da einige Sachen unklar sind.
Somit ist der zivilrechtliche Kram erstmal abgeschlossen.

Jetzt warte ich noch auf den strafrechtlichen Teil, vielleicht geht der besser für mich aus. :roll:

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 29. April 2019 20:31
von Pharox
Wir haben sowas schon in der Ausbildung besprochen.

Die Polizei muss das Anzeigen und verfolgen. Die werden deine Aussage aufnehmen und am Ende müssen die zweifelsfrei beweisen das du sie erstens gestohlen hast und wissentlich als gestohlen verkauft hast.

Da das aber nicht so einfach sein wird, zumindest wenn du dich nicht verquasselst oder unter Druck setzen lässt, sollte das schnell durch sein. Im Zweifel für den Angeklagten.

Zivilrechtlich siehts nicht ganz so gut aus. Du darfst das Fahrzeug wieder in den Zustand bringen wie es vorher war, Rechnungen von Teilen wären gut.

Da du kein Kaufvertrag mehr findest, sieht es schlecht aus das Geld vom Verkäufer zurück zu holen.

Mach dich nicht verrückt.
Der Rest ist Lehrgeld

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 4. Mai 2019 22:38
von Thoran
wer zeigt bitte 4 Wochen später an, dass das Motorrad geklaut wurde??? Wenn meine Kiste weg ist, stehe ich am selben Tag bei der Polizei. Hört sich für mich sehr merkwürdig an.

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 5. Mai 2019 06:57
von Marwin87
Thoran hat geschrieben:wer zeigt bitte 4 Wochen später an, dass das Motorrad geklaut wurde??? Wenn meine Kiste weg ist, stehe ich am selben Tag bei der Polizei. Hört sich für mich sehr merkwürdig an.

Manche sind aber eben nicht jeden Tag an ihrer Garage. Wenn man mehrere hat und die nicht zwangsweise in einem Garagenhof liegen kann sowas schonmal vorkommen. Wir haben selber zwei solcher Garagen, da passiert es schon mal dass man da auch mal schnell ein halbes Jahr nich vor Ort ist.

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 5. Mai 2019 07:30
von trabimotorrad
Also wer mehr als ein Mopped hat und vielleicht ein Regen und Wind-dichtes "Außenlager, der kann schon mal, wenn schlechtes Wetter angesagt ist, eines seiner Moppeds eine Zeit lang dort einstellen und erst Wochen oder auch Monate später erschreckt fest stellen, das das eingestellt Mopped nicht mehr da ist...
Mir haben sie VOR DEM HAUS ein Fahrrad geklaut und weil ich nicht drauf geachtet habe, kann ich nicht sagen, an welchem Tag das gewesen ist :oops:
Gut, wenn sich jemand an meinen Moppeds vorm haus zu schaffen machen würde, würde eine Alarmanlage los heulen - WENN WIR DA SIND, bemerken wir das :ja:

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 5. Mai 2019 08:00
von berndy
Der Sachverhalt ist relativ komplex und ohne einen Kaufvertrag, Zeugen auch schwer beweisbar.

Zivilrechtlich sollte man sich einmal Gedanken über den § 950 BGB (Verarbeitung) machen.

Ich meine mich zu erinnern, mal etwas gelesen zu haben, wobei jemand nach dem Umbau eines gestohlenen Fahrrades doch Eigentum erworben hatte, nachdem er das Rad komplett umgebaut und repariert hat.

Es kommt da wohl auf das Verhältnis Ausgangszustand zum Endzustand an.

Der Bestohlene soll ja nach Rückerhalt der gestohlenen Sache nicht besser gestellt sein als vorher. Man stelle sich vor, ein Bildhauer erwirbt einen gestohlenen Holzklotz (Wert 100 €), fertigt daraus eine Skulptur (Wert 20000 €) und die Skulptur wird dem Eigentümer des Holzes zurückgegeben.

So ähnlich könnte man es bei der MZ auch sehen. Wert im Ursprungszustand 500 €, nach der Reparatur, Restaurierung 3000 €. Das wäre sehr ungerecht.

Eventuell könnte man das mit einem Wertausgleich auf der einen oder anderen Seite heilen. Nachträglicher Kauf vom eigentlichen Eigentümer oder der eigentliche Eigentümer zahlt die Auslagen der Reparatur/Restaurierung.

Aber das sind Sachen für einen Rechtsanwalt/ein Gericht der/das sich damit auskennt.

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 5. Mai 2019 10:22
von Matthieu
Wenn ich eine MZ im Wert von 500 Euro habe, die mir jemand klaut und dann auf nen Wert von 3.000 Euro restauriert, dann wird das Gericht sicherlich nicht entscheiden, dass ich 2.500 Euro für mein Motorrad bezahlen soll um es zurück zu erhalten.
Ich will "mein" Motorrad und nicht irgendein Motorrad was jemand meinte restaurieren zu müssen.....

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 5. Mai 2019 13:29
von zweitakt
"Wenn ich eine MZ im Wert von 500 Euro habe, die mir jemand klaut und dann auf nen Wert von 3.000 Euro restauriert,"

...ist die Rückgabe "Deines" Motorrades nicht mehr möglich, also wird ein Jurist sagen, daß Dir ein Schaden entstanden ist.
Nach Deiner Aussage beträgt dieser 500€ und die kannst Du vom Restaurateur fordern.
Den ideellen Schmerz erstattet Dir keiner. :(

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 20. August 2019 05:25
von Provenzano
Update.... :P

Ich hatte einen Anruf von der Polizei, ich darf mein Zweirad wieder abholen, aber ich müsste vorher noch mit dem Bestohlenem die Besitzverhältnisse das Rahmens klären.

Das habe ich jetzt getan. Der Rest an dem Moped ist ja nachweislich mein Eigentum, was ich anhand von Rechnungen beweisen konnte.

Der Käufer wurde von der Polizei aufgefördert die neuen Papiere und die Schlüssel auf der Wache vorbei zu bringen und wenn dann alles da ist kann ich das Ding wieder abholen.

Ich möchte mich auch nochmal für die netten Empfehlungen und Kommentare bedanken, die mir sehr geholfen haben. :top: :top: :top: :top: :top: :top:

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 20. August 2019 06:11
von Marwin87
Glückwunsch :!: haste ja nochmals Glück gehabt :!:

Re: blöde Sache ...... und nu ???

BeitragVerfasst: 20. August 2019 19:39
von berndy
Das liest sich ja so wie meine Einschätzung.