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Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:21
von Andreas
Frage an die Besitzer solcher Maschinen / Fahrzeuge .... wie sind diese Maschinen / Fahrzeuge zugelassen?

Steht in den Papieren was von "Sonder-KFZ", oder sind die als "ganz normale KFZ" zugelassen?
H-Kennzeichen? 07er Kennzeichen?
Wenn ja, wie sieht es mit dem Sonderzubehör aus (Blaulicht, Horn, "Bitte folgen", Regulierer, Funkausrüstung, Kennzeichnung, ...)?
Sind diese Dinge zusätzlich eingetragen? Ausnahmegenehmigung erforderlich?

Fragen über Fragen ....

EDIT: thema in den bereich "sondermodelle" verschoben. ETZChris

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:27
von derMaddin
Also bei unseren auf Arbeit (KTW/RTW/NEF) steht in der Zulassung was von Sonder-KFZ. Blaulichtanlage ist mit eingetragen und wir haben grüne Kennzeichen (grüne Buchstaben statt schwarze). Wie das nu für Privatpersonen ausschaut und speziell für Emmen :nixweiss:
Was da genau in der Zulassung steht, mmh.... müßt ich nachschauen, geht gerade nich... :wink:

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:32
von flotter 3er
Funkausrüstung - verboten (Fernmeldegesetz), Horn - verboten im normalen Straßenvekehr, Blaulichter ebenfalls (Verhüterlis drüber), Bettelbrett - in Funktion verboten. Regulierstab - im normalen Strassenverkehr verboten. Gilt alles als Signaleinrichtungen für Sonder KFZ und die dürfen nicht von unberechtigetn Personen im normalen Strassenverkehr eingesetzt werden. Zulassung als /F bei Polizei/Feuerwehr etc, als /A bei Armee....

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:34
von ETZChris
ähm andreas, wenn du das nicht in erfahrung bringen kannst, wer denn dann??? :gruebel:

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:47
von Andreas
flotter 3er hat geschrieben:.... Sonder KFZ und die dürfen nicht von unberechtigetn Personen im normalen Strassenverkehr eingesetzt


Richtig, Zulassung als "Sonder-KFZ" geht für Privatpersonen nicht. Zumindest nicht in NRW.

flotter 3er hat geschrieben:Funkausrüstung - verboten (Fernmeldegesetz), Horn - verboten im normalen Straßenvekehr, Blaulichter ebenfalls (Verhüterlis drüber), Bettelbrett - in Funktion verboten. Regulierstab - im normalen Strassenverkehr verboten.


Ist auch klar. Aber es ist ja am Mopped dran wie zahlreiche Fotos von den Treffen beweisen. Und Nummernschilder hängen auch dran.

Ich möchte also nun wissen, wie dieses Zubehör "papiermässig" abgehandelt wird/wurde.

Steht der Krempel in den Bemerkungen drin? Steht er gar nicht drin? Wer sagt wo was stehen muß? Wer sagt, ob da überhaupt was stehen muß?
Trägt der TÜV/die Dekra das ein? Reicht das? Braucht es zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung?

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 11:55
von flotter 3er
soweit mir bekannt ist, wird nix von dem für Privatpersonen eingetragen. Teile dürfen zwar z.T. dran sein, aber nicht funktionieren (z.B. Bettelbrett), oder abgedeckt (Blaulichter). Selbst wenn es aber eingetragen wäre, ist es z.B. beim Funkgerät lt. Fermeldegesetz verboten, das es funktioniert! Treffen sind wieder eine ganz andere Kiste - wenn du aber auf eigener Achse zu den Treffen fährst, gelten diese Bestimmungen. Der Tüv wird Dir auch nix eintragen, was im normalen Strassenverkehr nicht zugelassen ist - meiner jedenfalls nicht - und ich kenne den eigentlich ganz gut.... :wink:

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:13
von Andreas
flotter 3er hat geschrieben:soweit mir bekannt ist, wird nix von dem für Privatpersonen eingetragen. Teile dürfen zwar z.T. dran sein, aber nicht funktionieren (z.B. Bettelbrett), oder abgedeckt (Blaulichter). Selbst wenn es aber eingetragen wäre, ist es z.B. beim Funkgerät lt. Fermeldegesetz verboten, das es funktioniert! Treffen sind wieder eine ganz andere Kiste - wenn du aber auf eigener Achse zu den Treffen fährst, gelten diese Bestimmungen. Der Tüv wird Dir auch nix eintragen, was im normalen Strassenverkehr nicht zugelassen ist - meiner jedenfalls nicht - und ich kenne den eigentlich ganz gut.... :wink:


Ja, aber genau da fängt die Illegalität doch an?!
Du fährst ein historisches Fahrzeug an dem sowohl Horn, Blaulicht und "Bitte folgen" montiert sind. Vorne steht sogar noch VoPo drauf. Über den Funkkoffer reden wir jetzt mal nicht....
Wir alle wissen das der Betrieb solcher Sachen im öff. Straßenverkehr verboten ist. Wir wissen aber auch alle, dass der TÜV/Dekra nur dann einen Stempel klebt, wenn alles verbaute funktioniert, oder?! Und nun? Rupfst Du das alles vor der HU wieder ab? Prüft Dein Prüfer nicht richtig oder sieht er das Sonderzubehör nicht?
Tendenziell würde ich behaupten, der Krempel muß eingetragen sein, oder/und es muß eine Ausnahmegenehmigung dafür vorliegen.
In der sollte stehen, dass dies und das verbaut ist, dies und das aber im öff. Straßenverkehr nicht benutzt werden darf.

Ich kann nicht wirklich glauben, dass dieses ganze Zubehör in den Papieren oder wo auch immer "unerwähnt" bleibt.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:41
von flotter 3er
Andreas hat geschrieben: Wir wissen aber auch alle, dass der TÜV/Dekra nur dann einen Stempel klebt, wenn alles verbaute funktioniert, oder?! .


Nö, sehe ich anders - da es nicht funktionieren darf, ist es im gesetzlichen Sinne auch kein Zubehör, funktionieren müssen nur die Sachen die nach STVO rangehören - wenn ich mir eine Antenne mit Fuchsschweanz an das Möp schraube, muß ich kein Radio dazu haben. Der TÜV darf m.E. garnix eintragen, was illegal ist. Bei uns ist es jedenfalls so, das die Teile wie ganz normale Motorräder im Straßenverkehr behandelt werden, eben nur mit einer anderen Bezeichnung in den Papieren. wenn nicht, laß uns heute Abend mal telefonieren, sonst tippsen wir hier noch ewig... :wink:

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:45
von zweitaktkombinat
Fogendes dazu: was ich noch habe:

Grundsätzlich haben nur Fahrzeuge die im Gesetz (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannt werden ein Anrecht zum Führen von Blaulicht.
Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt.
Beim Anmelden eines Einsatzfahrzeuges sollte darauf geachtet werden, dass im Fahrzeugschein die Eintragung „Sonderkraftfahrzeug" vorgenommen wird.
Hängt alles sehr von deiner Zulassungsstelle ab, auf jeden Fall geht ohne Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit entsprechenden Auflagen sehr wenig bis gar nichts. Blaulicht samt Sirene auf Privatfahrzeugen war mal, ist nicht mehr eintragungsfähig!!! Auch nicht mehr mit 07!!!
Ab 2007 neue FZV!
Einzige Ausnahme sin dFeuerwehrfahrzeuge mit H-Kennzeichen. Hier besteht die theoretische Möglicheit noch da Grauzone. Vorsaussetzung ist aber, dass das Fahrzeug so existiert hat.
Signalanlagen sind grundsätzlich zu demontieren.
Vor 2007 gab es Einzelentscheidung wie folgt:
Abweichend von den Vorschriften der StVZO: §19 Abs. 2a ( Betriebserlaubnis bleibt bestehen, obwohl der Träger des Fahrzeugs weder Bundespolizei noch Polizei ist). Im weiteren: § 49a Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 55 Abs,3 StVZO. Bedingungen: Nachweis dass die Haftpflichtversicherung trotz Ausnahmegenehmigung weiter besteht, Freistellung von Schadensersatzansprüchen gegen das Bundesland XYZ, Blaulicht im öffentlichen Straßenverkehr blickdicht abdecken, Einsatzhorn außer Betrieb nehmen.

Aber es gibt "Regelungen":
Europarichtlinie ECR-R 48
Ausnahmegenehmigung nach §§ 70 StVZO
ECE-R 65

Hier mal Links:
http://rettungsoldtimer.de/
http://caar-ev.de/
http://www.feuerwehr-oldtimer.de/index.htm
http://www.oldtimer-info.de/

Mehr habe ich leider auch nicht mehr

Unterm Strich für Dein Vorhaben, ein Fahrzeug was so nie existiert hat = vergiss es.

Gruß

Alex

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:49
von Andreas
flotter 3er hat geschrieben: -wenn ich mir eine Antenne mit Fuchsschweanz an das Möp schraube, muß ich kein Radio dazu haben.


Und wenn ich mir eine ausziehbare Feuerwehr-Drehleiter mit oben angebrachten blauen Rundumlicht in den Schweinetrog bastel stört das auch niemanden, da es ja nicht funktionieren darf und ich zudem eine megagroße Socke drüber gestülpt habe?!

Das kann es doch nicht sein, oder?!

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:50
von Paule56
Den Papieren nach hab ich weder eine /A noch eine /F :mrgreen:

Bei den /A'S geben meine Papiere die tollsten Dinge her, 1 mal ist ein Sonderlenker, das nächste mal vorn sogar vorn nur ein 2,75 eingetragen .... beide haben 15 kW :lol: die dritte (ist verkauft) hatte 13 kW (also wech damit) und auch keine Sondereintragungen!

Beide originalen F haben nur die Verkleidung, jeweils den Einzelsitz (1 x mit Sitzbank sogar zwei) und nur 13 kW eingetragen ....

Zu den Zweedaggtern:
Erstzulassungsbrief West (zivil) ......Typ und Ausführung 102005 5
alle "Sonder-KFZ" sind da genullt

Viertakter
Original Erstbrief liegt von der 500RF vor
Auch nur Nullen für Typ/Ausführung
Ansonsten über Sirene, Blitzblaulichter, Koffer, Funkgerät, Verkleidung, Sturzbügel, Lenkungsdämpfer ..... Alles eingetragen (gewesen, später teilw. gestrichen) (nur den Auspuff hamm se vagessen :D )

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:51
von Andreas
zweitaktkombinat hat geschrieben:Fogendes dazu: was ich noch habe:

Grundsätzlich haben nur Fahrzeuge die im Gesetz (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannt werden ein Anrecht zum Führen von Blaulicht.
Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt.
Beim Anmelden eines Einsatzfahrzeuges sollte darauf geachtet werden, dass im Fahrzeugschein die Eintragung „Sonderkraftfahrzeug" vorgenommen wird.
Hängt alles sehr von deiner Zulassungsstelle ab, auf jeden Fall geht ohne Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit entsprechenden Auflagen sehr wenig bis gar nichts. Blaulicht samt Sirene auf Privatfahrzeugen war mal, ist nicht mehr eintragungsfähig!!! Auch nicht mehr mit 07!!!
Ab 2007 neue FZV!
Einzige Ausnahme sin dFeuerwehrfahrzeuge mit H-Kennzeichen. Hier besteht die theoretische Möglicheit noch da Grauzone. Vorsaussetzung ist aber, dass das Fahrzeug so existiert hat.
Signalanlagen sind grundsätzlich zu demontieren.
Vor 2007 gab es Einzelentscheidung wie folgt:
Abweichend von den Vorschriften der StVZO: §19 Abs. 2a ( Betriebserlaubnis bleibt bestehen, obwohl der Träger des Fahrzeugs weder Bundespolizei noch Polizei ist). Im weiteren: § 49a Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 55 Abs,3 StVZO. Bedingungen: Nachweis dass die Haftpflichtversicherung trotz Ausnahmegenehmigung weiter besteht, Freistellung von Schadensersatzansprüchen gegen das Bundesland XYZ, Blaulicht im öffentlichen Straßenverkehr blickdicht abdecken, Einsatzhorn außer Betrieb nehmen.

Aber es gibt "Regelungen":
Europarichtlinie ECR-R 48
Ausnahmegenehmigung nach §§ 70 StVZO
ECE-R 65

Hier mal Links:
http://rettungsoldtimer.de/
http://caar-ev.de/
http://www.feuerwehr-oldtimer.de/index.htm
http://www.oldtimer-info.de/

Mehr habe ich leider auch nicht mehr

Unterm Strich für Dein Vorhaben, ein Fahrzeug was so nie existiert hat = vergiss es.

Gruß

Alex


Das bringt jetzt schon ein wenig Licht ins Dunkel. Danke!

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 12:53
von zweitaktkombinat
Andreas hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben: -wenn ich mir eine Antenne mit Fuchsschweanz an das Möp schraube, muß ich kein Radio dazu haben.


Und wenn ich mir eine ausziehbare Feuerwehr-Drehleiter mit oben angebrachten blauen Rundumlicht in den Schweinetrog bastel stört das auch niemanden, da es ja nicht funktionieren darf und ich zudem eine megagroße Socke drüber gestülpt habe?!

Das kann es doch nicht sein, oder?!


Habe doch alles geschrieben dazu. Ist nicht meine Meinung sondern Realität. Lies Dir auch mal die Regelungen durch.
Und grundsätzlich sind ja Anbautele zulassungspflichtig. Oder haben Genehmigung für spez. Fahrzeug. Also ist die Leiter auf dem LSW ja kein Bsp.

edit: ok, war wieder zu schnell

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:19
von rmt
Leiter auf dem LSW verwässert, weil Transportggst, Gepäck...

Ich fürchte, Frank hat recht mit Punkt und Komma.

Und Sachen bekommt man bei Tüv nicht eingetragen. Allerdings, wenn man bei Neuzulassung nicht pennt und darauf besteht, daß es sich bspweise nicht um einer TS 250/1 mit umgebauten Einzelsitzen, Hochlenker und 16 Zoll VR handelt, sondern um eine TS 250/1 A (!) - so werden keine Sondereintragungen nötig/fällig.

Eine Montage des Regulierstabes (da weiche ich von Frank ab) ist dagegen erlaubt und nicht eintragungspflichtig, weil offiziell in BR-Deutschland der Regulierstab keine Bedeutung hat (auch wenn er von einigen Bundesländern benutzt und eventuell sogar in einigen Alt-Bundesländern eingeführt werden soll) - und die Kelle offiziell diesen ersetzt. Jedoch ist Polizei auch wieder Ländersache - von daher unklar...

Der Tüv steckt wiederum in Sachen, die ihn mM nix angehen. Beispiel alter Ost-Seitenständer - war so und sollte eigentlich laut Bestandsschutz erlaubt sein (Einigungsvertrag), man bekommt aber trotzdem keinen Tüv.

Weiteres Beispiel: Die Originalscheibe an den Vopos (laut Tüv zu lang, wegen Halsbereich, Verletzungsgefahr) - Paule56 scheint auf seinem Bild aber die Originale zu haben - setz dich doch mal mit ihm in Verbindung.
Wenn Vopo eingetragen ist, dann sollte die Originalscheibe auch ohne wenn und aber erlaubt sein.
Machen aber nur wenige Tüvs... egal ob ost oder west.

Dann steht es auf einem ganz anderen Blatt, was die Staatsmacht macht, wenn man mit so einem verbotenen Teil rumfährt (funktioniert zwar, aber nicht in Funktion). Das ist dann Auslegungssache, Ermessensspielraum.
Mancher kann einen endlich verknacken, ein anderer fühlt sich eventuell erinnert und will bloß Quatschen.

Grundsätzlich informier dich mal bei Militär-/Behördenfahrzeug-Clubs - die haben ständig diese Probleme und können sicher mehr sagen als wir hier. (Pütnitz bei Rostock wäre sowas... googlen)

Bei Fanfaren - sind alle verboten, egal ob Amisirenen oder die alten aus den 70ern, mit denen man damals mit 80 und lalilala durchs Dorf geknallt ist..... - ist sicher immer noch Absatz da, die Dinger werden nach wie vor angeboten. Will sagen - laß sie Paragraphen schreiben - machs einfach oder lasses, hoffe aber nicht auf irgendeiner Absegnung von offizieller Seite.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:29
von Andreas
rmt hat geschrieben:Will sagen - laß sie Paragraphen schreiben - machs einfach oder lasses, hoffe aber nicht auf irgendeiner Absegnung von offizieller Seite.


Nunja, man kann es ja zumindest mal probieren, man(n) will sich ja auch schließlich selbst absichern. Scheint eine schwammige Angelegenheit zu sein und überall anders gehandhabt zu werden. Hier im Haus werden/wurden bspw. Ausnahmegenehmigungen für "Sirenen" von Police-Harleys erteilt, warum also nicht auch für die Rot-Kreuz-MZ?!

8)

Einzelheiten dazu erfahre ich, wenn die Kollegin wieder da ist. Mir ist es jedenfalls lieber ich habe solches Zubehör irgendwie in den Papieren erwähnt (auch wenn ich es nicht in Betrieb nehmen darf) als dass es im Falle eines Unfalls ggf. genau an diesem Punkt zu Problemen kommt.
Versicherungen sind da ja auch sehr ideenreich ....

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:36
von zweitaktkombinat
Mir fällt gerade noch eine wichtige Sache ein! Da Du ja ein rotes Kreuz aufbingen möchtest. Es spielt keine Rolle was drumherum steht also DDR, oder sowas. Rotes Kreut ist ein internationales Hilfe-Zeichen, an das Pflichten gebunden sind! Natürlich nur sofern man sich im öffentlichen straßenverkehr bewegt, wa Du ja vorhast.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:41
von Andreas
zweitaktkombinat hat geschrieben: Dein Vorhaben hat es aber nie gegeben!!!


Alles eine Sache der Überzeugung(sarbeit beim TÜVer und den zust. Sachbearbeitern).

;-)

Übrigens.....exakt solche 70er meinte ich.
Punkt 1 (§19/2a) fehlt allerdings in "unserer" Version was die Sache vielleicht noch ein wenig vereinfacht.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:47
von zweitaktkombinat
Andreas hat geschrieben:
zweitaktkombinat hat geschrieben: Dein Vorhaben hat es aber nie gegeben!!!


Alles eine Sache der Überzeugung(sarbeit beim TÜVer und den zust. Sachbearbeitern).

;-)

Übrigens.....exakt solche 70er meinte ich.
Punkt 1 fehlt allerdings in "unserer" Version was die Sache vielleicht noch ein wenig vereinfacht.


Moment! Die einzige Möglichkeit "vollausgestattet" besteht über H. Deren Voraussetzungen lassen aber Deinen Plan scheitern.

Und nochmal, wir haben nach 2007! Spätestens hier wird der Plan "vollausgestattet" unterwegs zu sein scheitern!

Es tut mir ja Leid für Dich, aber so ist es einfach. Ich fänds toll

Mir ist auch noch was ganz anderes eingefallen, da hatten wir schonmal riesen Tamtam:
Da Du ja ein rotes Kreuz aufbingen möchtest. Es spielt keine Rolle was drumherum steht also DDR, oder sowas. Rotes Kreut ist ein internationales Hilfe-Zeichen, an das Pflichten gebunden sind! Natürlich nur sofern man sich im öffentlichen straßenverkehr bewegt, wa Du ja vorhast.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 13:54
von Andreas
zweitaktkombinat hat geschrieben:Mir ist auch noch was ganz anderes eingefallen, da hatten wir schonmal riesen Tamtam:
Da Du ja ein rotes Kreuz aufbingen möchtest. Es spielt keine Rolle was drumherum steht also DDR, oder sowas. Rotes Kreut ist ein internationales Hilfe-Zeichen, an das Pflichten gebunden sind! Natürlich nur sofern man sich im öffentlichen straßenverkehr bewegt, wa Du ja vorhast.


Ist im Prinzip doch das gleiche wie Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, etc....


Ich geh das ganze mal locker an und probiere was machbar ist.
Zur Not kommt das Rotes Kreuz halt auf magnet. Trägerfolie und wird nur auf Treffen angebappt.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 18:56
von bausenbeck
Muß mich auch kurz mal einschalten: :D

meine VoPo-TS hat ja bekanntlicherweise keine Blaulichter. Am Koti vorne und an den Seitenkoffern sind jedoch die alten VoPo-Sterne ersichtlich und haben bislang keinen (TÜV oder dergl.) gestört.

In den Papieren steht unter Bemerkungen: KTA-Betriebserlaubnis*VP-Ausführug* ...
Beim Typ steht lediglich TS 250, ohne F.

Bei meiner Eskort ähnlich: oben steht unter Typ nur ETS 250, unter Bemerkungen:

KTA-Betriebserlaubnis* Ziffer 1: Ausführung Eskorte* m. Vollverkleidung und Rechteckscheinwerfer


Grüße bausenbeck

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 20:11
von Ekki
Ich habe zwar keine originale VoPo ETZ, aber die Verkleidung mit Blaulichtern und Koffer, leider ohne Funkkoffer.
Eintragung der Verkleidung mit hoher Scheibe beim TÜV kein Problem. Ich mußte nur drüber gucken können, was bei meiner Größe kein Problem war.
Blaulichter habe ich ewig offen gehabt. Bis auf der Hinfahrt nach Elbe mich zwei überkorrekte Polizisten angehalten haben. Waren etwas verärgert und beklagten sich auch über den Volkspolizei Schriftzug. Der ist aber erlaubt, da es diese Institution nicht mehr gibt. Hatte mich vorher bei einem "grünen Sachverständigen" aus der Verwandtschaft schlau gemacht. Zusätzlich habe ich noch einen Beratungswagen der Polizei, der zufällig in der Fußgängerzone aufgestellt war, aufgesucht. Der Berater fand das alles halb so wild. Im Gegenteil, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch langsamer fahren würden, wäre das doch nur gut.
Die Blaulichter werden beim TÜV mit Socken abgedeckt, ansonsten wie ich gerade drauf bin.
Die beiden netten Polizisten, die mich angehielten, hatten sogar bei der Wache hier Mitteilung gemacht. Ich bin eine Woche später dort vorbei gefahren und habe mal nachgefragt, wie die das sehen. Ich wäre kürzlich angehalten worden. Kommentar des Typen: "Ach sie waren das". Zufällig hatte der Verwandte Dienst und ich habe gesagt, dass ich das dämlich finde. Wer das Motorrad für ein echtes Polizeimopped hält, müsste ja wohl den Führerschein abgeben. Er hat dann freundlicherweise nachgesehen, was das kostet, wenn ich damit angehalten werde. Angeblich ist das nicht bußgeldpflichtig, wenn die Teile nicht gehen. Habe mich bedankt und verabschiedet.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 20:35
von Simson Peti
Habe lezte Woche nach einem Jahr Behörden Terror mein Feuerwehrauto zugelassen.
07er und H-Zulassung natürlich nur wenn das Fahrzeug 30 Jahre ist und wirklich mal als Feuerwehr,Polizei etc. gelaufen ist.
Sondersignale sind je nach Bundesland entweder wegzurüsten oder funktionsunfähig zu machen mit Socke abdecken ist nicht. Ich durfte alles so belassen und nur die Schalter ausbauen damit die Signale nicht ausversehen betätigt werden können.
Aufkleber wie Polizei, Feuerwehr, Hoheitszeichen etc. müssen entfernt oder abgedeckt werden.(Magnetfolie reicht nicht!)
Ausnahmegenemigungen werden für Privatpersonen nicht erteilt (habe das selber durch).
Die Zulassung darf auch keine "Sonder KFZ" so wie es in den Briefen steht, auf Privatpersonen zulassen. Muss man umschlüsseln lassen.
Leider kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Erfahrungsgemäß ist die Zulassung solcher Fahrzeuge in den alten Bundesländer einfacher als in den neuen Bundesländern.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 20:57
von Andreas
Simson Peti hat geschrieben:Erfahrungsgemäß ist die Zulassung solcher Fahrzeuge in den alten Bundesländer einfacher als in den neuen Bundesländern.


Ich hätte es jetzt genau andersrum vermutet.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 21:01
von Maddin1
Mein Senf dazu.

Wenn man eine /F hat und der Tüver will beim wiederanmelden nicht alles eintragen. Dann halt alles abbauen, fein zum Tüv und die Emme ohne den Kram zulassen, aber drauf achten das bei Typ /F steht. Nach der Zulassung dann alles wieder dran, den die Typprüfung der /F war mit dem Kram. Also legal, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr nicht funktionieren.

Andreas, für die Vorhaben sehe ich aber auch schwarz, max wenn du alles (Sirene und Blaulichter) als Hohlkörper/Dummi anbaust. Die Abzeichen sagtest ja schon selber, Magnetfolie...

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 21:07
von Simson Peti
Also hätte ich nicht durch Zufall einen netten Prüfer gefunden :wink: hätte mein Feuerwehrauto komplett Ziviliesiert werden müssen Dachträger runter, Beladung raus, Signalanlage komplett weg und der Hammer war ich solle mich für eine Farbe entscheiden rot oder weiß die Kombination aus beiden ist nicht möglich weil das Fahrzeug noch zu sehr den Eindruck einer Feuerwehr macht und das darf nicht. In Hannover hätte ich das Auto problemlos durchbekommen. Wollte meinen B1000 auch schon auf den Anhänger laden und in den Westen fahren. Aber hatte in letzter Zeit viel Kontakt mit Gleichgesinnten und in den alten Bundesländern ist das alles nicht so kritisch wie in den neuen Bundesländern. Ich habe so ziemlich alle Einrichtungen durch in Brandenburg: GTÜ, TÜV, KÜSS, DEKRA, und überall der gleiche Mist.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2009 22:38
von Paule56
Ekki hat geschrieben: Im Gegenteil, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch langsamer fahren würden, wäre das doch nur gut.


Dem ist wirklich so und nachhaltig hab ich's auf der Rückfahrt vom Edersee erfahren müssen.
BAB 7 Kassel - Göttingen, Baustelle einspurig, beschränkt auf 80! Alles fährt gute 100, aber wirklich gute 100 ;-)
Irgendwann bekommt der Vorausfahrende im strömenden Regen weiß, was da hinter ihm auftaucht -sein könnte-und geht mit ABS und sonstigen Assistenten in die Eisen, da wünscht man sich nen Bremsfallschirm :oops:

An der 500er ist bei mir Alles rausgeklemmt, kein Generator, Geber eingebaut.

An der Vopo ist bis auf die nicht vorhandene Funke Alles dran, funzt aber nur über einen separaten Schalter im Funkkoffer und zusätzlich über ein Relais (Schließer) , welches mit diesem Schalter in Reihe liegt und dieses benötigt den Kontakt des Leerlaufschalters.

Bisher hatte ich noch keinen (außer staunenden Blick-) kontakt mit den "Kollegen"

Dieser thread lässt mich die schon ewig geplante Vorstellung auffe Dienststelle ab Mai in die Tat umsetzen

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 14. Februar 2009 00:12
von Luzie
rmt hat geschrieben:...Der Tüv steckt wiederum in Sachen, die ihn mM nix angehen. Beispiel alter Ost-Seitenständer - war so und sollte eigentlich laut Bestandsschutz erlaubt sein (Einigungsvertrag), man bekommt aber trotzdem keinen Tüv...



und ist auch gut so :!: ich wies driftet ab vom thema musste aber mal raus.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 14. Februar 2009 11:52
von rmt
Ok, ist OT - aber...

ich fahre seit Jahren damit rum und ebenso praktisch wie wichtig (Originalität). Der Hauptständer ist zum kurzem abstellen der Maschine weniger bequem (vor Einfahrt, bzw. wenn ich zurück muß um Türen zu schließen) - und sollte ich es einmal vergessen, so wird mich die nächst Linkskurve darauf hinweisen.
Wenn man als Motorradfahrer seine Gedanken nicht beisammen hat, sollte man zu Fuß gehen.
Und zahlreiche Unfälle in der ehem. DDR sind mir nicht zu Ohren gekommen.
Ich brauche auch keinen guten Onkel, der mich alle 2 Jahre gängelt oder darauf hinweißt, daß man das beachten sollte, ich fahre ja fast täglich.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 14. Februar 2009 12:53
von Luzie
original :shock: sieht der andere auch aus nur das er automatisch einklappt :!: wer durch dieses ding schon mal ( wenn auch nur fast ) abgeflogen ist weis wovon ich rede.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 14. Februar 2009 21:05
von mzkay
Bei meiner Feuerwehrvariante war es so, daß die Dekra nur danach geschaut hat, ob alles funktioniert. Es war ja auch schon alles eingetragen.

Problematisch war dann die Zulassung. Nicht mal der Praktikant wollte die Blaulichter auf eine Natürliche Person zulassen.
Also mußte ein Verein dran glauben. Satzung nicht vergessen.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 15. Februar 2009 12:02
von Ekki
Paule56 hat geschrieben:Bisher hatte ich noch keinen (außer staunenden Blick-) kontakt mit den "Kollegen"


Bin mal an einer Radarkontrolle (Laserpistole) der Polizei vorbeigefahren. Der Mundwinkel ging bei dem bis zu den Ohren :D

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 15. Februar 2009 14:00
von TS-Jens
Luzie hat geschrieben:original :shock: sieht der andere auch aus nur das er automatisch einklappt :!: wer durch dieses ding schon mal ( wenn auch nur fast ) abgeflogen ist weis wovon ich rede.


Ich kenne mehr Leute denen die Kiste wegen dem dämlchen selbsteinklappenden Ständer umgefallen ist als Leute die sich wegen nem nicht einklappenden hingelegt haben (nämlich nicht einen einzigen...)
Beim jetzigen TÜVer ist meine mit dem originalen Seitenständer durchgekommen.


Zum Thema: Einfach machen, was solls!?
Im Endeffekt wird weder das rote Kreuz noch die angebaute Sirene für Ärger sorgen. Beim TÜV sollte sie aber schon ab.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 17. Februar 2009 17:27
von HermannL
Meine ETZ 250/A ist ohne jeglichen Zusatz im KFZ- Schein zugelassen. Unter "Typ" ist "ETZ 250 A" eingetragen.

Re: Zulassungsfragen NVA, VoPo, Eskort, RTW, KTW, ...

BeitragVerfasst: 22. Februar 2009 17:30
von Saxonier
Da ich ja schon einiges an Blaulichtfahrzeuge besaß und besitze;hier meine Erfahrungen:
Gesetze hin oder her,alles ne auslegungssache des einzelnen Beamten.
An allen meinen Fahrzeugen waren die originalen Anbauten(Sirene,Blaulicht etc.)dran und einsatzfähig.Am Vopo-Wartburg stand in der Zulassung als Auflage,die BL`s abzudecken.mehr nicht.
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Der NVA-Wartburg ging vor zwei jahren in voller Ausrüstung zur Vollabnahme und hat keinerlei Eintragungen.
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Ich bin in den letzten jahren ca.20TKM mit den Fahrzeugen gefahren,immer alles offen sichtbar und bin sehr oft in kontrollen geraten(eigentlich bei jeder tour),wurde mehr als einmal von mobilen anlagen geblitzt(obwohl fast nie zu schnell) und hab nur einmal etwas ärger gekriegt.weil zwei frischlinge in grün in Berlin scheinbar ihre hausaufgaben nicht gemacht hatten.sie waren der Meinung,der Vopo-stern sei verfassungswidrig. :angry:
Die BL`s haben sie gar nicht gestört.wir haben dann solange disskutiert,bis sie sich von der angedrohten anzeige auf eine mündl.verwarnung einließen.die androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde zeigte dann doch wirkung.
es kommt auch immer drauf an,wie man im falle einer kontrolle den beamten gegenüber tritt.bin ich großkotzig und arrogant ihnen gegenüber,finden sie mit sicherheit was zum bemängeln.aber wenn ich ihnen die alte technik zeige,erkläre und auch fotos machen lasse,sind sie immer mehr als zufrieden.
das ich meine Sosi`s selbstredend nie im öffentlichen bereich nutzen würde,versteht sich natürlich von selbst.es sind nunmal historische fahrzeuge,welche nur zu events gefahren werden,