verweise ihn auf den Einigungsvertrag, das Datum der Erstzulassung, und die damals in der DDR geltenden Vorschriften. Wenn Dus ihm leicht machen willst, und Konflikte vermeiden, lege ihm den Schrieb aus DDR Zeiten vor, ab wann Blinker vorschrift waren (den hab ich leider gerade aber auch nicht zur Hand).
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